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Weiter keine persönlichen Sprechzeiten

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Wegen der weiter steigenden Neuinfektionen und der steigenden Zahl der Toten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Deutschland wurde im Dezember 2020 ein »harter Lockdown« beschlossen, der im Januar 2021 noch einmal verschärft wurde. Daher fallen auch die persönlichen Sprechstunden der Wohnhausverwaltung, der BAföG-Abteilung und der Sozialberatung des Studentenwerks bis auf Weiteres aus.

Trotzdem sind wir für Sie da:

Wohnhausverwaltung

Die Kolleginnen der Wohnhausverwaltung sind aber nach wie vor Montag bis Freitag für Ihre Fragen, Terminabsprachen und Anderes erreichbar.

Sie können uns

Bitte beachten Sie, dass auch die Sprechzeiten in den Wohnhäusern ausfallen. Für weitere Informationen dazu beachten Sie bitte die Aushänge der Hausleitungsbüros vor Ort.

BAföG-Abteilung

Die Kolleginnen und Kollegen der BAföG-Abteilung erreichen Sie wie gewohnt montags bis freitags per E-Mail oder Telefon.

Hier finden Sie die Ansprechpersonen und Kontaktdaten, oder Sie nutzen unser Kontaktformular.

Bitte beachten Sie, dass auch die Sprechzeiten im Service Center der Leibniz Uni weiterhin ausfallen.

Sozialberatung

Auch die Kolleginnen der Sozialberatung stehen nach wie vor für Beratungen zur Verfügung.

Sie können uns

Bitte beachten Sie, dass auch die Außensprechzeiten an der HsH, der MHH und TiHo entfallen.

Studieninteressierte, die einen Antrag auf das Semesterbeitragsstipendium für StudienanfängerInnen stellen möchten, senden den Antrag (mit den erforderlichen Unterlagen) per E-Mail an soziales[at]studentenwerk-hannover[dot]de.

Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen und bitten um Verständnis!

 

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Was macht das Studentenwerk?  
Wir sind das Studentenwerk Hannover Unsere Kolleginnen und Kollegen zeigen dir in einem kurzen Film, um welche Bereiche des Studialltags wir uns kümmern und bei welchen Themen wir dich beraten, unterstützen und informieren können. Viel Spaß! So finanziert sich das Studentenwerk Die Semesterbeiträge machen nur gut ein Viertel der Einnahmen des Studentenwerks aus. Der größte Teil sind Erlöse aus den Mensen und Cafeterien und Mieteinnahmen aus den Wohnhäusern. Knapp 20 Prozent kommen als Finanzhilfe und als Erstattung für die BAföG-Verwaltung vom Land Niedersachsen. Was macht das Studentenwerk? Das Studentenwerk Hannover ist für die soziale Infrastruktur der Studierenden verantwortlich. In den Mensen und Cafeterien gibt es für die Studierenden gutes Essen zu fairen Preisen. In den Wohnhäusern des Studentenwerks finden Studierende für günstige Mieten ein Zuhause auf Zeit. Ob engagiert in der Hausselbstverwaltung oder im Tutorenprogramm, Studierende können ihr Zusammenleben aktiv gestalten. Beim Studentenwerk gibt es BAföG für Studierende, die einen Anspruch darauf haben. Alle anderen werden bei Fragen rund um die Finanzierung des Studiums beraten. Wenn Studierende mal nicht weiterwissen, hilft die Sozialberatung des Studentenwerks. Für Studierende mit Kind, internationale Studierende und Studierende mit Handicap gibt es besondere Unterstützungsangebote. Hier erfährst du alles über die Aufgaben des Studentenwerks und wie es sich finanziert. Was macht das Studentenwerk? Der Studentenwerksbeitrag Wer studiert, muss an seiner Hochschule einen Semesterbeitrag zahlen. Rund ein Viertel des Beitrags gehen an das Studentenwerk. Mit diesem Geld ermöglichen alle Studierenden gemeinsam und solidarisch unsere sozialen Dienstleistungen – wie zum Beispiel eine kostenlose Sozialberatung, günstige Mieten in unseren Studierendenwohnhäusern, preiswertes Mensaessen und vieles mehr.  
Übersicht  
Hier erfährst du alles über das Unternehmen Studentenwerk Hannover. Das Studentenwerk - Ein starker Partner im Studium Niedersächsisches Hochschulgesetz, Dritter Teil: Studentenwerke [NI-VORIS] Satzung des Studentenwerks Hannover [Verkündungsblatt der LUH 16/2020; PDF] Beitragssatzung des Studentenwerks Hannover [Verkündungsblatt der LUH 3/2020; PDF] Links Hier findet du einen Zahlenüberblick des Studentenwerks Hannover.  
Übersicht  
ACHTUNG! Du brauchst mehr Infos? Oder Beratung? Kein Problem, wir sind für dich da! Bitte seht vorübergehend davon ab, nach dem Bearbeitungsstand eurer Anträge zu fragen. Wir können die Anträge so viel schneller bearbeiten! Vielen Dank! Die beste Art der Studienfinanzierung: zur Hälfte geschenkt, zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Trau dich! Was kostet eigentlich so ein Studium? Miete, Essen, Semesterbeitrag, Handy, Internet, Bücher und anderes für die Hochschule – gar nicht so einfach, da den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir auch noch ein paar Tipps, damit ihr euch nicht verschuldet. Zur Seite Studienkosten → Geld sparen Für Studierende gibt es jede Menge Ermäßigungen und Vergünstigungen. Wir haben euch ein paar Tipps zusammengestellt, wie ihr für Mobilität, Alltag, Freizeit und Kultur weniger bezahlt. Zur Seite Geld sparen → Geld Studieren geht leichter, wenn du dir ums Geld fürs Studium keine Sorgen machen musst. Darum beraten wir dich rund ums Thema Finanzen für dein Studium. Ob BAföG, Darlehen, Stipendien, Jobben, Studienkosten oder Ermäßigungen für Studierende: Frag uns, wir kennen uns aus!  
Übersicht  
Das Mensa ABC Alles was du zu unseren Mensen und Cafés wissen musst - vom Angebot über die Bezahlmöglichkeit bis hin zu praktischen Fragen wie »Kann ich in der Mensa auch lernen?« - erfährst du in unseren FAQs. Alles was du zu unseren Mensen und Cafés wissen musst - vom Angebot über die Bezahlmöglichkeit bis hin zu praktischen Fragen wie »Kann ich in der Mensa auch lernen?« - erfährst dun in unseren FAQs. Mensa Backstage Du willst wissen, was sich hinter den Kulissen unserer Mensen und Cafeterien abspielt? Alle Infos findest du auf unserer Seite »Mensa Backstage«. Mensa Backstage Du willst wissen, was hinter den Kulissen unserer Mensen und Cafeterien passiert? Alle Infos bekommst du auf unserer Seite »Mensa Backstage«. Wirf einen Blick in unseren Speiseplan! Du hast Fragen? Kein Problem, wir sind für dich da! An verschiedenen Hochschulstandorten bietet das Studentenwerk eine große Auswahl an leckerem und gesundem Essen zu günstigen Preisen an. Hier gibt's die aktuellen Mensaspeisepläne und alle Infos zu unseren gastronomischen Angeboten. Wir wünschen guten Appetit! Essen  
Verwaltungsrat und Verwaltungsausschuss  
Verwaltungsrat Verwaltungsausschuss Dr. Christoph Strutz (Hauptberuflicher Vizepräsident der LUH) Carsten Bierbach (LUH) Catharina Pyttlich (TiHo) Andreas Bathelt (HsH) Dr. Michael Müller-Bahns (Hauptberuflicher Vizepräsident der HMTMH) Dr. Georg Frischmann (Hauptberuflicher Vizepräsident der HsH) Dr. Thela Wernstedt (MdL) Michael Knüppel (Geschäftsführer des Studentenwerks Hannover) Dr. Gerhard Greif (Präsident der TiHo) Dr. Christoph Strutz (Hauptberuflicher Vizepräsident der LUH) Jan Hoffmann (LUH) Tjark Melchert (LUH) Carsten Bierbach (LUH) Jakob Kasimir Warweitzky (MHH) Catharina Pyttlich (TiHo) Maria Willenborg (HMTMH) Andreas Bathelt (HsH) Cedrik Abken (FHDW) Prof. Dr. Hansjörg Küster (LUH) Martin Scholz (LUH) Martina Saurin (Vizepräsidentin der MHH) Dr. Michael Müller-Bahns (Hauptberuflicher Vizepräsident der HMTMH) Dr. Georg Frischmann (Hauptberuflicher Vizepräsident der HsH) Prof. Dr. Stefan Bieler (Präsident der FHDW) Dr. Thela Wernstedt (MdL) Prof. Dr. Günter Hirth (IHK) Tanja Göhre (Abt. Hochschulgastronomie) Nico Obermann (Abt. Hochschulgastronomie) Michael Knüppel (Geschäftsführer des Studentenwerks Hannover) Vorsitzender Studentische Mitglieder Nichtstudentische Mitglieder Aus Wirtschaft und Verwaltung Mitglieder mit beratender Stimme Vorsitzender Stv Vorsitzender Studentische Mitglieder Nichtstudentische Mitglieder Aus Wirtschaft und Verwaltung Mitglieder mit beratender Stimme Mitarbeiter*innen des Studentenwerks Sowie Hier gibt es einen Überblick über die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Verwaltungsausschusses des Studentenwerks Hannover. Verwaltungsrat und Verwaltungsausschuss  
Unsere Bauprojekte  
Abgeschlossene Bauprojekte Aktuell, geplant und abgeschlossen Aktuelle Bauprojekte Maßnahme: Strangsanierung Voraussichtlicher Baubeginn: April 2021 Voraussichtlicher Abschluss: Januar 2022 Wohnplätze: 144 Maßnahme: Sanierung Baubeginn: Oktober 2021 Voraussichtlicher Abschluss: September 2022 03.02.2022. Komplett eingerüstet, geht die Sanierung im Wohnhaus Nobelring richtig los. Zuerst wurde dort entrümpelt und alles leergeräumt. Im Anschluss fand eine Abbruch- und eine Schadstoffsanierung statt. Maßnahme: Sanierung Voraussichtlicher Baubeginn: 2021 Voraussichtlicher Abschluss: Juli 2022 Wohnplätze:129 Seit April 2021 wird das im Jahr 1965 gebaute Wohnhaus Dorotheenstraße 5 A energetisch saniert. In diesem Zuge werden auch die Grundrisse angepasst und die technischen Versorgungseinrichtungen erneuert. Aus dem klassischen Flurwohnhaus mit Einzelzimmern, Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsbädern wird ein Wohnhaus mit WGs, Einzelapartments und auch rollstuhlgerechten Apartments. Die Fertigstellung ist zum Sommersemester 2022 geplant. Im April 2021 haben wir mit der Strangsanierung im ersten Bauabschnitt im Wohnhaus Callinstraße 25 begonnen. Neben der Erneuerung des Trinkwassernetzes, werden im gleichen Zuge die Badezimmer vollständig saniert, die Bodenbeläge und Wandanstriche erneuert und die WG’s mit neuen Küchen und Möbeln ausgestattet. Außerdem bekommt das 1994 erbaute Gebäude im Sommer einen frischen Anstrich. 14.04.2021: Die Container sind aufgestellt und alle Vorbereitungen wurden getroffen. Jetzt kann es losgehen! 20.04.2021: Die Container werden befüllt und die Küchen haben ihren Weg auch schon hinaus gefunden. Jetzt beginnt die große Entkernung. Juni 2021: Alles raus! Die Entkernung ist beendet, die Zimmer und Küchen sind leer. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. 10.12.2021: Die Fassadenelemente wurden gereinigt und finden jetzt ihren alten Platz an der Fassade wieder. 08.06.2021: Die Fassade hat jetzt einen neuen und schicken Anstrich bekommen. Jetzt geht es weiter mit ein paar Flies- und Malerarbeiten. 29.06.2021: Die Sanierung des ersten Gebäudeteils geht auf die Zielgerade zu. Der Boden wurde verlegt und die Sanitäranlagen sind gefliest. Noch ein paar Kleinigkeiten, dann kann gefließt werden. Die Fassade ist jetzt auch fertig gestrichen und hat eine schönen Blauton bekommen. 28.07.2021: Der erste Teil der Strangsanierung ist nun Abgeschlossen und die Möbel haben ihren Weg in die neuen Zimmer gefunden. Jetzt kann eingezogen werden und der zweite Teil der Sanierung beginnen! Hier findest du alle Infos zu unseren Bauprojekte. Maßnahme: Umbau und Neubau Baubeginn: Dezember 2014 Erstbezug: Juli 2016 Wohnplätze: 134 Besonderheit: Lernräume der Leibniz Universität im Erdgeschoss Maßnahme: Umbau, Neubau und Anbau Baubeginn: Mai 2016 Erstbezug: Oktober 2017 Wohnplätze: 128 Besonderheit: Fast alle WG-Bewohner*innen haben ihre eigene Nasszelle mit WC, Waschbecken und Dusche Im Dezember 2014 starteten die Bauarbeiten an unseren Wohnhäusern Am Georgengarten. Dort mussten zunächst zwei kleinere Gebäude aus dem Jahr 1952, die aus baulichen Gründen nicht erhalten werden konnten, abgerissen werden.  Nach dem Abriss war Platz für einen deutlich größeren Wohnheim-Neubau mit 80 zusätzlichen Wohnheimplätzen. Die zwei großen Wohnhäuser des ehemaligen Wohnhauses Lodyweg blieben erhalten und wurden 2015 umfangreich saniert und teilweise umgebaut, um den heutigen Ansprüchen an studentischem Wohnen gerecht zu werden. Am 15. Juli 2016 war es soweit: Die ersten Studierenden konnten ihre neuen Zimmer beziehen. Zum Wintersemester 2016/2017 war der Um- und Neubau abgeschlossen und es konnten alle Zimmer bezogen werden. Im Mai 2016 begann der Abriss des Altbaus in der Wilhelm-Busch-Straße. Dank der finanziellen Unterstützung der Rut- und Klaus-Bahlsen-Stiftung in Höhe von 2,3 Millionen Euro und der Förderung durch die Region Hannover konnten deutlich mehr und modernere Wohnhausplätze in der Wilhelm-Busch-Straße entstehen. Nachdem der Bauantrag von der Landeshauptstadt Hannover im August 2016 genehmigt worden war, konnten die ersten Rohbauarbeiten beginnen. Der Altbau wurde durch ein 3 1/2-geschossiges Gebäude ersetzt. Das Bestandsgebäude wurde energetisch saniert und modernisiert. Hinzu kam ein 3-geschossiger Anbau im Hof. So sind 70 neue Wohnheimplätze entstanden. Am 2. Oktober 2017 konnten die ersten Studierenden einziehen. Die offizielle Einweihung des Studentenwohnhauses feierten wir am 10. November 2017. Maßnahme: Neubau Baubeginn: Februar 2018 Erstbezug: Oktober 2019 Wohnplätze: 68 Im Frühjahr 2018 haben die Bauarbeiten für das Internationale Quartier (IQ) in der Dorotheenstraße – mit dem Abriss des alten Karmarschhauses – begonnen. Das IQ hat das zweistöckige Karmarschhaus ersetzt und zusätzlich neuen Wohnraum für Studierende geschaffen. Der Neubau hat fünf Etagen. Im Erdgeschoss gibt es einen großen Saal für Veranstaltungen mit bis zu 200 m². In den oberen Geschossen sind 68 Apartments entstanden. Am 1. Oktober konnte das Internationale Quartier bezogen werden. Maßnahme: Sanierung Baubeginn: Oktober 2019 Abschluss: Oktober 2020 Wohnplätze: 139 Im Oktober 2019 haben wir mit der Sanierung unseres Wohnhauses Heidjerhof begonnen. Das 50 Jahre alte Studentenwohnhaus besteht jetzt aus Einzelzimmern in Flurgemeinschaften, Einzelapartments, 3er-WGs, 4er-WGs und einer 5er-WG bestehen. Am 1. Oktober 2020 konnte das Wohnhaus Heidjerhof bezogen werden. Maßnahme: Neubau Baubeginn: März 2019 Abschluss: Dezember 2020 Wohnplätze: 184 Maßnahme: Aufstockung Baubeginn: Oktober 2021 Voraussichtlicher Abschluss: April 2023 Wohnplätze: 50 Nach dem Start des Neubaus im März 2019 konnten nach eineinhalb Jahren Bauzeit die ersten Studierenden pünktlich zum Wintersemester 2020/2021 in das neue Studierendenwohnheim »Haus am Berggarten« einziehen. Die ersten beiden Gebäudeteile waren bereits im Oktober 2020 fertiggestellt. Im Dezember folgten dann die übrigen beiden Häuser und die letzten Studierenden konnten ihr neues Zuhause für die Studienzeit beziehen. Das Wohnhaus bietet 184 Wohnplätze in Einzelapartments und Einzelzimmern in 2er WGs, 3er-WGs und 4er-WGs. Möglich wurde der Wohnheimbau durch die Förderung des Landes Niedersachsen mit einem zinslosen Darlehen von 13,8 Millionen und einem Zuschuss von 4,2 Millionen Euro und durch die Leibniz Universität, die dem Studentenwerk das 4.500 Quadratmeter große Grundstück an der Haltenhoffstraße überlassen hat. Unter normalen Umständen feiern wir den Bezug eines neuen Wohnhauses mit einer Willkommensfeier mit den neuen Mieterinnen und Mietern. Da das aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich war, schickten wir am 7. Dezember 2020 den Nikolaus mit kleinen Geschenken vorbei. Am 16. Dezember 2020 hatten wir Besuch von unseren Unterstützern. Der niedersächsische Kulturminister, Björn Thümler und der Präsident der Leibniz Universität Hannover, besichtigten gemeinsam mit unserem Geschäftsführer Michael Knüppel coronakonform das neue Wohnhaus. Ab Oktober 2021 sollen die beiden Gebäuderiegel in der Hufelandstraße um jeweils eine Etage aufgestockt werden. 50 neue Wohnplätze sollen in 46 Einzelapartments und zwei 2-Zimmer-Wohnungen entstehen. Außerdem soll das Bestandsgebäude energetisch saniert und die Heizungsanlage erneuert werden. Die Fertigstellung ist zum Wintersemester 2022 geplant. 08.10.2021. Das Vorderhaus ist komplett eingerüstet. Im Erdgeschoss wurde schon vieles für die Aufstockung vorbereitet und das 3.Obergeschoss ist inzwischen leergezogen. Am 18./19.Oktober wird der Baukran im Innenhof aufgebaut und Ende des Monats/Anfang November beginnt der Holzbau mit der eigentlichen Aufstockung auf dem Dach. 19.10.2021: Auch der Kran jetzt hat den Weg auf unsere Baustelle geschafft. Jetzt kann es richtig losgehen! 02.11.2021: Die Aufstockung geht jetzt richtig los. Wir haben mit Holzbau auf dem Dach angefangen und die erste "Wand" steht auch schon. 01.03.2021: Hier hat sich in der Zwischenzeit ordentlich was getan, wie man sieht. Bereits vor Weihnachten 2021 wurde die Aufstockung des Vorderhauses, durch den Holzbauer abgeschlossen. Dort ist jetzt der Innenausbau im vollen Gange. Im Erdgeschoss des Hinterhauses haben die Arbeiten nun  auch fahrt aufgenommen. Dort wird aktuell die Bodenplatte aufgebrochen, Stahlstützen eingebaut und im Anschluss eine gedämmte, neue Bodenplatte eingebaut. Das dient zur Vorbereitung der Aufstockung und der energetischen Ertüchtigung des Bestandes. Hier findest du unsere geplanten, aktuellen und abgeschlossenen Bauprojekte. Unsere Bauprojekte  
Öffnungszeiten im Überblick  
Cafeteria Sprengelstube Öffnungszeiten Mo–Do 08:00–16:30 Uhr Fr 08:00–16:00 Uhr   Cafeteria Ahlem Öffnungszeiten Mo–Do    7:30–14:30 Uhr Fr           7:30–14:00 Uhr Cafeteria Bismarckstraße Derzeit geschlossen Mensa Herrenhausen Derzeit wegen Sanierungsarbeiten geschlossen Mensa Caballus Öffnungszeiten Mo–Fr 08:00–15:00 Uhr Essenausgabe Mo–Fr 11:30–14:30 Uhr   Hauptmensa Öffnungszeiten Mo–Do 08:00–14:30 Uhr Fr 08:00–14:30 Uhr Essenausgabe Mo–Do 11:30–14:00 Uhr Fr 11:30–14:00 Uhr Mensa TiHo-Tower Öffnungszeiten Mo–Fr 08:00–14:30 Uhr Essenausgabe Mo–Fr 11:30–14:00 Uhr Mensa Garbsen Öffnungszeiten Mo–Do 08:00–15:00 Uhr Fr 08:00–14:30 Uhr Essenausgabe Mo–Do 11:30–14:30 Uhr Fr 11:30–14:00 Uhr Mensa Campus Linden Öffnungszeiten Mo–Do 07:30–14:30 Uhr Fr 07:30–14:00Uhr Essenausgabe Mo–Do 11:00–14:30 Uhr Fr 11:00–14:00 Uhr Mensa Große Pause Öffnungszeiten Mo–Do 08:00–14:30 Uhr Fr 08:00–14:30 Uhr Essenausgabe Mo–Do 11:00–14:00 Uhr Fr 11:00–14:00Uhr Mensa Blumhardtstraße Öffnungszeiten Mo–Do 08:00–15:00 Uhr Fr 08:00–14:30 Uhr Essenausgabe Mo–Do 11:30–14:30 Uhr Fr 11:30–13:30Uhr Mensa HMTMH Öffnungszeiten Mo–Do 9:00–17:00 Uhr Fr 09:00–16:30 Uhr Essenausgabe Mo–Do 11:30–14:30 Uhr Fr ab 11:30–14:00 Uhr Café Seeblick Öffnungszeiten Derzeit geschlossen   Café-Bar in der Contine Derzeit geschlossen   Moccabar Derzeit geschlossen   Coffee-Shop Appelstraße Mo–Do 07:45–11:30Uhr            12:00–15:00 Uhr  Fr 07:45–11:30Uhr      12:00–14:30 Uhr Leibniz – Das Café in der Hauptmensa Derzeit geschlossen   Mensa Contine Öffnungszeiten Mo–Do 08:00–18:00 Uhr Fr 08:00–16:30 Uhr Sa 12:00-14:00 Uhr Essenausgabe Mo–Do 11:00–17:30 Uhr Fr 11:00–16:00 Uhr Sa 12:00-13:30 Uhr Hier findest du alle Öffnungszeiten der Mensen und Cafeterien im Überblick. Öffnungszeiten im Überblick  
Corona-FAQ  
In den Cafeterien sowie der Mensa HMTMH und den beiden Mensen an der Tierärztlichen Hochschule gilt bis auf Weiteres 3G. Das heißt: Zutritt nur für Genesene und Geimpfte und für Personen mit negativem Testnachweis. Es gelten Abstands- und Maskenpflicht. BAföG | Finanzen im Studium Wohnen 2G heißt: Es dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, unsere Mensen betreten. Dies gilt ab Montag, 29. November 2021, für alle Mensen, vorerst mit Ausnahme der Mensen an der HMTMH und der Tierärztlichen Hochschule. 3G heißt: Es dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind oder die einen aktuellen negativen Covid-19-Test vorzeigen können, unsere Mensen betreten. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend; Ihr benötigt einen Test-Nachweis über einen PoC-Antigen-Schnelltest oder einen Selbsttest unter Aufsicht, beide maximal 24 Stunden alt, oder einen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Hochschulgastronomie Die Kontrolle findet im Eingangsbereich der jeweiligen Mensa oder Cafeteria durch unsere Mitarbeiter*innen statt. Bitte haltet neben eurem Impf- oder Genesenennachweis auch einen Lichtbildausweis (Perso, Führerschein, HochschulCard o.ä.) bereit. Digitale Nachweise werden mithilfe der CovPass Check App des RKI geprüft. Bei der Prüfung werden gemäß DSGVO keine sensiblen Daten gespeichert. Die Daten der geprüften Person können nur eingesehen werden. Die Niedersächsische Corona-Verordnung erlaubt dies gemäß §1 (3). Weitere Informationen zur Niedersächsischen Corona-Verordnung. Personen, die weder Studierende noch Bedienstete der hannoverschen Hochschulen sind, dürfen wir in unseren Cafeterien derzeit leider nur to-go bedienen. Hier gilt die 3G-Regel. In den Mensen ist dies unterschiedlich geregelt. Bitte fragt unsere MitarbeiterInnen am Eingang der jeweiligen Mensa, ob und wann To-go für Gäste dort möglich ist. In unseren Mensen und Cafeterien gilt keine Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske. Wir empfehlen aber dringend das Tragen einer FFP-2-Maske zum eigenen Schutz und dem Schutz aller anderen. Der Zutritt in unsere Mensen (außer HMTMH/TiHo) ist ab dem 29.11. nicht mehr möglich. In der Mensa HMTMH und den beiden Mensen der Tierärztlichen Hochschule, Mensa TiHo und Mensa Caballus, gilt bis auf Weiteres 3G. Für Cafeterien gilt weiterhin die 3G-Regel. Es gibt keine Sitzgelegenheiten mehr, und wir bieten euch ausschließlich To-Go-Angebote. Derzeit haben wieder alle Mensen und einige Cafeterien geöffnet. Ab 29.11.2021 unter Beachtung der 2G-Regelung (ausgenommen die Cafeterien, die Mensa HMTMH und die Mensen der Tierärztlichen Hochschule: hier gilt vorerst die 3G-Regelung). Unsere geöffneten Betriebe und deren Öffnungs- und Essenausgabezeiten findest du bei unseren Öffnungszeiten im Überblick. Eltern müssen 2G erfüllen. Für deren Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern die Mensa nutzen, gilt dies bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen ebenfalls innerhalb der Mensa keine Maske tragen und keinen Abstand einhalten. Ja, laut der Niedersächsischen Corona-Verordnung müssen Kontaktdaten weiterhin erfasst werden. Damit wird die Nachverfolgung im Fall der Fälle über die Luca-App oder das Kontaktformular gewährleistet. Du hast noch weitere Fragen zum Thema Jobben, Kündigung, ...? Dann schau auf der Website der DGB-Jugend vorbei. Ein Impfzertifikat, vorzugsweise digital durch eine der folgenden Apps: Corona Warn, CovPass oder Luca. Alternativ in Papierform oder durch den Impfpass. Der Impfschutz gilt als vollständig, wenn die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. oder Ein Genesenennachweis. Als genesen gilt eine Person, wenn sie innerhalb der letzten sechs Monate positiv getestet wurde UND dieses Ergebnis länger als 28 Tage zurückliegt. Zusätzliche Alternative bei 3G: Testnachweis: Als getestet gilt eine Person mit einem Nachweis über einen Poc-Antigen-Schnelltest oder über einen Selbsttest unter Aufsicht, beide maximal 24 Stunden alt; oder über einen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Nein. Wenn du ein WG-Zimmer bei uns hast, grundsätzlich nicht, da jede*r Mitbewohner*in einer WG einen eigenen Mietvertrag mit uns hat. Anders kann es aussehen, wenn du in einer WG eines privaten Vermieters oder einer privaten Vermieterin wohnst. Hier ist oftmals zu beachten, wer Hauptmieter*in und wer Untermieter*in ist. Bist du Hauptmieter*in und kündigst die Wohnung, verlieren automatisch alle Mitbewohner*innen, die Untermieter*innen sind, mit dem Datum, zu dem wirksam gekündigt worden ist, ebenfalls ihre WG-Zimmer. Bist du dagegen nur Untermieter*in in dieser WG, kannst du dein Zimmer entsprechend der vertraglichen Kündigungsfristen kündigen ohne, dass deine Mitbewohner*innen ebenfalls ihr Zimmer verlieren. Die Übergabe der Zimmerschlüssel klärst du bitte direkt mit der Hausleitung. Dies kannst du per E-Mail oder per Telefon erledigen. Die Kontaktdaten deiner Wohnhausleitung findest du auf der Seite deines Wohnhauses. Deine Mietkaution werden wir dir überweisen, nachdem wir den Zustand des Zimmers prüfen konnten. Bitte hab ein bisschen Geduld, wenn das in Anbetracht der Situation einen kleinen Moment länger dauert. Deine Bankverbindung sendest du bitte an: wohnen@studentenwerk-hannover.de Eine richtige Quarantäne wird vom Gesundheitsamt ausgesprochen, wenn sie nötig wird. Wenn du dich in den vergangenen Tagen in einem der vom Robert-Koch-Institut definierten Krisengebieten aufgehalten hast, ist es ausgesprochen wichtig, dass du dich in Selbst-Isolation begeibst und sowohl die Wohnhausverwaltung als auch das Gesundheitsamt informierst. Unter dem folgenden Link findest du alle wichtigen Kontaktdaten dazu für Niedersachsen. Nein. Studierende, die bei uns wohnen, haben einen gültigen Mietvertrag, dem wir weiterhin nachkommen. Geschlossen haben wir vorsorglich die Gemeinschaftsräume. Wichtig ist jetzt, die Sozialkontakte auf das Nötigste zu reduzieren und, vor allem im Gemeinschaftswohnen, die Regeln zum Schutz vor Ansteckung ganz unbedingt einzuhalten: Haltet Abstand zueinander. Haltet euch so wenig wie möglich in den Gemeinschaftsküchen auf. Bitte vermeidet unnötige Handkontakte, wascht euch oft und gründlich die Hände. Vermeidet es, Augen, Nase oder Mund mit den Händen zu berühren. Lüftet eure Wohnräume möglichst viermal am Tag für 10 Minuten. Gerade in einer so angespannten Lage wie dieser ist ein wertschätzender Umgang miteinander ganz besonders wichtig. Nehmt Rücksicht auf eure Kommilitoninnen und Kommilitonen und achtet aufeinander. Uns ist bewusst, dass wir uns in einer außergewöhnlichen Situation befinden. Durch die Sanierungen in den Wohnhäusern und unsere großen studentischen Neubauvorhaben, bestehen bei uns ebenfalls Zahlungsverpflichtungen gegenüber Firmen und anderen Geschäftspartnern. Diese müssen wir einhalten. Damit wir diesen Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, sind wir auf die Mieteinnahmen angewiesen. Wir können deinem Wunsch nach Mieterlass daher leider nicht entsprechen, haben aber einige Tipps und Anregungen für dich: In sozialen Härtefällen bieten wir kulante Ratenzahlungen oder Stundungen an. Dazu nimmst du bitte mit unserer Mietbuchhaltung Kontakt auf. Du musst allerdings nachweisen, dass sich deine wirtschaftliche Situation aufgrund der COVID-19-Entwicklungen geändert hat und du die Miete infolge dessen nicht zahlen kannst. Daher bitten wir dich, uns einen Nachweis in Form einer Bescheinigung | Kündigung des Arbeitgebers wegen COVID-19, eine eidesstattliche Versicherung oder andere Nachweise über das Einkommen bzw. über den Verdienstausfall per E-Mail zuzusenden. Bei einer akuten finanziellen Notlage aufgrund der Corona-Krise helfen dir unsere Kolleg*innen aus der Sozialberatung gerne weiter. Da derzeit alle persönlichen Kontakte weitestgehend vermieden werden sollen, ist eine Bareinzahlung deiner Miete | Kaution nicht möglich. Du hast folgende Optionen: Du bittest jemanden mit einem deutschen Bankkonto, eine Überweisung für dich zu tätigen. Bitte schreibe im Verwendungszweck dann unbedingt Folgendes: Miete »Monat«, »Mieter-Nummer«, »Name Mieter«, »Zimmernummer«, »Wohnhaus« Einen Nachweis über die Überweisung schickst du danach bitte an ulrike.flach@studentenwerk-hannover.de Leg das Geld sicher zur Seite und zahle, wenn die Bareinzahlung wieder möglich ist, die komplette Miete nach. Schreib eine E-Mail an ulrike.flach@studentenwerk-hannover.de, dass du die Miete später bar zahlen wirst. Bitte beachte, dass die Mietzahlungen auf jeden Fall zu leisten sind! Nein, du hast aktuell nicht pauschal Anspruch auf ALG-II-Leistungen. Vollzeitstudierende sind in der Regel von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen in nur wenigen Fällen, so zum Beispiel im Urlaubssemester aufgrund von Schwangerschaft | Kindererziehung oder bei Beurlaubung wegen eigener Erkrankung | Beeinträchtigung. Wichtig ist, dass in der Beurlaubung aufgrund der genannten Gründe keinerlei Studienaktivitäten erbracht werden, da sonst die ALG-II-Leistungen gefährdet sind und zurückgefordert werden können. Darüber hinaus müssen noch andere Vorausetzungen erfüllt sein. Ob ein Anspruch auf ALG II besteht, kannst du mit unser Sozialberatung erörtern. im Teilzeitstudium aufgrund von Schwangerschaft beziehungsweise Kindererziehung und bei Beurlaubung wegen eigener Erkrankung bzw. Beeinträchtigung. Auch hier gibt es einiges zu beachten, und weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Lass dich von der Sozialberatung beraten. in Härtefällen. Zum Beispiel bei unverschuldetem Wegbrechen der Finanzierung und weit fortgeschrittenem Studium können Leistungen als Darlehen nach § 27 Abs. 3 SGB II vom Jobcenter geprüft werden. Mehrbedarfsansprüche bei bestimmten Leistungsberechtigten nach § 21 SGB II; das betrifft zum Beispiel Studierende mit Kind oder Studierende mit Behinderung. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit des Jobcenters und zur Verlängerung von Bescheiden, findest du auf der Website des Jobcenters. Melde dich aktiv bei deiner Krankenversicherung, deiner Wohnungsvermietung, deinem  Handyvertragsunternehmen, dem Rundfunkbeitrag etc., solltest du Zahlungen aktuell nicht leisten können. Bitte um eine Stundung deiner Beiträge und ggf. um eine Mahnsperre. Sollte es dir möglich sein, könntest du anfragen, ob ein verringerter Betrag angezahlt werden kann. Nein. Jobbende Studierende sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Daraus folgt: Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann auch kein Kurzarbeitergeld herausbekommen. Bei arbeitsrechtlichen Kündigungen gibt es bestimmte Voraussetzungen: Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen; E-Mail oder mündlich reicht nicht. Und es ist eine Kündigungsfrist zu beachten. Sie richtet sich je nach Beschäftigungsdauer und (tarif-)vertraglicher Regelung: normalerweise mindestens vier Wochen, in der Probezeit allerdings oftmals nur zwei Wochen. Wenn man länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitarbeitsplätzen beschäftigt ist, hat man zwar nach dem Gesetz Kündigungsschutz. Unter bestimmten Bedingungen ist aber zum Beispiel eine betriebsbedingte Kündigung möglich. Befristete Arbeitsverträge können nur gekündigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. Bei jeder Kündigung muss auch der Betriebsrat angehört werden, wenn es im Unternehmen einen gibt. Dies alles gilt unabhängig davon, ob du in einem Minijob oder einem »normalen« Arbeitsverhältnis beschäftigt bist. Im Zweifel sollte man sich daher rechtlich beraten lassen, um seine Arbeitnehmerrechte wahrnehmen zu können. Nicht automatisch. Wer aktuell aufgrund von Jobverlust oder wegen ausbleibender Lohnzahlungen keine Einkünfte hat, ist nicht automatisch berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Die Grundvoraussetzung einer BAföG-Ablehnung »dem Grunde nach« und die Prüfung der Deckung der monatlichen Lebenskosten bleibt bestehen. Kurz: Die Anspruchsvoraussetzungen bei Wohngeld bleiben gleich. Mehr Informationen findest du auf unserer Seite »Sonstige Geldquellen«. Achtung: Für Urlaubssemester – die ja eine Pause vom Studium sind – besteht kein BAföG-Anspruch, weil ja eben kein Studium betrieben wird! Bitte informiere dich unbedingt VOR einem Urlaubssemester, welche Konsequenzen das für deine Studienfinanzierung hätte. Zu den Voraussetzungen, im Urlaubssemester nötigenfalls Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung, »Hartz IV«) zu beziehen, kannst du dich an unsere Sozialberatung wenden. Aber wichtig ist: Ein Urlaubssemester ist kein Studium; du darfst im Urlaubssemester auch keinerlei Studienleistungen erbringen. Studieninteressierte, die einen Antrag auf das Semesterbeitragsstipendium für Studienanfänger*innen stellen möchten, senden den Antrag (mit den erforderlichen Unterlagen) per E-Mail an soziales@studentenwerk-hannover.de. Hier findest du alle Infos zum Semesterbeitragsstipendium. Wenn du dazu Fragen hast, köannst du dich gerne telefonisch oder per E-Mail an die Sozialberaterinnen wenden. Hier findest du die Kontaktdaten. Ja, sofern deine Eltern weiterhin wirtschaftlich leistungsfähig sind; sonst hast du gegebenenfalls einen Anspruch auf BAföG. Auch Selbststudium (Fachliteratur lesen, Recherche für und Schreiben von Hausarbeiten etc.) oder Online-Studium zählen als Studienaktivität, gerade in der jetzigen Situation. Auch müssen deine Eltern ausnahmsweise Verzögerungen und Unterbrechungen deines Studiums und die damit verbundene zeitliche Verlängerung der Unterhaltszahlungen hinnehmen. Bei Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausbildung ist der Einzelfall zu betrachten, insbesondere, ob besondere anerkennenswerte Verzögerungsgründe vorliegen. In der jetzigen, für alle völlig unvorhersehbaren, Situation ist eine Verzögerung der Ausbildung, sofern sie auf amtlichen Maßnahmen beruht, völlig unverschuldet. Allerdings solltest du die erweiterte vorlesungsfreie Zeit als Zeit für dein Selbststudium nutzen. Wenn deine Eltern nun, zum Beispiel wegen Kurzarbeit, weniger verdienen, sind deine Chancen auf BAföG-Förderung oder eine höhere BAföG-Förderung größer. Fallkonstellation 1: Wenn du aufgrund des Elterneinkommens bisher kein BAföG erhalten hast, deine Eltern aber jetzt weniger verdienen, kannst du jederzeit einen neuen BAföG-Antrag stellen und mit einer Aktualisierung das aktuelle Elterneinkommen zugrunde legen lassen. Fallkonstellation 2: Wenn du bereits BAföG erhältst, aber aktuell das Elterneinkommen (zum Beispiel eben wegen Kurzarbeit) geringer ist, kannst du einen BAföG-Aktualisierungsantrag stellen und wir überprüfen die Höhe deines aktuellen BAföG-Anspruches. Für den Antrag auf Aktualisierung benötigst du Formblatt 7, das du online ausfüllen kannst (einfach auf bafoeg-niedersachsen.de/BAfoeGOnline/BAfoeg/FormblattAuswahl.aspx »Formblatt 7 (Antrag auf Aktualisierung des Ehegatten-/Elterneinkommens nach § 24 Abs.3 BAföG)« auswählen). Für weitere Fragen kannst du dich gerne an an unsere BAföG-Abteilung wenden. Eine Finanzierung nach dem BAföG kann geprüft werden. Dazu ist ein Antrag nötig. Hier findest du alle Infos zum Online-Antrag. Wer kein BAföG kriegt, hat ab 8. Mai 2020 die Möglichkeit, einen vorübergehend zinslosen KfW-Studienkredit zu beantragen! Bis 31. Dezember 2021 übernimmt der Bund die Zinsen, um Studierenden eine Überbrückungshilfe zur Verfügung zu stellen. Wegen der hohen Nachfrage infolge der Coronavirus-Krise suchen die großen deutschen Supermarktketten dringend neue Mitarbeitende, auch studentische Aushilfen. Vielleicht ist das eine Alternative für die eine oder den anderen. Erkundige dich bei dem Supermarkt in deiner Nähe. Auch Lieferdienste suchen zurzeit Personal. Für die Erntezeit werden ebenfalls Helferinnen und Helfer gesucht. Vielleicht wäre auch das eine Möglichkeit für dich. Studierende, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer akuten finanziellen Notlage befinden, können sich an die Sozialberatungsstelle wenden. Die Gründe müssen vorgetragen werden und das Formblatt 5 mit Unterschrift des Zeichnungsberechtigten der Hochschule oder ein ECTS-Punkte-Ausdruck eingereicht werden, falls eine Festlegung der Hochschule dem Amt vorliegt. In den meisten Fällen kann dann weitergefördert werden. Bei Fragen dazu wende dich an unsere BAföG-Abteilung. Tel.: (0511) 76-88 126 E-Mail: bafoeg@studentenwerk-hannover.de Ich bekomme keinen Termin für meine Abschlussprüfung (zum Beispiel für die Verteidigung meiner Bachelorarbeit) und kann daher das Studium nicht in diesem Semester abschließen. Wir empfehlen, auf jeden Fall einen neuen Antrag zu stellen und die Gründe schriftlich zu erklären. Bei Fragen dazu wende dich an unsere BAföG-Abteilung. Tel.: (0511) 76-88 126 E-Mail: bafoeg@studentenwerk-hannover.de Bitte beachte dazu die Info zu den persönlichen Sprechzeiten (siehe oben). Du kannst deine Unterlagen ganz einfach online einreichen. Alle Infos dazu findest du auf unserer Seite: BAföG. Alternativ kannst du fehlende Unterlagen auch als PDF direkt an deine*n Sachberbeiter*in schicken. Hier findest du die Kontaktdaten. Oder du kannst deinen Antrag in den Briefkasten der Abteilung Ausbildungsförderung in der Callinstraße 30 A einwerfen. Ja. Studierende, die schon einen Bescheid erhalten haben, bekommen den darin ausgewiesenen Förderungsbetrag automatisch rechtzeitig am Ende des Monats für den nächsten Monat auf ihr Konto überwiesen. Achtung! Das gilt nur bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Der Folgeantrag muss rechtzeitig vorher gestellt werden. Grundlegend gilt: Der Start der Vorlesungen wurde verschoben, nicht der Start des Semesters. Wer im April den Antrag stellt, erhält – sofern eine Förderung bewilligt wird – auch Geld für den gesamten April. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten ihre Zahlung auch bei Schließungen von Hochschulen. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jetzt in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen. Auch Studienanfängerinnen und -anfänger, deren Semesterbeginn sich pandemiebedingt verzögert, erhalten ihr BAföG so, als ob die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt begonnen hätten. Sobald an Ausbildungsstätten Online-Lehrangebote zur Verfügung stehen, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, ist die Teilnahme an diesen Online-Lehrangeboten im Sinne der Förderungsvoraussetzungen verpflichtend. Auf der Homepage des BMBF gibt es mehr Informationen zum Thema. Informiere dich direkt bei der Ausländerbehörde Hannover. In der Wohnhausverwaltung, den Wohnhäusern, in der BAföG-Abteilung und der Sozialberatung hast du nach wie vor die Möglichkeit, dein Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu klären. Persönliche Sprechzeiten sind allerdings aktuell in allen Bereichen ausgesetzt. So kannst du die unterschiedlichen Bereiche erreichen: Wohnhausverwaltung Die Kolleginnen der Wohnhausverwaltung sind nach wie vor Montag bis Freitag für deine Fragen, Terminabsprachen und Anderes erreichbar. Du kannst uns anrufen: Tel. (05 11) 76-88 048 | Tel. (05 11) 76-88 029 | Tel. (05 11) 76-88 972 | Tel. (05 11) 76-88 069 eine E-Mail schreiben: wohnen(at)studentenwerk-hannover.de BAföG-Abteilung Die Kolleginnen und Kollegen der BAföG-Abteilung erreichst du wie gewohnt montags bis freitags per E-Mail oder Telefon. Hier findest du die Ansprechpersonen und Kontaktdaten Bitte beachte, dass die Sprechzeiten im ServiceCenter der Leibniz Uni weiterhin ausfallen. Sozialberatung Auch die Kolleginnen der Sozialberatung stehen nach wie vor für Beratungen zur Verfügung. Du kannst uns anrufen: Tel. (05 11) 76-88 919 | Tel. (05 11) 76-88 922 | Tel. (05 11) 76-88 935 auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen: Wir rufen dann zurück. eine E-Mail schreiben: soziales(at)studentenwerk-hannover.de Bitte beachte, dass auch die Außensprechzeiten an der HsH, der MHH und TiHo weiterhin entfallen. Allgemeines Liebe Studierende, die Corona-Pandemie stellt uns alle vor außergewöhnliche Herausforderungen und hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Services des Studentenwerks Hannover. Darüber möchten wir euch auf dieser Seite ausführlich informieren und haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Folgt uns auch auf unseren Social-Media-Kanälen. Auch dort sind wir für euch da! Bleibt gesund, und achtet aufeinander! Corona-FAQ  
Wohnhäuser  
Hier findest du eine Übersicht unserer Wohnhäuser. Wohnhäuser standorte_map  
Infos für Mieterinnen und Mieter  
Da wir nur ein begrenztes Angebot an Wohnraum haben und wir vielen Studierenden die Möglichkeit bieten wollen in unseren Wohnhäusern zu leben, haben wir die Wohndauer auf die Dauer der Bachelorregelstudienzeit begrenzt. Deine Wohnhausleitung Die Wohnhausleitung ist fast täglich in deinem Wohnhaus zu finden. Sie ist die erste Ansprechperson bei Formalitäten, Fragen und Problemen rund um das Wohnen im Wohnhaus. Internetadministrator*Innen Wenn du Fragen zum Internet in deinem Wohnhaus hast, wende dich an deine/n Internetadministrator*In. Die Kontaktdaten findest du am schwarzen Brett deines Wohnhauses. Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Hausselbstverwaltung Jedes Wohnhaus hat eine Hausselbstverwaltung (HSV). Die wird von den Mieter*Innen des Wohnhauses gewählt. Sie hält den Kontakt zum Studentenwerk, organisiert Haus-Versammlungen und Feste und schaltet sich auch einmal schlichtend ein, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt. Die HSV arbeitet ehrenamtlich. Wenn du Ideen für die HSV hast oder mitarbeiten möchtest, melde dich einfach bei einem HSV-Mitglied. Die Ansprechpartner*Innen der HSV, Zeiten und Treffpunkte findest du in deinem Wohnhaus am schwarzen Brett. Tutor*Innen für internationale Studierende In allen unseren Wohnhäusern gibt es Tutor*Innen für internationale Studierende, die regelmäßig in Sprechstunden zu erreichen sind und vielfältige Hilfen anbieten. Ob ausländerrechtliche, jobbezogene oder Studienprobleme – unsere Tutor*Innen sind für dich da! Die Kontaktdaten und Sprechzeiten findest du in deinem Wohnhaus am schwarzen Brett. Dein Hausmeister Der Hausmeister ist fast täglich in deinem Wohnhaus zu finden. Egal ob in deinem Zimmer, deinem Apartment, der Gemeinschaftsküche, im Flur oder irgendwo anders im Wohnhaus etwas kaputtgeht – dein Hausmeister kümmert sich darum. Bei uns beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Monats. Ein entsprechendes Kündigungsformular findest du online oder du bekommst es von deiner Wohnhausleitung. Du bekommst deine Mietkaution in der Regel etwa acht bis zehn Wochen nach deinem Vertragsende zurück. Wir dürfen deine Mietkaution allerdings sechs bis zwölf Monate einbehalten, um zu prüfen, ob es noch offene Forderungen gibt. Offene Forderungen können sein: Rückstand mit der Mietzahlung (Nettokaltmiete) Rückstand mit der Zahlung der Nebenkosten (Betriebskosten) Durch unsachgemäßen Umgang gewollte oder ungewollte verursachte Schäden am Wohnraum, die repariert werden müssen Vereinbarte Schönheitsreparaturen (hierzu zählt auch die Endreinigung) wurden vor dem Auszug nicht nachgekommen Wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses eine offene Forderung besteht oder ein Schaden entstanden ist, dürfen wir die Mietkaution teilweise oder sogar ganz einbehalten. Wenn du wegen deines Studiums eine Zeit lang nicht in Hannover bist, darfst du deinen Wohnraum an andere Studierende (in Garbsen auch Schüler, Azubis und Bufdis) untervermieten. Das musst du uns aber mitteilen und ein Formular ausfüllen. Das Formular bekommst du bei unserer Wohnhausverwaltung. Den Schlüssel für dein neues Zuhause bekommst du ab dem ersten Werktag des Monats in dem dein Mietvertrag beginnt. Bitte nimm vor deiner Anreise unbedingt Kontakt mit deiner Wohnhausleitung auf und stimme mit ihm/ihr ab, wo und wie du deinen Schlüssel abholen kannst. Deine Ansprechperson findest du bei deinem Wohnhaus. Wohnhaussuche: (?) Bei Beendigung des Studiums beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Einen entsprechenden Nachweis musst der Kündigung beifügen. Ja, das ist möglich. Du kannst deine Wohndauer um maximal drei Semester bzw. 1,5 Jahre verlängern, wenn du einen wichtigen Grund dafür hast. Als wichtiger Grund zählt zum Beispiel Krankheit (ärztliches Attest notwendig) Gremientätigkeit (Bestätigung des AStA oder der Hochschule notwendig) Prüfung Tätigkeit in der Hausselbstverwaltung (Bestätigung der Wohnhausleitung notwendig) Hier das entsprechende Formular zur Wohndauerverlängerung. In beiden Fällen bist du nicht über das Studentenwerk versichert. Du solltest unbedingt eine private Haftpflichtversicherung und ggf. eine Hausratversicherung abschließen. Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die du uns, anderen Mieter*Innen im Wohnhaus oder einem anderen Dritten schuldhaft, also in deiner Verantwortung liegend, zufügst, zum Beispiel durch Feuer oder Wasser. Wenn du keine Haftpflichtversicherung hast, musst du für die Schäden selber aufkommen! Mit einer Hausratversicherung versicherst du dein Eigentum, das du mit ins Wohnhaus gebracht hast, gegen Gefahren, die eine Zerstörung, Beschädigung oder ein Abhandenkommen – zum Beispiel bei einem Einbruch – zur Folge haben. Das ist nicht über unsere Versicherung versichert, und im Schadenfall musst du die Kosten selbst tragen. Wir empfehlen dir, beide Versicherungen abzuschließen. Für Studierende gibt es günstige Tarife. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sollte einmal etwas kaputt sein oder nicht richtig funktionieren, kannst du uns das mit einem Schadensformular mitteilen. Die Vordrucke findest du in deinem Wohnhaus, meistens in frei zugänglichen Kästen in den Eingangsbereichen oder neben den Wohnhausleitungsbüros. Die ausgefüllte Schadensmeldung wirfst du dann einfach in den Briefkasten der Wohnhausleitung. Außerhalb unserer Geschäftszeiten gibt es Notdienste, an die du dich wenden kannst. Für Heizung und Sanitär: Firma GTM Dobrinski, Tel. (05 11) 2 79 05 62 Schlüsselnotdienst: Firma GTM Dobrinski, Tel. (05 11) 2 79 05 62 (Preisliste beachten!) Für elektrotechnische Anlagen: Firma Mahrholdt, Tel. (05 11) 45 01 79 80. Ob Ansprechpartner*Innen, Formulare oder Antworten auf häufig gestellte Fragen - Hier findest du alle Infos, die du rund um dein Leben im Wohnhaus brauchst. Infos für Mieterinnen und Mieter  
BAföG  
Überzeugt? Dann stell jetzt deinen BAföG-Antrag! Ganz einfach. Ganz ohne Papierkram. Einfach online. ACHTUNG! Bitte seht vorübergehend davon ab, nach dem Bearbeitungsstand eurer Anträge zu fragen. Wir können die Anträge so viel schneller bearbeiten! Vielen Dank! Du brauchst mehr Infos? Oder Beratung? Kein Problem, wir sind für dich da! Du möchtest trotzdem keinen BAföG-Antrag stellen? Vielleicht können dich Johanna, Janina, Sophie, Artur, Aly und Sebastian vom Gegenteil überzeugen. Die stellen in unserer BAföG-Miniserie »friends without money« auf YouTube immer wieder fest: Kein BAföG ist auch keine Lösung! BAföG-FAQ BAföG ist die günstigste Form der Studienfinanzierung! Die fünf wichtigsten Gründe: Die Hälfte ist geschenkt, die musst du auch später nicht zurückzahlen! Die andere Hälfte ist ein zinsloses (!) Darlehen. So was gibt's bei keiner Bank. Egal wie viel BAföG du bekommst, am Ende musst du maximal 10.010 Euro zurückzahlen. Du musst erst fünf Jahre nach dem Studium anfangen, das BAföG in kleinen Raten zurückzuzahlen. Du musst dir keine Sorgen machen, dass du die Schulden vielleicht nicht zahlen kannst. Wenn du auch fünf Jahre nach deinem erfolgreichen Studienabschluss keinen Job hast, mit dem du dir das leisten kannst, zahlst du später. Und wenn du dein BAföG auch nach 20 Jahren noch nicht vollständig zurückzahlen konntest, kann dir die Restschuld ganz erlassen werden. BAföG Online ist nichts für dich?  Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es alle BAföG-Antragsformulare zum Download. Du möchtest keinen BAföG-Antrag stellen? Vielleicht können dich Johanna, Janina, Sophie, Artur, Aly und Sebastian vom Gegenteil überzeugen. Die stellen in unserer BAföG-Miniserie auf YouTube immer wieder fest: Kein BAföG ist auch keine Lösung! Warum online? Es geht schneller. Verschreiben macht nichts. Unvollständige Angaben werden dir sofort angezeigt. Fehlende Dokumente werden dir sofort aufgelistet. Du kannst Dokumente elektronisch nachreichen. Deine Daten werden sicher übermittelt und es kommt nicht zu Verzögerungen durch Fehler beim Abtippen. Du kannst deinen Antrag zwischendurch speichern und später weitermachen. Du kannst den Bearbeitungsstand deines Antrags online abrufen.  
100 Jahre Studentenwerk Hannover  
Zusammen mit den Kolleg*innen der Abteilung Studentisches Wohnen, haben wir einige nette und lustige Geschichten aus den Wohnhäusern zusammengestellt. Diese posten wir im Laufe der Monate Oktober, November und Dezember auf unseren Social-Media-Kanälen. Unsere Jubiläumsaktionen Ab 5. Oktober 2021 erwarten euch bei eurem Mensabesuch kleine Aufmerksamkeiten an den Kassen. (Solange der Vorrat reicht!) Für unser 100. Jubiläum haben Studierende und Mensa-Köch*innen gemeinsam ein Kochbuch mit dem Titel »100 Jahre Studentenwerk – 100 Rezepte aus der Welt« entwickelt. Von schnellen Gerichten hin zu Haute Cuisine, von den Allgäuer Käsespätzle bis zum Zaziki, vom deftigen Eintopf bis zur duftenden Thaisuppe. Rezepte für jeden Geschmack, vegan, vegetarisch, mit Fisch oder Fleisch. Das Kochbuch kann für 10,00 Euro in allen Mensen des Studentenwerks Hannover erworben werden. (Solange der Vorrat reicht!) Am 5. Oktober 2021 bekommen alle Studierenden und Bediensteten der hannoverschen Hochschulen ein komplettes Gericht für 100 Cent. Die Aktion läuft an diesem Tag in allen Mensen des Studentenwerks Hannover und bezieht sich auf die Gerichte unserer neuen Menülinie. Wir wünschen guten Appetit! Unsere Geschichte Wann wurde das erste Wohnheim eröffnet? Welche war die erste Mensa des Studentenwerks? Wann und wie ist die Sozialberatung entstanden? Wenn du dich für die Geschichte des Studentenwerks Hannover interessierst, solltest du unbedingt einen Blick in unsere Broschüre »100 Jahre Studentenwerk Hannover« werfen. Seit 100 Jahren gibt es das Studentenwerk Hannover. Warum das ein Grund zum Feiern ist, sagen euch einige Kooperationspartner*innen und Mitarbeitende des Studentenwerks in unserem Jubiläumsfilm. Viel Spaß! Unsere Anfänge Am 5. Oktober 1921 wurde die »Studentenhilfe Hannover e. V.« von Dozenten und Studierenden der hannoverschen Hochschulen gegründet, um mittellosen Studierenden die Chance auf ein Studium zu ermöglichen. Im selben Jahr wurde das erste Wohnheim »Georgenschlößchen« (heute Wilhelm-Busch-Museum) mit 15 Plätzen eröffnet, 1922 die erste Mensa, damals noch »Speiseanstalt« genannt. Am 5. Oktober 2021 feiert das Studentenwerk Hannover seinen 100. Geburtstag. 100 Jahre Studentenwerk Hannover  
Mensa Backstage  
Schau unserem Mensa-Team beim Kochen zu!  Oder noch mehr hinter die Kulissen unserer Mensa-Küchen. Du hast Fragen? Kein Problem, wir sind für dich da! Mensa Backstage Komm mit hinter die Kulissen der Hauptmensa und schau dir an, wie unsere hausgemachten Nudeln entstehen. Lecker, preiswert und »Natürlich frisch!« Unser Essen ist lecker, preiswert und »Natürlich frisch!«. Unsere Mensen versorgen dich mittags mit warmem Essen – ob mit Fleisch, vegetarisch oder vegan. Da ist für alle was dabei. In unseren Cafeterien gibt es belegte Brötchen, Salate, Süßwaren, Kaffee & Co. Wissenswert Wir bieten vielfältige Gerichte aus frischen regionalen und saisonalen Zutaten an. Pasta, Spätzle, Saucen, Suppen werden von uns in Eigenproduktion hergestellt, ohne Fertigprodukte und Zusatzstoffe. Fair Trade, saisonale und regionale Produkte, Müllvermeidung durch Recycling und die Reduktion von Einwegartikeln – wir setzen uns für nachhaltiges Handeln ein. Mehr auf unserer Seite Nachhaltigkeit. Köchinnen und Köche, Systemgastronom*innen, Restaurantfachkräfte und Ökotrophologinnen in den Betrieben und hinter den Kulissen sorgen für ein umfangreiches Angebot in bester Qualität. Sollte einmal nicht das passende Mittagsangebot dabei sein und ihr mit euren Freunden gemeinsam essen wollen, stehen in den Mensen Mikrowellen für das eigene mitgebrachte Essen zur Verfügung. Achtung, Änderungen wegen der Corona-Pandemie: Aufgrund der strengen Hygienevorgaben stehen derzeit keine Mikrowellengeräte für die Selbstbedienung zur Verfügung. Kinder von Studierenden essen in unseren Mensen kostenlos – mit der MensaCard Kids. Für Gäste mit Gehbehinderung, Rollstuhl oder Kinderwagen stehen Aufzüge, Rampen und Mensatablettwagen für ein barriefreies Mittagessen in den Mensen zur Verfügung. Wir sind jederzeit offen für Kritik und Anregungen. Ihr könnt uns über das Mensa-Forum, Facebook, Instagram, per E-Mail oder das Kontaktformular schreiben. Euer Lieblingsbrötchen ist nicht mehr in der Ausgabe, ihr findet eine Speise versalzen oder die Hafermilch bei der Kaffeeselbstbedienung ist aus? Dann sprecht unsere Mitarbeiter*innen in den Mensen und Cafeterien einfach vor Ort an, die helfen unkompliziert und schnell aus. Studierende erhalten vergünstigtes Essen in den Mensen. Neun Mensen und neun Cafeterien sind in Hannover und Garbsen auf die verschiedenen Hochschulstandorte verteilt. Da ist bestimmt auch in deiner Nähe die passende dabei! Unsere Mensen und Cafeterien findest du an fast jedem Hochschulstandort. Dort gibt es für dich immer was Gutes zu essen. Mensa Backstage  
Unsere neuen Menülinien  
Auf Fleisch und Fisch soll niemand verzichten müssen. Deshalb bieten wir in der Menülinie »Fleisch & Meer« komplette Fleischgerichte mit Gemüse- und Sättigungsbeilage an. Convenience-Produkte werden hier nur sehr vereinzelt eingesetzt. Bei dem Einkauf von Fleisch und Fisch achten wir bewusst auf hochwertige und gehobene Produkte. Schon im Einkauf verzichten wir auf gefährdete Fischarten und verarbeiten ausschließlich Fisch aus nachhaltigem Fang. Auch bei unseren Fleischgerichten wollen wir mehr Bio-Fleisch verarbeiten und anbieten. Bei der Auswahl unserer Lieferanten achten wir vor allem darauf, dass bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden. Unsere Menülinie »Pasta & Friends« beinhaltet eine große Vielfalt unserer beliebten, hausgemachten Pasta-Varianten, wie z.B. aus Vollkorn oder Dinkel. Die hausgemachten Spätzle in den Variationen Kräuter oder Walnuss finden hier auch ihren Platz. Gnocchis aus Kartoffeln oder Hafer dürfen hier natürlich auch nicht fehlen. Diese Gerichte sind vorrangig vegan oder vegetarisch, gibt es aber auch teilweise mit Fleisch. Wir wissen: Unsere Gäste legen großen Wert auf abwechslungsreiches, nachhaltiges, möglichst gesundes und kalorienbewusstes Essen. Diese neuen Entwicklungstrends setzen wir in unseren neuen Menülinien um. Bei unserer Menülinie »Veggie & Vegan« findest du täglich wechselnde vegetarische und vegane Gerichte, die eine gute Alternative zu unseren Fleischgerichten bieten. Hier bekommst du hausgemachte und frische Pfannen, unter anderem mit Gemüse, Tofu, Käse oder Hülsenfrüchten. Aber auch beliebte Convenience-Produkte wie den gebackenen Camembert oder Fleischersatzprodukte wie Bratlinge und Würstchen auf Basis von Soja, Quorn oder auch aus Milch, finden in „Veggie & Vegan“ ihren Platz. Du legst Wert auf eine ausgewogene und leichte Ernährung? Dann ist unsere Menülinie »Gesund & Munter« genau das Richtige für dich! Hier bekommst du ein vollwertiges Gericht mit max. 600 kcal. In den angebotenen Gerichten findest du nur unverarbeitete Lebensmittel und keinerlei Convenience-Produkte. Trotzdem hast du die Auswahl aus veganen und vegetarischen Gerichten, aber auf Fleisch, wie mageres Hähnchenfleisch oder fettarmen Fisch, musst du nicht verzichten. Unsere Menülinie „Gesund & Munter“ ist somit die perfekte Alternative zu deftigen Gerichten und hilft dir dabei mental fit und energiegeladen zu sein. Wir bieten unseren Gästen vier neue Menülinien an: »Gesund & Munter« »Veggie & Vegan« »Pasta & Friends« »Fleisch & Meer« Die Essen werden jetzt als komplette Gerichte mit zwei oder drei Teilkomponenten angeboten. Sollte der Hunger doch mal größer sein, können unsere Gäste ihr Gericht selbst am Salat- und Beilagenbuffet »Querbeet« um eine Stärke- und Gemüsebeilage ergänzen. Unter der Bezeichnung „Süße Ecke“ bieten wir ein tägliches Dessert an. Unter dem Namen „Evergreens“ (tägliche Aktionstage) finden sich beliebte Produktangebote, wie zum Beispiel der Schnitzel-Tag, der Pizza-Tag oder unsere beliebten Bowls. Die Bedeutung der Gesundheit nimmt zu. Eine gesündere und ausgewogenere Ernährung tritt in den Vordergrund. Unsere Gäste achten immer mehr auf die Kalorienzahl oder leere Kalorien. Auch die vegane und pflanzenbasierte Ernährung gewinnt weiter an Beliebtheit und der Fleischkonsum wird weiter reduziert. Ebenso spielen Nachhaltigkeitsaspekte eine wichtigere Rolle: ein geringerer Co2- Ausstoß und den Fokus auf regionale Lebensmittel. Diese neuen Ernährungstrends setzen wir in unseren neuen Menülinien um. Wir haben unsere Kreativität genutzt und neue moderne Gerichte konzipiert. Wir wollen noch mehr frische, gesunde Produkte einsetzen. Wir legen unseren Fokus auf Kernkompetenzen, wie unsere hausgemachte Pasta, alle Saucen werden hausgemacht und wir verwenden weniger Convenience-Produkte. Wir bieten vermehrt Fleisch- und Fischalternativen an. Convenience-Produkte: Convenience bedeutetet nicht in der Regel schlechte Qualität. Unsere angebotenen Convenience-Produkte unterlaufen einer strengen internen Prüfung (u.a. Prüfung der Zusammensetzung, der Inhaltsstoffe und der Zusatzstoffe). Wir verzichten grundsätzlich auf Geschmacksverstärker. Auf dieser Seite stellen wir dir unsere neuen Menülinien vor. Diese ersetzen ab 01.10.2021 unseren alten Speiseplan. Unsere neuen Menülinien  
Nachhaltigkeit  
Nachhaltigkeit Du hast Fragen? Kein Problem, wir sind für dich da! Rund ein Fünftel aller Treibhausgasemissionen in Deutschland wird durch die Ernährung verursacht. Wir wollen dazu beitragen, diese Emissionen zu reduzieren. Darum gibt es seit Juni 2021 den Klimateller in unseren Mensen. Gerichte, die 50 Prozent weniger Emissionen als der Durschnitt herkömmlicher Gerichte verursachen, werden als »KlimaTeller« auf unserem Speiseplan ausgewiesen. Unsere Rezepturen werden hierfür in einer Datenbank vom »KlimaTeller« und dem Betreiber eaternity geprüft. So findet der »KlimaTeller« fast täglich seinen Weg auf unseren Speiseplan. Gäste, die klimafreundlich essen möchten, können den »KlimaTeller« einfach finden. Vor Ort in den Mensen ist er durch Schilder mit dem Logo des »KlimaTeller« gekennzeichnet. Oder in der »StudiFutter-App« den Filter »KlimaTeller«setzen und Gerichte finden. Klimaschutz fängt schon auf dem Teller an. Umwelt und Nachhaltigkeit sind uns wichtig. Nicht nur, aber besonders in der Gastronomie. Deswegen arbeiten wir ständig daran, unsere Lebensmittel so regional und nachhaltig wie möglich einzukaufen und anzubieten und so wenig Müll wie möglich zu produzieren. Müll vermeiden Umwelt und Nachhaltigkeit sind uns wichtig. Deswegen arbeiten wir ständig daran, so wenig Müll wie möglich zu produzieren. Wir verraten dir, was wir schon alles machen und wie du uns dabei unterstützen kannst! »Bio-Plastik« als Ersatz für die aktuellen Verpackungen zu nutzen, sehen wir momentan nicht als zielführend an. Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind als Müll nicht umweltfreundlicher als herkömmliches Plastik. Und »biologisch abbaubare« Kunststoffe sind nur dann abbaubar, wenn sie getrennt gesammelt und gezielt in Kompostierungsanlagen behandelt werden. Wir arbeiten aktuell an neuen Lösungsansätzen und prüfen Alternativen. Damit keine unnötigen Lebensmittelabfälle entstehen, produzieren wir frisch und bedarfsorientiert. Anfallende Speisereste werden fachgerecht entsorgt. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Abfälle werden abgeholt und einer Biogasanlage zugeführt, die daraus Strom erzeugt. Unsere beliebten herzhaften und süßen Cups bieten wir aktuell in Einwegverpackungen aus Plastik an. Für die Cups gibt es aktuell keine sinnvolle Verpackungsalternative. Wir haben über den Einsatz von Mehrwegbehältern aus Glas bereits intensiv nachgedacht, bewerten das aber als schwierig, da die Bruchgefahr in der Produktion relativ hoch ist. Ende 2019 / Anfang 2020 haben wir in einigen unserer Betriebe Brötchen und Snacks unverpackt zur Selbstbedienung angeboten und auf die üblichen Plastik-Verpackungen verzichtet. Das hat sehr gut funktioniert. Leider konnten wir diese Praxis aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortsetzen und müssen zugunsten des Infektionsschutzes wieder auf eine Verpackung der Ware zurückgreifen. Wir arbeiten gemeinsam mit unseren Gästen daran, dass der Einweg-Pappbecher »to go« bald in unseren Mensen und Cafeterien der Vergangenheit angehört. In unseren Betrieben gibt es daher eine große Auswahl an Alternativen: Mit dem »KeepCup« gibt es bei uns einen praktischen Mehrwegbecher mit Deckel zum Selbstkostenpreis von 9,50 Euro. Beim Kauf des Bechers gibt es das erste Heißgetränk gratis! Wir haben das Pfandbecher-System »Hannoccino« erfolgreich auf der Expo Plaza getestet und werden es in Zukunft auf weitere Standorte ausweiten. Und natürlich können Gäste auch jederzeit ihren eigenen sauberen Mehrwegbecher mitbringen und befüllen lassen. Um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, auf die Einwegbecher zu verzichten, gibt es bei uns auf jedes Heißgetränk im Mehrwegbecher 10 Cent Rabatt! Unser Einsatz zeigt Erfolg: Inzwischen nutzen über 60 Prozent unserer Gäste einen Mehrwegbecher! Damit hat sich die Mehrwegbecherquote in unseren Betrieben innerhalb von zwei Jahren verdoppelt. Darauf sind wir sehr stolz – und danken unseren Studierenden und Gästen für ihren Einsatz! Für »Besseresser« gibt es in unserem Mensen Essen to go in der praktischen Mehrweg-Schale. Unsere Mehrweg-Schalen kosten sieben Euro Pfand und sind: BPA-frei, lebensmittelecht, spülmaschinenfest, gefrierfachgeeignet, mikrowellengeeignet (nur die Schale). So geht Mensa to go so ganz ohne schlechtes Gewissen und Verpackungsmüll. Natürlich können unsere Gäste auch ihre eigenen Mitnahme-Boxen mitbringen. Wichtig ist nur, darauf zu achten, dass alles, was in den Mensen gewogen werden muss, erst auf einen Teller muss, damit es an der Kasse richtig ausgewogen werden kann. Im Anschluss kann dann zum Beispiel auch der »Salat to go« in der Box verpackt werden. Eier aus Käfighaltung  kommen bei uns nicht auf den Tisch. Die Kartoffeln stammen aus regionaler Produktion und beim Fisch verwenden wir größtenteils Produkte aus nachhaltiger Fischerei. Nicht immer können wir auf regionale Anbieter zurückgreifen, da wir bei bis zu 50.000 Essen pro Woche große Mengen an Lebensmitteln benötigen. Aber wir versuchen es, wo wir können. Wir unterstützen eine nachhaltige und zertifizierte Fischerei und kaufen bevorzugt Fische und Meerestiere aus bestandsschonendem Fang oder Zucht. Pasta und Spätzle kommen bei uns hausgemacht auf den Tisch. Unsere Pasta wird aus Hartweizengrieß gemacht, ganz ohne Ei – und ist damit, je nachdem, was du gerne dazu isst, ein gute vegane oder vegetarische Alternative auf dem Speiseplan. Wir finden fleischlose Ernährung gut und unterstützen unsere Gäste mit einer vielfältigen Auswahl an vegetarischen Gerichten. Mindestens eine vegetarische Alternative ist täglich auf dem Speiseplan dabei. Auch wer sich vegan ernährt, wird in unseren Mensen und Cafeterien täglich fündig. Achtet auf das »Vegan«-Label auf dem Speiseplan und nutzt den Speiseplan-Filter. Wichtig: Es gibt Gerichte, die auf Wunsch vegan sind, wenn eine extra gereichte Zutat tierischen Ursprungs bei der Ausgabe weggelassen wird (zum Beispiel ein Klacks Sauerrahm bei einer Suppe oder geriebener Käse bei Nudelgerichten). Wunder dich also nicht, wenn ein Gericht gleichzeitig die Kennzeichnungen für »vegan« und für »enthält Milchprodukte« trägt – du hast die Wahl! Unser vielfältiges vegetarisches und veganes Angebot verbessert die Klimabilanz unseres Speiseangebots. Rund 80 Prozent unseres Angebots sind inzwischen vegetarisch oder vegan. Unser Engagement zahlt sich aus: Die Tierschutzorganisation PETA zeichnet uns zum Beispiel regelmäßig als »vegan-freundlich« aus. In unseren Mensen wird »Natürlich frisch« gekocht. Das heißt, wir produzieren unser Essen selbst aus überwiegend frischen Zutaten. Bei uns gibt es nur selten Fertig- und Convenienceprodukte, und wir verzichten – wo immer es geht – auf Zusatzstoffe. Unsere Lebensmittel Eier aus Käfighaltung  kommen bei uns nicht auf den Tisch. Die Kartoffeln stammen aus regionaler Produktion und beim Fisch verwenden wir größtenteils Produkte aus nachhaltiger Fischerei. Nicht immer können wir auf regionale Anbieter zurückgreifen, da wir bei bis zu 50.000 Essen pro Woche große Mengen an Lebensmitteln benötigen. Aber wir versuchen es, wo wir können. Hausgemachte Pasta und Spätzle Pasta und Spätzle kommen bei uns hausgemacht auf den Tisch. Unsere Pasta wird aus Hartweizengrieß gemacht, ganz ohne Ei – und ist damit je nachdem was du gerne dazu isst ein gute vegane oder vegetarische Alternative auf dem Speiseplan.  
Darlehen und Kredite  
Du brauchst mehr Infos? Oder Beratung? Kein Problem, wir sind für dich da! Viele Banken bieten spezielle Kredite für Studierende zu sehr unterschiedlichen Konditionen an. Das Studentenwerk Hannover ist Vertriebspartner für den KfW-Studienkredit. Dieser bietet Studierenden (unabhängig vom BAföG) eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung – ohne Prüfung der eigenen Einkommens- oder Vermögensverhältnisse oder derjenigen der Eltern. Gefördert werden können Studierende, wenn sie 18 bis 44 Jahre alt sind und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren und zu einer der folgenden Gruppen gehören: deutsche Staatsbürger*innen, Familienangehörige einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihr / ihm in Deutschland aufhalten (die eigene Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle), EU-Staatsbürger*innen, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten, Familienangehörige einer solchen EU-Staatsbürgerin oder eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihr / ihm im Bundesgebiet aufhalten (die eigene Staatsbürgerschaft und die Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle), »Bildungsinländer*innen«, also Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben. Die Rückzahlung muss spätestens 25 Jahre nach dem Ende des Bezugs und bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen sein. Es gibt keine Erlassmöglichkeiten bei kurzer Studienzeit, guten Noten oder vorzeitiger Rückzahlung. Wer zum Beispiel zehn Semester lang monatlich 400 Euro von der KfW bezieht, macht 24 000 Euro Schulden – plus Zinsen. Achtung: Der Zinssatz ist variabel, er wird zweimal im Jahr neu festgelegt. Lass dich beraten! Vor der Aufnahme eines KfW-Studienkredites solltest du dich auf jeden Fall von der BAföG-Abteilung oder der Sozialberatung des Studentenwerks beraten lassen, ob nicht noch günstigere Möglichkeiten der Studienfinanzierung (BAföG, Bildungskredit etc.) bestehen. Wir als Studentenwerk sehen dieses Angebot nicht abschlussorientiert. Wir haben nicht das Ziel, möglichst viele Kredite zu vermitteln, sondern wollen euch gut beraten. Mehr Informationen gibt's bei der KfW-Förderbank. ist für Studierende, die im Studium schon fortgeschritten sind. kann bis zum 36. Lebensjahr beantragt werden. ist eine zusätzliche Hilfe für besondere Situationen, wie für die Finanzierung teurer Studienmaterialien, Exkursionen, Studienaufenthalte oder Praktika im Ausland. Konditionen Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in Raten von 100, 200 oder 300 Euro durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausbezahlt. Andere Optionen sind möglich. Einkommen und Vermögen der Studierenden oder ihrer Eltern spielen für die Vergabe des Kredits keine Rolle. Der Zinssatz beträgt derzeit 0,52 % (effektiv 0,52 %; Stand: 1. Oktober 2020; die KfW-Förderbank legt jeweils zum 1. April und 1. Oktober die Zinsen ihrer Kreditangebote neu fest). Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Der Kredit muss in Raten von 120 Euro im Monat beglichen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit. Da für das Bildungskreditprogramm nur eine bestimmte Jahressumme zur Verfügung steht, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Reicht die Jahressumme nicht für alle Anträge aus, entscheidet das Datum der Antragstellung. Mehr Infos zum Bildungskredit gibt es auf den Webseiten des BMBF. Unsicher, ob der Kredit eine gute Option für dich ist? Nutze die Beratung in unserer BAföG-Abteilung oder Sozialberatung. Kurz vor dem Studienabschluss können besondere Finanzierungsprobleme auftreten. Die BAföG-Förderung ist ausgelaufen, weil die Regelstudienzeit überschritten ist, oder neben der Abschlussarbeit bleibt nicht mehr genut Zeit fürs Jobben. Besonders bedürftigen Studierenden hilft das Studentenwerk deshalb mit langfristigen Studienabschlussdarlehen weiter. Diese Darlehen sind zinslos (!) und sollen den Abschluss erleichtern. Die Höhe des Darlehens orientiert sich dabei an den BAföG-Sätzen. Die Darlehen stehen grundsätzlich auch Studierenden aus dem Ausland offen. Die genauen Vergabebedingungen für Studienabschlussdarlehen können unten als PDF runtergeladen werden.  Du brauchst weitere Informationen? Wende dich an unsere Sozialberatung. Du überlegst, einen Kredit oder ein Darlehen aufzunehmen, um dein Studium zu finanzieren? Diese Entscheidung will gut überlegt sein, denn sie kann bedeuten, dass du später zum Teil hohe Zinsen zurückzahlen musst. Es gibt aber für Studierende auch günstige Konditionen für bestimmte Kredite. Informiere dich also bei uns über die verschiedenen Angebote! Und bevor du dich für einen Kredit entscheidest, stell erst sicher, dass du keinen BAföG-Anspruch hast. BAföG ist die günstigste Form der Studienfinanzierung: Die Hälfte gibt es geschenkt und die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen! Darlehen und Kredite  
Stipendien  
Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Finde dein Stipendium! Für wen? Studieninteressierte, die sich das erste Mal an einer Hochschule einschreiben wollen und deren Familien oder die alleine Sozialleistungen beziehen. Das können sein: Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Grundsicherung Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Wie viel? Das Studentenwerk Hannover übernimmt einmalig den ersten Semesterbeitrag, der zur Einschreibung an der Hochschule gezahlt werden muss. Semesterbeitragsstipendium des Studentenwerks Das Deutschlandstipendium fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Neben guten Noten zählen bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen – etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiografie. Auch die hannoverschen Hochschulen vergeben Deutschlandstipendien. Für mindestens zwei Semester können Studierende mit 300 Euro gefördert werden. Das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Aber Achtung: Neben dem Stipendium dürfen keine weiteren leistungsabhängigen Förderungen bezogen werden, die den monatlichen Betrag von 30 Euro übersteigen. Die Stipendien werden für das jeweilige Wintersemester vergeben. Bewerbungsfristen, Vergabeverfahren und Richtlinien der hannoverschen Hochschulen zum Deutschlandstipendium sind unterschiedlich. Weitergehende Infos gibt's direkt auf den Hochschulseiten: Leibniz Universität Hannover Medizinische Hochschule Hannover Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Hochschule Hannover Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Mehr allgemeine Infos zum Deutschlandstipendium findest du auch auf der Website www.deutschlandstipendium.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Umfassende und gezielte Informationen zu Stipendien für Studierende aus dem Ausland gibt es in der Stipendiendatenbank des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst).   Ausführliche Informationen zu den vom Bund geförderten Begabtenförderungswerken findest du auf  www.stipendiumplus.de. An Berufserfahrene Studierende richtet sich das Aufstiegsstipendium. Stipendien Stipendien können eine gute Möglichkeit sein, das Studium (mit) zu finanzieren. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten von staatlichen, kommunalen, gewerkschaftlichen und privaten Einrichtungen und politischen Parteien. Viele Studierende bemühen sich erst gar nicht um ein Stipendium, weil sie denken, dass ihre Leistungen nicht gut genug sind. Aber nicht alle Stipendien werden nach Noten vergeben, es zählt auch das persönliche Engagement und vieles mehr. Findest du ein Stipendium, das dir zusagt, solltest du es daher unbedingt mit einer Bewerbung probieren! Das Studentenwerk Hannover bietet darüber hinaus speziell für Studieninteressierte, die aus Familien mit Sozialleistungsbezug kommen, das Semesterbeitragstipendium an.  
Jobben  
Studierende, die einer Beschäftigung nachgehen, sind unter Umständen sozialversicherungspflichtig und müssen damit auch Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Anstelle des Beitrages zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung ist ein Beitrag zu entrichten, dessen Höhe sich nach Arbeitsverhältnis und Verdienst bemisst. Die Versicherungspflicht ist davon abhängig, ob Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Frei von Beiträgen zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ist eine Tätigkeit bei: ausschließlicher Beschäftigung in den Semesterferien, auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr befristeten Arbeitsverhältnissen (unabhängig von der Stundenzahl und von der Höhe des Entgeltes), einer Arbeitszeit bis zu 20 Stunden wöchentlich im Semester mit Ausweitungsmöglichkeit dieser Beschäftigung lediglich in der vorlesungsfreien Zeit auf mehr als 20 Stunden. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen werden, auf ein Kalenderjahr betrachtet, zusammengerechnet und bei Überschreiten der Zeitgrenze tritt Versicherungspflicht ein. Für die Beiträge zur Rentenversicherung gilt Folgendes: Als Erwerbstätige sind Studierende rentenversicherungspflichtig, sofern ihr Beschäftigungsverhältnis die Grenzen der aktuellen Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen übersteigt. Geringfügige Beschäftigungen sind: geringfügig entlohnte Beschäftigungen (maximal 450 Euro/Monat) kurzzeitige Beschäftigungen (weniger als 70 Arbeitstage bzw. 3 Monate/Jahr). Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sofern die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen insgesamt 450 Euro nicht überschreiten, bleiben sie versicherungsfrei. Für Arbeitsentgelte, die oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegen, gibt es zwischen 450,01 Euro und 1 300 Euro eine Gleitzone. In dieser fallen Versicherungsbeiträge an, die sich ansteigend mit dem Verdienst ebenfalls erhöhen. Hast du einen Nebenjob und verdienst nicht mehr als 450 Euro im Monat, dann giltst du als geringfügig beschäftigt. Du bleibst in der günstigen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung und musst keine Arbeitslosenversicherung zahlen. Von der Rentenversicherungspflicht kannst du dich nur auf Antrag befreien lassen. Familienversicherung Die Familienversicherung über die Eltern besteht bei einer geringfügigen Beschäftigung weiter (sofern die Altersgrenze von 25 Jahren unterschritten ist). BAföG Wenn du BAföG beziehst und nebenbei arbeitest, darfst du nicht mehr als 5.400 Euro pro Jahr verdienen. Hast du mehr Einkommen innerhalb von zwölf Monaten, wird der Mehrverdienst auf das BAföG angerechnet. Das Studentenwerk Hannover vermittelt keine Jobs. Das überlassen wir den Profis: Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Einkünfte von Studierenden mit einem geringen Arbeitslohn, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten, bleiben bei einem Monatslohn von maximal 1.120 Euro (2021) steuerfrei (bei Steuerklasse I, d. h. ledig, keine Kinder). Bei vorübergehenden Jobs mit höheren Monatslöhnen wird die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer am Jahresende im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt erstattet, wenn die Einkünfte nicht über dem steuerlichen Existenzminimum in Höhe von 9.744 Euro plus 1.000 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag liegen. Einkommensteuererklärung Die Einkommensteuererklärung umfasst die »Pflichterklärung« und den freiwilligen »Antrag auf Einkommensteuerveranlagung«. Für beide verwendet man den gleichen Vordruck. Besteht eine Erklärungspflicht, so muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben werden. Die Frist wird vom Finanzamt auf Antrag verlängert. Wichtig: Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung muss bis zum Ende des vierten auf das Steuerjahr folgenden Jahres abgegeben werden. Tipps und Tricks zur Steuererklärung für Studierenden gibt es auf: www.steuerstudies.de Weitere Infos zur Einkommenssteuer gibt es auch direkt beim Finanzamt Hannover: Finanzamt Hannover-Mitte Finanzamt Hannover-Nord und Land II Finanzamt Hannover-Süd und Land I Viele Studierende jobben neben dem Studium. Dabei gibt es einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Unsere Sozialberatung behält im Regelungs-Dschungel den Überblick und berät zu allen wichtigen Themen rund ums Jobben und Studieren. Hier gibt's die wichtigsten Infos zu Sozialversicherung, Einkommensteuer, 450-Euro-Jobs & Co. Jobben  
Studienkosten  
Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Achtung: Schuldenfallen Studileben heißt häufig auch: das erste Mal auf eigenen Beinen stehen, von zu Hause ausziehen und die eigenen Finanzen managen. Das ist oft gar nicht so einfach, und obwohl es für Studis auch viele Möglichkeiten zum Sparen gibt, gibt es auch viele zum Schulden machen. Damit du nicht in die Schuldenfalle tappst, hier fünf häufigsten: Wer studiert, muss einen Semesterbeitrag bezahlen. Wenn du deine Regelstudienzeit um mehr als 6 Semester überschreitest, musst du an niedersächsischen Hochschulen Langzeitstudiengebühren bezahlen. Hier findest du Infos zum Semesterbeitrag und zu den Langzeitstudiengebühren. Semesterbeiträge in Hannover, Sommersemester 2022, in Euro Hochschule Studentenwerk AStA Semesterticket Verw. Summe LUH 115,00 18,20 225,41 75,00 433,61 MHH 76,00 12,78 225,41 75,00 389,19 TiHo 115,00 11,20 225,41 75,00 426,89 HMTMH, Neues Haus 87,00 13,20 225,41 75,00 400,61 HMTHM, Expo Plaza 115,00 13,20 225,41 75,00 428,61 HsH (außer Ahlem) 115,00 20,00 225,41 75,00 435,41 HsH (Ahlem) 87,00 20,00 225,41 75,00 407,41 Du steckst schon mitten drin in der Schuldenfalle? Dann lass dich beraten und such dir Hilfe bei einer Schuldnerberatung! Die findest du auf www.meine-schulden.de. Auch unsere Sozialberatung weiß, wo es Hilfe gibt. Wir sind für dich da! Das neueste Smartphone gibt's umsonst, aber der Tarif dazu, der kostet jeden Monat Geld – und das meist 24 Monate lang. Also aufgepasst beim Mobilfunkvertrag. Um den Überblick zu behalten, sind Prepaid-Tarife nicht das Schlechteste. Durch das Aufladen der Karte gibt es die volle Kostenkontrolle und keine bösen Überraschungen am Ende des Monats durch automatisch dazugebuchte Datenvolumen oder Ähnliches. Am Ende des Monats wird das Geld auf dem Girokonto knapp, aber kein Problem mit dem Dispo? Kein guter Gedanke! Denn der Dispo-Kredit ist eine teure Angelegenheit – für ihn fallen in der Regel besonders hohe Zinsen an. Und: Wenn man einmal im Dispo drin ist, wo kommt das Geld her, den Kredit wieder zu decken? Am besten immer nur ausgeben, was man hat. Das gilt natürlich auch fürs Einkaufen mit der Kreditkarte! Kredite sind Schulden und Schulden sind selten eine gute Option – von Ausnahmen wie BAföG und Studienkrediten mal abgesehen! Besonders vor privaten Geldgeber*innen sollten Studis sich in Acht nehmen. Die »Kredithaie« bewegen sich oft am Rande der Legalität und schädigen Darlehensnehmer*innen nachhaltig. Ein Auto ist bequem, bringt aber hohe Kosten mit sich (Sprit, Versicherung, Steuern, Reparaturen, etc.), die nicht gut für das meist knappe Studi-Budget sind. Und es gibt es so viele günstige Alternativen – besonders in einer Stadt wie Hannover mit super ausgebautem Nahverkehr (der über das Semesterticket auch schon komplett bezahlt ist) und kurzen Wegen, die sich gut mit dem Rad zurücklegen lassen. Jetzt kaufen – später zahlen? Klingt so gut und wird auch beim Onlineshopping immer wieder angeboten. Aber: Irgendwann kommt das böse Erwachen. Denn gezahlt werden muss früher oder später. Und wieso solltest du später mehr Geld haben als jetzt? Vor allem, wenn sich dann die Rechnungen schon stapeln … Keine gute Idee! Wir unterstützen dich! Wir beraten dich kostenlos und vertraulich zu BAföG, Stipendien, KfW-Studienkrediten und ganz allgemein zu Fragen rund um deine Finanzen im und fürs Studium. Wer studiert, muss einen Semesterbeitrag bezahlen. Rund ein Viertel des Semesterbeitrags bekommt das Studentenwerk. Mit diesem Geld ermöglichen alle Studierenden gemeinsam und solidarisch unsere sozialen Dienstleistungen – wie zum Beispiel eine kostenlose Sozialberatung, günstige Mieten in unseren Studierendenwohnhäusern, preiswertes Mensaessen und vieles mehr. Fair: Wenn ihr an einem Standort studiert, wo wir nicht alle Leistungen erbringen können, zahlt ihr weniger. Der AStA der jeweiligen Hochschule ist deine politische Vertretung. Die ASten setzen sich gegenüber der Hochschulleitung für die Studierenden ein und bieten Serviceleistungen an. In den meisten AStA-Beiträgen mit drin: Theaterflatrate und Fahrradbonus für günstige Fahrradreparaturen. Der größte Batzen des Semesterbeitrags ist fürs Semesterticket. Dafür kannst du dann aber auch ein halbes Jahr lang alle Stadtbahnen und Busse in Hannover nutzen – und fast alle Nahverkehrszüge in ganz Niedersachsen und Bremen! Mehr erfährst du bei deinem AStA. Der mit »Verw.« gekennzeichnete Betrag geht als Verwaltungskostenbeitrag an die Hochschulen. Miete, Essen, Handy, Internet, Freizeit, Bücher und anderes für die Hochschule – so ein Studium kostet was. Gar nicht so einfach, da den Überblick zu behalten – besonders, wenn man von zu Hause ausgezogen ist und das erste Mal auf eigenen Beinen steht. Im Durchschnitt brauchst du für ein Studium etwa 800 Euro im Monat. Ob du mit weniger auskommst oder mehr Geld benötigst, hängt natürlich auch von dir ab. Studienkosten Wenn du deine Regelstudienzeit um mehr als 6 Semester überschreitest, musst du an niedersächsischen Hochschulen Langzeitstudiengebühren bezahlen. Das kann mit 500 Euro pro Semester ganz schön teuer werden, zumal die Gebühren zusätzlich zum Semesterbeitrag gezahlt werden müssen. Es gibt aber Möglichkeiten, zusätzliche Zeiten zum Studium angerechnet zu bekommen. Zum Beispiel, wenn du Kinder erziehst oder nahe Angehörige pflegst, oder auch für hochulpolitisches Engagement in den Gremien. Hast du Fragen rund um die Befreiung von den Langzeitstudiengebühren? Nimm Kontakt zu unserer Sozialberatung auf.  
Geld sparen  
Du brauchst einen Überblick über deine Finanzen? Das gute alte Haushaltsbuch kann helfen! Ob digital per App oder mit Block und Bleistift. Probier es mal aus! Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Freizeit und Kultur Alltag Mobilität Mit dem Fahrradbonus, den ihr im Rahmen des Semesterbeitrags automatisch bezahlt, fördern die ASten das Umsteigen auf das umweltfreundliche Rad: Damit dürfen Studierende Fahrradwerkstätten günstiger oder sogar kostenlos nutzen. Viele Anbieter haben spezielle Tarife für Studierende. Hier lohnt sich häufig ein Vergleich und genaues Hinsehen bei den Vertragsbedingungen. Für manche können Prepaidtarife günstiger sein als ein Vertrag mit einer längerfristigen Bindung, der immer mit Fixkosten verbunden ist (siehe auch Schuldenfallen). Auch viele Banken haben besondere Konditionen für Studierenden und erlassen zum Beispiel die Kontoführungsgebühr. Da lohnt sich eine Recherche von verschiedenen Angeboten auf jeden Fall! »Ich habe wenig Geld und kann mir Kultur nicht leisten« – das muss nicht sein. Das Freiwilligenzentrum Hannover hat ein tolles Projekt, das es Menschen mit wenig Geld ermöglicht, an vielen kulturellen Veranstaltungen teilnzunehmen. Dazu werden nicht verkaufte Tickets von klassischen Konzerten, Lesungen, Tanz, Ballett, Ausstellungen, Varieté, Comedy, Kabarett und vielem mehr genutzt, die unter den angemeldeten Teilnehmenden des Projekts kostenlos weitervermittelt werden. Studis haben gute Chancen, am Projekt teilnehmen zu können, gilt doch für einen Einzelhaushalt, dass nicht mehr als 1.000 Euro netto im Monat verdient werden dürfen. Alle Infos und Anmeldung auf: www.freiwilligenzentrum-hannover.de Mit dem Internationalen Studierendenausweis ISIC (International Student Identity Card) könnt ihr die jeweils im Ausland geltenden Studierenden-Ermäßigungen nutzen, zum Beispiel in den Bereichen Reise und Transport, Unterkunft, Gastronomie, Kultur, Unterhaltung ... Der durch die UNESCO anerkannte Ausweis wird in über 130 Ländern als Nachweis dafür akzeptiert, dass ihr Studierende seid. Kaufen könnt ihr die ISIC bequem vor oder nach dem Mittagessen im Foyer der Hauptmensa beim Reisebüro STA Travel. Mitnehmen solltet ihr euren Personalausweis oder Pass, euren Studiausweis, ein farbiges Passfoto und Geld. Mehr Infos: www.isic.de Du möchtest ein Abo für deine Lieblingszeitung oder -zeitschrift abschließen? Frag nach einem günstigen Abo für Studis! Viele Verlage bieten günstige Konditionen für Studierende an – auch im Digital-Format. Fahrradwerkstatt Glocksee (kostenlos: LUH; 2 € Nutzungsgebühr für alle anderen Hochschulen) »Selbsthilfe-Werkstatt« – ihr repariert selbst Werkzeug wird kostenlos zur Verfügung gestellt Eine fachkundige Person kann um Rat gefragt werden Keine Reparaturaufträge! Pro Beruf GmbH – Die Fahrradwerkstatt (kostenlos: LUH, MHH, TiHo, HMTMH, HsH) Kostenlose Fahrradreparatur Ersatzteile müssen bezahlt werden Keine Berechnung der Arbeitsstunden Leihräder für die Dauer der Reparatur zum halben Mietpreis Pandemiebedingt kann es zu Veränderungen bei der Fahrradannahme kommen. Bitte informieren sie sich auf der Hompage über die aktuelle Situation. Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft Ahlem (ASG) e. V. (kostenlos: LUH) kostenlose Fahrradreparatur Ersatzteile müssen bezahlt werden keine Berechnung der Arbeitsstunden Leihräder für die Dauer der Reparatur zum halben Preis Das studentische Budget ist oft knapp bemessen. Umso besser ist es da, wenn man einen Überblick über die vielfältigen Vergünstigungen hat, die es für Studierende gibt. Wir haben euch Tipps zum Sparen bei Mobilität, Alltag, Freizeit und Kultur zusammengestellt. Geld sparen Das studentische Budget ist knapp bemessen. Umso besser ist es da, wenn man einen Überblick über die vielfältigen Vergünstigungen hat, die es gibt. Wir haben euch Tipps zum Sparen bei Mobilität, Alltag, Freizeit und Kultur zusammengestellt. Mit der »Hausmarke« können Studis in Hannover richtig sparen: Über 100 Geschäfte, Dienstleister, Kneipen, Restaurants, Clubs, Discos, Museen, Theater, Schwimmbäder, Fitness-Center bieten Rabatte oder Prozente, einen Nachlass an der Abendkasse oder freien Eintritt an. Mehr Infos direkt auf hannover.de. Mit einem gültigen Studiausweis ist vieles günstiger. Ob Museum, Konzert, Theater, Schwimmbäder oder auch Fitnessstudios: In vielen Bereichen gibt es ermäßigte (Eintritts-) Karten oder Konditionen. Wer fragt, der spart! Übrigens: Bevor du einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abschließt, solltest du vielleicht erst mal beim Hochschulsport Hannover vorbeischauen. Der steht allen Studis und Beschäftigten der hannoverschen Hochschulen offen und bietet ein vielfältiges Angebot zum Ausprobieren und Mitmachen: www.hochschulsport-hannover.de Kostenlos ins Schauspiel oder die Oper? Das geht mit der Theaterflatrate des Staatstheaters Hannover. Wie? Über den Semesterbeitrag ist bereits ein Kulturbeitrag für die Theaterflatrate gezahlt worden. Studis der Leibniz Universität Hannover, der Hochschule Hannover, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover können das Angebot nutzen. Alle Infos auf www.staatstheater-hannover.de. Für die Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss für jede Wohnung pauschal ein monatlicher Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Befreien lassen können sich: BAföG-Empfänger*innen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Empfänger*innen von Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen, Empfänger*innen von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen »RF« im Schwerbehindertenausweis zahlen ein Drittel des Beitrags. Taub­blinde Menschen sind gänzlich befreit. Weitere Infos und den Antrag für die Befreiung gibt es direkt beim Beitragsservice auf www.rundfunkbeitrag.de. Wenn du weitere Fragen rund um die Beitragsbefreiung hast, kannst du dich auch an unsere Sozialberatung wenden – wir sind für dich da und helfen gerne weiter! Den Telekom-Sozialtarif erhalten Telekom-Kund*innen mit einem Festnetzanschluss, die ganz oder teilweise vom Rundfunkbeitrag befreit sind, oder BAföG bekommen, oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem GdB von mindestens 90 sind. Der Sozialtarif bedeutet keine Befreiung vom Grundpreis. Nur die Kosten für ein Gespräch (von Telekom zu Telekom) sind günstiger. Mehr Infos und Antragstellung gibt's direkt bei der Telekom. Fragen? Unsere Sozialberatung hilft weiter! Es muss nicht gleich ein eigenes Auto sein. Carsharing ist eine gute Alternative für umweltbewusste Autonutzer*innen. In Hannover gibt es stadtmobil, das Studierende mit der Vorteilskarte Hausmarke zu einem besonders günstigen Tarif nutzen können. Für alle Studierenden der hannoverschen Hochschulen gibt es ein Semesterticket. Damit kannst du alle Strecken innerhalb aller Tarifzonen des Großraums Hannover (Stadtbahnen, Busse) und die meisten Züge des Nahverkehrs in Niedersachsen und Bremen nutzen. Mehr Infos zum Ticket gibt es unter www.dein-semesterticket.de und beim AStA deiner Hochschule. Das Ticket gilt während des ganzen Semesters, auch in der vorlesungsfreien Zeit, allerdings ausschließlich für die Inhaberin bzw den Inhaber des Tickets. Die kostenlose Mitnahme von weiteren Personen ist nicht möglich. Ausgenommen von der Abnahmepflicht sind beurlaubte und schwerbehinderte Studierende. Weitere Infos dazu und die Antragsformulare auf Befreiung vom Semesterticket gibt's beim jeweiligen AStA. Studierende, die kein Semesterticket haben, können von Fahrpreisermäßigungen des GVH (Großraum-Verkehr Hannover) und der Deutschen Bahn profitieren. Am besten beim Fahrkartenkauf informieren. Mehr Infos auf www.gvh.de und www.bahn.de.  
Wohnhausantrag stellen  
Hinweise zur Bewerbung Wohnhausantrag Hier kannst du einen Wohnhausantrag stellen. Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Die Wohnhausplätze vergeben wir in der Reihenfolge des Antragseingangs. Bevorzugt berücksichtigt werden: Studierende mit Behinderung (Nachweis per E-Mail), zum Start des Wintersemesters Bachelor-Studierende im 1. Semester, die nicht aus der Region Hannover kommen. Wenn wir kein Zimmer für dich frei haben, kommst du automatisch auf unsere Warteliste. Sobald wir ein freies Zimmer für dich haben, bekommst du eine E-Mail von uns. Wichtig: Corona-Prävention Wichtig für neue internationale Mieterinnen und Mieter zum Wintersemester 2021/22 Kommst du aus einem Risikogebiet? Dann musst du, bevor du bei uns einziehen kannst, ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass du keine Anzeichen für eine Corona-Infektion zeigst. Das Attest darf höchstens 48 Stunden vor deiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt worden sein. Es kann auf Deutsch, Französisch oder Englisch sein. Die Liste der Risikogebiete findest du auf: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Du hast den Test in deinem Heimatland vor der Abreise gemacht? Versichere dich bitte unbedingt im Vorfeld, dass der Test in Deutschland anerkannt ist. Eine Übersicht dazu findest du auf: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html Wichtig: Lass dich dort testen, wo du ankommst. Reise nicht erst weiter. Liegt das Attest nicht vor, kannst du deinen Schlüssel nicht erhalten! Kosten, die dir durch einen Test entstehen, musst du selbst bezahlen. Beachte vor der Einreise bitte auch das Merkblatt für Reisende der Bundesregierung (in verschiedenen Sprachen verfügbar): www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/merkblatt-aussteigekarte.html Hier kannst du einen Wohnhausplatz online beantragen. Wohnhausantrag  
Wohnungssuche  
Hier kannst du nach Wohnungen suchen Hier kannst du kurzfristig übernachten Zum Semesterstart sind unsere Wohnhäuser sehr gefragt und unsere Wartelisten sehr lang. Verlass dich also nicht nur auf einen Wohnhausplatz. Weite deine Suche aus und ziehe auch Wohnungen in Hannovers Umland in Betracht. Umziehen kannst du später immer noch! Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Mehr oder weniger befristete Unterkünfte gegen Gebühr vermitteln Mitwohnzentralen wie die Home-Company oder Zeitwohnen Hannover. Wenn du schon in Hannover bist, aber noch keine Wohnung gefunden hast, bieten einige Stellen Schlafplätze zum kurzzeitigen Überbrücken: Jugendherberge Hannover (Online-Reservierung) Naturfreundehaus Hannover Bed'nBudget Die Messestadt Hannover verfügt über eine große Zahl an Privat- und Messezimmern. Hier hilft die Zimmervermittlung Hannover. Wenn du auf der Suche nach einem WG-Zimmer bist, solltest du einen Blick in unsere kostenlose Online-Wohnraumbörse des Studentenwerks werfen. Hier gibt es nämlich zahlreiche Optionen für die gezielte Suche nach der Wunsch-WG oder passenden Mitbewohner*Innen. Schaue auf die schwarzen Bretter in den Hochschulen und Mensen oder hänge dort selbst ein Inserat aus. In unserer kostenlosen Online-Wohnraumsuche kannst du dir Angebote ansehen und auch ein Gesuch aufgeben. Gehe die Wohnungsanzeigen der lokalen Tageszeitungen durch. Außerdem lohnt sich ein Blick in die Anzeigen- und Szeneblätter (Der Heiße Draht, Schädelspalter, MagaScene ...). Gib eventuell selbst eine Anzeige auf, dass du gerade eine Wohnung suchst. Wenn du auf der Suche nach einem WG-Zimmer bist, kannst du auch einen Blick in unsere Online-Wohnraumbörse werfen. Angebote findest du auch auf www.wg-gesucht.de. Wenn du auf der Suche nach einem WG-Zimmer bist, solltest du einen Blick in unsere kostenlose Online-Wohnraumbörse des Studentenwerks werfen. Hier gibt es nämlich zahlreiche Optionen für die gezielte Suche nach der Wunsch-WG oder passenden Mitbewohner*Innen. Tipps für die Wohnungssuche Du hast eine Zusage für einen Studienplatz in Hannover? Das ist super! Spätestens jetzt solltest du dich unbedingt um ein Zimmer oder eine Wohnung kümmern. Hier haben wir ein paar Tipps für die Wohnungssuche zusammengestellt:  
Sozialberatung  
Können wir dich bei Fragen rund um diese Themen unterstützen, mach dich auf unserer Website schlau oder nimm Kontakt mit uns auf für ein Beratungsgespräch! Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Unsere Kolleginnen der Sozialberatung beraten und informieren dich zum Beispiel zu den Themen Finanzierungsmöglichkeiten (neben BAföG) Darlehen und Kredite Jobben und Sozialversicherung Krankenversicherung Rundfunkbeitragbefreiung Arbeitslosengeld II (Hartz VI) Wohngeld Kindergeld Soziale Absicherung zwischen Studium und Beruf Probleme ausländischer Studierender Studieren mit Kind Studieren mit Handicap Sozialberatung  
Weitere Beratungsstellen  
Servicestellen der Hochschulen Das ServiceCenter der Leibniz Universität Hannover ist die zentrale Anlaufstelle für Studierende und Studieninteressierte, aber steht auch für Gäste der Leibniz Universität Hannover mit Beratung und Service bereit. Hier findest du Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Einrichtungen (darunter auch das Studentenwerk Hannover), die dir deine Fragen rund ums Studium beantworten und dir die Orientierung an der Leibniz Universität Hannover erleichtern. Zur Website → Das Service Center der Hochschule Hannover ist die zentrale Anlaufstelle für Studierende und Studieninteressierte. Kurzberatung zu den einzelnen Bereichen des Dezernats Akademische Angelegenheiten sowie Weiterleitung an die entsprechende Stelle Ausgabe von Informationsmaterialen rund ums Studium Ausgabe und Annahme von Formularen und Anträgen Beratung und Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen Annahme von Bewerbungsunterlagen Zur Website → Übersicht der Beratungsstellen rund ums Studium und Ansprechpartnerinnen und -partner an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zur Website → Studien- und Berufsberatung Die Zentrale Studienberatung ist Anlaufstelle bei Fragen und Anliegen, die im Zusammenhang mit der Wahl oder Durchführung eines Studiums auftreten. Unser Ziel ist es, durch Orientierungsangebote, Informationen und Beratung die Universität erfahrbar zu machen sowie zu einem erfolgreichen Studienstart und Studienverlauf beizutragen. Zur Website → Die Studienberatung der HsH berät Studieninteressierte und alle Studierenden der Hochschule zu allen Themen rund ums Studium. Zur Website → Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit informiert über Studiengänge, Ausbildungsmöglichkeiten, schulische Wege, Aufgaben und Tätigkeiten in Berufen, Arbeitsmarktperspektiven, Finanzierungsmöglichkeiten und vieles mehr. Zur Website → Vielfältige Unterstützungsangebote der Hochschulen Das Studium bietet Raum und Zeit für Lernprozesse und akademische Qualifikationen, aber auch für persönliche Entwicklung, die nicht immer widerspruchsfrei und kontinuierlich verläuft. Die Psychologisch-Therapeutische Beratung unterstützt und berät Studierende der Hochschulen Hannovers bei psychosozialen Problemen. Zur Website → Das Amt der Ombudsperson für Studium und Lehre der LUH dient als Anlaufstelle und Ansprechperson für Studierende, die allgemeine oder individuelle Probleme, Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge bezüglich ihres Studiums und der Lehre haben. Zur Website → Ziel ist, die Studierenden in allen Phasen des Studiums unterstützend zu begleiten. Das Servicezentrum Lehre arbeitet daran, die fachlichen Lehrangebote der Fakultäten durch attraktive Angebote zu ergänzen und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. Zur Website → Ob Lernstrategien und Prüfungsvorbereitung, wissenschaftliches Schreiben, Praxiserfahrungen und Zusatzqualifikationen oder Bewerbungshilfen: Schlüsselkompetenzen helfen bei der Bewältigung des Studiums und unterstützen einen erfolgreichen Einstieg in Praktika und den Beruf. Zur Website → Das Career Center unterstützt Studierende während des gesamten Studiums und Absolvent*innen der Hochschule Hannover bis ein Jahr nach Abschluss bei der beruflichen Zukunftsplanung und dem Berufseinstieg mit einem vielfältigen Beratungs- und Veranstaltungsangebot. Zur Website → Unterstützung von Studierenden für Studierende Die BAföG- und Sozialberatung ist eine aus Mitteln des AStA der Leibniz Universität finanzierte studentische Beratung, die mit einem sozialpolitischen Anspruch Studierenden in allen Fragen rund um BAföG- und Sozialrecht beratend zur Seite steht. Zur Website → Der AStA der Hochschule Hannover bietet Beratung zu den Themenbereichen Studienfinanzierung, Teilhabe & Soziales sowie Queer. Zur Website → Beratung durch Studierende der Human- und Zahnmedizin mit einer Weiterbildung in Beratung und Gesprächsführung, zum Beispiel bei Problemen im Studium, bei Prüfungsangst, zur Studienfinanzierung, bei Schwierigkeiten mit Dozierenden oder der Hochschule und vielem anderem mehr. Zur Website → Das Referat Soziales des TiHo-AStAs kümmert sich um alle Belange, die das Studieren in finanzieller Hinsicht erleichtern sollen. So können sich Studierende zum Thema BAföG oder Stipendien beraten lassen oder sich für einen Monats- oder Halbjahresfreitisch bewerben. Zur Website → Die lokale Gruppe von ArbeiterKind.de unterstützt SchülerInnen und Studierende in Hannover und Umgebung, die als erste in ihrer Familie einen Hochschulabschluss anstreben. Zur Website → Das HIB ist eine gewerkschaftlich-studentische Einrichtung an der LUH und der HsH in Hannover, die Studierende zu Themen wie Nebenjob, BAföG, Praktikum und Ausbildung informieren will und in Problemlagen Hilfestellung anbietet. Zur Website → Anlaufstellen für die Zeit nach dem Studium Die Graduiertenakademie ist die zentrale Koordinations- und Serviceeinrichtung für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Leibniz Universität Hannover. Sie unterstützt die Doktorandinnen und Doktoranden bei der Realisierung ihrer Promotionsprojekte, bietet überfachliche Beratung und Vernetzungsmöglichkeiten sowie eine Vielzahl von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Mit dem Programm Promotion plus+ bietet die Graduiertenakademie praxisnahe Karriereförderung. Zur Website → Beratung der Wirtschaftsförderung Hannover für die berufliche Neuorientierung für Studienabbrecherinnen und -abbrecher, die sich für eine duale Berufsausbildung interessieren. Zur Website → Der Gründungsservice starting business unterstützt Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Leibniz Universität Hannover und an der Medizinischen Hochschule Hannover dabei, innovative Ideen in tragfähige Geschäftskonzepte zu verwandeln. Zur Website → Beratung und Unterstützung außerhalb der Hochschulen Beratungs- und Anlaufstellen in Stadt und Region im offiziellen Portal der Region und der Landeshauptstadt Hannover. Zur Website → Die KIBIS bietet Ratsuchenden Informationen über die vielfältigen Selbsthilfegruppen aus der Region Hannover und gibt einen Überblick über die zahlreichen Themen, mit denen sich die Gruppen beschäftigen. Zur Website → Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! In deinem Hochschulumfeld gibt es natürlich noch viele weitere Beratungsangebote, die du wahrnehmen kannst. Ob die Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende (ptb), die Beratungsangebote der ASten zu verschiedenen Themen oder die Studienberatungen der Hochschulen – hier bekommst du ebenfalls Unterstützung. Damit du schnell das passende Beratungsangebot für dich findest, haben wir dir eine Übersicht zusammengestellt. Weitere Beratungsstellen  
Vor dem Studium  
Natürlich ist es für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten möglich, ein Studium in Hannover aufzunehmen. In den Wohnhäusern des Studentenwerks gibt es barrierefreie Wohnplätze. Nichtsdestotrotz sind viele alltägliche Abläufe nach wie vor mühsamer und zeitaufwändiger als für Nicht-Behinderte. Spezielle Informationen für internationale Studierende mit Behinderung bekommst du im Internetportal »Internationale Studierende« des Deutschen Studentenwerks (DSW) auf der Seite Studieren mit Behinderung. Informationen für Studierende mit Handicap in Hannover (Beratungsstellen, Wohnen beim Studentenwerk) findest du auf unserer Homepage im Bereich »Beratung« unter dem Punkt Studierende mit Handicap. Die Koordination von Kindererziehung, Haushalt und Studium erfordert viel Kraft und gute Planung. Es gibt für Studierende mit Kind aber durchaus Entlastungsmöglichkeiten. Dazu gehört vor allem die Betreuung durch Kinderkrippen und -gärten etc. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich »Beratung & Soziales« unter dem Punkt Studieren mit Kind. Wenn du dein Kind oder deine Kinder nach Deutschland mitnehmen willst, beachte bitte die entsprechenden Hinweise zum Finanzierungsnachweis weiter oben bei »Hinweise zur Einreise«. Generell gilt: Nimm so bald wie möglich nach der Ankunft Kontakt zu anderen Studierenden mit Kind auf! In der Gruppe ist es leichter, kurzfristige Engpässe in der Betreuung zu überbrücken. Studieren unter erschwerten Bedingungen Hinweise zur Einreise Zulassung und Sprachkenntnisse Alles zum Thema Wohngeld findest du im Bereich »Geld« bei »Sonstige Geldquellen«. Viele Studierende jobben neben dem Studium, um ihr Budget aufzubessern. Für ausländische Studierende sind die Arbeitsmöglichkeiten jedoch rechtlich eingeschränkt. Einen guten ersten Überblick bietet unser Film »Ausländische Studierende und Jobben«. Wichtige Hinweise hierzu findest du außerdem im Internetportal »Internationale Studierende« des Deutschen Studentenwerks (DSW) auf der Seite Arbeiten im Studium. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat ein ausführliches Informationsblatt zur Erwerbstätigkeit von ausländischen Studierenden [PDF] verfasst. Bitte vergiss nicht, dass du keinerlei Garantie dafür hast, tatsächlich einen Job zu bekommen! Für Studierende in Deutschland wird es aufgrund der wirtschaftlichen Lage immer schwieriger, ihr Studium über Erwerbstätigkeit zu finanzieren. Viele Banken bieten spezielle Kredite für Studierende mit sehr unterschiedlichen Bedingungen an. Das Studentenwerk Hannover ist Vertriebspartner für den KfW-Studienkredit. Dieser bietet Studierenden (unabhängig vom BAföG) eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung – ohne Prüfung der eigenen Einkommens- oder Vermögensverhältnisse oder derjenigen der Eltern. Gefördert werden können Studierende, wenn sie 18 bis 44 Jahre alt sind und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren und zu einer der folgenden Gruppen gehören: deutsche StaatsbürgerInnen, Familienangehörige einer deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihr / ihm in Deutschland aufhalten (die eigene Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle), EU-StaatsbürgerInnen, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten, Familienangehörige einer solchen EU-Staatsbürgerin oder eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihr / ihm im Bundesgebiet aufhalten (die eigene Staatsbürgerschaft und die Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle), »BildungsinländerInnen«, also Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben. Gefördert werden ein grundständiges Erst- und Zweitstudium (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen), postgraduale Studiengänge (Master, Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge) sowie die Promotion. Auch die Förderung von Teilzeitstudiengängen ist möglich. Es können Förderbeträge zwischen 100 und 650 € monatlich ausgezahlt werden (wobei sich der Förderbetrag monatlich verringert). Spätestens nach dem 6. Semester ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, andernfalls erfolgen keine weiteren Auszahlungen. Die Dauer der Förderung hängt von Ihrem Alter zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn ab: Alter                                     Dauer der Förderung 18–34 Jahre bis zu 14 Fördersemester 35–39 Jahre bis zu 10 Fördersemester 40–44 Jahre bis zu 6 Fördersemester   Die Rückzahlung muss spätestens 25 Jahre nach dem Ende des Bezugs und bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen sein, und es gibt keine Erlassmöglichkeiten bei kurzer Studienzeit, guten Noten oder vorzeitiger Rückzahlung. Wer zum Beispiel zehn Semester lang monatlich 400 € von der KfW bezieht, macht 24 000 € Schulden – plus Zinsen. Der variable Zinssatz beträgt derzeit 4,08 % (effektiv 4,16 %; Stand: 1. Oktober 2020; die KfW-Förderbank legt jeweils zum 1. April und 1. Oktober die Zinsen ihrer Kreditangebote neu fest). Bis 31.12.2021 übernimmt der Bund als Corona-Nothilfe die Zinsen, sodass der Zinsatz für diesen Zeitraum für die DarlehensnehmerInnen 0 % beträgt! Für die Tilgungsphase besteht aber auch die Möglichkeit, eine Festzinsoption für die Restlaufzeit des Darlehens zu wählen. Diese Option gilt aber für höchstens 10 Jahre, auch wenn die Tilgung länger dauert. Damit sind Sie unabhängig von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt und wissen genau, wie viel Zinsen Sie zahlen werden. Vor der Aufnahme eines KfW-Studienkredites solltest du dich auf jeden Fall von der Abteilung Ausbildungsförderung oder der Sozialberatung des Studentenwerks beraten lassen, ob nicht noch günstigere Möglichkeiten der Studienfinanzierung (BAföG, Bildungskredit etc.) bestehen. Das Studentenwerk sieht dieses zusätzliche Angebot nicht abschlussorientiert, das heißt, mit dem Ziel, möglichst viele Kredite zu vermitteln, sondern in der Beratung der Studierenden. Mehr Informationen online bei der KfW-Förderbank. Ausländische Studierende erhalten nur in Ausnahmefällen staatliche Ausbildungsförderung (sog. BAföG und Bildungskredit). Allgemeine Informationen zu den Bedingungen, unter denen internationale Studierende BAföG und den Bildungskredit erhalten können, findest du im Internetportal »Internationale Studierende« des Deutschen Studentenwerks (DSW) auf der Seite Staatliche Förderung. Wenn die dort beschriebenen Regelungen auf dich zutreffen, kannst du dich im Bereich Geld unserer Website weiter informieren. Wenn du dir unsicher bist, ob du staatliche Ausbildungsförderung erhalten kannst, beraten dich unsere Mitarbeiter*innen der Abteilung Ausbildungsförderung gerne. Eine Möglichkeit der Studienfinanzierung ist ein Stipendium. Grundsätzlich gilt: Informiere und bewirb dich so früh wie möglich! Die Konkurrenz bei Stipendien ist sehr hoch. Es gibt eine Vielzahl von Stipendien und genauso viele Vergabekriterien: Stipendien für Studienanfänger*innen, für Doktorand*innen, für gute Noten, soziales Engagement, spezielle Studienvorhaben etc. Sie werden vergeben vom Staat, den Kirchen, Verbänden, der Wirtschaft, Parteien oder von privaten Einrichtungen. Viele dieser Förderungen richten sich speziell an Studierende aus dem Ausland. Welche Stipendien für dich in Frage kommen, kannst du über die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) erfahren. Stipendien und Beihilfen der hannoverschen Hochschulen für internationale Studierende findest du auf der Homepage der »Initiative Wissenschaft Hannover« unter Internationales/Stipendien und Unterstützung. Ein Studium in Deutschland kostet selbstverständlich Geld. Im Bereich »Geld« unserer Website findest du daher wichtige Informationen – speziell für ein Studium in Hannover – zu Studienkosten. Im Internetportal »Internationale Studierende« des Deutschen Studentenwerks (DSW) finden Sie allgemeine Hinweise zu Ausbildungskosten in Deutschland. Finanzierung Wohnen Wenn deine Studien-, Visa- und Finanzfragen geklärt sind, solltest du schon von deinem Heimatland aus versuchen, ein Zimmer oder eine Wohnung zu finden – das Internet macht's möglich! Denn es ist sehr stressig, sich kurz vor Studienbeginn ein Zimmer zu suchen. Es gibt in Deutschland für Studierende im Prinzip zwei Arten studentischen Wohnens: Auch die Suche nach einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) kannst du durch das Internet bereits im Heimatland beginnen. Das Studentenwerk Hannover bietet eine kostenlose Online-Wohnraumbörse, in der du Zimmer- und Wohnungsangebote in der Region Hannover anschauen oder selbst ein Gesuch aufgeben kannst. Weitere nützliche Internet-Links für die Wohnungssuche findest du auf der Seite Wohnungssuche. Zum Begriff »Wohngemeinschaft«, kurz »WG«: Diese sind in Deutschland weit verbreitet. Zwei oder mehr Studierende mieten gemeinsam eine Wohnung und teilen sich Miete und Nebenkosten. Alle Bewohner*innen haben ein eigenes Zimmer, aber Küche und Bad werden gemeinsam benutzt. Dabei gehen diese Gemeinschaften oft über den rein wirtschaftlichen Nutzen hinaus. Eine WG kann durchaus zum sozialen Bezugspunkt werden. Was du beim Abschluss eines Mietvertrages in Deutschland beachten sollten, erfährst du beim Deutschen Mieterbund. Es lohnt sich einen Blick in unseren Film »Ausländische Studierende und Wohnen« zu werfen. Dort geben wir Tipps für die Suche nach Wohnraum in und um Hannover. Das Studentenwerk Hannover verwaltet Studierendenwohnhäuser in verschiedenen Stadteilen Hannovers. Sie sind alle hochschulnah gelegen. Diese Zimmer sind wesentlich preisgünstiger als Zimmer oder Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt. Die Zimmer sind möbliert, was gerade für ausländische Studierende praktisch ist. Und nicht zuletzt ist es viel einfacher, Kontakte zu anderen deutschen und ausländischen Studierenden zu knüpfen. Bei ausländischen Studierenden sind die Wohnplätze sehr begehrt: Rund 45 % aller internationalen Studierenden in Deutschland wohnen in Wohnhäusern der Studentenwerke. Jedes Wohnhaus des Studentenwerks Hannover wird von einer Tutorin / einem Tutor für ausländische Studierende betreut, die / der regelmäßige Sprechstunden anbietet und bei Problemen gerne weiterhilft. Du kannst dich bereits im Heimatland um einen Wohnhausplatz bewerben! Aber: Die Wohnplätze sind knapp. Bewirb dich deshalb so früh wie möglich. Aber auch bei einer frühen Bewerbung ist nicht sicher, dass du auf jeden Fall bereits zu Beginn deines Studiums einen Platz im Wohnhaus bekommst! Ausführliche Informationen über die Wohnhäuser, zur Bewerbung und das Online-Bewerbungsformular findest du auf unserer Homepage im Bereich Wohnen. Erasmus-Studierende an der Leibniz Universität Hannover können die Zimmervermittlung des Hochschulbüros für Internationales für die Wohnhauszimmer des Studentenwerks nutzen: Zimmervermittlung des Hochschulbüros für Internationales. Tickets Flug-, Bahn- und / oder Bustickets Ausweise Geburtsurkunde Reisepass mit Gültigkeit für die gesamte Studiendauer (eine Verlängerung ist nur in deinem Heimatland möglich!) Visum (falls erforderlich; siehe Seite Visum) Impfpass (hast du vorher alle notwendigen Impfungen durchführen lassen?) Notfallausweise (Blutgruppe, Allergien, ...) (falls vorhanden) Internationaler Führerschein bzw. deutsche Übersetzung des Führerscheins (falls vorhanden). Mehr zum Thema Führerschein beim Bundesverkehrsministerium: Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse. Internationaler Studierendenausweis (ISIC) (falls vorhanden) Jugendherbergsausweis (falls vorhanden) Mehrere Passfotos Dokumente Zeugnisse der Sekundarschule (Hochschulzugangsberechtigung) und – falls vorhanden – der Hochschule mit beglaubigten Übersetzungen. Amtliche Beglaubigungen stellen in deinem Land auch die deutschen Auslandsvertretungen aus. Sprachnachweise (siehe Seite Zulassung und Sprachkenntnisse) Zulassungsbescheid oder Bewerbungsbestätigung der deutschen Hochschule  Finanzierungsnachweis (siehe Seite Finanzierungsnachweis) Bestätigung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (siehe Seite Krankenversicherung) Geld und Geldkarten Bargeld (Euro) Wechsel bei Fremdwährung genug Geld für die ersten Tage. Du musst davon öffentliche Verkehrsmittel, Essen, vielleicht die ersten Übernachtungen im Hotel oder in der Jugendherberge oder erste Anschaffungen für das Zimmer oder die Wohnung bezahlen. Kreditkarte (falls vorhanden; denke an die entsprechende Sperrnummer für das Ausland) Sonstiges Notwendige Medikamente Adressbuch Bevor du in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommst – egal ob für einen Sprachkurs oder ein Studium – und dich an einer Hochschule immatrikulieren kannst, musst du nachweisen, dass du krankenversichert bist. Wichtige Hinweise zu Krankenversicherungen bekommst du im Portal »Internationale Studierende« des Deutschen Studentenwerks (DSW) auf der Seite Krankenversicherung und im Illustrierten Gesundheitswörterbuch (Deutsch – Englisch) des DSW. Weitere Informationen zum Abschluss einer Krankenversicherung bekommst du weiter unten im Bereich »Ankunft & Erste Schritte«. Die engste Familie (Ehepartnerin oder Ehepartner, Kinder) darf dir nachziehen, wenn du an einer Hochschule immatrikuliert bist und nachweisen kannst, dass der Lebensunterhalt für dich und die nachziehenden Familienangehörigen – ohne Inanspruchnahme von staatlichen Unterstützungen – gesichert ist. Die meisten internationalen Studierenden kommen ohne Stipendium nach Deutschland. Du musst den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften) und Ausländerbehörden in Deutschland nachweisen, dass du deinen Aufenthalt finanzieren kannst. Daher musst du einen so genannten Finanzierungsnachweis erbringen. Ausführliche Hinweise hierzu findest du im Portal »Internationale Studierende« des Deutschen Studentenwerks (DSW) auf der Seite Finanzierungsnachweis. Die meisten ausländischen Studierenden benötigen für ihre Einreise ein gültiges Visum. Ausführliche Hinweise zu den Regelungen in Deutschland erhältst du beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) auf der Seite Das Visum. Direkt nach der Ankunft in Hannover musst du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der DAAD hat ein ausführliches Informationsblatt zu allen Fragen rund um Visum und Aufenthaltsrecht in Deutschland erarbeitet: Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern [PDF] Für Fragen zu deiner Zulassung (Besuch eines Studienkollegs, Bewerbungsfristen, Sprachtests usw.) und zu deinem Aufenthalt in Deutschland stehen dir gerne die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen zur Verfügung. Ansprechpartner*innen und E-Mail-Adressen kannst du den Internetseiten der Akademischen Auslandsämter / Internationalen Büros / International Offices entnehmen: Leibniz Universität Hannover Hochschule Hannover Medizinische Hochschule Tierärztliche Hochschule Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover Welche Schritte du bei der Zulassung zum Studium beachten musst, hängt von deiner Vorbildung und von deinem Herkunftsland ab. Ausführliche Hinweise hierzu bekommst du beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) auf der Seite Die Voraussetzungen. Eine Grundvoraussetzung für einen Studienaufenthalt in Deutschland ist das Erlernen der deutschen Sprache. Du benötigst Deutsch im Studium genauso wie im täglichen Leben. Auch wenn an den Hochschulen in Deutschland viele Menschen englisch sprechen, kann man wirklich kommunizieren in der Regel aber nur auf deutsch. Die Sprache ist für dich der Schlüssel zur Integration in das tägliche Leben. Nicht zuletzt sind Sprachkenntnisse bei Bewerbungen sehr von Vorteil. Dein zukünftiger Arbeitgeber geht sicherlich davon aus, dass du nach einem Studium in Deutschland mit guten Deutschkenntnissen zurückkehren. Du siehst: Es gibt viele gute Gründe, die Sprache des Gastlandes sprechen zu lernen! Belege schon zu Hause Deutschkurse! Optimal ist es, wenn du bereits so gut deutsch sprechen kannst, dass du hier keine weiteren Kurse brauchst, um an der Hochschule aufgenommen zu werden. Bei der Bewerbung werden Nachweise über Sprachkenntnisse bzw. das Absolvieren bestimmter Prüfungen verlangt. Genauere Informationen hierzu findest du beim DAAD auf der Seite Deutsche Sprache. Das Fachsprachenzentrum (FSZ) der Leibniz Universität Hannover sowie das Zentrum für Fremdsprachen der Hochschule Hannover bieten verschiedene Sprachtests an. Die Meinungen über die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover (500 000 EinwohnerInnen) sind recht unterschiedlich. Diese Stadt ist weder so multikulturell wie Berlin noch hat sie so viel Flair wie Paris oder so tolle Shoppingzeilen wie London. Aber wer hier lebt, lernt schnell die Vorteile zu schätzen: Groß – aber nicht zu groß, vielfältige Freizeitmöglichkeiten – aber keine dauernde Reizüberflutung, modern – aber nicht steril. Kurzum: Hier lässt es sich prima leben. Und wenn man doch einmal woanders hin möchte: Hannover ist ein Verkehrsknotenpunkt. Man kann also sehr schnell mit der Bahn oder dem Flugzeug in andere große Städte oder ins Ausland gelangen. Zum Wetter: Im Winter kann es mit bis zu –10 °C recht kalt werden, aber viel Schnee gibt es selten. Der Sommer weist in der Regel Temperaturen bis zu 25 °C auf – und manchmal steigt das Thermometer schon auf über 30 °C. Weitere Informationen zum aktuellen Wetter gibt es unter wetter.com. Weitere Informationen zum Leben in Hannover (Verkehrsmittel, Kultur, Freizeit ...) findest du im Bereich Im Studium. Einen guten Überblick zu Geographie, Geschichte, Wirtschaft, Kultur und Sehenswürdigkeiten Hannovers finden Sie außerdem bei Wikipedia. Ausführliche Informationen zu wirklich fast allem bietet das Portal hannover.de. In Deutschland ist ein Studium an Universitäten, Fachhochschulen sowie an Musik-, Kunst- und Filmhochschulen möglich. Einen guten Überblick über die deutsche Hochschullandschaft findest du beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) auf der Seite Die richtige Hochschule. An den hannoverschen Hochschulen sind über 42 000 Studierende immatrikuliert. Größte Hochschule ist die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Ihr Schwerpunkt liegt auf den technischen Studiengängen, aber es sind auch andere Bereiche vertreten. So gibt es Geistes- und Sprachwissenschaften, Jura, Wirtschaftswissenschaften etc. Humanmedizin kannst du an der Medizinischen Hochschule Hannover studieren. Interessiert dich hingegen Tiermedizin, so bist du an der Tierärztlichen Hochschule richtig. Weiterhin gibt es die Hochschule für Musik, Theater und Medien für den musischen und journalistischen Bereich sowie die Hochschule Hannover mit verschiedenen Fachbereichen (u. a. Technik- und Wirtschaftswissenschaften, Sozialwesen und vielfältige Medien- und Kreativstudiengänge). Nähere Informationen zu den Profilen der Hochschulen und zu den Studienmöglichkeiten erfährst du auf den jeweiligen Homepages: Leibniz Universität Hannover (LUH) Hochschule Hannover (HsH) Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover (FHDW) Studieren in Hannover Vor dem Studium Hier findest du Informationen darüber, was du vor dem Beginn deines Studiums wissen solltest und bereits vor deiner Ankunft in Deutschland erledigen musst: Informationen zur hannoverschen Hochschullandschaft, zur Hochschulzulassung und den für ein Studium notwendigen Sprachkenntnissen, Hinweise zur Einreise (Visum, Finanzierungsnachweis, Krankenversicherung etc.), zur Wohnungssuche schon vom Heimatland aus, zu Studienkosten und zur Studienfinanzierung und anderem mehr.  
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Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Hier findest du eine Übersicht unserer Wohnhäuser. Alle Infos, die du rund um das Leben in unseren Wohnhäusern brauchst, findest du bei unseren Infos für Mieterinnen und Mieter. Bei uns wohnt man nicht, da lebt man! Ob ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft, ein Zimmer mit Gemeinschaftsküche und -bad oder ein Einzelapartment mit Miniküche und Bad – bei uns ist für alle was dabei.  
Übersicht  
Hier findest du wichtige Informationen die dir vor, während und nach deinem Studium helfen dich bei uns zurecht zu finden. Aller Anfang ist schwer  
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Ihr wollt selbst was auf die Beine stellen? Kultur ist voll euer Ding? Dann können wir euch vielleicht unterstützen: Das Studentenwerk fördert studentische Kulturgruppen mit Zuschüssen. Bist du neu in der Stadt? Nutze die vielfältigen Events von ASten und Fachschaften. Deine Mitstudis stellen richtig was auf die Beine. Unterstütze sie und mach mit. Dabei kannst du schnell neue Leute kennenlernen. So lebst du dich viel schneller ein und kommst besser an. Ob Sommerfeste, Kneipentouren, Hörsaalkino oder digitale Party – da ist bestimmt auch was für dich dabei! Es gibt viel zu entdecken!  
News  
Aktuelles aus dem Studentenwerk Hier findest du unsere aktuellen Newsmeldungen.  
Übersicht  
Mit Hilfe ist immer besser als ohne! Nimm Beratungsangebote wahr, wenn du mal nicht weiterweißt! Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Wir beraten dich schnell, direkt und kostenlos und sind in schwierigen Phasen deines Studiums für dich da! Mit uns kannst du vertrauliche Gespräche führen. Wir unterstützen dich in individuellen Konfliktsituationen und helfen bei allen anderen sozialen Fragen rund ums Studium weiter. Außerdem findest du hier wichtige Infos zu Themen wie Versicherungen, Studieren mit Kind und Studieren mit Handicap. Gemeinsam geht's einfach besser.  
Mensen und Cafés  
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Mensa-Forum  
 
Mensa-FAQ  
Unsere Kennzeichnungen Schicke uns eine Mail an hochschulgastronomie@studentenwerk-hannover.de oder rufe uns unter Telefon (05 11) 76-88 969 an. Selbstverständlich stehen dir auch die Mitarbeiter*innen in den Mensen und Cafeterien für Auskünfte zur Verfügung. Dann komm zu unserem MensaCard-Schalter im Foyer der Hauptmensa. Öffnungszeiten: Mo-Fr 12:00-14:00 Uhr Hier wird euch geholfen, wenn ihr Guthaben ausgezahlt oder auf eine neue Karte übertragen haben möchtet. Du hast Fragen? Kein Problem, wir sind für dich da! Wissenswertes Wo kommen unsere Lebensmittel her? Wie gestaltet sich der Speiseplan? Was passiert eigentlich mit den Essensresten? Diese Fragen und mehr beantworten wir euch gerne. Bargeldlos zahlen und sparen! Damit’s in den Mensen und Cafeterien an den Kassen schneller geht, wird dort am besten bargeldlos bezahlt – mit Hochschul-Chipkarte oder MensaCard. Das rechnet sich auch, denn für die allermeisten Angebote zahlt man mit Karte weniger! So kosten zum Beispiel in unseren Cafeterien alle Artikel jeweils 5 Cent mehr, wenn mit Bargeld bezahlt wird – da kommt schnell einiges zusammen. Die Gäste unserer Mensen finden die Kennzeichnungen tagesaktuell auf Monitoren in den Betrieben, der StudiFutter-App oder im Internet. Bei Fragen oder Unklarheiten könnt ihr euch vor Ort an die zuständige Leitung wenden. Alle Produkte, die über den Einkauf und die Warenannahme in die Mensa oder Cafeterien gelangen, müssen vom Hersteller einwandfrei deklariert sein. Diese Deklaration wird in unserem internen Warenwirtschaftssystem hinterlegt und ermöglicht eine korrekte Deklaration der einzelnen Zutaten, aufgrund dieser Rezepturen erstellt werden. Die Rezepturen werden bei der Speiseproduktion strengstens eingehalten. Des Weiteren ist das gesamte Küchenpersonal dahingehend geschult, dass durch die Einhaltung von Hygienevorschriften und eine gezielte Organisation im Küchenbetrieb das Auftreten von Kreuzkontamination verhindert werden soll. Wir kennzeichnen zudem Gerichte, die folgende Kriterien erfüllen: ohne Fleisch vegan Schweinefleisch Rindfleisch Geflügelfleisch Natürlich frisch artger. Tierhaltung nachhaltige Fischerei mit Alkohol mit Knoblauch aus Formfleisch zusammengefügt kakaohaltige Fettglasur Die Angaben über die Inhaltsstoffe beruhen auf Informationen, die wir von den Herstellern und Lieferanten erhalten. Aufgrund der Produktvielfalt der Hersteller ist es möglich, dass es zu Vermischungen kommt und auch Spuren von nicht aufgeführten Inhaltsstoffen in den Produkten enthalten sind. Trotz größter Sorgfalt bringt es der Betrieb einer Großküche mit sich, dass Kreuzkontaminationen auftreten können. Wir können daher nicht gänzlich ausschließen, dass in den angebotenen Speisen neben den Gekennzeichneten nicht noch weitere Inhaltsstoffe vorhanden sind. 1 Farbstoff 2 Konservierungsstoff 3 Antioxidationsmittel 4 Geschmacksverstärker 5 geschwefelt 6 geschwärzt 7 gewachst 8 Phosphat 9 Süßungsmittel 11 mit einer Zuckerart u. Süßungsmittel 12 Nitritpökelsalz Wir kennzeichnen gemäß gültiger Lebensmittelinformationsverordnung folgende Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen: 20A Weizen 20B Roggen 20C Gerste 20D Hafer 20E Dinkel 20F Kamut 21 Krebstiere und Krebstiererzeugnisse 22 Eier und Eiererzeugnisse 23 Fisch und Fischerzeugnisse 24 Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse 25 Soja und Sojaerzeugnisse 26 Milch und Milcherzeugnisse 27J Mandeln 27K Haselnüsse 27L Walnüsse 27M Kaschunüsse 27N Pecannüsse 27O Paranüsse 27P Pistazien 27Q Macadamianüsse 28 Sellerie und Sellerieerzeugnisse 29 Senf und Senferzeugnisse 30 Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse 31 Schwefeldioxid und Sulfite > 10 mg/kg 32 Lupine und Lupinenerzeugnisse 33 Weichtiere und Weichtiererzeugnisse Für das Auslegen von Informationen und Flyern in unseren Einrichtungen müsst Ihr Euch vorab eine Genehmigung einholen. Nicht genehmigte Flyer werden umgehend entsorgt. Bitte wendet euch hierfür ans Sekretariat der Hochschulgastronomie. In vielen Mensen kann vor der Mittagszeit gelernt werden. Aufgrund des geringen Platzangebots und der großen Essensnachfrage ist ein Lernen während der Mittags-, bzw. Abendausgabe nicht möglich. Die meisten Mensen schließen im Anschluss der Ausgabe. Einige Mensen wie z.B. die Mensa Campus Linden können per Rolltor von unserer Ausgabefläche getrennt werden und dienen den Studierenden als Lernfläche. Achtung! Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie: Bitte aktuell gültige Vorschriften der Corona-Verordnung bzgl. Zusammenkünften und Registrierungspflichten beachten. Die Verarbeitung und der Verkauf von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen strengen Vorgaben. Warme Speisen müssen u.a. durchgehend eine Mindesttemperatur von 65°C aufweisen und dürfen nicht länger als 3 Stunden warmgehalten werden. Daher werden warmgehaltene und offene Speisen, die bereits im Ausgabebereich waren bei uns nicht wieder- oder weiterverwendet. Wir arbeiten im Studentenwerk Hannover nach dem Cook and Chill Verfahren. Einige Speisen werden in der Hauptmensa vorproduziert, heruntergekühlt, an unsere Mensen in Hannover geliefert und vor Ort fertiggestellt. Die zeitliche Entkopplung der Produktion und Fertigstellung zur Ausgabe bringt den Vorteil, dass Speisen in den Mensen in kleinen Mengen, weiterhin reich an Nährstoffen und in kurzer Zeit für unsere Gäste bereitgestellt werden können. Ist an einem Tag weniger Andrang, so kann ein Teil der vorproduzierten Ware in unseren Kühlhäusern verbleiben oder eingefroren und im Nachhinein noch verwendet werden. Durch diese Art der Produktion fallen weniger Abfälle an. Entsorgte Lebensmittel werden von einem Speiserestentsorger abgeholt, der diese weiter verwertet, z.B. für Biogasanlagen. In fast allen Mensen befinden sich Geschirrrückgabebänder mit einer genauen Anleitung (Wohin mit den Essensresten?; Was ist mit den Servietten?; Kein Staplen von Geschirr etc.) wie das schmutzige Geschirr auf dem Tablett platziert werden muss. Unsere MitarbeiterInnen in den Spülküchen haben ein hohes Arbeitstempo, wo jeder Handgriff sitzen muss, um einen Stopp der Geschirrrückgabebänder und somit Schlangen bei der Rückgabe zu verhindern. Es ist daher wichtig sich genau an die Anweisungen zu halten um einen Stopp des Geschirrbandes zu vermeiden. Die Tablett-Boxen in den Mensen mit Geschirrrückgabeband sind nur für Notfälle gedacht, in denen das Geschirrband nicht funktioniert. Eine Schlangenbildung stellt keinen Notfall dar. Bei unserem Speiseplan handelt es sich um einen zentralen Speiseplan, dies bedeutet, dass in allen Mensen am gleichen Tag auch das gleiche Essen angeboten wird. Der zentrale Speiseplan wird zentral bei uns am Standort der Hauptmensa von der Leitung unserer Produktionsküche, einer Öktrophologin und in regelmäßigem Wechsel einer Betriebsleitung der Mensen entschieden. Dies ist notwendig, da ein Großteil der Speisen in unserer Zentralküche vorproduziert werden. Unterschiedliche Essensangebote in den Mensen würden die Produktionskapazitäten unserer Produktionsküche übersteigen. Damit wir nicht immer von vorne anfangen müssen, arbeiten wir mit einem ganzjährigen Speiseplan, in dem sich einige Gerichte ja nach Saison und Beliebheit wiederholen. Wir achten bei der Zusammenstellung darauf, dass unser Angebot möglichst abwechslungsreich ist und gesunde Alternativen für jeden bietet. Neben einem vegetarischen Gericht wird auch täglich ein veganes Gericht angeboten. Weitere Kriterien sind Saisonalität, Allergene, sowie Gästewünsche. Letztendlich müssen die Gerichte auch in jeder Mensa kochbar und anhand der vorhandenen Geräte umsetzbar sein. Einsatz von regionalen und saisonalen Lebensmitteln Erhöhung des Angebots tierfreier Produkte Reduktion von Einwegartikeln wie Kaffeebechern und Mitnahmeboxen durch Mehrwegalternativen wie unsere neuen To-go-Boxen und KeepCups/Testlauf Hannoccino Verwertung von Speiseresten, Ölen und Fetten durch Spezialfirmen Müllvermeidung durch die Verwendung von Großgebinden Moderne und zeitgemäße Küchentechnik Je nach Größe unserer Betriebe werden diese ein- bis zweimal jährlich von der Lebensmittelüberwachung Hannover kontrolliert. Des Weiteren werden in Zusammenarbeit mit einer externen Firma unangekündigte Abklatschproben von Oberflächen in den Mensen und Cafeterien genommen, um den Hygienestatus nach Reinigungsarbeiten festzustellen. Vor Schließzeiten werden alle Betriebe grundgereinigt und auch diese Reinigungen von unseren Ökotrophologinnen kontrolliert. Wir beziehen unsere Produkte von Großlieferanten wie auch kleineren Produzenten aus Hannover. Wir bieten in unseren Cafeterien und Mensen z.B. die Backwaren eines Bäckers aus Hannover an und verkaufen Milchprodukte von Hemme (Wedemark). Zudem arbeiten wir mit einem örtlichen Fleischer zusammen, von dem wir unter anderem unsere Schweineschnitzel für den Schnitzeltag beziehen. Bei der Besprechung der Speisepläne bemühen wir uns auch die Saisonalität von Zutaten zu beachten, daher gibt es in einem bestimmten Zeitraum mehr Gerichte mit Zutaten, die gerade Saison haben, wie z.B. Spargel, Erdbeeren oder Bärlauch. Da wir große Mengen benötigen, lassen sich nicht immer alle Zutaten regional und saisonal einkaufen, wodurch wir auch auf TK-Ware und Lebensmittel aus anderen Ländern zurückgreifen müssen. Lebensmittelqualität spielt bei uns eine große Rolle. Wir achten insbesondere darauf, dass die Produkte frei von Zusatzstoffen sind. Ebenso spielen Allergene eine große Rolle. Wenn möglich, versuchen wir auch auf so viele Allergene wie möglich zu verzichten. Neue Lieferanten werden vorab von unseren Ökotrophoginnen besucht, um sicherzustellen, dass die Herstellung und Verarbeitung unseren Qualitätsansprüchen entsprechen. Wenn du deine bisherige MensaCard auf die neue LeibnizCard umbuchen willst, so möchten wir dich hierfür weiterhin um Geduld bitten. Die Umbuchung kann grundsätzlich nicht an den Kassen der Mensen und Cafeterien erfolgen, da das aufgrund der Vielzahl der Studierenden zu langen Schlangen führen würde. Daher plant die Leibniz Universität separate Stellen zur Umbuchung und wird dich darüber per Mail informieren. Bitte habe etwas Geduld, nutze bis dahin deine MensaCard weiter oder lade neues Guthaben auf deine LeibnizCard. Danke! Chipkarten mit Bezahlfunktion für die Mensen und Cafeterien, die du zum Studienbeginn von der Hochschule erhalten und die gleichzeitig als Studierendenausweis, Semesterticket, Bibliotheksausweis usw. dienen, gibt es an der Leibniz Universität, der Hochschule Hannover und der Tierärztlichen Hochschule. An der Hochschule für Musik, Theater und Medien gibt es zwar eine Chipkarte, mit dieser kann aber nicht in den Mensen und Cafeterien bezahlt werden! Du kannst jetzt in allen Mensen mit allen elektronischen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen. In den Mensen gibt es ein Kartenterminal, an dem Studierende und Bedienstete mit Girocard, Kreditkarte oder auch ganz bequem mit ihrem Smartphone (z. B. mit Apple Pay oder Google Pay) zahlen können. Achtung: Die Hochschulkarte oder MensaCard wird zum Bezahlen nach wie vor gebraucht, um den Studierenden- oder Bedienstetenstatus nachzuweisen und so die entsprechenden Preise buchen zu können! Nein. MensaCards sind in der Regel solange gültig wie der vorgelegte Studierendenausweis, d. h. nach spätestens sechs Monaten muss der Studierendenstatus erneut nachgewiesen werden. Die Verlängerung kann an jeder Kasse durch Vorlage von Studierenden- bzw. Bedienstetenausweis und Lichtbildausweis erfolgen. Es empfiehlt sich also, diese Papiere bei sich zu haben! Bei Exmatrikulation oder Ausscheiden aus der Hochschule gibst du die Karte einfach zurück und erhältst den Pfandbetrag wieder. An der Kasse legst du die Karte auf das Lesegerät. Auf der Anzeige siehst du dein Guthaben, den abzubuchenden Betrag und das Restguthaben. Bitte lass die Karte so lange auf dem Lesegerät liegen, bis der Buchungsvorgang abgeschlossen ist! Andernfalls kann es zu Lesefehlern kommen. Bitte achte – um Warteschlangen zu vermeiden – darauf, dass immer genug Guthaben auf der Karte ist! Dein Guthaben kontrollieren und ggf. erhöhen kannst du jederzeit an den Aufwertern. Auf der neu erworbenen MensaCard ist noch kein Guthaben. Bevor damit bezahlt werden kann, muss die Karte aufgewertet werden. Die Aufwertung mit Bargeld erfolgt ausschließlich an den Bar-Aufwertern in den Mensen. D. h., du bezahlst einen Betrag von 5 bis 70 €, der deiner Karte gutgeschrieben wird. Aufgewertet werden kann an den Automaten mit Scheinen im Wert von 5, 10, 20 und 50 €. In einigen Mensen gibt es zusätzlich spezielle Aufwerter, an denen die Karten mit der EC-Karte aufgeladen werden kann. Du kannst die MensaCard an den Kassen der geöffneten Mensen bekommen. Hier kassieren wir den Pfand (5 Euro) in bar ab. In der Hauptmensa kannst du die MensaCard am MensaCard-Schalter im Mensa-Foyer erhalten. (montags bis freitags jeweils von 12:00 bis 14:00 Uhr). Studierende packen • Studierendenausweis oder I-Bescheinigung, • Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein), • 5 € Pfand und • Geld zum Aufwerten ein und gehen in an den MensaCard-Schalter im Foyer der Hauptmensa (montags bis freitags jeweils von 12:00 bis 14:00 Uhr). Karten, die zu den niedrigeren Studierendenpreisen berechtigen, werden nur gegen Vorlage des Studierendenausweises in Verbindung mit einem Dokument mit Lichtbild (Personalausweis, Pass, Führerschein etc.) ausgegeben.  Für die Karte sind 5 € Pfand zu bezahlen, die bei Rückgabe der Karte erstattet werden.  Hier erfährst du alles Wissenswerte über unsere Mensen und Cafeterien! Mensa FAQ  
Sonstige Geldquellen  
Hier findest du Infos zu anderen staatlichen Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Arbeitslosengeld, denn manches kann auch für Studierende eine Rolle spielen. Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Sonstige Geldquellen Wohngeld Kindergeld für Studierende Deine Eltern haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hast. Deine Eltern bekommen bis zu deinem 25. Lebensjahr Kindergeld. Früher wurde über das 25. Jahr hinaus Kindergeld gezahlt, wenn sich die Ausbildung aufgrund des Grundwehr- oder Zivildienstes (oder entsprechend anerkannter Dienste, zum Beipspiel in der Entwicklungshilfe) verzögert hat. Der Kindergeldbezug wurde dabei maximal um die Dauer des geleisteten Grund- oder Zivildienstes verlängert. Ein Bundesfreiwilligendienst führt nicht dazu, dass länger Kindergeld gezahlt wird, denn der ist ja, wie der Name schon sagt, freiwillig. Das Kindergeld beträgt monatlich: 219 Euro für das erste und zweite Kind 225 Euro für das dritte Kind 250 Euro für jedes weitere Kind Wenn du regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig bist, fällt der Kindergeldanspruch weg. Das heißt, deine Eltern bekommen dann für dich kein Kindergeld mehr. Wenn du vorübergehend – maximal zwei Monate – mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, ist das egal, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im gesamten Kalenderjahr bei höchstens 20 Stunden liegt. Nein, dein Einkommen ist bezüglich des Kindergeldanspruchs deiner Eltern anrechnungsfrei. Wenn du ein Urlaubssemester einlegst, musst du das bei der Agentur für Arbeit angeben. Denn während dieses Zeitraums wird Kindergeld nur unter ganz bestimmten Umständen gezahlt. Gründe für eine Weiterzahlung können zum Beispiel Krankheiten oder vorgeschriebene Praktika sein. Hier wird im Einzelfall entschieden. Zu den Zeiten des Studiums, für die Kindergeld gewährt wird, zählen auch Unterbrechungen wegen Krankheit und Mutterschaft (Mutterschutzzeit). Für eine Studentin kann für diesen Zeitraum also weiterhin Kindergeld gewährt werden, sofern sie selbst für ihr Kind kein Elterngeld erhält oder sich in Elternzeit befindet. Lässt sich eine Studentin beurlauben, um ihr Kind zu betreuen, wird für sie nur bis zum Ende der Mutterschutzzeit Kindergeld gezahlt. Für die daran anschließende Zeit der Kinderbetreuung besteht kein eigener Kindergeldanspruch mehr. Wird das Studium jedoch in dem auf die Beurlaubung folgenden Semester fortgeführt, kann die Zeit vom Ende der Mutterschutzzeit bis zum Semesterbeginn als Übergangszeit anerkannt werden, wenn sie vier Monate nicht überschreitet. Internationale Studierende bekommen nur dann Kindergeld, wenn sie zusätzlich eine auf Dauer ausgerichtete Aufenthaltserlaubnis haben. Wer nur eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums hat, kann leider kein Kindergeld beantragen. Ausführliche Informationen über den Kindergeldbezug, Altersgrenzen und Ausbildungszeiten gibt's im  Merkblatt Kindergeld des Bundeszentralamtes für Steuern. Wenn du weitere Fragen zum Thema Kindergeld hast, kannst du dich gerne an unsere Sozialberatung wenden! Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld I gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, die nur auf die wenigsten Studierenden zutreffen. Deshalb hier nur die wichtigsten Infos. Arbeitslosengeld kann nur bekommen, wer arbeitslos gemeldet ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaft erfüllt. Zur Anwartschaft: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht unter anderem nach beitragspflichtiger Beschäftigung von mindestens 12 Monaten innerhalb von zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung. Bis zum 31.12.2022 gilt: Für Personen mit überwiegend kurzen befristeten Beschäftigungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Anwartschaft. Dazu muss in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit überwiegend befristet sozialversicherungspflichtig gearbeitet worden sein. Hierbei dürfen die Arbeitsverhältnisse auf nicht mehr als zehn Wochen befristet gewesen sein. Darüber hinaus darf das Arbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit bestimmte Beträge nicht übersteigen. Ist dies der Fall und werden alle sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt, gilt eine auf sechs Monate verkürzte Anwartschaftszeit. Zur Verfügbarkeit: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Arbeitslose, die an einer Hochschule studieren, neben der Ausbildung nur sozialversicherungsfreie Beschäftigungen ausführen können und damit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen. Diese Vermutung kann aber im Einzelfall widerlegt werden. Maßstab für den Umfang der Inanspruchnahme durch das Studium sind die objektiven Anforderungen eines ordnungsgemäßen Studiums, so wie sie sich aus den Prüfungsbestimmungen ergeben. Nähere Informationen zum Arbeitslosengeld I erteilt die Agentur für Arbeit Hannover. Bei weiteren Fragen wende dich an die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover. Da Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung ist, können es auch ausländische Studierende in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor voll sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und dabei Ansprüche erworben haben. Dies ist allerdings in der Regel nicht im Rahmen einer normalen studentischen Beschäftigung der Fall. Auch hier hilft in Zweifelsfällen gerne unsere Sozialberatung im Studentenwerk. Grundsätzlich können Studierende keine Regelleistungen nach dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe beziehen, da für sie das BAföG gilt. Beim Arbeitslosengeld II (nicht aber bei der Sozialhilfe) gibt es aber eine Ausnahme: Diese betrifft alle Studierenden, die dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind und noch im Elternhaus wohnen sowie unter bestimmten Bedingungen StudienkollegiatInnen auch unabhängig vom Elternhaus. Hier können bei Bedürftigkeit auch aufstockend Regelleistungen und Unterkunftskosten übernommen werden. Damit ist auch eine Krankenversicherung über das Jobcenter verbunden. Für alle anderen Studierenden gilt, dass sie selbst nur bei Schwangerschaft oder wenn sie alleinerziehend sind ergänzende Mehrbedarfe beim Jobcenter oder Sozialamt erhalten können. Ihre Kinder oder Partner*innen können aber bei geringem Einkommen eigene Leistungsansprüche haben. Wichtig zu wissen für alle Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen, die auch BAföG erhalten: Bei der Einkommensanrechnung von BAföG können studienbedingte Kosten (zum Beispiel der Semesterbeitrag) ­ge­gebenenfalls als Werbungskostenabsetzung vom BAföG geltend gemacht werden und sich so günstig auf die Auszahlungshöhe des Arbeitslosengelds II auswirken. Da in einem Urlaubssemester die Ausbildung ruht, können volle Leistungsansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bestehen. Ausländische Studierende können in der Regel kein Arbeitslosengeld II erhalten, da sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Hierzu berät dich im Zweifelsfall aber gerne unsere Sozialberatung. Ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht, richtet sich nach der Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Das heißt, alle, die gesundheitlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, sowie deren Angehörige erhalten bei Anspruchsberechtigung Arbeitslosengeld II. Erwerbsunfähige und deren Angehörige beziehen entsprechend Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe. Ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe besteht, ist abhängig vom Einzelfall. Nähere Informationen zum Arbeitslosengeld II erteilt das JobCenter Region Hannover. Fragen zum Thema Sozialhilfe beantwortet die Stadt Hannover, Fachbereich Soziales. Bei weiteren Fragen zum Thema Alg II / Sozialhilfe kannst du dich gerne an unsere Sozialberatung wenden! Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit wenig Geld. Studierende, die »dem Grund nach« einen Anspruch auf BAföG haben, können kein Wohngeld bekommen. Das gilt auch dann, wenn dein BAföG-Antrag zum Beispiel abgelehnt wurde, weil deine Eltern zu viel verdienen. Studierende können aber einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn sie BAföG als Volldarlehen erhalten, oder dem Grund nach keinen Anspruch auf BAföG haben, zum Beispiel, weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten, erforderliche Leistungsnachweise nicht erbracht, die Fachrichtung gewechselt haben, über der Altersgrenze liegen oder eine Zweitausbildung machen, oder mit Personen zusammenwohnen, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben (zum Beispiel Kind, Lebensgefährt*in, Ehepartner*in, Eltern). Wenn das auf dich zutrifft, lohnt sich ein Blick in den folgenden Flyer, den wir gemeinsam mit der Wohngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover herausgegeben haben. Ausländische Studierende, die sich zum Zweck des Studiums in Deutschland auf­halten, können ebenfalls unter bestimmten Bedingungen Wohngeld erhalten. Wenn du eine Verpflichtungserklärung hast, lasse dich aber bitte von unserer Sozialberatung beraten!  
Antrags-FAQ  
Hier der Mustermietvertrag in deutsch und englisch. Und die Allgemeinen Mietbedingungen unserer Wohnheime in deutsch und englisch. Fast alle unsere Wohnräume (außer im Wohnhaus Emdenstraße) sind komplett mit Bett, Kleiderschrank, Schreibtisch mit Rollcontainer, Schreibtischstuhl und mindestens einem Stand- oder Wandregal ausgestattet. Alle Zimmer in Flurgemeinschaften haben ein eigenes Waschbecken oder einen eigenen Waschtisch mit Unterschrank. Die Fenster haben Verdunkelungen (Plissees, Rollos, usw.). Die Fußböden haben in der Regel Kunststoffbodenbeläge (keine Teppiche). In den Gemeinschaftsküchen gibt es Herde mit Kochfeldern, Backautomaten, Kühl- und Gefrierschränke sowie Speisefachschränke. Alles andere – Töpfe, Pfannen, Besteck, Handtücher, usw. – für den privaten Gebrauch musst du bitte selbst mitbringen oder anschaffen. Dazu gehören auch die Reinigungsmittel für dein Zimmer. Die Ausstattung der Zimmer und Gemeinschaftsräume ist je Wohnhaus unterschiedlich. Ganz einfach online. Du bist bei uns nicht wohnberechtigt oder es dauert dir zu lange, einen Wohnhausplatz zu bekommen? Hier haben wir dir ein paar Tipps für die Wohnungssuche in Hannover zusammengestellt. Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! In einigen Wohnhäusern ist barrierefreies Wohnen möglich: Studentenwohnheim Klaus Bahlsen Internationale Quartier Wohnheim Heidjerhof Wohnhaus Georgengarten Wohnhaus am Berggarten Wohnheim Garbsen Die Höhe der Miete richtet sich nach Größe und Ausstattung des jeweiligen Wohnraums. Du findest sie bei den einzelnen Wohnhäusern. In der Miete sind schon alle Nebenkosten – wie die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, die Grundsteuer und die Energiekosten – enthalten. Es werden nur noch Mietverträge mit Betriebskostenpauschale abgeschlossen. Alle Nebenkosten sind in der Pauschale mit drin. Sobald Wohnraum frei ist und du auf der Warteliste als nächstes dran bist, schreiben wir dich und ein paar andere Bewerber*innen an. Dann bekommst du einen kleinen Überblick über das Wohnhaus, die Miete, die Kaution usw. Wenn du Interesse an dem Angebot hast, melde dich bitte innerhalb der in der Mail genannten Frist schriftlich oder telefonisch zurück. Schnell sein lohnt sich hier. Achtung: Wenn dir das Angebot nicht gefällt, du aber trotzdem weiter auf der Warteliste bleiben möchtest, musst du uns das telefonisch oder schriftlich mitteilen. Ansonsten erlischt dein Antrag in unserem System und du stehst nicht mehr auf unserer Warteliste. Nach Erhalt deiner Mieterklärung erstellen wir deine Vertragsunterlagen und senden dir diese per Mail zu. Die Wohnhausplätze vergeben wir nach dem Eingangsdatum der Bewerbungen. Die Warteliste ist für jedes Wohnhaus und jede Wohnform unterschiedlich lang, abhängig von der Nachfrage. Im Durchschnitt musst du mit einer Wartezeit von mindestens sechs Monaten rechnen, wenn du dich für ein Zimmer in einer Flurgemeinschaft mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsbädern beworben hast. Wenn du dich für eine andere Wohnform beworben hast, musst du mit einer durchschnittlichen Wartezeit von etwa einem Jahr rechnen. Bei den Einzügen zu den Wintersemestern bevorzugen wir Bachelor-Studierende im 1. Semester, die zum Zeitpunkt der Bewerbung außerhalb der Region Hannover wohnen. Plane hier also auch mehr Wartezeit ein, wenn du kein Ersti bist, der nicht schon in Hannover wohnt. Du bist uneingeschränkt wohnberechtigt, wenn du bei einer von uns betreuten hannoverschen Hochschule eingeschrieben bist. Dazu gehören: Leibniz Universität Hannover Hochschule Hannover Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Tierärztliche Hochschule Hannover Medizinische Hochschule Hannover Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover Außerdem bist du wohnberechtigt, wenn du am Studienkolleg eingeschrieben bist. Ausländische Promotions-Studierende dürfen in der Regel sechs Monate bei uns wohnen. Im Wohnhaus Garbsen dürfen Promotions-Studierende 36 Monate wohnen. Wenn du neben deinem Studium Assistent*in, Referendar*in oder Volontär*in bist oder eine vergleichbare Tätigkeit ausübst, bist du leider nicht bei uns wohnberechtigt. Auch dann nicht, wenn du einer Erwerbstätigkeit nachgehst, die über das Ausmaß der erforderlichen Studienbedarfsdeckung hinausgeht. In unserem Wohnhaus Garbsen dürfen auch Auszubildende und Schüler*innen wohnen. In den Wohnhäusern der Medizinischen Hochschule Hannover sind nur Auszubildende und Schüler*innen und Bedienstete der MHH wohnberechtigt. Ganz einfach: Fülle den Wohnhausantrag aus. Mit deiner Bewerbung landest du auf unserer Warteliste. Nachdem du einen Wohnhausantrag gestellt hast, bekommst du eine Eingangsbestätigung per Mail. Achtung: Durch deine Bewerbung entsteht kein Anrecht auf einen Mietvertrag! Den Wohnhausantrag kannst du jederzeit stellen. Es gibt keine Bewerbungsfristen. Besonders zum Wintersemester solltest du den Antrag aber möglichst früh stellen. In dieser Zeit ist die Nachfrage nach unseren Wohnhausplätzen aufgrund der hohen Zahl an Erstsemestern erfahrungsgemäß höher als das Angebot der freien Plätze. Du fragst dich, ob du bei uns wohnberechtigt bist, wann du am besten den Antrag ausfüllen solltest und wie lange du auf einen Wohnhausplatz warten musst? Alle Fragen und Antworten zum Wohnhausantrag findest du hier. Fragen und Antworten zum Wohnhaus-Antrag  
Infos rund ums Wohnen  
Du musst bei deiner An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt eine schriftliche Bestätigung deines/deiner Vermieter*in (Wohnungsgeberbestätigung) vorlegen, in dem der Ein- oder Auszug bestätigt wird.   Achtung! Wer das nicht tut, für den kann es teuer werden. Das Versäumnis gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 € belegt werden! Also: Die Bescheinigung lieber gleich zusammen mit Pass oder Personalausweis auf das Amt zur Ummeldung mitbringen! Die Wohnungsgeberbestätigung bekommst du zusammen mit deinem Mietvertrag von uns zugeschickt. Sollte das mal nicht der Fall sein, kannst du sie bei der Wohnhausverwaltung oder deiner Hausleitung anfordern. Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Mietkaution - was ist das überhaupt? Wohnberechtigungsschein (B-Schein) Rund um die Anmeldung Rundfunkbeitrag Infos rund ums Wohnen! Einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein) brauchst du, wenn du öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchtest. Bei uns brauchst du diesen B-Schein für das Studentenwohnhaus Klaus Bahlsen und das Wohnhaus Garbsen. Für alle anderen Wohnhäuser des Studentenwerks Hannover brauchst du ihn nicht. Den Wohnberechtigungsschein bekommst du bei der Stadt Hannover. Stadt Hannover - Fachbereich Stadterneuerung und Wohnen Wohnraumversorgung, Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine Sallstraße 16, 30171 Hannover Tel.  (05 11) 1 68-4 38 58 Für die Ausstellung des B-Scheins ist das Einkommen entscheidend. Da die Einkommensgrenze für Alleinstehende gering ist (wird individuell errechnet), steht der Wohnberechtigungsschein vielen Studierenden zu. Der B-Schein ist für ein Jahr gültig. Vermieter*Innen können eine Mietkaution nehmen, wenn sie eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten. Das ist ein Geldbetrag, den sie als Sicherheit nutzen, um offene Forderungen oder eventuelle Schäden an der Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses abzusichern. Sind bei Auszug keine offenen Forderungen oder Schäden vorhanden, bekommst du die Kaution zurück. Laut Gesetz darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten hoch sein. Verlangt die Vermieterin oder der Vermieter mehr als drei Nettokaltmieten Kaution, muss man den überschüssigen Betrag nicht zahlen. Eine Mietkaution muss nur gezahlt werden, wenn im Mietvertrag die Höhe, die Art und die Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart sind. Wenn du ein SEPA-Lastschrift-Mandat unterschrieben hast, buchen wir die Kaution zusammen mit deiner ersten Monatsmiete und der einmaligen Bearbeitungsgebühr ab. Wenn du kein SEPA-Lastschrift-Mandat unterschrieben hast, musst du spätestens bei Beginn des Mietverhältnisses die Kaution an das Studentenwerk Hannover überwiesen haben. Wenn du in bar oder durch Überweisung zahlst, kannst du die Kaution in drei gleiche Raten einteilen. Diese zahlst du dann mit den ersten drei Monatsmieten ab. Eine Ratenzahlung steht dir zu, du musst uns allerdings vorher darüber informieren. Wenn du die Mietkaution nicht zahlst, dürfen wir dir das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Voraussetzungen für die fristlose Kündigung: Die Leistung einer Mietkaution wurde im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart. Man ist mit der Zahlung der Kaution mindestens in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Verzug. Der Kündigungsgrund muss explizit im Kündigungsschreiben aufgeführt sein. Zahlst du die Mietkaution nach, kann das unter Umständen dazu führen, dass die Kündigung unwirksam wird. Du bekommst deine Mietkaution in der Regel etwa acht bis zehn Wochen nach deinem Vertragsende zurück. Wir dürfen deine Mietkaution allerdings sechs bis zwölf Monate einbehalten, um zu prüfen, ob es noch offene Forderungen gibt. Offene Forderungen können sein: Rückstand mit der Mietzahlung (Nettokaltmiete) Rückstand mit der Zahlung der Nebenkosten (Betriebskosten) Durch unsachgemäßen Umgang gewollte oder ungewollte verursachte Schäden am Wohnraum, die repariert werden müssen Vereinbarte Schönheitsreparaturen (hierzu zählt auch die Endreinigung) wurden vor dem Auszug nicht nachgekommen Wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses eine offene Forderung besteht oder ein Schaden entstanden ist, dürfen wir die Mietkaution teilweise oder sogar ganz einbehalten. Die Mietkaution wird dir auf das Konto überwiesen, das du auf dem Abnahmeprotokoll bei deinem Auszug angegeben hast. Eine Überweisung in ein Nicht-EU-Land ist auch möglich, allerdings mit zusätzlichen Überweisungsgebühren verbunden. Wenn du eine Wohnung oder ein Zimmer beziehst, musst du dich unter dieser Adresse beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt anmelden. Die Wohnung in Hannover kannst du als Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden. Beim Rundfunkbeitrag geht es nicht darum, ob du ein Radio, Fernseher oder Ähnliches tatsächlich besitzt, sondern darum, dass du sämtliche Sender des »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« theoretisch empfangen kannst, also die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Diese sind alleine schon mit einem internetfähigen Handy gegeben. Jeder Haushalt ist dazu verpflichtet diesen Beitrag zu bezahlen. Zahlen müssen alle Personen ab 18 Jahren, die Mieter*Innen oder Eigentümer*Innen einer Wohnung sind und dort angemeldet sind. Die Nationalität der Mieter*Innen spielt keine Rolle. Es gibt keine Sonderregelungen für ausländische Studierende, auch nicht für Stipendiat*Innen oder Studierende in Austauschprogrammen (z. B. Erasmus). Bezahlt werden muss auch für Wohnungen, die lediglich als Nebenwohnsitz angemeldet sind, da der Beitrag nicht pro Person, sondern pro Wohnung bezahlt wird. Für jede Wohnung muss nur einmal Beitrag gezahlt werden – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben! Wenn du in einem Einzelapartment wohnst, hast du eine eigene Wohnung. Also musst du auch den Rundfunkbeitrag bezahlen. Zimmer einer »Flurgemeinschaft« – also Einzelzimmer mit Etagenküchen und Etagenbädern sowie einer Etagenzugangstür – werden vom Beitragsservice grundsätzlich jeweils als eine beitragspflichtige Wohnung bewertet. Faustregel: Sind Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung oder Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag zu zahlen! Wir empfehlen, die jeweilige Etage erst einmal nur als eine Wohnung anzugeben. Wenn du in einem Doppelapartment oder einer WG lebst, muss nur eine volljährige Person beim »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen, ganz egal, wie viele Personen dort leben.  Mit der wohnungsbezogenen Abgabe kann sich nun niemand mehr vor der Zahlung »drücken«. Du müsstest selbst nachweisen, dass nicht einmal die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen. In der Regel geht das nicht und du musst den Beitrag entrichten, wenn du nicht befreit bist. Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden! Hier findest du die wichtigsten Antworten auf Fragen Rund ums studentische Wohnen. Deine Frage ist nicht dabei? Dann helfen wir gerne persönlich weiter.  
Rechtsberatung  
Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Für Menschen mit geringem Einkommen (und dazu zählen ja viele Studierende) besteht die Möglichkeit, die Rechtsberatungshilfe des Amtsgerichts in Anspruch zu nehmen. Mit der Beratungshilfe kannst du Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wahrnehmen. Rechtsberatungshilfe gibt es für folgende Rechtsgebiete: Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. In Strafsachen wird nur eine mündliche Beratung erteilt. Als ratsuchende Person erhältst du beim Amtsgericht ein sogenanntes Berechtigungsschreiben, mit dem du dann zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt deiner Wahl gehen kannst. Dort musst du dann nur eine Gebühr in Höhe von 15 Euro bezahlen. Da nur Menschen mit geringem Einkommen Rechtsberatungshilfe bekommen, überprüft das Amtsgericht deine finanzielle Situation. Mitbringen oder einreichen musst du Nachweise über dein Einkommen und Vermögen, einen aktuellen Kontoauszug und Belege über deine Ausgaben, zum Beispiel deinen Mietvertrag. Anträge auf Rechtsberatungshilfe können schriftlich oder persönlich gestellt werden. Zur persönlichen Antragstellung muss vorher ein Termin vereinbart werden! Die Sprechzeiten und Kontaktdaten der Rechtsantragsstelle findest du direkt auf der Homepage des Amtsgerichts Hannover. Mehr Informationen und das Formular für die schriftliche Beantragung der Rechtsberatungshilfe findest du außerdem auf der Seite Beratungshilfe im Niedersächsischen Landesjustizportal. Wer sich in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen möchte und über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Rechtsberatungshilfe und Prozesskostenhilfe können auch ausländische Studierende in Anspruch nehmen. Das Studentenwerk Hannover bietet ausländischen Studierenden, die beim Studentenwerk Hannover beitragspflichtig sind (1), eine kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus an. Damit könnt ihr euch in ausländerrechtliche Angelegenheiten und bei Fragen zu den besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Studierende beraten lassen. Die Beratung führen nur bestimmte Rechtsanwältinnen und -anwälte durch. Auf dem vom Studentenwerk ausgestellten Berechtigungsschein ist angegeben, welche das sind. Beratungskosten anderer Rechtsanwält*nnen werden nicht bezahlt! Die Beratung umfasst nur mündliche Auskünfte, bevor es zu einem Gerichtsprozess kommt. Eine Vertretung vor Gericht, das Entwerfen von Schriftsätzen oder die Übernahme entstehender Prozesskosten erfolgt nicht. Eine Beratung in Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus stehen, ist nicht möglich. Ausländische Studierende können pro Semester eine kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus in Anspruch nehmen. Das Studentenwerk übernimmt die Kosten einer Beratungszeit von höchstens 60 Minuten. Den Berechtigungsschein erhältst du bei der Sozialberatung des Studentenwerks Hannover. Benötigt werden der gültige Studierendenausweis und der Pass oder Aufenthaltstitel. (1) Das sind die Studierenden der Leibniz Universität Hannover, der Hochschule Hannover, der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover. Das studentische Legal Clinic Team der Juristischen Fakultät bietet für ratsuchende Studierende aller Fakultäten der LUH eine kostenlose außergerichtliche Rechtsberatung unter Anleitung eines erfahrenen Anwalts an. Es findet keine Beratung im Strafrecht (auch Ordnungswidrigkeiten) und im Familien- und Erbrecht statt. Auch zu BAföG, Steuern und Prüfungsanfechtungen berät die Legal Clinic nicht. Das Beratungsangebot gilt ausschließlich für eigene Angelegenheiten der Studierenden. Du kannst also keine Beratung für Bekannte oder Verwandte in Anspruch nehmen. Terminvereinbarung und Kontakt: legalclinic@jura.uni-hannover.de Weitere Informationen: www.jura.uni-hannover.de/legalclinic.html Manchmal musst du auch schon als Studi für dein Recht streiten. Ärger mit Vermieter*in oder Arbeitgeber*in? Einmal kurz nicht aufgepasst und einen Schaden verursacht? Für Studis gibt es verschiedene Anlaufstellen in Hannover, um sich rechtlich beraten zu lassen, ohne dabei arm zu werden. Und wir unterstützen besonders internationale Studierende mit einer Rechtsberatung zu allen Fragen rund um ihren Ausländerstatus. Rechtsberatung  
Versicherungen  
Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Hast du Fragen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung im Zusammenhang mit dem Jobben? Antworten gibt's auf unserer Seite Jobben unter dem Stichwort Sozialversicherung → Unfallversicherung Er beginnt mit deiner Immatrikulation und erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden. Versichert sind Unfälle, die sich beispielsweise bei Lehrveranstaltungen, bei der Bibliotheksnutzung, bei Exkursionen oder bei Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung ereignen. Auch der direkte Weg zur Hochschule und nach Hause ist versichert. Ob die Strecke zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mittels eines Kraftfahrzeugs zurückgelegt wird, ist dabei unerheblich. Nein. Private studien- und lehrstoffbezogene Arbeiten außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule, etwa im häus­lichen Bereich, auf privaten Studienfahrten oder außerhalb zeitlich festgelegter Lehrveranstaltungen, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Bei Auslandsaufenthalten besteht Versicherungsschutz nur, wenn es sich um eine Veranstaltung einer deutschen Hochschule handelt. Hier werden i. d. R. nur Auslandsaufenthalte anerkannt, die formal, organisatorisch und inhaltlich dem Studium an der deutschen Hochschule zuzurechnen sind. Es stehen aber nur offizielle Programmpunkte unter Versicherungsschutz. Nicht versichert sind selbstorganisierte Auslandsaufenthalte, auch wenn sie von der deutschen Hochschule unterstützt und beispielsweise für die Fertigstellung einer Examensarbeit als notwendig an­gesehen werden. Wenn du einen selbstorganisierten Auslands­auf­ent­halt planst, soll­test du für diesen Zeitraum eine private Unfall- und Krankenversicherung ab­schließen. Wenn du ein Praktikum machst, bist du grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung des Betriebes bzw. der Einrichtung abgesichert. Das solltest du aber vor Aufnahme des Praktikums nochmal mit deinem Praktikumsbetrieb abklären. Hinsichtlich der übrigen nach der Ap­pro­bationsordnung für Ärzte vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitte (Krankenpflegedienst, Famulatur) wird der Versicherungsschutz über den Ausbildungsbetrieb gewährt. In diesem Zusammenhang sollte auch darüber gesprochen werden, ob Schäden, die du verursachst, von dem Be­trieb bzw. von der Einrichtung getragen werden. Wenn das nicht der Fall ist, raten wir dir, eine private Haftpflichtversicherung bzw. eine zeitlich befristete Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Weitere Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung erteilen die Immatrikulationsämter bzw. Studierendensekretariate der Hochschulen oder direkt die Landesunfallkasse Niedersachsen. Bei weiteren Fragen zum Thema Unfallversicherung berät Sie auch die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks gerne. Wenn du an einer hannoverschen Hochschule eingeschrieben bist, bist du automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich allerdings nur auf körperliche Schäden und nicht auf einen entstandenen Sachschaden. Achtung: Wenn sich im Bereich der Hochschule ein Unfall ereignet hat, muss er unverzüglich im Immatrikulationsamt der zuständigen Hochschule gemeldet werden! Krankenversicherung Wenn du dich an einer Hochschule einschreiben möchtest, musst du krankenversichert sein, weil für Studierende die Krankenversicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen gilt. Für die Immatrikulation musst du also eine Versicherungsbescheinigung einer Kranken- und Pflegeversicherung vorlegen. Sozialversicherung Wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst du in der gesetzlichen Krankenversicherung deiner Eltern, deinem / deiner Ehepartner*In oder sonstigen Unterhaltspflichtigen mitversichert (familienversichert) sein. Dann musst du dich nicht selbst krankenversichern. Beachte aber die Ausnahmen in der nächsten Frage! Mit Abschluss des 25. Lebensjahres kannst du dich nicht mehr über deine Familie versichern. Wenn sich deine Ausbildung allerdings durch Wehr- oder Zivildienst verzögert hat, hast du für diese Zeit, in der du den Dienst geleistet hast, Anspruch auf Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus. Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn dein regelmäßiges Gesamteinkommen monatlich 470 Euro (bei einem Minijob: 450 Euro) übersteigt. Eine Familienversicherung ist auch nicht möglich, wenn nur ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, der andere mit den Kindern verwandte Elternteil und Ehegatte des Mitglieds mit seinem Einkommen aber über der Jahresversicherungspflichtgrenze von 64 350 Euro (Stand 2021) liegt und privat versichert ist. Grundsätzlich kannst du dich innerhalb bestimmter Fristen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung ist allerdings nur möglich, wenn du anderweitig (also privat und / oder durch Beihilfeleistungen) krankenversichert bist. Achtung! Bei der Befreiung von der Versicherungspflicht handelt es sich um eine endgültige Entscheidung, da die Befreiung während des gesamten Studiums nicht widerrufen werden kann. Auch nach dem Studium kannst du der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne Weiteres (wieder) beitreten. Nur wenn du als Arbeitnehmer*in wieder versicherungspflichtig wirst, spielt die Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht keine Rolle mehr. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der studentischen Versicherungspflicht (das ist in der Regel der Studienbeginn oder das Ende der Familienversicherung; nicht aber der Beginn eines Semesters) bei der Krankenkasse zu stellen, bei der du zuletzt versichert warst. Bestand bisher keine Versicherung (auch keine Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse, kannst du den Antrag an jede gesetzliche Krankenkasse richten. Wenn du privat versichert bist, kannst du dich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Dafür musst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Die Befreiung wirkt von Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Deshalb solltest du den Befreiungsantrag bereits vor Beginn des Semesters stellen, da sonst Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die Antragsformulare bekommst du vom privaten Versicherungsunternehmen. Du musst doch vor der Einschreibung mit deiner zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung darüber aus, ob du bei ihr versichert bist oder von der Versicherungspflicht befreit bist. Nachteile einer Privatversicherung für Studierende: In der Krankenversicherung besteht für Familienmitglieder eigene Beitragspflicht. Sämtliche Kosten müssen vorfinanziert werden und werden erst später durch die private Kasse erstattet. Der Beitrag steigt mit zunehmendem Alter progressiv an. Frauen zahlen grundsätzlich mehr als Männer. Bei zu hohem finanziellen Risiko kann die private Krankenkasse den Versicherungsvertrag kündigen. Einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse ausgetreten, muss man in der Regel bis zum Ende des Studiums in der privaten Kasse bleiben. Wenn zwischen Bachelor- und Masterstudium mindestens ein Monat Unterbrechung (Exmatrikulation) liegt, kann im darauffolgenden Masterstudium die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden. Bei Ende des Studiums, spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres endet auch der relativ günstige Beitrag des Privaten Studentischen Krankenversicherungs-Tarifes. Studierende, die in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können ihre Krankenkasse frei wählen. Und natürlich kannst du deine gesetzliche Krankenkasse auch während des Studiums wechseln. Dabei musst du aber die Kündigungsfristen deiner Krankenversicherung beachten. Der Krankenversicherungsbeitrag für versicherungspflichtige Studierende beträgt derzeit monatlich 88,13 Euro. Hinzu kommen noch die Beiträge für die Pflegeversicherung: 22,94 Euro. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen unterschiedlichen Zusatzbeitrag – Infos dazu bekommst du bei deiner Krankenkasse. Wenn du BAföG bekommst, erhältst du zum Ausgleich für diese Aufwendungen einen um monatlich 84 Euro erhöhten Förderungsbetrag. Dafür brauchst du eine Bescheinigung, die du von deiner Krankenkasse bekommst und bei der Abteilung Ausbildungsförderung einreichst. Studierende, die freiwillig versichert sind und nach dem BAföG gefördert werden, erhalten als Ausgleich für die höheren Beiträge in der freiwilligen Krankenversicherung nachweisabhängig bis zu 189 Euro monatlich. Wenn du in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert bist, kannst du deine Krankenversicherung frei wählen. Wenn du bereits aufgrund anderer Vorschriften in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist (weil dort zum Beispiel eine Rente von der deutschen Rentenversicherung oder aus der knappschaftlichen Rentenversicherung bezogen wird), bleibt die Krankenkasse zuständig, bei der du bereits versichert bist. Wenn du Anspruch auf Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung hast, ist die Krankenkasse zuständig, bei der deine Eltern oder die sonstigen Unterhaltspflichtigen versichert sind und die die Leistungen bisher erbracht hat. Wenn du bereits eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung aus sonstigen Gründen hast, ist die Krankenkasse zuständig, die den Befreiungsbescheid erteilt hat. Die Versicherungspflicht – und damit der günstige Beitrag – besteht längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich; hierzu berät dich unsere Sozialberatung  gerne. Eine generelle Befreiung von den Zuzahlungen gibt es nicht. Du musst zunächst alle Zuzahlungen zu Medikamenten etc. selber leisten. Damit die finanzielle Belastung nicht zu hoch wird, dürfen die Zuzahlungen 2 % des jährlichen Haushaltseinkommens jedoch nicht übersteigen. Wenn du kein regelmäßiges Einkommen hast, ergibt sich eine Belastungsgrenze von 107,40 € (2 % des Regelsatzes des Haushaltsvorstands nach dem SGB II); das heißt, diesen Betrag musst du selbst finanzieren. Was darüber liegt, übernimmt deine Krankenkasse. Zum Nachweis musst du alle diesbezüglichen Quittungen sammeln und dann deiner Krankenkasse vorlegen. Wird dieser Betrag schon im laufenden Jahr erreicht, erhält man für die verbleibenden Monate eine Befreiungskarte. Deine Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Semesters, für das du dich zuletzt eingeschrieben bzw. zurückgemeldet hast, spätestens mit deiner Exmatrikulation. Außerdem scheidest du aus der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende mit Ablauf des Semesters aus, in dem du das 30. Lebensjahr vollendet hast, oder wenn eine andere vorrangige Versicherungspflicht eintritt (zum Beispiel als Arbeitnehmer*in). Achtung! Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt für alle. Das heißt, du musst dich in jedem Fall – egal, ob gesetzlich oder privat versichert – nach dem Ende der studentischen Pflichtversicherung weiterversichern. Wenn du derzeit ohne Versicherungsschutz bist, muss dich die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst, weiterversichern. Bei der Privatversicherung gibt es hierfür den Basistarif. Ausnahmsweise kann auch nach Vollendung des 30. Lebensjahres die günstigere studentische Versicherungspflicht fortbestehen. Diese Ausnahmen können sein: die Art der Ausbildung familiäre und persönliche Gründe Nichtzulassung zur gewählten Ausbildung im Auswahlverfahren Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg gesetzliche Dienstpflicht und Zivildienst Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungshilfedienst Mitarbeit in den Gremien der Hochschule Die Krankenkassen entscheiden über eine mögliche Verlängerung der Versicherungspflicht immer jeweils im Einzelfall. Erkennt die Krankenkasse die vorgetragenen Ausnahmegründe nicht an, kannst du gegen diese Entscheidung binnen eines Monats Widerspruch eingelegen. In diesem Fall solltest du den Antrag auf Verlängerung der Versicherungspflicht noch einmal detailliert begründen. Widerspruch oder auch Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Deshalb ist es möglicherweise erforderlich, sich hilfsweise freiwillig weiter zu versichern. Internationale Studierende bzw. Studierende mit Wohnsitz im Ausland, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, sind ebenfalls versicherungspflichtig. Es besteht aber keine Versicherungspflicht, wenn für die / den Studierende/n aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts Anspruch auf Sachleistungen gegenüber einem Träger im Heimatland besteht. Die Altersgrenze bis zum 30. Lebensjahr gilt für ausländische Studierende genauso wie für deutsche. Das gilt auch für die möglichen Ausnahmen. Die Mitversicherung von Ehepartner*innen und / oder Kindern von versicherungspflichtigen ausländischen Studierenden ist in der Regel problemlos möglich, wenn die mitversicherten Familienmitglieder ebenfalls am Studienort ordnungsgemäß gemeldet sind. Pflegeversicherung Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist, bist du automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Wenn du freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten bist, kannst du dich von der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn du eine private Pflegeversicherung abschließt. Wenn du privat krankenversichert bist, bist du dazu verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung betragen zurzeit 22,94 Euro für Studierende unter 23 Jahren sowie Studierende mit Kindern 25,57 Euro für Studierende über 23 Jahren ohne Kinder. Wenn du BAföG bekommst, bekommst du als Ausgleich für den Pflegeversicherungsbeitrag einen um 25 Euro erhöhten Förderungsbetrag. Für über 30-Jährige, die sich freiwillig versichern müssen, kann dieser Ausgleich bis zu 34 Euro betragen. Private Haftpflichtversicherung Der vergessene Kochtopf auf dem Herd verursacht einen Brand im Wohnheim. Auf dem Weg zur Uni verursachst du mit dem Fahrrad einen Unfall, bei dem zwei Autos beschädigt werden. Durch den Blick aufs Smartphone trittst du unachtsam auf die Straße, ein Auto muss ausweichen und verletzt eine andere Fußgängerin schwer. Drei Beispiele für Situationen, die jeder und jedem passieren können und für die man die finanziellen Folgen zu tragen hat. Insbesondere schwere Sachbeschädigungen und Personenschäden können bedeuten, dass man lebenslang dafür zahlen muss und sogar in den finanziellen Ruin gerät. Deshalb solltest du über eine Privathaftpflichtversicherung ab­gesichert sein, die für die finanziellen Folgen dieser Schäden aufkommt. Wenn du noch keine Ausbildung absolviert hast und nicht verheiratet bist, solltest du deine Eltern fragen, ob diese über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Möglicherweise liegt hier noch ein Versicherungsschutz für dich vor. Das sollte in je­dem Fall mit der Versicherung abgeklärt werden. Wer nicht über die Eltern abgesichert ist, findet bei den Verbraucherzentralen und im Internet Informationen und Angebote zu günstigen privaten Haftpflichtversicherungen. Hier findet ihr alles Wichtige rund um die Themen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. Sicher ist sicher. Versicherungen Versicherungen  
Studieren mit Kind  
Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese können untereinander kombiniert werden. Arbeitslosengeld II Eigentlich sind Studierende grundsätzlich vom Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) ausgeschlossen, weil sie sich in einer dem Grunde nach BAföG-förderungsfähigen Ausbildung befinden. Das gilt aber nicht für die Kinder von Studierenden. Die haben einen eigenständigen Anspruch auf Sozialgeld. Trotz des generellen Leistungsausschlusses gibt es Situationen, in denen Studierende trotzdem ALG II-Leistungen beziehen können. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) setzt sich zusammen aus den Regelleistungen, eventuell zu leistenden Mehrbedarfen und den angemessenen Kosten für die Unterkunft (Miete + Nebenkosten + Heizung). Du hast bei Beurlaubung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II in vollem Umfang, wenn die Agentur für Arbeit eine Bedürftigkeit feststellt. Die Agentur für Arbeit prüft, ob du zur Arbeit verpflichtet werden kannst. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres deines Kindes kannst du verpflichtet werden zu arbeiten, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. ob deine Eltern oder dein*e Partner*in zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können. Deine Eltern können nicht herangezogen werden, wenn du gerade schwanger bist, du das eigene, bis zu sechs Jahre alte Kind betreust, eine abgeschlossene Erstausbildung hast oder über 25 Jahre alt bist. In besonderen Härtefällen kann ALG II gewährt werden, dann aber nur als Darlehen. Wenn du zum Beispiel kurz vor Ende deines Studiums den Anspruch auf BAföG verlierst und aufgrund einer Schwangerschaft oder der Kindererziehung nicht zusätzlich arbeiten kannst und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst du entsprechend der Härtefallregelung Leistungen auf Darlehensbasis beantragen. Bei nicht ausbildungsbedingtem Bedarf, also zum Beispiel Schwangerschaft oder Alleinerziehung, gibt es einen Mehrbedarf. Dieser beträgt: •    ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 % der Regelleistung des ALG II. •    bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter sieben Jahren oder zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren 36 % der Regelleistung. •    bei Alleinerziehenden mit einem Kind über sieben Jahren oder mehr Kindern, wenn nur eines davon über sieben Jahre und die anderen über 16 aber unter 18 Jahren sind, je Kind 12 % der Regelleistung. Den Anspruch auf Mehrbedarf kannst du geltend machen, wenn dein Einkommen nicht oder nur geringfügig über dem BAföG-Höchstsatz liegt. Einmalige Beihilfen werden nur gewährt im Zusammenhang mit Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Diese Leistungen bekommst du auch, wenn du keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bekommst, jedoch den Bedarf aus eigenen Mitteln nicht im vollen Umfang decken kannst. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das du innerhalb von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwirbst, in dem die Auszahlung der Hilfe entschieden wurde. Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II findest du auf der Homepage der Agentur für Arbeit. Bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Den Eltern stehen gemeinsam 14 Monate als Basiselterngeld zu. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchsten 12 Monate beantragen. Alleinerziehende können 14 Monate in Anspruch nehmen. Das Studium zählt bei Elterngeld nicht als Erwerbstätigkeit. Den Eltern stehen gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens Monate beantragen. Alleinerziehende können 14 Monate in Anspruch nehmen. Das Studium zählt beim Elterngeld nicht als Erwerbstätigkeit.   Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Sie wird auf Grundlage des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens berechnet. Einkommensersatzquote von 65 % bei Einkommen über 1.200 Euro, Einkommensersatzquote von 67 % bei Einkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro, schrittweise steigende Einkommensersatzquote von 67 % auf bis zu 100 % bei Einkommen zwischen 999 Euro und 301 Euro. Auch nicht berufstätige Eltern erhalten Elterngeld in Höhe des sogenannten Sockelbetrages von 300 Euro. Dieser Sockelbetrag von 300 Euro wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Die Auszahlung kann auf die doppelte Laufzeit bei Halbierung des Zahlbetrages verlängert werden. Die Mutterschaftsleistungen nach der Geburt des Kindes (insbesondere Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitgeberzuschuss) werden auf das Elterngeld voll angerechnet. Beim ElterngeldPlus handelt es sich um eine zusätzliche Variante des Elterngeldes, die den frühen beruf­lichen Wiedereinstieg nach der Geburt eines Kindes besser honoriert. Wer ElterngeldPlus bezieht, bekommt zwar nur die Hälfte des regulären Elterngeldes. Dafür ist der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung erhält, mit bis zu 24 Monaten doppelt so lang und geht damit über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Wie beim Elterngeld ist auch beim ElterngeldPlus eine Erwerbstätigkeit bis zu 32 Wochenstunden zulässig. Beim Partnerschaftsbonus erhält jeder Elternteil nochmals zwei bis vier Monate ElterngeldPlus. Voraussetzung ist, dass sich beide Elternteile um die Kinderbetreuung kümmern und mindestens vier Monate lang parallel jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten. Auch Alleinerziehende, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Anspruch auf ElterngeldPlus und / oder den Partnerschaftsbonus haben. Ausführliche Informationen dazu gibt's im Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Internationale Studierende haben nur dann Anspruch auf Elterngeld, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums ist hierfür nicht ausreichend. Welche Behörde für dich zuständig ist, erfährst du bei der Verwaltung deiner Wohnortgemeinde. Für die im Stadtgebiet von Hannover wohnenden Antragsteller*innen ist das die Elterngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover. Ausführliche Informationen über den Bezug, die Anspruchberechtigung, Geschwisterbonus, ElterngeldPlus und Antragsstellung sowie einen Elterngeldrechner findest du im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus informiert die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Ministeriums ausführlich über das Thema. Elternzeit ist gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) definiert als ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann unabhängig vom Bezug des Elterngeldes in Anspruch genommen werden. Alle Informationen zur Elternzeit findest du auf familienportal.de. Den Eltern stehen gemeinsam 14 Monate als Basiselterngeld zu. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchsten 12 Monate beantragen. Alleinerziehende können 14 Monate in Anspruch nehmen. Das Studium zählt bei Elterngeld nicht als Erwerbstätigkeit. Es gibt Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Diese können untereinander kombiniert werden. Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! Kindergeld BAföG Arbeitslosengeld II Bei nicht ausbildungsbedingtem Bedarf, also zum Beispiel Schwangerschaft oder Alleinerziehung, gibt es einen Mehrbedarf. Dieser beträgt: •    ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 % der Regelleistung des ALG II. •    bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter sieben Jahren oder zwei und mehr Kindern unter 16 Jahren 36 % der Regelleistung. •    bei Alleinerziehenden mit einem Kind über sieben Jahren oder mehr Kindern, wenn nur eines davon über sieben Jahre und die anderen über 16 aber unter 18 Jahren sind, je Kind 12 % der Regelleistung. Den Anspruch auf Mehrbedarf kannst du geltend machen, wenn dein Einkommen nicht oder nur geringfügig über dem BAföG-Höchstsatz liegt. Eigentlich sind Studierende grundsätzlich vom Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) ausgeschlossen, weil sie sich in einer dem Grunde nach BAföG-förderungsfähigen Ausbildung befinden. Das gilt aber nicht für die Kinder von Studierenden. Die haben einen eigenständigen Anspruch auf Sozialgeld. Trotz des generellen Leistungsausschlusses gibt es Situationen, in denen Studierende trotzdem ALG II-Leistungen beziehen können. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) setzt sich zusammen aus den Regelleistungen, eventuell zu leistenden Mehrbedarfen und den angemessenen Kosten für die Unterkunft (Miete + Nebenkosten + Heizung). Du hast bei Beurlaubung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II in vollem Umfang, wenn die Agentur für Arbeit eine Bedürftigkeit feststellt. Die Agentur für Arbeit prüft, ob du zur Arbeit verpflichtet werden kannst. Ab Vollendung des dritten Lebensjahres deines Kindes kannst du verpflichtet werden zu arbeiten, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. ob deine Eltern oder dein*e Partner*in zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden können. Deine Eltern können nicht herangezogen werden, wenn du gerade schwanger bist, du das eigene, bis zu sechs Jahre alte Kind betreust, eine abgeschlossene Erstausbildung hast oder über 25 Jahre alt bist. In besonderen Härtefällen kann ALG II gewährt werden, dann aber nur als Darlehen. Wenn du zum Beispiel kurz vor Ende deines Studiums den Anspruch auf BAföG verlierst und aufgrund einer Schwangerschaft oder der Kindererziehung nicht zusätzlich arbeiten kannst und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kannst du entsprechend der Härtefallregelung Leistungen auf Darlehensbasis beantragen. Weitere Leistungen Unterhalt Stiftungen An den Hochschulen gibt es jede Menge weitere Angebote für Familien und Studierende mit Kind. Hier sind die Links. Leibniz Universität Hannover Medizinische Hochschule Hannover Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hochschule Hannover Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover MensaCard Kids Mit der MensaCard Kids können Kinder Studierender im Alter von zehn Monaten bis zwölf Jahren kostenlos täglich ein warmes Mittag- oder Abendessen bekommen. Das Essen für das Kind gibt's nur dann, wenn du als studentische Mutter oder studentischer Vater dabei bist und gleichzeitig ein vollständiges Essen für dich selbst kaufst (mindestens zum Preis des günstigsten Gerichts aus der Linie "Pasta & Friends"). Alle Kinder im Alter von zehn Monaten bis zwölf Jahren mit mindestens einem Elternteil, der an einer vom Studentenwerk Hannover betreuten Hochschule studiert: Leibniz Universität Hannover Medizinische Hochschule Hannover (siehe auch unten »MensaCard Kids an der MHH«) Tierärztliche Hochschule Hannover Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hochschule Hannover Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover Die MensaCard Kids gibt's in der Hauptmensa, Callinstraße 23, am MensaCard-Schalter im Foyer (Mo–Fr 12:00–14:00 Uhr, in der vorlesungfreien Zeit 12:00–13:30 Uhr) oder, falls der Weg in die Hauptmensa zu weit ist, in der von dir genutzten Mensa. CORONA: Da die Hauptmensa momentan geschlossen ist, gibt es die MensaCard Kids derzeit nur in den jeweils geöffneten Mensen. Zur Ausstellung am MensaCard-Schalter in der Hauptmensa musst du deinen Studierendenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung und die Geburtsurkunde deines Kindes vorlegen und deine Anschrift angeben. Danach kannst du die MensaCard Kids gleich mitnehmen. Bei der Ausstellung in einer anderen Mensa gibst du Kopien deines Studiausweises oder deiner I-Bescheinigung sowie der Geburtsurkunde ab und nennst deine Anschrift. Wenige Tage später kannst du dann die MensaCard Kids in der gleichen Mensa abholen. Nichts. Die Ausstellung ist völlig kostenlos und für die Karte muss auch kein Pfand gezahlt werden. So lange, wie der vorgelegte Studierendenausweis oder die vorgelegte Immatrikulationsbescheinigung. Im nächsten Semester kann sie durch Vorlage des aktuellen Studiausweises verlängert werden. Weil die Mensa an der Medizinischen Hochschule nicht vom Studentenwerk Hannover betrieben wird, gibt's hier eine spezielle Regelung. Studierende der Medizinischen Hochschule können in der Mensa der MHH für ihre Kinder ein Gericht für bis zu 4,10 Euro in der Mensa erhalten, wenn sie selbst ebenfalls ein Hauptgericht kaufen. Die MensaCard Kids an der MHH, die aus Mitteln des Studentenwerks Hannover finanziert wird, kann montags bis freitags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr im Gleichstellungsbüro der MHH abgeholt werden. Die Karte ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung oder Restgelderstattung ist nicht möglich. Wenn das Essen mehr als 4,10 Euro kostet, kann der fehlende Betrag aber an der Kasse 1 in der Mensa bar bezahlt werden. Wenn du schwanger bist und / oder dein Kind betreust, kannst du dich vom Studium beurlauben lassen. In dieser Zeit bekommst du aber kein BAföG! Wenn eine Studentin in Folge einer Schwangerschaft oder Krankheit an der Durchführung ihres Studiums gehindert ist, wird bis zu drei Monate BAföG gezahlt, wobei nur volle Monate gezählt werden. Dauert die Unterbrechung deines Studiums jedoch länger, musst du in der Regel das BAföG für dieses Semester zurückzahlen. Die Beurlaubung ist je Studiengang nur für volle Semester und in der Regel nur für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Für die Beurlaubung von mehr als vier Semestern während der Dauer des Studiums in einem Studiengang müssen wichtige Gründe nachgewiesen werden. Hierzu zählen auch Schwangerschaft und die Betreuung von kleinen Kindern. Die Beurlaubung muss du im Immatrikulationssamt / Studentensekretariat deiner Hochschule beantragen. Dazu benötigst du die Kopie deines Mutterpasses wegen des Geburtstermins sowie, wenn bereits vorhanden, die Geburtsurkunde. Den Antrag solltest du innerhalb der Rückmeldefristen oder bis spätestens vier Wochen nach Semesterbeginn stellen. Die dafür notwendigen Formulare findest du auf der Website deiner Hochschule. Falls du Prüfungen verschieben oder wiederholen musst, solltest du das jeweilige Prüfungsamt informieren. Wenn du wegen einer Schwangerschaft, einer Geburt oder der Kindererziehung Probleme mit Prüfungen bekommst, solltest du das unbedingt beim Prüfungsamt deiner Hochschulen geltend machen. In welchem Umfang deine Probleme berücksichtigt werden, wird von den jeweiligen Prüfungsausschüssen entschieden. Wenn du schwanger bist oder Kinder erziehst, solltest du bei Problemen zu den Themen Zulassung, Versäumnis, Rücktritt, Abschlussarbeiten und Freiversuch in jedem Fall sofort einen schriftlichen Antrag bei dem Immatrikulationsamt oder Studierendensekretariat deiner Hochschule einreichen. Lass dich aber vorher am besten nochmal von unserer Sozialberatung beraten. Dein Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin deines Babys. Bis dahin kannst du weiter studieren, wenn du das »OK« von deiner Ärztin / deinem Arzt hast. Der Mutterschutz geht bis acht Wochen nachdem dein Baby geboren ist. Erst dann darfst du wie gewohnt weiterstudieren. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, aber nicht für schon abgeleistete Prüfungen. Nachteile bei Prüfungen sollst du aufgrund deiner Schwangerschaft, einer Entbindung oder der Stillzeit nicht haben. Deshalb sollen sie ausgeglichen werden, zum Beispiel durch Ersatztermine für das Ablegen von Prüfungen. Ein Widerruf der Erklärung gegenüber der Hochschule, dass du dein Studium trotz Mutterschutz fortsetzen willst, ist nur vor der Prüfung möglich. Bei Abbruch von Prüfungen gelten die allgemeinen Regelungen der Hochschulen wie bei Krankheiten analog. Es gibt Ausnahmen von Beschäftigungs-/Ausbildungsverboten für Studentinnen: Du kannst deine Ausbildungsstätte zwischen 20:00 und 22:00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen besuchen, wenn du diesen Wunsch ausdrücklich gegenüber der Hochschule erklärt hast. deine Teilnahme für die Ausbildung erforderlich ist. keine unverantwortbare Gefährdung durch Alleinarbeit entsteht. Weitere Informationen bekommst du im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und in dessen Broschüre Leitfaden Mutterschutz. Und bei weiteren Fragen berät dich unsere Sozialberatung gerne! Kinderbetreuung Kindertagesstätten betreuen in Krippen / Krabbelstuben (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) Kindergartengruppen (drei Jahre bis zur Einschulung) Horten (Einschulung bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres) Achtung: Einen Platz in der Kindertagesstätte zu bekommen, ist gar nicht so leicht. Kinder müssen frühzeitig angemeldet werden! Mehr Infos über Kinderbetreuungsplätze gibt es auf hannover.de, Seite Beratung und Vermittlung zur Kinderbetreuung. Kosten der Kindertagesstätten In Niedersachsen ist der Kita-Besuch ab drei Jahren gebührenfrei. Das gilt für eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden am Tag. Für Kinder unter drei Jahren werden die Gebühren in der Regel gestaffelt erhoben. In Hannover richtet sich das Betreuungsgeld nach Betreuungsform und dem Einkommen der Eltern. Eltern mit geringem Einkommen (dies können auch BAföG- oder Unterhaltsleistungen sein) und Beziehende von Leistungen zur Grundsicherung Arbeitssuchender (ALG II) können einen Freiplatz erhalten. Wichtig zu wissen: Für Kinder, die in der Einrichtung auch zu Mittag essen, muss in Hannover zuzüglich zum Beitrag einkommensunabhängig ein Essensgeld von monatlich 30 Euro gezahlt werden. Gerade für unter dreijährige Kinder ist es schwierig, eine Betreuungsmöglichkeit zu finden. Eine Alternative zur Krabbelgruppe kann eine Tagesmutter sein. Wenn du bei der Suche nicht im Bekanntenkreis oder auf dem freien Markt fündig wirst, kannst du dich an folgende Stellen wenden: Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Hannover . FamilienServiceBüro des Fachbereichs Jugend und Familie der Stadt Hannover Fachberatungsstelle Kindertagespflege / KiTaB e. V. Unter bestimmten Voraussetzungen (Einzelfallprüfung) können auf Antrag die Tagespflegekosten vom Fachbereich für Jugend und Familie der Stadt Hannover (teilweise) übernommen werden. Das betrifft vor allem Alleinerziehende, die wegen Berufstätigkeit oder Ausbildung ihr Kind nicht alleine betreuen können. Für Studierende gibt es bei der Übernahme der Kosten manchmal Schwierigkeiten. Wir empfehlen: Lass dich unbedingt vorher dazu beraten – auch gerne bei unserer Sozialberatung. Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sind knapp in Hannover. Deshalb haben sich auch in Hannover viele Elterninitiativen gegründet und selbst Betreuungseinrichtungen geschaffen.   Gut zu wissen: Wir fördern Elterninitiativen finanziell, in denen überwiegend Kinder von Studierenden betreut werden. Gruppen können bis zu einer jährlichen Höchstgrenze, die sich nach der Zahl der betreuten Kinder von studentischen Eltern richtet, Mittel für Einrichtungsgegenstände, Spielmaterial, kleinere Um- und Ausbauarbeiten oder Ähnliches beantragen, wenn für diese Kosten keine Dritten, wie beispielsweise die Stadt Hannover oder das Land Niedersachsen, aufkommen. Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten gibt es bei [[KONTAKT WILKEN]] In der näheren Umgebung der Hochschulen bestehen folgende Kindergruppen: Krabbelgruppe OSKA e.V. (1 bis 3 Jahre) Nienburger Straße 5 30167 Hannover www.krabbelgruppe-oska.de Krabbelgruppe Schloßgespenster e.V. (1 bis 3 Jahre) Liebigstraße 2 30163 Hannover www.krabbelgruppe-schlossgespenster.de KiTa Hirtenkinder  at the MSH (0,5 bis 6 Jahre) Stadtfelddamm 66 30625 Hannover www.hirtenkinder.de Krabbelgruppe Baufrösche e.V. (1 bis 3 Jahre) Herrenhäuser Straße 8 30419 Hannover www.baufroesche.info KiTa Einstürzende Bauklötze e.V. (1,5 bis 6 Jahre) Rehbockstraße 26 30167 Hannover www.einstuerzende-baukloetze.de Krabbelgruppe Moorrüben e.V. (1 bis 3 Jahre) Hahnenstraße 11 30167 Hannover www.moorrueben-hannover.de AStA-Kinderladen e.V. (3 bis 6 Jahre) Im Moore 15 a 30167 Hannover www.asta-kinderladen.de AStA-Kindergarten e.V. (3 bis 6 Jahre) Im Moore 19 30167 Hannover Tel. (05 11) 7 01 07 28 Die Rotzfrechen e.V. (1 bis 3 Jahre) Ottenstraße 1 30451 Hannover www.die-rotzfrechen.de KiTa Drunter und Drüber (1,5 bis 3 Jahre) Am kleinen Felde 15 30167 Hannover www.drunterunddrueber-hannover.de Gartenzwerge e.V. (0,5 bis 3 Jahre) Schneiderberg 10 / 10a 30167 Hannover www.kita-gartenzwerge.de CampusKrümel e.V. (0,5 bis 3 Jahre) Königsworther Platz 1 30167 Hannover www.campuskruemel.de Kindergruppe Kugelblitze e.V. (1 bis 6 Jahre) Erderstraße 29 30451 Hannover www.kugelblitze-hannover.de Kindergruppe BismarckHeringe (1,5 bis 3 Jahre) Bismarckstraße 2 30173 Hannover www.kindergruppe-bismarckheringe.de Leinehüpfer e.V. (1 bis 3 Jahre) Rehbockstraße 26 30167 Hannover www.leinehuepfer.de KiTa CityZwerge e.V. (1 bis 3 Jahre) Fischerstraße 7 30167 Hannover www.cityzwerge.de Was tun, wenn ein Notfall die gut geplante Kinderbetreuung über den Haufen wirft? Wenn zum Beispiel die Tagesmutter krank oder eine Prüfung kurzfristig auf den späten Nachmittag verlegt wird? Dafür gibt es die »Fluxx-Notfallbetreuung« der Landeshauptstadt Hannover, die dank der Unterstützung durch das Studentenwerk für Studierende mit Kind besonders günstige Konditionen bietet. Studentische Eltern, die an einer Hochschule in Hannover eingeschrieben sind, können »Fluxx« unabhängig vom Wohnort in Anspruch nehmen. Und für eine Notfallbetreuungsstunde zahlen sie nur 2 statt der sonst üblichen 5 Euro. Damit unterstützen wir studentische Eltern dabei, ihren Alltag besser zu meistern. Mehr Infos zu »Fluxx« auf hannover.de. Studium und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren ist nicht immer leicht. Wer betreut das Kind während der Vorlesungszeiten? Wie kommt man überhaupt an einen Betreuungsplatz? Gibt es Kitas in Hochschulnähe und welche Kosten sind damit verbunden? Gibt es Unterstützung bei der Finanzierung? Wir haben den Durchblick bei kommunalen Angeboten der Kinderbetreuung, zu studentischen Elterngruppen, zum Notfallangebot »Fluxx« und zu Förderungsmöglichkeiten der Kinderbetreung durch das Studentenwerk. Wichtig fürs Studium Kind, Nebenjob und Regelstudienzeit sind nur schwer zu vereinbaren. Versucht euch damit abzufinden, dass das Studium aufgrund der Dreifachbelastung länger dauern kann. Den Alltag entlasten kleine Tricks: weniger Kurse belegen, den Prof bei Abgabeterminen um Aufschub bitten, Einzelleistungen statt Gruppenleistungen vereinbaren. Fragt im Prüfungsamt auch nach Ausnahmeregelungen und Nachteilsausgleichen für studentische Eltern. Die gibt es zwar nicht immer – aber man weiß ja nie! Befreit euch vom schlechten Gewissen. Sei's drum, wenn die Wäsche liegen bleibt oder die Seminararbeit nicht perfekt formuliert ist. Die mentale Energie, die Gewissensqualen kostet, gehört in andere Dinge gesteckt. Lasst alle Fünfe gerade sein und gönnt euch zum Beispiel auch mal ein Päuschen. Vielen jungen Eltern fällt es nicht leicht, Hilfe anzunehmen. Dabei haben alle, die mit einer Dreifachbelastung aus Hochschule, Job und Familie klarkommen müssen, Hilfe verdient. Versucht ein Netzwerk aus Gleichgesinnten aufzubauen und euch in Sachen Kinderbetreuung abzuwechseln. Andere studentische Eltern sitzen im gleichen Boot, und durch die gegenseitige Hilfe könnt ihr alle wieder Energie tanken und konzentrierter arbeiten. Ihr müsst nicht alles alleine schaffen! Nehmt alle Fördermöglichkeiten des Staates und von Stiftungen für Studierende mit Kind(ern) in Anspruch. So könnt ihr eure Arbeitsstunden zurückfahren und die Dreifachbelastung reduzieren. Feste Arbeitszeiten machen den Studierendenalltag mit Kind nicht unbedingt einfacher. Um der Dreifachbelastung besser begegnen zu können, lohnt es sich, nach einem flexibleren Job zu suchen. Dazu zählen neben Heimarbeit auch Promotion- und saisonale Jobs. So könnt ihr binnen weniger Wochen euer Konto aufbessern und müsst im Semester weniger arbeiten. Fünf Tipps ... wie ihr Studium, Familie und Job unter einen Hut bringen könnt Die Bundesstiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens« unterstützt bedürftige Schwangere mit einmaligen Leistungen, die nicht bereits im Rahmen anderer Sozialleistungen übernommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. Voraussetzung für eine Hilfe ist, dass die Beratung und Antragstellung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle erfolgt und eine finanzielle Notlage vorliegt. Mögliche finanzielle Hilfen richten sich nach der individuellen Bedürfnislage, denkbar sind zum Beispiel Beihilfen für Babygrundausstattungen, Wickelkommode, Kinderbettzeug, Kosten der Wohnungssuche und für Wohnungsausstattung oder -renovierung oder Kinderwagen. Wenn du diese Hilfe in Anspruch nehmen willst, wende dich an eine Schwangerenberatungsstelle und stelle dort den Antrag. Nähere Informationen zu den Zielen der Stiftung, Art und Umfang der möglichen Förderung und zur Antragstellung gibt's auf der Homepage der Bundesstiftung Mutter und Kind. Neben der Bundesstiftung gibt es in Niedersachsen auch die Landesstiftung »Familie in Not«. Auch auf Hilfen dieser Stiftung besteht kein Rechtsanspruch. Gefördert werden vorrangig: alleinstehende schwangere Frauen; alleinerziehende Mütter und Väter; Familien mit mindestens drei Kindern, die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben. Die Stiftung vergibt sowohl zinslose Darlehen als auch Zuschüsse. Anspruchsvoraussetzungen sind die Antragstellung und Beratung in einer sozialen Beratungsstelle und die Glaubhaftmachung einer akuten finanziellen Notlage, die ohne eigenes Verschulden eingetreten ist, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft und Geburt eines Kindes, Krankheit, Scheidung oder Trennung oder ein Todesfall in der Familie. Falls bei Antragstellung die Voraussetzung zur Förderung durch die Bundesstiftung »Mutter und Kind« erfüllt werden, wird diese vorrangig in Anspruch genommen. Es kann nicht für dieselbe Aufwendung gleichzeitig Unterstützung von beiden Stiftungen erhalten werden. Weitere Informationen über die Stiftung, Art und Umfang der Hilfen und Antragsstellung bietet die Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wenn du deinen eigenen Bedarf durch eigenes Einkommen oder Vermögen decken kannst, aber nicht den von deinen Kindern, kannst du den Kinderzuschlag in Höhe von maximal 205 Euro im Monat beantragen. Der wird gezahlt, wenn dadurch der Bezug von Arbeits­losengeld II oder Sozialgeld vermieden wird. Einkommen und Vermögen des Kindes werden mit Ausnahme des Kindergeldes und Wohngeldes auf den Kinderzuschlag angerechnet. Das Wohngeld wird nicht bei der Einkommensberechnung der Eltern berücksichtigt. Wenn du den Kinderzuschlag beziehst, kannst du zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe für deine Kinder bekommen. In der Regel wird der Zuschlag an denjenigen Elternteil gezahlt, der auch das Kindergeld beantragt hat. Gezahlt wird für ein Kind längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse gesondert schriftlich beantragt werden. Antragsformulare gibt es bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit oder auf www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder. Nähere Informationen zur Anspruchsberechtigung, anrechnungsfreie Einkommensarten und einen Kinderzuschlagsrechner findest du auch im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder im Merkblatt Kinderzuschlag des Ministeriums. Und bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Sozialgeld ist eine Teilleistung des Arbeitslosengeldes II. Auch wenn Studierende in der Regel von Arbeitslosengeld II-Leistungen ausgeschlossen sind, können Kinder von Studierenden, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Sozialgeld erhalten, wenn ihre Existenzsicherung nicht anderweitig gegeben ist. Ab dem 15. Lebensjahr haben Kinder einen eigenen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Bei der Beantragung von Sozialgeld bei der Agentur für Arbeit wird zunächst der Bedarf des Kindes errechnet. Dieser setzt sich nach den Regelungen des SGB II aus dem sogenannten Regelsatz und anteiligen Wohnkosten zusammen. Bei der anschließenden Einkommensberechnung wird kindliches Einkommen (Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) und überschüssiges Elterneinkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Bei der Ermittlung des Elterneinkommens wird der BAföG-Höchstsatz als sogenannter ausbildungsbedingter Bedarf zuzüglich eventueller Mehrbedarfe wegen Schwangerschaft oder Alleinerziehung als studentischer Bedarf angesetzt. Das diesen Bedarf übersteigende Einkommen wird demnach auf das auszuzahlende Sozialgeld angerechnet. Übersteigendes kindliches Einkommen darf nur bis zur Höhe des Kindergeldes auf den Bedarf der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es weitere Informationen zum Sozialgeld. Und bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Wenn du Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohn­geld oder Asylbewerberleistungen bekommst, hast du einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Wenn dein Haushalt nur ein geringes Einkommen hat und du keine Grundleistungen bekommst, kannst du einen generellen Anspruch beim Jobcenter prüfen lassen. Darunter fallen eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita, 150 Euro jährlich für Schulbedarf, Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schüler*innen zur Schule, angemessene Lernförderung, ein Zu­schuss zur Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Wenn dzu Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehst, beantragst du die Leistungen beim zuständigen Jobcenter. Empfänger*innen von Sozialhilfe wenden sich an das kommunale Sozialamt. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, stellt den Antrag bei der örtlichen Wohngeldstelle oder der Familienkasse. Weitere Informationen findest du im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Und bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Erwerbstätige, krankenversicherte Schwangere haben während Ausfallzeiten wegen Schwangerschaft und Geburt entsprechend den Regelungen des Mutterschutzgesetztes Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Frauen. Mehr Infos dazu gibt es auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Und bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss, der es Menschen mit geringen Einnahmen ermöglichen soll, in einer angemessenen Wohnung wohnen zu können. Wer BAföG bekommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Aber: BAföG-Empfänger*innen können Wohngeld erhalten, wenn ihr Kind wohngeldberechtigt ist. In diesem Fall wird der Mietanteil vom BAföG abgezogen. Wenn für das Kind allerdings Sozialgeld gezahlt wird und die Eltern BAföG beziehen, wird kein Wohngeld gezahlt. Mehr Infos findest du im Bereich »Geld« unserer Homepage unter Wohngeld.  Und bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Beide Eltern sind ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Bei getrenntlebenden Eltern erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung, während der andere Elternteil barunterhaltspflichtig ist. Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes sind die Grundlage für die Berechnung. Unterhaltsvorschuss Wenn du dein Kind alleine erziehst kannst du, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres deines Kindes Unterhaltsvorschuss beantragen.    Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Der Anspruch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren wird wirksam, wenn das Kind nicht auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Arbeitslosengeld-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Ein Anspruchsausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen besteht, wenn beide Eltern (verheiratet oder nicht) zusammenleben, der alleinerziehende Elternteil wieder heiratet, die / der alleinerziehende Elternteil nicht bereit ist, bei der Feststellung der Vaterschaft und / oder des Aufenthaltsortes des anderen Elternteils mitzuwirken oder der andere Elternteil Unterhalt mindestens in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages leistet. Verfügt der unterhaltspflichtige Elternteil nur über geringes Einkommen, so ist er nur bis zur Grenze des sogenannten Selbstbehaltes zahlungspflichtig. Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhaltes bleiben soll. Genauere Informationen hierzu findest du bei den folgenden Stellen, bei denen der Unterhaltsvorschuss auch beantragt werden kann: Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover wenden sich an den Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover. Einwohner*innen der Region (außerhalb der Stadt Hannover) wenden sich an den Fachbereich Jugend der Region Hannover. Wird Unterhaltsvorschuss gezahlt, tritt das Land in Vorleistung. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil gehen damit für diese Zeit auf das Land über. Bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen kann dieser gegebenenfalls von der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses befreit werden. Dies gilt insbesondere für Zeiträume der Ausbildung. Eine eindeutige Regelung hierzu besteht allerdings nicht, vielmehr handelt es sich hierbei um eine Ermessensfrage. Weitere Informationen zu diesem Thema bekommst du auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Und bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Wenn du deine Kinder betreust und aus diesem Grund keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kannst, hast du bis zum dritten Jahr nach der Geburt Anspruch auf Betreuungsunterhalt durch den anderen Elternteil. Danach kannst du einen Unterhaltsanspruch geltend machen, wenn du neben der Pflege und Betreuung deines Kindes keiner weiteren Beschäftigung (Erwerbstätigkeit und / oder Studium) nachgehen kannst.  Wenn du beurlaubt bist und ein Kind unter drei Jahren hast, kannst du also eine Unterhaltsleistung für dich selbst vom anderen Elternteil beanspruchen, da du deine volle Zeit für die Versorgung des Kindes aufwendest. Wenn du allerdings nach der Geburt weiterstudierst, kannst du dem anderen Elternteil gegenüber keinen Unterhaltsanspruch geltend machen. Bei Trennung oder Scheidung gelten gegebenenfalls auch über diesen Zeitpunkt hinaus Unterhaltsverpflichtungen. Bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Internationale Studierende haben nur dann Anspruch auf Elterngeld, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums ist hierfür nicht ausreichend. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Sie wird auf Grundlage des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens berechnet. Einkommensersatzquote von 65 % bei Einkommen über 1.200 Euro, Einkommensersatzquote von 67 % bei Einkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro, schrittweise steigende Einkommensersatzquote von 67 % auf bis zu 100 % bei Einkommen zwischen 999 Euro und 301 Euro. Auch nicht berufstätige Eltern erhalten Elterngeld in Höhe des sogenannten Sockelbetrages von 300 Euro. Dieser Sockelbetrag von 300 Euro wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Die Auszahlung kann auf die doppelte Laufzeit bei Halbierung des Zahlbetrages verlängert werden. Die Mutterschaftsleistungen nach der Geburt des Kindes (insbesondere Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitgeberzuschuss) werden auf das Elterngeld voll angerechnet. Beim ElterngeldPlus handelt es sich um eine zusätzliche Variante des Elterngeldes, die den frühen beruf­lichen Wiedereinstieg nach der Geburt eines Kindes besser honoriert. Wer ElterngeldPlus bezieht, bekommt zwar nur die Hälfte des regulären Elterngeldes. Dafür ist der Zeitraum, in dem die Familie Unterstützung erhält, mit bis zu 24 Monaten doppelt so lang und geht damit über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Wie beim Elterngeld ist auch beim ElterngeldPlus eine Erwerbstätigkeit bis zu 32 Wochenstunden zulässig. Beim Partnerschaftsbonus erhält jeder Elternteil nochmals zwei bis vier Monate ElterngeldPlus. Voraussetzung ist, dass sich beide Elternteile um die Kinderbetreuung kümmern und mindestens vier Monate lang parallel jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten. Auch Alleinerziehende, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können Anspruch auf ElterngeldPlus und / oder den Partnerschaftsbonus haben. Ausführliche Informationen dazu gibt's im Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Kindergeld steht studentischen Eltern zu, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die wichtigsten Infos und vor allem die Höhe des Kindergelds findest du im Bereich Kindergeld für Studierende unserer Homepage. Ausführliche Informationen über den Kindergeldbezug, die Antragsberechtigung und Antragsstellung bietet das Merkblatt Kindergeld des Bundeszentralamtes für Steuern. Der Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse bei der Agentur für Arbeit gestellt. StudentInnen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, stellen den Antrag bei ihrem Arbeitgeber. Infos zum Kindergeld, das Studierende bzw. deren Eltern erhalten, findest du im Abschnitt Kindergeld für Studierende unserer Homepage. Einmalige Beihilfen werden nur gewährt im Zusammenhang mit Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Diese Leistungen bekommst du auch, wenn du keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bekommst, jedoch den Bedarf aus eigenen Mitteln nicht im vollen Umfang decken kannst. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das du innerhalb von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwirbst, in dem die Auszahlung der Hilfe entschieden wurde. Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II findest du auf der Homepage der Agentur für Arbeit. Bei weiteren Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter! Den Eltern stehen gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens Monate beantragen. Alleinerziehende können 14 Monate in Anspruch nehmen. Das Studium zählt beim Elterngeld nicht als Erwerbstätigkeit.   Welche Behörde für dich zuständig ist, erfährst du bei der Verwaltung deiner Wohnortgemeinde. Für die im Stadtgebiet von Hannover wohnenden Antragsteller*innen ist das die Elterngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover. Ausführliche Informationen über den Bezug, die Anspruchberechtigung, Geschwisterbonus, ElterngeldPlus und Antragsstellung sowie einen Elterngeldrechner findest du im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus informiert die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Ministeriums ausführlich über das Thema. Elternzeit ist gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) definiert als ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Auf diese Freistellung haben Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann unabhängig vom Bezug des Elterngeldes in Anspruch genommen werden. Alle Informationen zur Elternzeit findest du auf familienportal.de. Wie vereinbare ich Studium und Kind? Und wie finanziere ich mein Studium mit Familie? Studentische Eltern stehen vor komplexen Fragestellungen. Kind, Studium und in der Regel noch einen Nebenjob unter einen Hut zu bringen, ist eine Dreifachbelastung. Da brauchen studentische Eltern starke Nerven – und Hilfe. Die gute Nachricht: Studentische Eltern sind nicht allein. Es gibt vielfältige Unterstützungsangebote, die sie nutzen können. Wir beraten und informieren dich gerne professionell, schnell und unkompliziert zu allen Fragen rund um das Thema »Studieren mit Kind«. Wir kennen uns aus mit: Sozialleistungen (Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, Mutter-Kind-Stiftung) Sonderregelungen (Beurlaubung, Prüfungen, BAföG-Verlängerung) Kinderbetreuungsmöglichkeiten Sozialberatung → Studieren mit Kind  
Studieren mit Handicap  
Die Hochschule Hannover berät zu den Themen: Teilbefreiung von den Semestergebühren  Ausleihen von Hilfsmitteln Nachteilsausgleich bei Prüfungen Solltest du auf deine Fragen keine Antworten finden, melde dich gerne direkt bei der Hochschule Hannover. Ansprechpartnerin: Stephanie Heine Tel.: (0511) 9296 7427 stephanie.heine@hs-hannover.de Das SBS berät Studieninteressierte und Studierende sowie Mitarbeitende der Hochschule Hannover (HsH) bei Fragen rund um ein Studium mit Beeinträchtigung. Zudem verwaltet es den Hilfsmittelpool, aus dem Hilfsmittel entliehen bzw. beantragt werden können und unterstützt Studierende bei Projekten und Initiativen. AnsprechpartnerInn: Stephanie Heine Tel. (05 11) 92 96-74 27 Handy: 01573 7827675 stephanie.heine@hs-hannover.de Zur Website Du hast noch Fragen? Wir helfen gerne weiter! BAföG für Studierende mit Handicap Hier findest du Unterstützung Die Beauftragte berät Studierende, Mitarbeitende und Studienbewerber*innen der Leibniz Universität Hannover (LUH) bei allen Fragen rund um das Thema »Studieren mit Handicap« (Bewältigung des Unialltags, Nachteilsausgleiche, Prüfungsorganisation, Praktika usw.). Die vertraulichen Beratungsgespräche finden in den Büroräumen der ZSB statt, die barrierefrei erreicht werden können. Ansprechpartnerin: Christiane Stolz Tel. (05 11) 7 62-32 17 christiane.stolz@zuv.uni-hannover.de Zur Website teilhabe@asta-hannover.de Der AStA berät Betroffene persönlich und per E-Mail. Zur Website Die ptb bietet eine semesterbegleitende Gruppe für Studierende an, die nach einer schweren psychischen Krise – oftmals verbunden mit stationärer oder teilstationärer Behandlung – praktische, studienbezogene Hilfen zur erfolgreichen Bewältigung der Studienanforderungen benötigen. Es geht unter anderem um folgende Themen: Studienorganisation, Zeitplanung und Durchführung des Semesters, Vermittlung von studienrelevanten Arbeitstechniken und Umgang mit Medikamenten. Innerhalb der Gruppe »Begleitende Hilfen für psychisch gesundende Studierende« ist Raum und Zeit für Erfahrungsaustausch und Kontaktmöglichkeit zu ebenfalls betroffenen Studierenden. Das Angebot ist eine Ergänzung, nicht eine Alternative zur ambulanten Psychotherapie. Bei Bedarf ist Einzelberatung möglich. Anmeldungen sind nach einem Vorgespräch das ganze Jahr über möglich. Mobilitätseingeschränkte Studierende werden geben, dies bei der Terminvereinbarung mitzuteilen. Tel. (05 11) 7 62-37 99 info@ptb.uni-hannover.de Zur Website Selbstbestimmt Leben Hannover e. V. (SLH) wurde von Menschen mit Behinderungen gegründet, die sich in der Beratung behinderter Menschen engagieren. Die Beratung arbeitet nach der »Peer Counseling-Methode«: Betroffene Menschen werden durch ebenfalls Betroffene beraten. Themen der Beratung können u. a. sein: Assistenz (beruflich und privat) Sozialrecht Gesundheit (Selbst-) Bewusstheitsbildende Fragen Psychologische Fragen Studierendenberatung Herrenstraße 8A, 30159 Hannover Tel. (05 11) 3 52 25 21 Fax (05 11) 2 71 62 15 beratung@slh-ev.de Zur Website Die IBS stellt wichtige Informationen im barrierefrei bestellbaren Handbuch "Studium und Behinderung" zur Verfügung. Sie ist An­laufstelle für Studieninteressierte, Studierende,  BeraterInnen, Arbeits­agenturen, Verbände, Beratungsstellen und Interessengemeinschaften. Sie veranstaltet regelmäßig Seminare zum Berufseinstieg für Studierende kurz vor dem Studienabschluss. Interessierte können sich bei Fragen per Telefon oder Email an die Informationsstelle wenden. Tel. (0 30) 29 77-27 64 studium-behinderung@studentenwerke.de Zur Website Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung setzt sich für ein barrierefreies Hannover ein, in dem Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen selbstbestimmt leben können. Blinde und andere sinnesgeschädigte Menschen sind hiermit ebenso umfasst wie körperbehinderte, geistig oder seelisch behinderte Menschen. Die Überschaubarkeit des Hilfssystems für Menschen mit Behinderung ist auf örtlicher, aber auch überörtlicher Ebene nicht immer einfach. Die Beauftragte nimmt hier eine Scharnierfunktion zwischen Verwaltung und Betroffenen wahr, indem sie einerseits Menschen mit Behinderung Hilfeleistungen und Informationen vermittelt und andererseits darauf hinwirkt, dass behinderte Menschen in Hannover gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können. Ansprechpartnerin: Andrea Hammann Tel. (05 11) 1 68-4 69 40 Andrea.Hammann@Hannover-Stadt.de Zur Website Für Studierende aller hannoverschen Hochschulen mit Sehbehinderungen sowie für blinde Studierende hat die Technische Informationsbibliothek (TIB) an ihrem Standort Conti-Campus einen Arbeitsraum eingerichtet. An einem PC mit Internetzugang können Texte eingescannt und in Braille, mit größerer Schrift oder per Sprachausgabe wiedergegeben oder in Braille bzw. in schwarz-weiß ausgedruckt werden. Ein Lesegerät mit Kamera ermöglicht es, Texte bis zu 36-fach vergrößert auf einem 32ʺ-Monitor wiederzugeben. Der Arbeitsplatz muss telefonisch reserviert werden. Zur Website Studierende und andere Universitätsangehörige, die sich dem hektischen Unialltag für einige Zeit entziehen möchten, können den »Raum der Stille« aufsuchen. Dieser Raum, der sich im Sockelgeschoss des Hauptgebäudes befindet, bietet Platz zum Entspannen. Zur Website | Videos zum Raum der Stille In der Region Hannover gibt es rund 600 Selbsthilfegruppen, in denen sich Menschen zu verschiedensten Erkrankungen, Behinderungen oder Problemen austauschen und sich gegenseitig unterstützen. KIBIS hilft Interessierten, eine geeignete Selbsthilfegruppe zu finden und begleitet die Gründung von neuen Selbsthilfegruppen. Eine Datenbank mit Stichwortverzeichnis über die bestehenden Gruppen in der Region Hannover und weitere Informationen sind auf der Homepage der KIBIS zu finden. Tel. (05 11) 66 65 67 info@kibis-hannover.de Zur Website Mit Handicap am Hochschulsport teilnehmen? Das geht: mit dem Buddy-Projekt des Zentrums für Hochschulsport. Studierende und Beschäftigte mit Handicap, die ohne Unterstützung keinen Sport treiben können, tun sich mit einem Buddy zusammen und können so am Hochschulsport teilnehmen. Jede Person ohne Einschränkungen, die Mitstudierende oder Kolleginnen und Kollegen mit Handicap unterstützen möchten, kann zum Buddy werden. Zur Website ... an den Hochschulen und bei der Stadt! ... sind Studierende mit Beeinträchtigungen ihrer Mobilität ihrem Sehen ihrem Hören ihrem Sprechen aber auch Studierende mit psychischen Erkrankungen (z. B. Essstörungen, Depressionen) chronischen Krankheiten (z. B. Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes) Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen Unbeschwert studieren ist schön, aber leider nicht immer möglich. Für einige Studierende ist der Alltag eine besondere Herausforderung. Elf Prozent der Studierenden müssen ihr Studium mit und trotz körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen meistern. Gehörst du dazu? Studieren mit Handicap  
Kultur  
Richtlinien findest du im Bereich Kultur und Freizeit bei hannover.de. Das Angebot ist so umfangreich, dass selbst gebürtige HannoveranerInnen hier immer noch Neues entdecken können ... Fast immer gibt es bei Veranstaltungen, in Museen etc. ermäßigte Eintrittskarten für Studierende. Also, Studierendenausweis nicht vergessen! Dir genügt es nicht, Kulturveranstaltungen zu besuchen und dein Wissensdurst wird an der Hochschule nicht gestillt? Möchtest du neben deinem Studium noch eine Fremdsprache lernen oder Flamenco tanzen können? Kein Problem: Die Volkshochschule, der Bildungsverein und viele andere Bildungsträger bieten Kurse zu allen erdenklichen Themen an. Studierende erhalten Vorzugspreise. Ein Preisvergleich lohnt sich trotzdem, denn private Schulen können recht teuer sein. Ausführliche Informationen zu • Veranstaltungen aller Art,  • Museen, • Theatern, • Konzerten aller Stilrichtungen, • Kinos, • Gastronomie, • Nightlife, • Sport • und vielem anderem mehr Kultur in Hannover Auch wenn Hannover bisweilen als etwas provinziell gilt, hat es doch eine vielfältige Kulturszene, die für jeden Geschmack etwas zu bieten hat. Insbesondere, was Theater und Museen angeht, braucht sich Hannover vor anderen Städten nicht zu verstecken. Großes Kino zum kleinen Preis im Audimax der Leibniz Universität. Spielerezensent Udo Bartsch lädt auf Initiative des Uni-AStA zum gemeinsamen Ausprobieren neuer Gesellschaftsspiele ein. Jeden 2. und 4. Freitag im Monat, 19:30 Uhr, Orte unter http://www.asta-hannover.de/service/kulturelles/ An rund dreißig Abenden im Jahr findet üblicherweise im 14.  Stock des Conti-Hochhauses das öffentliche Kulturpodium an der Leibniz Universität statt: der Literarische Salon! In lockerer Atmo­sphäre veranstaltet der Salon in der Regel montags ab 20:00 Uhr Lesungen, Ge­spräche und Diskussionen und lädt dazu interessante Gäste. Da lesen AutorInnen aus ihren neuen Büchern, sprechen RegisseurInnen, SchauspielerInnen und ProduzentInnen über aktuelle Film- und Theaterproduktionen, vermitteln Journalis­tIn­nen, HerausgeberInnen, WissenschaftlerInnen oder Künst­lerInnen Einblicke in ihre Arbeit. Die Theatergruppe der Tierärztlichen Hochschule Hannover steht jedes Jahr im Januar an fünf Abenden vor jeweils 160 ZuschauerInnen auf der Bühne in der Alten Heizzentrale, Campus Bischofsholer Damm. Es wurden bisher u. a. Stücke wie »Die Physiker« (Friedrich Dürrenmatt) und »Nichts« (Janne Teller) aufgeführt. Der Höhepunkt während der anstrengenden Probenzeit ist ein gemeinsames Probenwochenende. Es werden nicht nur Schauspielbegeisterte gesucht, sondern auch Studierende, die sich für Kostüm-, Masken- und Bühnenbild interessieren, genauso wie technisch versierte TheaterfreundInnen, die an Licht und Ton mitarbeiten wollen. Die Ag Schauspiel der MHH besteht derzeit aus 16 theaterbegeisterten MedizinstudentInnen. Bisher waren die Produktionen moderne Theaterstücke: »Unschuld« von Dea Loher, »Die 12 Geschworenen« von Reginald Rose und »Auf der Greifswalder Straße« von Roland Schimmelpfennig. Eingeladen sind Schauspielbegeisterte aller Fachrichtungen. Das moa theater e. V. gehört zu den größten Amateurtheatern der Region Hannover. Jährlich bringt es eine Open-Air-Sommerproduktion zur Aufführung. Die Mitglieder sind zwischen 10 und 65 Jahre alt und überwiegend Studierende. Das Team wird immer zu Jahresbeginn durch neue DarstellerInnen und Mitwirkende aufgefrischt. Die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) bietet jedes Semester ein vielfältiges Konzert- und Theaterangebot. Neben Kammermusikreihen, Gesangsabenden, Schauspielproduktionen, Jazz/Rock/Pop-Konzerten, Opernaufführungen u. a. spielt zweimal im Jahr das Hochschulorchester große Orchesterliteratur. Das Junge Sinfonieorchester Hannover setzt sich zusammen aus Studierenden (vor allem der HMTMH), jungen Berufstätigen und SchülerInnen. Die Leitung liegt traditionell in den Händen von DozentInnen der Musikhochschule. Im alljährlichen Open-Air-Konzert im Georgengarten, das jedes Mal bis zu 5 000 ZuhörerInnen anlockt, trifft das Orchester auf SolistInnen von internationalem Rang; daneben werden zwei Konzetrprogramme pro Jahr erarbeitet. Das collegium musicum ist das Sinfonieorchester der Leibniz Universität Hannover und besteht zurzeit aus ca. 70 Mitgliedern. In den wöchentlichen Proben und auf einem Probenwochenende wird sich auf zwei Semesterabschlusskonzerte vorbereitet. Mitspielen können alle, die erfolgreich vorgespielt haben. Das MHH-Symphonieorchester spielt Orchesterliteratur des 18., 19. und 20. Jahrhunderts – bei jeweils zwei Konzerten am Ende jedes Semesters meist eine Symphonie und ein Solokonzert. Die Teilnahme ist nicht auf MHH-Angehörige begrenzt, sondern auch Studierende anderer hannoverscher Hochschulen sind herzlich willkommen! Neue MitspielerInnen werden zu Beginn jedes Semesters aufgenommen, Voraussetzung ist ein kurzes Vorspiel. DER CHOR! der Hochschule Hannover richtet sich an alle Studierende, Mitarbeitende, Lehrende, Alumni und damit an alle, die sich der Hochschule Hannover verbunden fühlen. Musikalische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich: Auch wer bislang nur unter der Dusche oder im Auto singt, ist herzlich willkommen. Es wird ein buntes Repertoire aus Rock und Pop gemeinsam geprobt und aufgeführt. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Der Chor der Medizinischen Hochschule (MHH) ist ist ein gemischter Chor, der sich insbesondere an Studierende und MiarbeiterInnen der MHH richtet. In den wöchtentlichen Chorproben werden kurze und längere Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen geprobt. Der Chor wurde beim Niedersächsischen Chorwettbewerb mehrfach ausgezeichnet. Ein Einstieg ist grundsätzlich jederzeit möglich, Interessierte sind herzlich willkommen! Mit seiner mittlerweile 65-jährigen Geschichte ist der Chor der Leibniz Universität Hannover ein fester Bestandteil des hannoverschen Kulturlebens geworden. Die abwechslungsreichen Konzertprogramme um­fassen geistliche und weltliche Musik, A-cappella-Kompositionen und Werke mit Orchester aus verschiedenen musikalischen Epochen. Immer zum Wintersemester werden neue Sängerinnen und Sänger aller Stimmgruppen aufgenommen. Die Big Band der Tierärztlichen Hochschule Hannover, auch als RockingVets bekannt, spielt einen bunten Mix aus Swing, Rock, Funk und Latin. Da die rund 20 Studierenden aus allen Hochschulen und Fakultäten keine Profis sind, steht der Spaß am gemeinsamen Spielen an erster Stelle.   Die unter professioneller Leitung stehende Big Band hat ein anspruchsvolles Repertoire aus verschiedenen Stilrichtungen (Swing, Funk, Latin). Interessierte Instrumentalist*innen, vorrangig Studierende und Hochschulangehörige aller Fakultäten, können beim Vorstand anfragen, wie der aktuelle Bedarf ist. Studentische Kulturgruppen Viele Studierende der hannoverschen Hochschulen nutzen nicht nur das kulturelle Angebot in Hannover, sie sind auch selber aktiv und spielen in Bands, singen in Chören, proben in Theaterprojekten und organisieren Literaturabende und Kinoprogramme. Wer selber in einer Kulturgruppe aktiv werden möchte, kann sich direkt an die im Folgenden genannten Ansprechpartner*innen wenden. Die Kulturreferent*innen der ASten informieren über weitere kulturelle Aktivitäten an den Hochschulen. Hier eine Auswahl einiger Kulturgruppen und studentischer Angebote: Für weitere Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung: Studentenwerk Hannover Abteilung Soziales und Internationales Linda Wilken Tel. (05 11) 76-88 930 soziales@studentenwerk-hannover.de Besuchsanschrift: Lodyweg 1C 30167 Hannover In einer schriftlichen Mitteilung wird festgelegt, in welcher Höhe das Studentenwerk die Kulturgruppe für welche Maßnahmen bzw. Anschaffungen finanziell unterstützt. Nach Abschluss der Maßnahme bzw. Anschaffungen sind dem Studentenwerk Hannover Kopien von Rechnungen / Quittungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die bewilligten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Außerdem muss eine Erklärung abgegeben werden, dass für den Zuwendungszweck keine Mittel Dritter zur Verfügung standen. Kann die Kulturgruppe dem Studentenwerk diese Nachweise nicht bringen, ist das Studentenwerk berechtigt, die bewilligten Mittel zurückzufordern. Sofern das Studentenwerk Hannover Konzerte, Aufführungen und andere Veranstaltungen bezuschusst, ist im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Veranstaltung vom Studentenwerk Hannover finanziell gefördert wurde. Gleiches gilt bei der Herausgabe von Publikationen. Sobald die Kulturgruppe dem Studentenwerk schriftlich bestätigt, dass die Förderungsvoraussetzungen eingehalten werden, wird der Förderbetrag auf das Konto der Kulturgruppe überwiesen. Der Antrag muss vor der Maßnahme schriftlich gestellt werden beim Studentenwerk Hannover Abteilung Soziales und Internationales Postfach 58 20 30058 Hannover Fax (05 11) 76-88 927 soziales@studentenwerk-hannover.de Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Kurze Darstellung der Kulturgruppe und Bestätigung, dass es sich um eine von Studierenden getragene Gruppe handelt, sofern diese bislang noch keine Zuschüsse des Studentenwerks Hannover erhalten hat. Darstellung der geplanten Maßnahme bzw. der Anschaffung. Kostenplan: Welche Ausgaben entstehen? Welche Einnahmen werden erzielt? (Eintrittsgelder, Zuschüsse Dritter usw.) Höhe des Zuschusses: In welcher Höhe beantragt die Kulturgruppe einen Zuschuss beim Studentenwerk? Kontoverbindung: Name der Bank, IBAN, BIC, KontoinhaberIn. Name, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person. Informationen zu deinen datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang mit der Antragstellung findest du in unserer Datenschutzerklärung. Das Studentenwerk Hannover unterstützt Maßnahmen, die im Rahmen der studentischen Kulturarbeit notwendig sind. Dieses können z. B. sein: Probenwochenenden, Konzerte und Veranstaltungen (Kosten für Werbung, Raummiete usw.), Anschaffung von Requisiten und Noten, Herstellung von Werbematerial, Druckkosten für Publikationen usw. Organisieren Studierende Kulturveranstaltungen für ein studentisches Publikum, können Raummiete, Bühnenmiete, Filmleihgebühren, Miete für Instrumente, Gage, Werbung usw. bezuschusst werden. Bei der Förderung des Studentenwerks handelt es sich um eine Teilfinanzierung: Ein Eigenanteil der studentischen Gruppen an den Kosten der geplanten Maßnahme ist in jedem Fall erforderlich. Das Studentenwerk fördert Kulturgruppen, die aus Studierenden bestehen und die im Bereich folgender Hochschulen aktiv sind: Leibniz Universität Hannover, Medizinische Hochschule Hannover, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Hochschule Hannover und Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover. Zu studentischen Kulturgruppen gehören Musikgruppen, Bands, Chöre, Theatergruppen, Kleinkunstgruppen, Literaturgruppen usw. Einzelne Studierende können nicht gefördert werden, ebenso keine ausbildungsbezogenen Gruppenarbeiten. Weiterhin können Kulturveranstaltungen bezuschusst werden, die Studierende für ein studentisches Publikum organisieren. Jede Kulturgruppe kann nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen. Kulturförderung Das Studentenwerk Hannover fördert studentische Kulturarbeit u. a. durch die Gewährung von Zuschüssen. Zu studentischen Kulturgruppen gehören z. B. Bands, Chöre, Theater-, Kleinkunst- und Literaturgruppen. Wichtigste Voraussetzungen: Die Gruppen müssen aus Studentinnen und Studenten bestehen. Einzelne Studierende und ausbildungsbezogene Gruppenarbeiten können nicht gefördert werden. Das Studentenwerk fördert Maßnahmen nicht zu 100 Prozent, d. h. ein Eigenanteil der studentischen Gruppen ist in jedem Fall erforderlich. Der Antrag muss vor der Maßnahme gestellt werden. Auch die Förderung der studentischen Kultur ist eine Aufgabe des Studentenwerks. Hier gibt's alle Infos zur Kulturförderung, Kulturgruppen und mehr. Die studentische Kulturszene hat einiges zu bieten! Kultur  
Studentenwerkspreis  
Katharina Krauße und Sebastian Blum bieten seit mehreren Jahren mit Unterstützung der Psychologisch-Therapeutischen Beratung für Studierende (ptb) die Selbsthilfegruppe KONTAKT (Kennenlernen Orientierung Netzwerk Tatkraft Aktiv Kommunizieren Treffen) an. Die beiden Studierenden ermöglichen mit diesem Angebot Studierenden, die wenig Sozialkontakte haben, die sich einsam fühlen oder denen es schwer fällt, auf andere zuzugehen, mit Gleichgesinnten in Kontakt zu treten. Semesterbegleitend werden gemeinsame Freizeitaktivitäten geplant und durchgeführt. Dieses führt zum Abbau von Ängsten und stellt eine wertvolle Ergänzung zu den beraterisch-therapeutischen Angeboten der ptb dar. Katharina Krauße und Sebastian Blum erhalten eine Aufwandsentschädigung, die über das Studentenwerk Hannover finanziert wird. Die beiden setzen diese Mittel jedoch für die Kosten der Freizeitaktivitäten wieder ein, um Studierenden mit einem schmalen finanziellen Budget die Teilnahme zu ermöglichen. Das Engagement der beiden Studierenden geht weit über den mit der ptb vereinbarten Zeitrahmen hinaus. Die »Familienfreundliche Hochschule AG«, die vor rund anderthalb Jahren von den beiden Studentinnen Susan Hoge und Tabea Früchtenicht gegründet wurde und der sich inzwischen der Student Leon Spickschen und fünf MitarbeiterInnen des Instituts für Sportwissenschaften angeschlossen haben, setzt sich für die bessere Vereinbarung von Studium, Elternschaft und Studierendenjobs am Institut ein. Die AG steht im Austausch mit studentischen Eltern und sensibilisiert für das Thema »Studieren mit Kind«. Zwei VertrauensdozentInnen konnten hinzugewonnen werden, die erste Anlaufstelle bei Problemen durch die Mehrbelastung durch Familienarbeit sind und als Schnittstelle zwischen den Studierenden, dem Fachrat Sportwissenschaft, dem Institut für Sportwissenschaft und anderen Stellen der Leibniz Universität Hannover fungiert. Als kurzfristige Verbesserung wurden mobile Spielkisten (Bauklötze, Spielzeugautos, Puzzles, Malutensilien usw.) angeschafft, damit Kinder in Notfallbetreuungssituationen beschäftigt sind. Maria Ravvina und Rebecca Dorsch, Studentinnen der HMTMH und der LUH, haben in der ersten Märzhälfte 2020 und damit gleich zu Beginn der Corona-Krise die Einkaufshilfe Hannover gegründet. Gemeinsam mit Victoria Fricke (LUH), Arbona und Melanie Brahimi (MHH) sowie Maria Willenborg (HMTMH und LUH) bildete sich ein sechsköpfiges Organisationsteam, das Flyer entwarf, die Presse kontaktierte und versuchte, Helfende und Hilfesuchende zueinanderzubringen. Über soziale Medien wurde ein Aufruf an Studierende gestartet, für Personen aus Risikogruppen, ältere Menschen, Kranke und Personen in Quarantäne einkaufen zu gehen. Inzwischen sind über 1.300 Helfende in der HelferInnen-Datenbank gelistet, und über 170 Hilfesuchenden wurde bereits geholfen. Der Kontakt wird über ein Koordinations-Telefon hergestellt, das täglich besetzt ist und abwechselnd von 15 ehrenamtlichen Helfenden betreut wird. Jonas Negenborn, Student der Leibniz Universität Hannover, hat zusammen mit vier StudentInnen und AbsolventInnen der Leibniz Universität, der Hochschule Hannover und der TU Braunschweig das Netzwerk »Solidarität statt Hamsterkäufe« ins Leben gerufen, das Personen, die von Isolation und Quarantäne betroffen sind, und HelferInnen zusammenbringt. Ob Einkauf, Hunde spazieren führen, Kinder betreuen oder anderes: es wird versucht, Helfende und Hilfesuchende in Kontakt miteinander zu bringen. Das Netzwerk stellt auf seiner Homepage solistatthamster.org verschiedene Materialien zur Verfügung, u. a. eine in mehreren Sprachen erläuterte Liste, die ins Treppenhaus gehängt werden kann und in die sich Helfende und Hilfesuchende eintragen können. Rund 3.500 HelferInnen machen bei dem Netzwerk mit, rund 100 Hilfesuchende haben das Angebot bereits genutzt. Die Anzahl der Personen, die sich über die Gruppen und Netzwerke in den Sozialen Medien miteinander verbunden haben, lässt sich nicht beziffern. Mehr Infos zum Netzwerk gibt es auf deren Website. Musa Fibra ist ein von Studierenden entwickeltes interdisziplinäres Projekt, bei dem aus nicht mehr benötigten Ananasblättern in Anbaugebieten in Costa Rica durch chemische Verfahren Zellulose hergestellt wird. Elf Studierende aus den Bereichen Pflanzenbiotechnologie, Chemie, Jura und Wirtschaftswissenschaften setzen sich dafür ein, dass aus dem Abfallprodukt vor Ort handgeschöpftes Papier hergestellt wird, welches in Deutschland zu hochwertigen Visitenkarten verarbeitet wird, die an nachhaltig denkende Unternehmen verkauft werden. Durch das Projekt werden in Costa Rica neue Arbeitsplätze geschaffen, außerdem wird für eine nachhaltige Nutzung eines Abfallprodukts der Ananasplantagen gesorgt. Mehr Infos zu Musa Fibra gibt es auf der Website von Hafven. Paula Breland, Studentin im Bachelorstudiengang Musik – Künstlerische Ausbildung an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, engagiert sich seit zwei Jahren im Vorstand des Jungen Philharmonischen Orchesters Niedersachsen e. V. Dieses semiprofessionelle Orchester gibt Musikstudierenden die Möglichkeit, Repertoire und intensive Probenarbeit kennenzulernen, um sich damit auf das spätere Berufsleben vorzubereiten. Paula Breland ist Mitglied des Studierendenparlaments und engagiert sich hier insbesondere im Arbeitskreis Vernetzung: Dieser AK hat das Ziel, dass die Studierenden aus den Bereichen Klassik, Jazz/Rock/Pop, Medien und Schauspiel durch gemeinsame Kurse und Seminare voneinander lernen und dadurch voneinander profitieren können. Darüber hinaus spielt Paula Breland seit mehreren Jahren im Rahmen des Vereins Klassik in der Klinik e. V. und der Yehudi Menuhin-Stiftung – Live Musik Now e. V. in sozialen Einrichtungen und musiziert für Menschen, die keine Konzerte besuchen können, weil sie zum Beispiel in Psychiatrien, Hospizen oder Gefängnissen leben. Am Donnerstag, 18. Juni 2020, wurde der Studentenwerkspreis 2020 für soziales Engagement im Hochschulbereich verliehen. Normalerweise vergeben wir den Preis während einer großen Feier persönlich an die Preisträgerinnen und Preisträger. Dass das dieses Jahr nicht geht, war schnell klar. Aber auf den Preis und die Verleihung verzichten, das wollten wir nicht. Kurzerhand wurde eine Online-Preisverleihung geplant. Darin werden die Preisträgerinnen und Preisträger von unserem Geschäftsführer Eberhard Hoffmann und dem Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Belit Onay, geehrt, inklusive Musik von Hot Club de Linden aus dem »Home-Office«. Studentenwerkspreis 2020 Die Preisträger*innen Im Rahmen einer Ausschreibung reichen die hannoverschen Hochschulen Vorschläge beim Studentenwerk ein. Eine Kommission aus studentischen Vertreterinnen und Vertretern des Studentenwerks entscheidet über die Auswahl. Die Preise für Einzelpersonen betragen 500 Euro, Gruppen erhalten 1 500 Euro. Der Preis wird nun alle zwei Jahre verliehen. 2020 feierte der »Studentenwerkspreis für soziales Engagement« seinen 20. Geburtstag. Ein Rückblick auf zwei Jahrzehnte Preisverleihung und 111 ausgezeichnete Studierende bietet die Broschüre »20 Jahre Studentenwerkspreis für soziales Engagement im Hochschulbereich«. Weitere Informationen zu den Preisträger*innen, Berichte und Bilder von den Preisverleihungen der vergangenen Jahre findest du hier. Seit dem Jahr 2000 vergibt das Studentenwerk Hannover den bundesweit einzigartigen Studentenwerkspreis für soziales Engagement im Hochschulbereich. Studentenwerks-preis für soziales Engagement  
Veranstaltungen  
Veranstaltungen der Hochschulen in Hannover Leibniz Universität Hannover Hochschule Hannover Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Medizinische Hochschule Hannover Hochschule für Musik, Theater und Medien Fachhochschule für die Wirtschaft Veranstaltungen der Hochschulen in Hannover Hier findest du alle Links zu den Veranstaltungsseiten der Hochschulen in Hannover. Veranstaltungen  
Hochschulsport  
100 verschiedene Sportarten und Bewegungsangebote Der Hochschulsport bietet ein umfangreiches Sportprogramm mit über 100 verschiedenen Sportarten und Bewegungsangeboten. Zudem betreibt das ZfH ein Fitness-Studio, das CAMPUSFit, und eine Kletterhalle, den KletterCAMPUS. KletterCAMPUS Aufgrund der Corona-Pandemie derzeit geschlossen! In der Kletterhalle KletterCAMPUS kannst du direkt am SportCAMPUS auf über 450m² Kletterfläche mit mehr als 80 Routen deine Kletterkünste unter Beweis stellen. Verschiedene Kursangebote bieten Anfängerinnen und Anfängern als auch Fortgeschrittenen ein einmaliges Klettervergnügen! Der KletterCAMPUS ist offen für alle Kletterer, auch Nicht-Universitätsangehörige sowie Kinder und Jugendliche sind herzlich willkommen. CAMPUSFit Auf dem lebendigen SportCAMPUS des Hochschulsports Hannover bietet das Fitness-Studio CAMPUSFit auf der 750 qm großen Trainingsfläche beste Voraussetzungen für ein abwechslungsreiches und effektives Fitness-Training. VIELFÄLTIGE TRAININGSMÖGLICHKEITEN über 35 Ausdauergeräte mehr als 80 Stationen an geführten Kraftgeräten großzügiger Freihantelbereich mit Gewichtheberplattformen Functional Training Area professionelles Trainingsequipement kompetente und kontinuierliche Trainingsflächenbetreuung lockere und entspannte Trainingsathmosphäre Outdoor-Rack Finnische Sauna und Bio-Sauna (aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres geschlossen) Sportkurse und Bewegungsangebote Das Zentrum für Hochschulsport bietet ein vielseitiges und lernorientiertes Angebot in ca. 100 Sportarten und über 800 Kurse pro Semester an. Der Hochschulsport ist vorrangig breitensportlich orientiert. Das bedeutet, dass alle Teilnehmenden - egal, ob er oder sie schon einmal Sport getrieben hat oder nicht - etwas Interessantes finden kann und jeder Zeit willkommen ist. Die Sportkurse finden mit verschiedenen Laufzeiten semesterweise in der Vorlesungszeit und in den Semesterferien statt. Auch Inklusion wird auf dem SportCAMPUS berücksichtigt und es gibt verschiedene Möglichkeiten und Angebote, die eine selbstbestimmte Teilhabe am Hochschulsport unterstützen. Der Hochschulsport ist ein Angebot an alle Studierenden und Beschäftigten der Leibniz Universität und der Kooperationshochschulen, gemeinsam Sport zu treiben, sich zu bewegen und für einen gesunden Ausgleich zum universitären Studien- und Berufsalltag zu sorgen. Organisiert wird das Hochschulsportprogramm vom Zentrum für Hochschulsport (ZfH), das sich auf dem SportCAMPUS am Moritzwinkel befindet. Hochschulsport  
Erste Schritte in Deutschland  
Erste Schritte Bei Fragen zu den Formalitäten und zum Studienbeginn stehen dir die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen gerne zur Verfügung: Hier findest du die 6 wichtigsten »Ersten Schritte«, die du nach deiner Ankunft möglichst schnell erledigen solltest. Ankommen Erste Schritte in Deutschland Allein auf dem Flughafen? Was macht man nachts am Bahnhof oder Busbahnhof? Hier findest du »Erste Hilfe« gegen die Orientierungslosigkeit: Adressen und Tipps für die erste Nacht. Der Flughafen Hannover hat drei Ankunftsebenen, wo rund um die Uhr die Möglichkeit besteht, einen Kaffee oder einen kleinen Imbiss zu bekommen. Tag und Nacht stehen auf der Erdgeschossebene Taxen vor der Tür. Aber Achtung! Eine Taxifahrt in die Innenstadt kostet ca. 20 bis 25 Euro. Billiger geht es mit der S-Bahn. Den S-Bahnhof findest du im Untergeschoss des Flughafens, wo man mit der Linie S 5 die Innenstadt (Hauptbahnhof) in knapp 20 Minuten erreicht. Eine Fahrkarte kannst du auf dem Bahnsteig am Automaten kaufen. Bitte wähle für die Fahrt zum Hauptbahnhof ein Ticket für zwei Zonen. Die S-Bahnen fahren alle halbe Stunde, zwischen ca. 0:00 und 5:00 Uhr morgens allerdings nicht. Wenn du also mitten in der Nacht kommst, gibt es für dich nur eingeschränkte Transportmöglichkeiten. Die Hotels am Flughafen sind sehr teuer. Wenn du das Geld für Hotel oder Taxifahrt sparen willst, kannst du ohne weiteres über Nacht im Flughafengebäude bleiben und am nächsten Tag in die Stadt fahren. Zur Website des Flughafens. Der Hauptbahnhof Hannover liegt direkt im Stadtzentrum. In der Haupthalle am Ernst-August-Platz befindet sich die Servicestelle DB Information der Deutschen Bahn, wo es rund um die Uhr Informationen zu allen Fragen rund ums Bahnreisen, zu Fahrplänen des Fern- und Nahverkehrs sowie Auskünfte über die Stadt und ihre Hotels gibt. Die Bahnhofsmission bietet rund um die Uhr Reisenden und Ortsfremden Informationen und Auskünfte und kümmert sich um hilfebedürftige Reisende. Sie hat 24 Stunden am Tag geöffnet. Dort können Sie in Ruhe bei einer Tasse Kaffee und netten Menschen die Nacht verbringen und sich am nächsten Tag ins Abenteuer Hannover stürzen. Die Bahnhofsmission befindet sich am Nordwest-Ausgang des Hauptbahnhofs (Richtung Raschplatz). Zur Bahnhofsmission Der Busbahnhof (Zentraler Omnibusbahnhof = ZOB) befindet sich direkt am Nordwest-Ausgang des Hauptbahnhofs (Richtung Raschplatz). Zur Website Umfangreiche Informationen enthält die Seite Hotels und Unterkünfte von hannover.de. Die preiswertesten Hotelzimmer kosten zurzeit etwa 40,00 Euro. Eine preiswerte Alternative zum Hotel ist die Jugendherberge Hannover (hier kannst du ebenfalls online buchen). Vom Bahnhof aus ist die Jugendherberge etwa 3,5 km entfernt. Nimm die Stadtbahn / U-Bahn Linie 3 oder 7 (Richtung Wettbergen / Wallensteinstraße) bis zur Haltestelle »Fischerhof« (hierfür brauchst du ein Ticket für eine Zone). Anschließend musst du ca. fünf Minuten Fußweg einplanen. Die Jugendherberge befindet sich im Ferd.-Wilh.-Fricke-Weg 1 (siehe Stadtkarte). Falls du einen Jugendherbergsausweis aus deinem Heimatland hast, zeige diesen vor (in den Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerks sind die Ausweise aus über 60 Ländern gültig). Weitere Hinweise zu kurzfristigen Übernachtungsmöglichkeiten und zur späteren Zimmer- und Wohnungssuche findest du im Bereich »Wohnen« auf der Seite Wohnungssuche. Leibniz Universität Hannover Hochschule Hannover Medizinische Hochschule Tierärztliche Hochschule Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover Du musst dich innerhalb von sieben Tagen bei der Ausländerbehörde bzw. beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dabei musst du einen Wohnsitz angeben. Du hast in dieser Frist noch keine feste Unterkunft gefunden? Dann gib deine Übergangsadresse an. Du musst dich beim Umzug entsprechend ummelden. Wenn du direkt in der Stadt Hannover wohnst, wendest du dich bitte an die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du hier auch gleich die Formalitäten zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis erledigen (normalerweise Schritt 6). Hierfür ist jedoch die Vereinbarung eines Termins notwendig. Wenn du dich nur anmelden möchtest, ist aber keine Terminvereinbarung nötig. Wenn du in einem Ort in der Region Hannover außerhalb der Stadt Hannover wohnst, wendest du dich bitte an das Einwohnermeldeamt deines Wohnortes. Die Orte der Region Hannover und Links zu den jeweiligen Behörden findest du auf hannover.de unter Kommunen in der Region. In Deutschland werden (regelmäßige) Zahlungen in der Regel per Überweisung getätigt. Nicht nur deinen Semesterbeitrag, auch Miete, Telefon etc. kannst du bequem auf dem Bankweg überweisen. Da auch in Deutschland zunehmend ohne Bargeld bezahlt wird, ist eine entsprechende EC-Karte ohnehin von Vorteil. Viele Banken und Sparkassen bieten Studierenden (oder allgemein KundInnen bis zu einem bestimmten Alter) ein kostenloses Girokonto an. Banken, Sparkassen und entsprechende EC-Automaten gibt es in ganz Hannover und überall in Deutschland. Suche dir eine für dich günstig gelegene Bankfiliale aus und eröffne dort ein Konto. Falls das Konto lediglich für Studierende kostenlos ist, teile der Bank mit, dass du studierst und reiche eine Immatrikulationsbescheinigung so bald wie möglich ein. Um das kostenlose Konto zu behalten, musst du dann zu Beginn des Semesters immer eine aktuelle Bescheinigung vorlegen. Um ein Konto zu eröffnen, brauchst du • deinen Pass, • deinen Zulassungsbescheid und • eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes bzw. der Ausländerbehörde. Weitere Hinweise zum Zahlungsverkehr in Deutschland findest du im Portal »study-in.de« des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) auf der Seite Geld & Bankkonto.  Vor der Einschreibung an der Hochschule musst du den Semesterbeitrag einzahlen. Bitte erledige das nicht von deinem Heimatland aus! Auslandsüberweisungen sind oft gebührenpflichtig und aufwendig. Du kannst den Betrag gegen eine Gebühr bar bei einer Bank einzahlen. Ratsam ist es jedoch, das Geld von deinem Girokonto zu überweisen. Den Überweisungsträger bekommst du zusammen mit deiner Zulassung zugeschickt oder im Akademischen Auslandsamt deiner Hochschule. Um dich zu immatrikulieren (an der Hochschule einzuschreiben), musst du krankenversichert sein. Ausführliche Hinweise hierzu bekommst du im Bereich »Vor dem Studium«. Im Folgenden findest du Links zu einigen Krankenkassen. Falls die Krankenkassen spezielle Informationsportale für Studierende zur Verfügung stellen, haben wir darauf gelinkt. Auf den Internetseiten kannst herausfinden, wo sich in Hannover Geschäftsstellen und / oder spezielle Service-Einrichtungen für Studierende der jeweiligen Krankenkasse befinden. AOK – Die Gesundheitskasse BARMER GEK DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse – KKH Techniker Krankenkasse TK Die Fristen und den Ort für die Einschreibung (Immatrikulation) kannst du dem Zulassungsbescheid entnehmen oder beim Akademischen Auslandsamt deiner Hochschule erfragen. Bitte bringe folgende Unterlagen mit: • Pass • Zeugnisse im Original (ggf. mit Übersetzung) • Zulassungsbescheid • Zahlungsbeleg über den Semesterbeitrag • Krankenversicherungsnachweis Für deinen Studienaufenthalt in Deutschland benötigst du eine Aufenthaltserlaubnis. Diese bekommst du bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels im Chipkartenformat. Wenn du direkt in der Stadt Hannover wohnst, wende dich bitte an die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover. Für den Besuch ist vorab die Vereinbarung eines Termins notwendig. Wenn du in einem Ort in der Region Hannover außerhalb der Stadt Hannover wohnst, wende dich bitte an die Ausländerbehörde der Region Hannover. Für die Aufenthaltserlaubnis benötigst du folgende Unterlagen: Mietvertrag Pass ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto) Immatrikulationsbescheinigung Nachweis über Krankenversicherung Finanzierungsnachweis (siehe Seite Finanzierungsnachweis) Geld für die anfallenden Gebühren Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis benötigst du ab dem 4. Fachsemester ferner: Aktuelle Leistungsnachweise des Akademischen Prüfungsamtes und der Fakultät (Bescheinigung, welche Leistungen du bislang erbracht hast und welche noch erforderlich sind) Bescheinigung über deine individuelle Situation von der zuständigen Fakultät Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel bekommst du beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.  
Im Studium  
In Hannover gibt es viele verschiedene Glaubensrichtungen. Über diese und über Angebote in Hannover informiert das Haus der Religionen. Im Internetportal hannover.de findest du Informationen zu interkulturellen Projekten und Veranstaltungen in Hannover. An der Leibniz Universität Hannover gibt es zahlreiche studentische Gruppen, darunter auch viele Zusammenschlüsse internationaler Studierender. Schau dir also einmal auf der Homepage der Leibniz Universität Hannover die Seite Studentische Gruppierungen an – vielleicht ist ja etwas Passendes für dich dabei ... Auch an den anderen Hochschulen gibt es ähnliche Gruppen. Frage einfach andere Studierende! Kultur & Freizeit Allgemeine Hinweise zur studentischen Kulturszene und zu Freizeitmöglichkeiten findest du im Bereich Kultur. An dieser Stelle möchten wir euch aber noch einige spezielle Hinweise geben, die gerade für internationale Studierende interessant sein könnten. Wenn du länger krank bist, lass dir das attestieren! Es kann sein, dass du bei einer Überschreitung der Studienzeit nachweisen musst, dass du zu bestimmten Zeiten krank warst. Auch bei versäumten Prüfungen auf Grund von Krankheit musst du ein ärztliches Attest vorlegen. Rettungswagen 112 bzw. 19 222 Polizei 110 Feuerwehr 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst (05 11) 380 380 Zahnärztlicher Notfalldienst (05 11) 31 10 31 Apotheken-Notdienst-Telefon 08 00-00 22 8 33 (kostenlos) In Hannover gibt es so viele Apotheken, dass es kein Problem ist, eine zu finden. Außerhalb der normalen Öffnungszeiten gibt es einen Apothekennotdienst. Auf hannover.de findest du eine Liste der Krankenhäuser in Hannover und in der Region. Weitere Informationen findest du auch auf den Internetseiten des Klinikums Region Hannover. Im Branchenbuch »Gelbe Seiten« findest du eine – nach Fachgebieten geordnete – Übersicht von Ärzt*innen in der Stadt und Region Hannover. Falls du krank wirst, wende dich an eine Allgemeinärztin / einen Allgemeinarzt (diese findest du in der oben genannten Liste unter »Ärzte: Allgemeinmedizin«. Dort wirst du entsprechend behandelt oder an eine Fachärztin / einen Facharzt überwiesen. Bitte beachte, dass die Öffnungszeiten von Arztpraxen kürzer sind als die Öffnungszeiten von Geschäften! Außerhalb der Öffnungszeiten wende dich an die Ärztlichen Notdienste. Medizin & Gesundheit Ausführliche Hinweise zur medizinischen Versorgung und zum Gesundheitssystem in Deutschland erhalten Sie auf der DAAD-Homepage »study-in.de« auf den Seiten Arzt und Apotheke sowie Krankenversicherung. Sehr zu empfehlen ist auch das Illustrierte Gesundheitswörterbuch (Deutsch – Englisch) des Deutschen Studentenwerks (DSW). Dort erfährst du alles Wichtige über das System der Krankenversicherung und über Ärzt*innen, Krankenhäuser, Apotheken und anderes mehr. Für Fernverbindungen stehen dir Züge des Fernverkehrs der Deutschen Bahn, Busse und Flüge zur Verfügung. Bei frühzeitiger Buchung ist es möglich, günstigere Bahntickets oder Flugtickets zu bekommen. SpontanfliegerInnen nutzen gerne preiswerte »last-minute-Angebote«. Für Studierende mit International Student Identity Card (ISIC) gibt es oft ermäßigte Flugpreise. Für Bus- und Flugreisen wendest du dich am besten an ein Reisebüro (findest du in den »Gelben Seiten«) oder nutzt den Online-Reisemarkt Hannover im Internet. Außerdem kann man versuchen, eine private Mitfahrgelegenheit im Auto zu finden. Größere Entfernungen kann man in Hannover bequem mit dem Bus, der Stadtbahn und der S-Bahn zurücklegen. Die Stadtbahn mit ihren grünen oder silbernen Wagen ist eine Mischung aus Straßenbahn und U-Bahn, da fast alle Linien in der Innenstadt unterirdisch verlaufen (dort sind die Stationen auch mit einem weißen »U« auf blauem Grund gekennzeichnet). Informationen zum sehr gut ausgebauten Streckennetz und die Fahrpläne findest du auf der Internetseite des Großraum-Verkehrs Hannover (GVH). Als S-Bahn werden spezielle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn in der Region Hannover bezeichnet, die in der Regel im Halbstunden-Takt fahren. Studierende der hannoverschen Hochschulen können diese Verkehrsmittel uneingeschränkt nutzen, da mit dem Semesterbeitrag automatisch eine SemesterCard erworben wird. Die SemesterCard gilt an allen Wochentagen und auch in den Semesterferien. Sie ist nicht auf den Großraum Hannover beschränkt, man kann auch in ganz Niedersachsen Nahverkehrs-Züge der DB Regio AG und anderer Bahngesellschaften nutzen. Hannover ist eine fußgänger- und radfahrerfreundliche Stadt. Die Fuß- und Radwege und die vielen Grünflächen laden dazu ein, sich zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewegen. Preiswerte gebrauchte Fahrräder findest du in privaten Kleinanzeigen in den Zeitungen. Im Internet findest du hier die Kleinanzeigen des Kleinanzeigen-Blattes Heißer Draht. Außerdem versteigert das Fundbüro der Stadt Hannover von Zeit zu Zeit gebrauchte Fahrräder.  Verkehrsmittel Wichtige Hinweise zu diesem Thema findest du im DAAD-Portal »Studieren in Deutschland« auf den Seiten Telefonieren sowie Internet und Post. Eine recht neue Einrichtung sind die so genannten »Packstationen«, wo du Tag und Nacht Pakete abholen und verschicken kannst. Solche Packstationen findest du z. B. an der Hauptmensa (Schneiderberg) und am Studierendenwohnhaus Bischofsholer Damm. Mehr dazu bei DHL auf der Seite Packstation. Die Öffnungszeiten der Geschäfte können sehr unterschiedlich sein. Üblich sind Öffnungszeiten zwischen 8:00 und 20:00 Uhr; manche schließen aber bereits um 18:30 Uhr, andere haben hingegen bis 22:00 Uhr oder sogar noch später geöffnet. Samstags schließen manche Geschäfte früher. Sonntags sind praktisch alle Geschäfte geschlossen, nur manche Bäckereien sind für wenige Stunden geöffnet. Eine Ausnahme machen die Läden im Hauptbahnhof: Diese haben oft deutlich länger und auch am Sonntag geöffnet. Außerdem sind für kleine Einkäufe am Wochenende und nachts Kioske und Tankstellen geöffnet, teilweise rund um die Uhr. Aber Achtung: Hier bezahlst du deutlich höhere Preise als in anderen Geschäften! Auf der vom DAAD eingerichteten Homepage »Studieren in Deutschland« gibt es auf der Seite Einkaufen und Geld sparen weitere Informationen zum Essen und Einkaufen in Deutschland. Kleinere Einkäufe werden in Deutschland in der Regel mit Bargeld (Euro und Cent) bezahlt. Daneben kann mittlerweile fast überall mit der Scheckkarte (»ec-Karte« = electronic cash) des Girokontos bezahlt werden, mit der man auch Bargeld am Geldautomaten erhalten kann. Kreditkarten werden hingegen (z. B. in Lebensmittelgeschäften) nicht immer gerne gesehen und meist nur für größere Beträge verwendet. Hebe bei größeren Anschaffungen unbedingt den Kassenbon auf! Nur so kannst du sicher sein, etwas umtauschen oder Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können. Wer aus religiösen, ethischen oder anderen Gründen auf eine spezielle Ernährung angewiesen ist, muss sich oft nach anderen oder weiteren Einkaufsquellen umsehen. Vegetarisches Essen ist mittlerweile fast überall zu bekommen. In den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks, aber auch in Kneipen und Restaurants gibt es leckere, fleischlose Angebote. Menschen muslimischen Glaubens finden in Hannover Schlachtereien, die ausschließlich Rind oder Lamm verarbeiten und anbieten. Second-Hand-Läden und so genannte »Flohmärkte« verkaufen Gebrauchtes. Dies ist sehr sinnvoll z. B. für Haushalts- und Küchengeräte, die Sie nach dem Studium nicht wieder mitnehmen möchten. Besonders empfehlenswert ist das Sozialkaufhaus »fairkauf«. Der »Flohmarkt Hannover« findet jeden Samstag bis ca. 16:00 Uhr am Hohen Ufer statt. Hier gibt es aber nicht nur preiswerte Gebrauchtwaren, sondern auch richtig teure Antiquitäten. Gebrauchtes aller Art wird auch in privaten »Kleinanzeigen« in den Zeitungen angeboten. Im Internet finden Sie unter den folgenden Links die Kleinanzeigen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) und des speziellen Kleinanzeigen-Blattes Heißer Draht. Frisches Obst und Gemüse in guter Qualität bieten die Wochenmärkte in den verschiedenen Stadtteilen. Preiswert sind in der Regel die meist türkischen Gemüseläden, die auch eine Vielzahl weiterer orientalischer Produkte anbieten. Daneben gibt es weitere Geschäfte mit internationalen Spezialitäten, wie z. B. Asia-Shops. Die großen Kaufhäuser (in der hannoverschen Innenstadt) haben beinahe jedes denkbare Produkt. Daneben gibt es kleinere »Fachgeschäfte«, wo die Qualität der Produkte teilweise besser ist, dafür zahlt man dort aber auch höhere Preise. Achtung: Lebensmittel sind in Kaufhäusern meistens sehr teuer! Lebensmittel kauft man am billigsten im »Supermarkt« im eigenen Stadtteil, von denen einige ihre Waren aufgrund von wenig Personal und geringer Ausstattung sehr preiswert anbieten (sogenannte »Discounter«). Einkaufen & Co. Sprache verbessern Essen & Trinken In der Nähe aller Hochschulstandorte findest du eine der Mensen des Studentenwerks. Günstiger als hier kannst du nirgends essen gehen! Es gibt eine große Auswahl an Menüs für jeden Geschmack: Eintopf, Salate, Wahlmenü, mit Fleisch, Fisch oder vegetarisch ... Dabei stehen nicht nur »typisch deutsche« Mahlzeiten auf dem Speiseplan, sondern Gerichte aus aller Welt. Zusätzlich zu den Mensen gibt es an den Hochschulstandorten Cafeterien, die eine große Auswahl an kalten und warmen Snacks bereithalten.  In den Speiseplänen sind Speisen mit Schweinefleisch, mit Rindfleisch, ohne Fleisch und mit Alkohol gekennzeichnet, sodass bestimmte Essensvorschriften leicht eingehalten werden können.  Ausführliche Informationen sowie die Speisepläne der Mensen findest du im Bereich Essen. Sprachkurse bzw. Zertifikatskurse für Deutsch als Fremdsprache bieten auch Sprachschulen und andere Einrichtungen an. Es handelt es sich um eine Auswahl örtlicher Anbieter, die mit keiner Qualitätsbewertung einhergeht. Volkshochschule Hannover Bildungsverein »Soziales Lernen und Kommunikation e.V.« Initiative für Sprachen und Kommunikation (ISK) Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Nds. e.V. Nutze auf jeden Fall die Beratungsangebote dieser Einrichtungen, damit du einen deiner Sprachkenntnissen angemessenen Kurs belegen! Das Fachsprachenzentrum der Leibniz Universität Hannover bietet zahlreiche Kurse in Deutsch als Fremdsprache und in Deutsch als Fachsprache an. Die Veranstaltungen des Fachsprachenzentrums stehen grundsätzlich nur Studierenden der Leibniz Universität Hannover offen. Bei freibleibenden Platzkapazitäten ist jedoch auch Studierenden anderer Hochschulen die Teilnahme möglich. Nähere Informationen auf der Website des Fachsprachenzentrums. Im Rahmen des Tutorenprogramms (siehe »Betreuung und Beratung« weiter oben) für internationale Studierende in den Wohnhäusern des Studentenwerks Hannover wird ein kostenloser Konversationskurs in deutscher Sprache angeboten. Er findet mittwochs von 18:00 bis 20:00 Uhr statt. Treffpunkt ist vor dem Gebäude 5 B der Wohnhäuser Dorotheenstraße 5–7. Dieser Kurs bietet ausländischen Studierenden, die in der deutschen Sprache noch unsicher sind, eine Übungsmöglichkeit an. Den TeilnehmerInnen wird viel Raum zum Sprechen gegeben. Durch die persönliche Atmosphäre ergeben sich nach dem Kurs noch Gespräche unter den Studierenden, die auch zu weitergehenden Verabredungen führen. Kontakt: tutor-sprachangebot(at)studentenwerk-hannover.de Studierende laufen in Deutschland schnell Gefahr, sich zu verschulden. Zum einen, weil sie in der Regel wenig Geld zur Verfügung haben, zum anderen, weil sie mit manchen Geschäftspraktiken und Angeboten noch nicht so vertraut sind. Daher empfehlen wir selbstverständlich auch internationalen Studierenden, im Bereich »Geld« unserer Website die Seite Studienkosten zu lesen. Für besonders bedürftige Studierende, die kurz vor dem Abschluss ihres Studiums stehen, vergibt das Studentenwerk langfristige Studienabschlussdarlehen. Diese Darlehen sind zinslos und sollen den Studierenden das Examen erleichtern. Die Höhe orientiert sich an den BAföG-Förderungssätzen, genauso die Bemessung der Bedürfigkeit. Diese Darlehen stehen grundsätzlich auch Studierenden aus dem Ausland zur Verfügung. Hier findest du die genauen Vergabebedingungen für Studienabschlussdarlehen.   Bitte siehe im Bereich »Vor dem Studium« unter Finanzierung nach, ob und wie viel du nebenbei arbeiten darfst, da es für internationale Studierende hier einige rechtliche Beschränkungen gibt. Im Bereich »Geld« findest du die Seite Jobben mit nützlichen Tipps. Viel Erfolg! Banken bieten spezielle Kredite / Darlehen für Studierende an. Das Studentenwerk Hannover ist Vertriebspartner für den KfW-Studienkredit, den auch internationale Studierende aus EU-Staaten in Anspruch nehmen können. Mehr dazu gibt es im Bereich »Geld« auf der Seite Darlehen und Kredite.   Selbstverständlich kannst du dich auch nach Beginn deines Studiums noch um ein Stipendium bemühen. Viele Stipendien gibt es sogar erst für Studierende im Hauptstudium. Informationen zum Thema findest du im Bereich »Vor dem Studium« unter dem Punkt »Finanzierung«. Finanzierung Die Beratung für ausländische Studierende (BaSt) ist ein Angebot des KED Niedersachsen (Kirchlicher Entwicklungsdienst). Sie bieten Beratung, Information, Orientierung und Unterstützung zur Organisation des Studiums und der Lebenssituation, zu Fragen des Aufenthaltes (Ausländerbehörde), der Studienfinanzierung (Arbeit, Beihilfen, Stipendien), bei Studienproblemen und/ oder persönlichen Schwierigkeiten. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des KED Niedersachsen. Ein Projekt des KED ist »STUBE«. Dies ist die Abkürzung für »STUdienBEgleitprogramm«. Die STUBE-Veranstaltungsangebote richten sich besonders an Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerka, die an niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen studieren. Besonders angesprochen sind Studierende ohne Stipendium. STUBE Niedersachsen ist ein Projekt der esg, des KED und des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland. Weitere Informationen findest du auf der STUBE-Homepage. Die Psychologisch-therapeutische Beratung (ptb) unterstützt alle Studierenden der Hochschulen Hannovers bei Problemen, Fragen und Konflikten im psychischen Bereich. Dazu gehören bezüglich des Studienverlaufs insbesondere Prüfungsängste, Arbeitsstörungen und generelle Studienkrisen. Darüber hinaus kannst du dich selbstverständlich ebenfalls bei Problemen an die ptb wenden, die nicht direkt mit deinem Studium zu tun haben. Die ptb hilft dir weiter bei Identitäts- und Orientierungsproblemen und Einsamkeit. Genauso wirst du bei Beziehungskonflikten, Kontaktproblemen oder psychosomatischen Beschwerden beraten. Die Sprechstunden findest du auf der Homepage der ptb. Der AStA (Allgemeiner Studierenden-Ausschuss) ist ein von den Studierenden der jeweiligen Hochschule gewähltes Organ der studentischen Selbstverwaltung. In vielen ASten kümmern sich Ausländersprecher*innen und / oder Ausländerreferent*innen um die Belange ausländischer Studierender. Außerdem bieten einige ASten auch Sozialberatungen an. Nähere Informationen findest du auf den Internetseiten der ASten: AStA Uni Hannover AStA Medizinische Hochschule Hannover AStA Tierärztliche Hochschule Hannover AStA Hochschule Hannover AStA Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Die FHDW Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover hat keinen AStA (at the FHDW, there's a student parliament): Studentenparlament Weitere Informationen aus »erster Hand« bekommst du beim jeweiligen Fachschaftsrat. Ein Fachschaftsrat ist die gewählte studentische Vertretung der Studierenden eines bestimmten Studienfachs an der Hochschule. Im Fachschaftsrat engagieren sich Studierende ehrenamtlich für die Belange der Studierenden. In der Regel finden so genannte Erstsemestereinführungen statt, die einen Überblick über das Studienfach und die Räumlichkeiten geben. Du kannst dich während der Sprechstunden mit deinen Fragen an den für dich zuständigen Fachschaftsrat wenden. Falls du an der Leibniz Universität Hannover studierst, findest du die Kontaktadresse deines Fachschaftsrats auf der Fachschaftsliste der Universität. Die Fachschaftsräte anderer Hochschulen erreichst du über den jeweiligen AStA (siehe Linkliste oben). Falls du Fragen hast, die dein Studienfach betreffen, kannst du dich unter anderem direkt an den Fachbereich / die Fakultät wenden, an dem / an der du studierst. Ansprechpartner*innen sind z. B. die sogenannten Auslandsbeauftragten. Außerdem gibt es an vielen Fachbereichen / Fakultäten studentische Fachtutorien zur Betreuung ausländischer Studierender. Um sich über die Angebote an deinem Fachbereich / deiner Faktultät zu informieren, bediene dich der jeweiligen Hochschulwebseiten und arbeite dich zu dem entsprechenden Studienfach vor. Hier noch einmal die Links zu den Hochschulen: Leibniz Universität Hannover (LUH) Hochschule Hannover (HsH) Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover (FHDW) Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist Ansprechpartnerin für alle Studierenden der Hochschulen Hannovers und für Studieninteressierte. Die ZSB bietet nicht nur Beratung bei Fragen zu Studienwahl, Hochschulzugang, Zulassungsbeschränkungen oder Hochschulwechsel. Du kannst dich bei vielen Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, an die ZSB wenden. Zu nennen wären unter anderem Studienfachwechsel, Studienfinanzierung, Kontaktschwierigkeiten, Arbeitsfragen und Prüfungsprobleme. Weitere Informationen findest du auf der Homepage der ZSB. Dein wichtigster Ansprechpartner an der Hochschule ist dein jeweiliges Akademisches Auslandsamt (z. T. auch Hochschulbüro für Internationales, Internationales Büro oder International Office genannt). Die Akademischen Auslandsämter beraten nicht nur zum Studium, sondern suchen beispielsweise auch nach Finanzierungshilfen, stehen dir bei der Bewältigung von Belastungen im Studium zur Seite, bieten Einführungsveranstaltungen für Erstsemester und semesterbegleitende Veranstaltungen im Studien- und im Freizeitbereich an. Detaillierte Informationen findest du auf den Internetseiten der Auslandsämter: Akademische Auslandsämter / Internationale Büros / International Offices Leibniz Universität Hannover Hochschule Hannover Medizinische Hochschule Tierärztliche Hochschule Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover Im Rahmen des »Tutorenprogramms für internationale Studierende in den Wohnhäusern des Studentenwerks Hannover« stehen in allen Wohnhäusern des Studentenwerks studentische Hilfskräfte für ausländische Studierende zur Verfügung. Die Tutor*innen sind regelmäßig in Sprechstunden zu erreichen und bieten vielfältige Hilfen an. Ob ausländerrechtliche, jobbezogene oder Studienprobleme – unsere Tutor*innen sind für dich da! Sie helfen bei Kontaktschwierigkeiten und geben Hinweise und Adressen zu anderen Beratungsstellen. Auch wenn du Angst vor Bürokratie und Ämtern hast, können die Tutor*innen dich unterstützen und Tipps geben oder dich bei Behördengängen begleiten. Für Studierende mit Sprachschwierigkeiten gibt es einen wöchentlichen Konversationskurs (siehe »Sprache verbessern« weiter unten). Nicht zuletzt initiieren die Tutor*innen gemeinsame Aktivitäten (Länderabende, Parties, Konzert- und Kinobesuche, Kochabende ...) deutscher und ausländischer Studierender. Ganz bewusst setzt sich die Gruppe der Tutor*innen aus verschiedenen Nationalitäten zusammen, um Betreuer*innen aus möglichst vielen Sprachregionen zu haben, die im Bedarfsfall auch für Studierende eines anderen Wohnhauses tätig werden können. Die Sprechzeiten und Angebote der einzelnen Tutor*innen findest du im Bereich »Wohnen« unter Wohnhäuser auf der Seite des jeweiligen Hauses. Mehr Infos gibt es auch in dem folgenden Faltblatt. Das Studentenwerk Hannover bietet ausländischen Studierenden, die beim Studentenwerk Hannover beitragspflichtig* sind, eine kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus an. Hierbei geht es insbesondere um ausländerrechtliche Angelegenheiten und um Fragen zu den besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Studierende. Die Rechtsberatung wird von einzelnen Rechtsanwältinnen und -anwälten durchgeführt. Auf dem vom Studentenwerk ausgestellten Berechtigungsschein sind die Rechtsanwält*innen angegeben, die diese Beratung durchführen. Beratungskosten anderer Anwält*innen werden nicht erstattet. • Die Beratung beschränkt sich auf mündliche Auskünfte im vorprozessualen Bereich. Eine Vertretung vor Gericht, das Entwerfen von Schriftsätzen oder die Übernahme entstehender Prozesskosten kann nicht erfolgen. • Eine Beratung in Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus stehen, ist nicht möglich. • Ausländische Studierende können pro Semester eine kostenlose Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Ausländerstatus in Anspruch nehmen. • Das Studentenwerk übernimmt die Kosten einer Beratungszeit von maximal 60 Minuten. Wer juristischen Rat in Ausländerangelegenheiten benötigt, kann sich den Berechtigungsschein abholen in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Hannover. Mitgebracht werden müssen der gültige Studierendenausweis und der Pass. * Beitragspflichtig sind Studierende der Leibniz Universität Hannover, der Hochschule Hannover, der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover. Die Sozialberatung des Studentenwerks bietet auch internationalen Studierenden eine umfassende und breit gefächerte Beratung zu Themen wie Jobben und Sozialversicherung, Finanzierungsmöglichkeiten, Studieren mit Kind, Krankenversicherung, Studium mit Handicap, Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen und allen anderen sozialen Fragen rund ums Studium an. Unsere BeraterInnen geben dir außerdem Hinweise auf weitere Beratungsstellen und Unterstützungsmöglichkeiten. Ausführliche Informationen findest du auf dieser Webseite im Bereich »Beratung«. Betreuung und Beratung Im Studium Du findest hier eine Vielzahl an Informationen, die während deines Aufenthalts in Hannover wichtig und interessant für dich sind. Wer berät und betreut dich an der Hochschule? Wie findest du einen Job? Außerdem gibt es hier Informationen zu Sprache und Spracherhalt sowie Tipps zum Leben in Hannover (Essen und Trinken, Einkaufen, Verkehrsmittel, medizinische Versorgung, Kultur und Freizeit und anderes mehr).  
Studentenwerk als Arbeitgeber  
Ausbildung beim Studentenwerk Du hast Lust auf eine Ausbildung bei uns? Hier geht's zu unseren Ausbildungsberufen. Ausbildung beim Studentenwerk Du hast Lust auf eine Ausbildung beim Studentenwerk Hannover? Hier geht es zu unseren Ausbildungsberufen. Arbeitszeit geregelte Arbeitszeiten mit überwiegend 5-Tage-Woche Gleitzeit: freie Zeiteinteilung in vielen Bereichen möglich in der Regel langfristig planbare Dienste 30 Tage Urlaub Heiligabend und Silvester als arbeitsfreie Tage Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr drei Tage Arbeitsbefreiung der Auszubildenden vor der Prüfung Langzeit-Arbeitskonto Finanzielle Leistungen betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil Jahressonderzahlung Jubiläumsgeschenke Krankengeldzuschuss Zuschuss für vermögenswirksame Leistungen Zuschuss für Kinderbetreuung vergünstigtes GVH-Monatsticket Zuschuss Fitnessstudio vergünstigtes, leckeres und gesundes Essen in den Mensen und Cafeterien Berufsbekleidung Erstattung von Schulmaterial für unsere Auszubildenden Vergünstigungen bei Versicherungen Miteinander jährliche Betriebsfeier für alle Mitarbeitenden Begrüßungsfrühstück für die »Neuen« Jubiläumsfrühstück für langjährige Mitarbeitende Abschiedsfeier zum Ruhestand Regelmäßiges gemeinsames Mittagessen der Auszubildenden kleine Geschenke zur Hochzeit, Geburt oder für länger erkrankte Mitarbeitende betriebliche Gesundheitsförderung betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gemeinsam fit: Fußballturnier und Laufveranstaltungen Gemeinsam besser werden: betriebliches Vorschlagswesen Teamwoerk: Online-Magazin für Mitarbeitende Gute Rahmenbedingungen sicherer Arbeitsplatz und zuverlässige Entgeltzahlung tarifliche geregelte Arbeitsbedingungen mit regelmäßigen Tarifsteigerungen Veränderungsmöglichkeiten durch internen Arbeitsmarkt vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten aktive Förderung von Gleichstellung- und Schwerbehindertenvertretung Ausbildungsbetrieb Übernahme von Auszubildenden nach bestandener Prüfung Parkplatzmöglichkeiten an vielen unserer Standorte gute Infrastruktur - Arbeitsplatz in der Regel mit Öffis gut erreichbar Was macht das Studentenwerk Hannover als Arbeitgeber eigentlich aus? Gute Rahmenbedingungen, vielfältige finanzielle und soziale Leistungen und Arbeitsmodelle, die einer gesunden »Work-Life-Balance« entgegenkommen. Studentenwerk als Arbeitgeber  
Veröffentlichungen / Downloads  
Leistungsbilanz Die jährliche Leistungsbilanz dokumentiert die Arbeit des Studentenwerks Hannover. Neben Zahlen und Fakten findest du einen interessanten Überblick über die Tätigkeitsbereiche des Studentenwerks, aktuelle Entwicklungen sowie zukünftige Pläne. Studieren in Hannover Regelmäßig zum Wintersemester geben wir die Broschüre »Studieren in Hannover« heraus. 2020 haben wir das Konzept komplett überarbeitet: Auf 36 bunten Seiten informieren wir über unsere Services – von Studienfinanzierung über Wohnen bis Mensa und Sozialberatung. Darüber hinaus enthält das Heft hilfreiche Tipps und Checklisten rund ums Studium und jede Menge Links zum Weiterlesen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Präsenzveranstaltungen ist die Broschüre dieses Jahr nur digital erschienen. Wenn du noch mehr über unsere Arbeit wissen willst, findest du umfangreiche Infos in Broschüren und Faltblättern des Studentenwerks Hannover, die wir gerne kostenlos zusenden, die aber auch hier größtenteils heruntergeladen werden können. Über aktuelle Neuerungen informieren wir regelmäßig durch Handzettel und Plakate. Veröffentlichungen  
Presse  
Pünktlich zum Wintersemester beziehen Studierende das sanierte Wohnheim Heidjerhof (02.10.2020) Am 1. Oktober sind 139 Studierende in das frisch sanierte Wohnheim Heidjerhof eingezogen. Das 50 Jahre alte Gebäude musste im vergangenen Jahr generalüberholt werden. Die dringend nötige Kernsanierung nutzte das Studentenwerk auch für einen Umbau der Zimmerstruktur: War der Heidjerhof früher ein klassisches Flurwohnheim mit Gemeinschaftsbädern und -küchen, bietet er jetzt auch Einzelapartments oder Einzelzimmer in Wohngemeinschaften. Die Einzelzimmer und -apartments kosten, je nach Größe, 270 Euro bis 385 Euro Warmmiete im Monat. Die Kosten der Sanierung von rund 9,5 Millionen Euro musste das Studentenwerk zum Großteil aus Eigenmitteln sowie aus Darlehen finanzieren, die mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Lediglich für einen KfW-Kredit in Höhe von 1,8 Millionen gibt es einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent. Ein Landesprogramm, um die Sanierung von studentischem Wohnraum zu finanzieren, gibt es bisher leider nicht. »Wir freuen uns, dass unsere Sanierungsarbeiten nach Plan verlaufen sind und wir pünktlich zum Wintersemester wieder neuen Wohnraum für Studierende anbieten können. Trotz Corona-Pandemie bleibt die Nachfrage nach studentischem Wohnraum auf hohem Niveau, sodass wir auch in diesem Jahr wieder eine lange Warteliste für einen Wohnheimplatz haben«, betont Michael Knüppel, Geschäftsführer des Studentenwerks Hannover. Studentischer Wohnraum in Hannover Zu jedem Wintersemester zeigt sich aufs Neue: Es gibt zu wenig günstigen studentischen Wohnraum in Hannover. Aktuell stehen 1.238 Studierende auf der Warteliste des Studentenwerks Hannover für einen Wohnheimplatz. Das Studentenwerk engagiert sich seit Jahren für den Bau von neuen Wohnheimplätzen und schafft mit der Hilfe von Landesförderung, Mitteln von Stiftungen und Eigenkapital neuen studentischen Wohnraum. Daneben ist auch die Sanierung des vorhandenen Bestands sehr wichtig. Ein Großteil der Wohnheime des Studentenwerks sind 40 Jahre alt und älter. Auch für die Sanierung dieser Altbestände werden dringend öffentliche Fördermittel benötigt. »Die Landesregierung hat im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts ein umfassendes Programm für die energetische Sanierung von Gebäuden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus eingeplant. Wir hoffen sehr, dass wir daran partizipieren können«, erläutert Michael Knüppel. Bereits im kommenden Jahr steht schon ein weiteres Sanierungsprojekt im Studentenwerk auf dem Plan: die Sanierung des Wohnheims in der Dorotheenstraße. Dies ist eine besondere Herausforderung: Da das die größte Wohnanlage des Studentenwerks mit rund 500 Plätzen ist, kann die Sanierung dort nur schrittweise vonstattengehen. Neuer Geschäftsführer beim Studentenderk Hannover (31.08.2020) Ab dem 1. September 2020 führt Michael Knüppel die Geschäfte des Studentenwerks Hannover. Sein Vorgänger Eberhard Hoffmann verabschiedet sich in den Ruhestand. Als Geschäftsführer entwickelte Eberhard Hoffmann in den vergangenen 30 Jahren das Studentenwerk Hannover zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen. Er stärkte die soziale Ausrichtung des Studentenwerks durch die Einrichtung einer Sozialberatung und die Schaffung vielfältiger Unterstützungsangebote unter anderem für internationale Studierende. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war das Engagement für die Schaffung von mehr günstigem studentischen Wohnraum in Hannover. In den letzten fünf Jahren sind so über 400 zusätzliche Wohnheimplätze entstanden. Auch den Bereich der Hochschulgastronomie prägte er durch einen kontinuierlichen Ausbau der Infrastruktur und des Angebots. Heute kochen die Mensen in Hannover »Natürlich frisch« größtenteils ohne Zusatzstoffe und bieten, entsprechend der Essgewohnheiten der Studierenden, auch vielfältige vegetarische und vegane Speisen an. Nachfolger mit Studentenwerks-Erfahrung Zum 1. September 2020 übernimmt Michael Knüppel die Geschäftsführung des Studentenwerks Hannover. Er bringt schon einiges an Studentenwerks-Erfahrung mit. Seit 2014 ist er als Hauptabteilungsleiter Finanzen, Bau und Informationstechnologie und Vertreter des Geschäftsführers im Studentenwerk Hannover tätig. Davor war Knüppel mehrere Jahre Prokurist und Kaufmännischer Leiter bei einem größeren Unternehmen in der Region Hannover. Das Engagement Hoffmanns für günstigen studentischen Wohnraum möchte er fortsetzen. Neben der Schaffung von neuem Wohnraum geht es auch um den Erhalt des schon bestehenden. Die Wohnheime des Studentenwerks sind im Durchschnitt rund 40 Jahre alt und einige von ihnen müssen dringend saniert werden. Im Bereich der Hochschulgastronomie wird der Nachhaltigkeitsgedanke weiter ausgebaut, gleichzeitig sollen dort neue Konzepte getestet werden, auch als Reaktion auf die Corona-Krise und die damit verbundene Online-Lehre. »Wir freuen uns, dass wir mit Michael Knüppel einen erfahrenen und engagierten Geschäftsführer gewonnen haben. Mit seiner fundierten ökonomischen Expertise wird er das Studentenwerk Hannover gut durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bringen«, so Dr. Gerhard Greif, Vorsitzender des Verwaltungsrates. »Gleichzeitig möchten wir uns bei Eberhard Hoffmann für seine langjährige und überaus erfolgreiche Arbeit bedanken.« Das Studentenwerk Hannover – soziale Infrastruktur im Studium Das Studentenwerk Hannover stellt die soziale Infrastruktur für rund 48.000 Studierende in der Stadt Hannover. Die 360 Beschäftigten sorgen dafür, dass es den Studierenden an den Hochschulen an nichts fehlt. Um den sozialen Auftrag zu erfüllen, arbeitet es gemeinnützig als Anstalt des öffentlichen Rechts. Das Studentenwerk betreibt Mensen und Cafeterien und unterhält Studentenwohnheime. Darüber hinaus bietet es Beratungsleistungen rund um soziale Themen im Studium an und ist für die BAföG-Förderung der hannoverschen Studierenden zuständig. Studentenwerk Hannover vergibt Preise an engagierte Studierende | Preisverleihung auf YouTube (18.06.2020) Drei Studierende, eine studentische Gruppe und gleich drei Sonderpreise hat das Studentenwerk Hannover jetzt mit dem »Studentenwerkspreis für soziales Engagement im Hochschulbereich« ausgezeichnet. Da eine feierliche Preisverleihung mit mehreren hundert Gästen aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich war, sind die Preise im Rahmen einer virtuellen Preisverleihung auf dem YouTube-Channel des Studentenwerks »vergeben« worden – inklusive Videobotschaft des Oberbürgermeisters Belit Onay. Die Preisträgerinnen und Preisträger engagieren sich in ganz unterschiedlichen Bereichen für ihre Mitstudierenden: Sie unterstützen studentische Eltern sowie Studierende mit Kontaktschwierigkeiten, und sie setzen sich für die Verbesserung von Lehr- und Lernbedingungen an den Hochschulen ein. Drei Sonderpreise werden dieses Jahr an studentische Gruppen vergeben. Zwei davon unterstützen während der Corona-Krise Risikogruppen im Alltag. Eine weitere Gruppe setzt sich für die nachhaltige Nutzung von Resscourcen ein. Schnell studieren, gute Noten haben und »nebenbei« noch den Lebensunterhalt ganz oder zum Teil verdienen – Studierende sind in mehr als einer Hinsicht doppelt belastet. Da bleibt nicht viel Zeit, um sich neben Studium und Nebenjob auch noch ehrenamtlich zu engagieren. Daher verdient das ehrenamtliche Engagement von Studierenden für Studierende besondere Anerkennung. »Die Ideen und das Engagement der ausgezeichneten Studierenden sind und bleiben ganz wichtige Stützen für den Hochschulstandort Hannover«, betont daher auch Belit Onay in seiner Videobotschaft. »Miteinander und füreinander da zu sein, ist essenziell für den Lebensraum Hochschule und ebenso für eine soziale Stadtgesellschaft. Besonders beeindruckt hat uns auch, wie schnell studentische Initiativen in der Corona-Krise zusammengefunden haben, um hilfebedürftige Menschen in ihrem Umfeld zu unterstützen«, erläutert Eberhard Hoffmann, Geschäftsführer des Studentenwerks Hannover. »Studentenwerkspreis für soziales Engagement im Hochschulbereich« Mit dem Studentenwerkspreis macht das Studentenwerk Hannover die ehrenamtliche Arbeit von Studierenden für Studierende im Hochschulalltag sichtbar. Der Preis wird bereits zum 16. Mal verliehen. Im Rahmen einer Ausschreibung reichen die hannoverschen Hochschulen Vorschläge beim Studentenwerk ein. Eine Kommission, u. a.  mit studentischen Vertreterinnen und Vertretern der Gremien des Studentenwerks, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus der Auswahl an Vorschlägen aus. Die Preise für Einzelpersonen betragen 500 Euro, Gruppen erhalten 1.500 Euro. Sonderpreise sind mit 1.000 Euro dotiert. In diesem Jahr ging die Hälfte der rund 40 Vorschläge aus den Hochschulen nach dem »Lockdown« im Zuge der Corona-Pandemie ein. Obwohl auch die Hochschulen ihren Präsenzbetrieb vollständig einstellten und Studierende und Lehrende vor große Herausforderungen gestellt waren – und nach wie vor sind –, war die Resonanz auf die Ausschreibung sehr groß und für das Studentenwerk Hannover ein Ansporn, an der diesjährigen Preisverleihung, trotz Krise, festzuhalten. Seit dem ersten Studentenwerkspreis im Jahr 2000 wurden 111 Studierende und studentische Gruppen für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Die Preisverleihung auf YouTube ansehen. (Es gelten die Datenschutzbestimmungen von YouTube) Studierende haben das neue Wohnheim in der Haltenhoffstraße bezogen (16.12.2020) Nach eineinhalb Jahren Bauzeit konnten die ersten Studierenden pünktlich zum Wintersemester in das neue Studierendenwohnheim »Haus am Berggarten« einziehen, nachdem die ersten beiden Gebäudeteile bereits im Oktober fertiggestellt waren. Nun folgten die übrigen beiden Häuser und die letzten Studierenden konnten ihr neues Zuhause für die Studienzeit beziehen. Mit 184 Studierenden ist das Wohnheim jetzt voll belegt. Möglich wurde der Wohnheimbau durch die Förderung des Landes Niedersachsen mit einem zinslosen Darlehen von 13,8 Millionen und einem Zuschuss von 4,2 Millionen Euro und durch die Leibniz Universität, die dem Studentenwerk das 4.500 Quadratmeter große Grundstück an der Haltenhoffstraße überlassen hat. »Der Neubau befindet sich in einer hervorragenden Lage in der Nähe zum Campus und den Herrenhäuser Gärten und bietet 184 Studierenden optimale Lern- und Wohnbedingungen, die alle Anforderungen von Studierenden erfüllen«, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler. »Damit wird der Wohnungsmarkt der Stadt Hannover entlastet und Studierende profitieren von den verhältnismäßig günstigen Mietpreisen, die das Studentenwerk dank des Landeszuschusses anbieten kann.« Neben den studentischen Wohnheimplätzen sind im Erdgeschoss des Hauses auch ein neuer Lernraum sowie vier Gruppenarbeitsräume für die Universität entstanden. »Der Schritt der Leibniz Universität, dem Studentenwerk das Grundstück in der Haltenhoffstraße per Erbbaurecht vor einigen Jahren zur Verfügung zu stellen, war notwendig und richtig. So haben wir auch unsererseits ein aktives Zeichen gegen die Wohnungsnot gesetzt und uns nicht nur auf die Politik verlassen“, sagt Universitätspräsident Prof. Dr. Volker Epping. »Auch wenn wir die Erweiterungsflächen für die Campi der Leibniz Universität in der Nordstadt dringend brauchen, war dies ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit unseren Studierenden, die mehr denn je auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.« Michael Knüppel, Geschäftsführer des Studentenwerks Hannover: »Ich freue mich sehr, dass wir es geschafft haben, das Wohnheim wie geplant fertigzustellen. Die zusätzlichen Plätze haben wir dringend gebraucht. Die nach wie vor hohe Nachfrage nach unseren Plätzen bestätigt uns in unserem Engagement bei der Schaffung neuen studentischen Wohnraums, das wir auch in Zukunft fortsetzen werden. Ich hoffe, dass wir dabei auch weiterhin so engagierte Partner wie das Land und die Universität an unserer Seite haben werden.« Denn bei aller Freude über das neue Wohnheim dürfe nicht vergessen werden, so Knüppel, dass es am sehr nachgefragten Studienstandort Hannover im Vergleich mit dem Angebot an Wohnheimplätzen an anderen Hochschulstandorten des Landes weiterer Anstrengungen zur Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende bedarf. Die Wartelisten des Studentenwerks sind zum Start des Wintersemesters traditionell sehr lang. Selbst in der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach studentischem Wohnraum nach wie vor hoch. Das Studentenwerk konnte alle Wohnheimplätze zum Wintersemester vermieten. Leerstände sind kaum – und wenn nur kurzfristig – zu verzeichnen gewesen. Der Neubau des »Haus am Berggarten« ist das vierte Wohnheim-Projekt, das das Studentenwerk innerhalb der vergangenen vier Jahre gemeinsam mit ACMS Architekten aus Wuppertal realisiert hat. Ab sofort als Download verfügbar: vier Filme zu den studienrelevanten Themen Finanzierung, Studieren mit Kind, Soziale Absicherung und Stellensuche (26.05.2021) Die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Hannover berät zu allen sozialen Themen rund ums Studium. Einmal pro Semester findet eine Vortragsreihe zu Themen statt, die für Studierende besonders relevant sind. Da die Veranstaltungen während der Corona-Pandemie teilweise ausfallen müssen, haben das Studentenwerk Hannover und die Landeshauptstadt Hannover jetzt die wichtigsten Informationen in vier Filmen zusammengefasst und im Videoportal wissen.hannover.de der Initiative Wissenschaft Hannover veröffentlicht. „Wir stellen den Studierenden geballte Informationen in einem ansprechenden Format zur Verfügung“, freut sich Michael Knüppel, Geschäftsführer des Studentenwerks Hannover. „Trotzdem hoffen wir, dass sich die Corona-Lage bald entspannt und unsere Sozialberater*innen die Informationsveranstaltungen wieder in Präsenz anbieten können.“ Studieren mit Kind Dorothea Tschepke, Sozialberaterin beim Studentenwerk Hannover, und Bärbel Kuhlmey, Familienmanagerin bei der Landeshauptstadt Hannover, informieren im Film „Studieren mit Kind“ über staatliche Unterstützung für studentische Familien, Kinderbetreuung und die Angebote der Landeshauptstadt und des Studentenwerks Hannover. Studienfinanzierung Um Finanzielles geht es im Film „Studienfinanzierung“: Ina Klyk, Sozialberaterin beim Studentenwerk Hannover, und Manuel Schröder, ehemaliger Stipendiat eines Begabtenförderungswerkes, geben Tipps zu BAföG, Studienkrediten, Stipendien und Jobben. Studienabschluss Für alle, die ihr Studium bald abschließen, sind die beiden letzten Filme interessant: Ina Klyk informiert im Film „Zwischen Studium und Beruf: Soziale Absicherung“ über staatliche Unterstützung in der Übergangsphase und über Jobben. In „Bewerbungstipps“ gibt Angelika Zeilinger von der Zentralen Einrichtung für Qualitätsentwicklung an der Leibniz Universität Hannover viele hilfreiche Hinweise zur erfolgreichen Stellensuche. Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay begrüßt die gemeinsame Videoreihe von Stadt und Studentenwerk: „Wissenstransfer über Videos wird immer wichtiger – dies zeigt sich ganz besonders während der Corona-Pandemie. Beratung und Information sind für die 50.000 Studierenden in Hannover wichtig, denn sie kämpfen nicht nur mit dem digitalen Studium, sondern auch mit dem Wegfall zahlreicher Job-Möglichkeiten. Die Videoplattform wissen.hannover.de ist außerdem eine wichtige digitale Visitenkarte für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort geworden, die wir mehr denn je brauchen. Damit setzen wir als Kommune ein wegweisendes Zeichen für die hervorragende Zusammenarbeit mit den hannoverschen Hochschulen.“ Auf dieser Seite gibt es die Pressemitteilungen des Studentenwerks Hannover und die Ansprechperson für die Pressearbeit. Presse  
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Herausgeber Studentenwerk Hannover Anstalt des öffentlichen Rechts Der Geschäftsführer Besuchsadresse: Jägerstraße 5, 30167 Hannover Postadresse: Postfach 58 20, 30058 Hannover Tel. (05 11) 76-88 022 Fax (05 11) 76-88 949 Geschäftsführer: Michael Knüppel michael.knueppel@studentenwerk-hannover.de Steuernummer 25 / 207 / 40331 USt-IdNr. DE115650860 Redaktion Studentenwerk Hannover Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Besuchsadresse: Jägerstraße 5 (Nebeneingang), 30167 Hannover Postadresse: Postfach 58 20, 30058 Hannover Tel. (05 11) 76-88 064, Tatja Stülten Tel. (05 11) 76-88 944, Jessica Blume Tel. (05 11) 76-88 926, Till Schönenberg info@studentenwerk-hannover.de E-Business-Konzept, Layout, Programmierung, Service Providing sign:up Vinckeweg 15 47119 Duisburg +49 (0)203 / 860 58 24 info@signup-design.de Fotos • Studentenwerk Hannover • Rüdiger Möller • Andreas Paul das orange rauschen – Büro für Bild, Text & Sprache • Dimitrij Tiessen • Nico Herzog • Camilla Ackermann • Martin Rohrmann • Sigurd Steinprinz • Jan Herschelmann • Christina Koch • Marlene Obst Übersetzungen Ute Finkeldei das orange rauschen – Büro für Bild, Text & Sprache Copyright © 1999–2021 Studentenwerk Hannover. Alle Rechte vorbehalten. Andere Studentenwerke dürfen Inhalte und Quellcode ungefragt übernehmen, wenn sie die Quelle nennen oder darauf verlinken. Disclaimer Das Studentenwerk Hannover ist um Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Studentenwerk Hannover übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet das Studentenwerk Hannover nicht, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Das Studentenwerk Hannover behält es sich vor, Teile des Internetangebotes oder das gesamte Internetangebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Verantwortlichkeit für »fremde Inhalte«, die z. B. durch direkte oder indirekte Verknüpfungen (sog. Links) zu anderen Anbietern bereitgehalten werden, setzt unter anderem positive Kenntnis des rechtswidrigen oder strafbaren Inhalts voraus. »Fremde Inhalte« sind in geeigneter Weise gekennzeichnet, da sie in einem neuen Browser-Fenster geöffnet werden. Das Studentenwerk Hannover hat auf diese fremden Inhalte keinen Einfluss und macht sich diese Inhalte auch nicht zu eigen. Das Studentenwerk Hannover hatte zum Zeitpunkt der Verlinkung keine positive Kenntnis über rechtswidrige und anstößige Seiten auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter (sonst hätte es darauf selbstverständlich nicht verlinkt). Sollten auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter durch nachträgliche Änderungen dennoch rechtswidrige oder anstößige Inhalte enthalten sein, so distanziert sich das Studentenwerk Hannover von diesen Inhalten ausdrücklich und wird diese Links sofort entfernen, wenn es darauf aufmerksam gemacht wird, da es nicht in der Lage ist, diese Links regelmäßig selbst auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Verbraucherschutz Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das ­Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des ­Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de Impressum  
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Hierbei handelt es sich um die Daten, die unter 1.2. aufgeführt sind. Es besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit der ingenit GmbH & Co. KG. Die Anwendung bedient sich geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um deine Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweise oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Um den Nutzerflow zu optimieren und innerhalb der App bessere und passendere Vorschläge zu erhalten, gibt es ein Recommendation-System. Dabei wird zwischen lokalen und serverseitigen Vorschlägen unterschieden. Die serverseitige Verarbeitung eigener Daten findet nur statt, wenn dem Punkt „Statistikdaten senden“ zugestimmt wurde (unter „Einstellungen“ kann dieser Punkt wieder deaktiviert werden). Allgemeine Vorschläge, die nutzerunabhängig sind, werden weiterhin gemacht. Personenbezogene Daten werden nur lokal auf dem Endgerät ausgewertet. Beispielsweise können anhand des Nutzer-Standorts passendere Gebäude vorgeschlagen werden oder die nächst gelegene Mensa angezeigt werden. Das Recommendation-System greift auf die folgenden Daten zu: Serverseitig: StreamView Daten (Daten über benutzte Screens) Nicht sensible Nutzerdaten, die serverseitig vorhanden sind (u.a. bevorzugte Mensa, Lieblingsgerichte, Fachschaft) Endgerät: Standort Du hast das Recht, jederzeit auf Antrag eine Auskunft über die verarbeiteten, dich betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DSGVO zu erhalten. Hierzu kannst du einen Antrag postalisch oder per E-Mail an die unten angegebenen Adressen stellen. Du hast das Recht, die unverzügliche Berichtigung der dich betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern diese unrichtig sein sollten. Wende dich hierfür bitte an die unten angegebenen Kontaktadresse. Du hast das Recht, unter den in Art. 17 DSGVO beschriebenen Voraussetzungen die Löschung der dich betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Diese Voraussetzungen sehen insbesondere ein Löschungsrecht vor, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, sowie in Fällen der unrechtmäßigen Verarbeitung, des Vorliegens eines Widerspruchs oder des Bestehens einer Löschungspflicht nach Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaates, dem wir unterliegen. Zum Zeitraum der Datenspeicherung siehe im Übrigen Ziffer 5 dieser Datenschutzerklärung. Um dein Recht auf Löschung geltend zu machen, wende dich bitte an die unten angegebenen Kontaktadressen. Du hast das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht insbesondere, wenn die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zwischen umstritten ist, für die Dauer, welche die Überprüfung der Richtigkeit erfordert, sowie im Fall, dass der Nutzer bei einem bestehenden Recht auf Löschung anstelle der Löschung eine eingeschränkte Verarbeitung verlangt; ferner für den Fall, dass die Daten für die verfolgten Zwecke nicht länger erforderlich sind, der Nutzer sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt sowie, wenn die erfolgreiche Ausübung eines Widerspruchs noch umstritten ist. Um dein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung geltend zu machen, wende dich bitte an die unten angegebenen Kontaktadressen. Du hast das Recht, die dich betreffenden personenbezogenen Daten, die du uns bereitgestellt hast, in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten. Um dein Recht auf Datenübertragbarkeit geltend zu machen, wende dich bitte an die unten angegebenen Kontaktadressen. Du hast das Recht, aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die u.a. aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO erfolgt, Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einzulegen. die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten wird eingestellt, es sei denn, es können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden, die deine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Du hast das Recht, ohne Angaben von Gründen deine Einwilligung zur jeweiligen Datenverarbeitung zu widerrufen. Dies gilt für die Verarbeitung nach der Zeit des Widerrufs. Die Verarbeitung bis dahin bleibt unberührt. Gerne kannst du dich bei Beschwerden an die Datenschutzbeauftragte des Studentenwerks (Kontaktdaten s. unten) wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: +49 511 120-4500, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de In der App werden die Daten im Normalfall bis zu 12 Monate gespeichert. Solltest du länger als 12 Monate nicht aktiv gewesen sein (sprich Sie haben die App nicht verwendet) oder du löschst dein Konto (über die App), werden all deine zuordenbaren Daten automatisch gelöscht oder anonymisiert. Dabei werden in der App deine personenbezogenen Daten anonymisiert oder gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie nach den vorstehenden Ziffern erhoben oder verwendet worden sind, nicht mehr erforderlich sind oder soweit diese Daten nicht für die strafrechtliche Verfolgung oder zur Sicherung, Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen länger benötigt werden. Nach Löschung des Benutzerkontos werden Daten für die weitere Verwendung automatisch gelöscht, es sei denn, dass nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder du in die darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hast. Die Bewertungen zu Speisen und anderen Leistungen werden hingegen nicht gelöscht, auch wenn die App deinstalliert wird oder dieses Gericht nicht mehr auf den Speiseplan steht. Die Bewertungen beinhalten, außer der UserID die wie o.g. gelöscht oder anonymisiert wird, keine weiteren personenbezogenen Daten. Die UserID wird in unseren Systemen während des Angebots der App genutzt. Serverlogs werden in der Regel so lange vorgehalten, wie es erforderlich ist, um etwaige Fehler analysieren zu können. Im Regelfall liegt dies bei 14 Tagen. Verarbeitungen deiner personenbezogenen Daten zu anderen als den beschriebenen Zwecken erfolgen nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder du in den geänderten Zweck der Datenverarbeitung eingewilligt hast. Im Falle einer Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken als denen, für den die Daten ursprünglich erhoben worden sind, wirst du vor der Weiterverarbeitung über diese anderen Zwecke informiert und es werden dir sämtliche weitere hierfür maßgeblichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die App verwendet zur Darstellung der Mensa-Standorte Google Maps. Information über deinen Standort werden nur auf deinem Gerät gespeichert und zu keinem Zeitpunkt an das Studentenwerk Hannover übermittelt. Die Nutzungsbedingungen von Google Maps kannst du hier nachlesen: www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps/ (https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps/). Die App nutzt Technologie von Google Firebase. Firebase ist Teil der Google Cloud Plattform und bietet für Entwickler viele Dienste an, die du hier einsehen kannst: firebase.google.com/terms/ (https://firebase.google.com/terms/). Einige Dienste von Firebase verarbeiten von dir als Endnutzer*in personenbezogene Daten. Dies ist für die Bereitstellung der Google-Dienste notwendig. Welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck, kannst du unter dem Punkt Datenverarbeitungsinformationen (dataprocessing information) einsehen: firebase.google.com/support/privacy/ (https://firebase.google.com/support/privacy/). Google Firebase verwendet oftmals "Instance-ID´s", die laut den Informationen von Google, gespeichert werden, bis der Endkunde einen API-Aufruf zum Löschen der ID ausführt. Danach werden die Daten 180 Tage nach Aufruf aus dem Live- und Backup System gelöscht. Weitere Informationen findest du unter: firebase.google.com/support/privacy/manage-iids (https://firebase.google.com/support/privacy/manage-iids). Diese Instance-ID´s werden bspw. ermittelt, um zu wissen an welches Gerät Nachrichten übermittelt werden sollen. Das Studentenwerk Hannover, erhält keinerlei personenbezogene Daten von Google Firebase und stellt auch keine Anstrengungen an, die Daten im Nachhinein zu personalisieren und nutzt die Daten lediglich zur Analyse des Nutzungsverhaltens. Es wird keinerlei Garantie für die o. g. Angaben von Google gegeben, es wird sich lediglich auf die bereitgestellten Informationen bezogen. Google ist berechtigt diese Informationen jederzeit zu ändern, zu löschen, die URL (Link auf Google-Webseiten) zu löschen oder zu ändern bzw. die Informationen auf einer anderen Seite bereitzustellen. Informationen des Drittanbieters: Google Dublin, Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland, Fax: +353 (1) 436 1001, bzw. Google Analytics der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA). Nutzerbedingungen: firebase.google.com/terms/  (https://firebase.google.com/terms/) Übersicht zum Datenschutz: firebase.google.com/support/privacy/ (https://firebase.google.com/support/privacy/) sowie die Datenschutzerklärung: policies.google.com/privacy  (https://policies.google.com/privacy) Des Weiteren verwenden wir folgende Dienste von Google Firebase: Cloud Messaging 3.1 Cloud Messaging Cloud Messaging dient dazu, dir Push-Nachrichten oder In-App-Messages zusenden zu können. Dabei wird dem Endgerät eine pseudonymisierte Push-Reference zugeteilt, die den Push-Nachrichten bzw. In-App-Messages als Ziel dient. Die Push-Nachrichten können in den Einstellungen des Endgeräts jederzeit deaktiviert und auch wieder aktiviert werden. Eine Weitergabe deiner personenbezogenen Daten ohne deine ausdrückliche vorherige Einwilligung erfolgt neben den explizit in dieser Datenschutzerklärung genannten Fällen lediglich dann, wenn es gesetzlich zulässig bzw. erforderlich ist. Dies kann u. a. der Fall sein, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen des Nutzers oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Das Studentenwerk Hannover ist für die Erbringung dieses Dienstes auf externe Dienstleister angewiesen, die Teilprozesse oder Serviceleistungen erbringen. Diese werden sorgfältig ausgewählt und schriftlich oder in Textform beauftragt. Bestimmte Informationen werden bereits automatisch verarbeitet, sobald du die App verwendest. Welche personenbezogenen Daten genau verarbeitet werden, haben wir im Folgenden für dich aufgeführt. 1.1 Informationen, die beim Download erhoben werden Beim Download der App werden bestimmte erforderliche Informationen an den von dir ausgewählten App Store (z. B. Google Play oder Apple App Store) übermittelt, insbesondere können dabei der Nutzername, die E-Mail-Adresse, die Kundennummer deines Accounts, der Zeitpunkt des Downloads, Zahlungsinformationen sowie die individuelle Gerätekennziffer verarbeitet werden. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen App Store und liegt außerhalb unseres Einflussbereiches. 1.2 Informationen, die automatisch erhoben werden Du hast zu Beginn die Möglichkeit die App anonym zu nutzen. In diesem Fall werden keinerlei persönlicher Daten übermittelt, sodass jeder der anonym bleiben möchte dies auch sein kann. Wir schätzen die Freiheit der Anonymität sehr, wodurch jedoch die Funktionsfähigkeit der App auf ein Minimum reduziert wird. Auf die Speicherung von Daten des Providers haben wir keinerlei Einflüsse. Solltest du nicht anonym die App benutzen, so wird im Rahmen deiner Nutzung der App automatisiert eine UserID (Benutzer Identifier) erstellt, die für die volle Nutzung der App erforderlich ist. Das Studentenwerk hat jedoch zu keinem Zeitpunkt Kenntnis über die Person hinter der UserID. Für die Erhebung der UserID gilt das berechtigtes Interesse gem. Art. 6 I lit. f DSGVO, um die Funktionsfähigkeit und den fehlerfreien Betrieb der App zu gewährleisten und einen markt- und interessengerechten Dienst anbieten zu können. Die übermittelten Bewertungen werden auf Basis einer Einwilligung nach Art. 6 I lit. a DSGVO erhoben. Du musst deine Bewertung durch aktives Anklicken des „Feedback senden“-Button abschicken oder du wirst in der App aktiv danach gefragt, ob du diese Bewertung übermitteln willst. Die Erhebung der pseudonymisierten Nutzungsdaten erfolgt auf Basis eines berechtigten Interesses nach Art. 6 I f DSGVO i.V.m. Erwägungsgrund 47 (Direktmarketing). Im Nachfolgenden werden die weiteren zu erhebenden Daten gelistet, die notwendig sind zur Bereitstellung der Leistung nach Art. 6 I b und f DSGVO. UserID - mit der Registrierung erhältst du ein Konto mit eine Benutzer ID, an welcher die Daten zugeordnet werden können. Dabei handelt es sich um Pseudonymisierung. AccountPassword - Ein von der App zufällig generiertes Passwort, welches verwendet wird um dich zu autorisieren und dein Konto zu verwalten. Das Ändern des Passworts ist im nach hinein möglich. SelectedCanteen - Deine ausgewähle Mensen oder Cafeteria. Damit die App dir nur Erinnerungen von Gerichten zukommen lässt, welche auch in deiner Mensa angeboten werden. AccessToken - Ein vom Server generierter Token, welchen du mit deinem Passwort erhältst, um dich leichter zu autorisieren. CreatedAt - Das Erstell-Datum deines Kontos, so kann die App den Zuwachs von Benutzern verfolgen. UpdatedAt - Das letzte Änderungsdatum deines Kontos, somit kann die App nachvollziehen wann Änderungen getätigt wurden. LastOnline - Das Datum an welchem du zuletzt die App verwendet hast, damit wir deine Daten nach 1 Jahr nicht Benutzung löschen können FavoriteMeals - Deine favorisierten Gerichte. Dadurch kann die App dich benachrichtigen, wenn eines deiner Wunschgerichte wieder angeboten wird, zum anderen kann die App die Darstellung der Angebote nach den meist favorisierten Gerichten anpassen. MealRatings - Deine Bewertungen der angebotenen Gerichte. Anhand dieser kann das Mensa-Angebot verbessert werden. Markings - Deine Allergene und Kennzeichnungen von Gerichten, welche du entweder nicht verträgst oder nicht magst. Dadurch können einerseits deine Benachrichtigungen an deine Essgewohnheiten angepasst werden, zum anderen können wir das Mensa-Angebot anpassen, um mehr Gäste anzusprechen. Informationen zu deinem Gerät DeviceID - eine vom Server generierte Nummer für dein Gerät. Da es Leute gibt, welche mehrere Geräte haben, unterscheidet die App zwischen diesen angemeldeten Geräten. Dieser Nummer wird folgenden Informationen zugeordnet: PushnotificationToken, DeviceOS, DeviceID und StreamViews PushNotificationToken - Ein von deinem AppStore Provider generierter Schlüssel, über welchen die App Push-Benachrichtigungen senden kann (nur wenn das gewünscht ist) Weitere Informationen hierüber gibt es in dem Abschnitt "Zugriffsrechte der Mobilen App" StreamViews - Die von dir aufgerufenen Menüpunkte/Bereiche der App. Dadurch wird erkannt welche Bereiche der App besonders häufig genutzt werden. Dies hilft den Fokus der Verbesserung dahingehend zu setzen. StreamViews werden nur durch Ihre explizite Zustimmung (zur Verbesserung der App) übermittelt. DeviceOS - Das Betriebssystem und die Version deines Smartphones. Anhand dieses können Fehlerabstürze und die zu testenden Geräte überblickt werden. Zu weiteren Zwecken Eine Übermittlung deiner personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen Zwecken findet nicht statt, es sei denn, dass du gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO deine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt hast, sowie für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Dieser Dienst (nachfolgend „App“) wird von dem Studentenwerk Hannover, Jägerstraße 5, 30167 Hannover als Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der App ermöglichen wir dir den Abruf und die Darstellungen von Informationen über das Mensa-Angebot des Studentenwerks an unterschiedlichen Standorten und eine Auflistung und Filterung gemäß von dir eingegebenen Präferenzen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir dich über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 12 ff. DSGVO. Unter personenbezogenen Daten sind sämtliche Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Darüber hinaus unterrichten wir dich über die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung deiner Daten und, soweit die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist, auch über unsere berechtigten Interessen sowie über deine Rechte. Datenschutzerklärung App Studi|Futter Wenn du Fragen zum Datenschutz hast, schreib uns bitte eine E-Mail oder wende dich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation: Tel. (05 11) 76-88 075 datenschutz@studentenwerk-hannover.de. Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für deinen erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung. Auf einigen unserer Webseiten betten wir YouTube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn du eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchst, wird eine Verbindung zu Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten du besuchst. Wenn du in deinem YouTube-Account eingeloggt bist, kann YouTube dein Surfverhalten dir persönlich zuordnen. Dies verhinderst du, indem du dich vorher aus deinem YouTube-Account ausloggst. Wird ein YouTube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln. Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchtest du dies verhindern, so musst du das Speichern von Cookies im Browser blockieren. Weitere Informationen zum Datenschutz bei YouTube findest du in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google köannst du den Google-Datenschutzhinweisen (http://www.google.com/privacypolicy.html) entnehmen. Dort kannst du im Datenschutzcenter auch deine persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten findest du unter: http://www.dataliberation.org/ Trittst du mit Fragen jeglicher Art per E-Mail oder Kontaktformular mit uns in Kontakt, erteilst du uns zum Zwecke der Kontaktaufnahme deine freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zustellung dieser Daten an uns teilweise unverschlüsselt erfolgt. Deshalb bitten wir darum, uns keine besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten (z. B. Gesundheitsdaten) über das Kontaktformular zukommen zu lassen; nutze dafür sichere Wege wie beispielsweise den Postweg. Alle eingehenden und alle versendeten E-Mails werden in unserem zentralen E-Mailarchiv erfasst und in der Regel für 10 Jahre gespeichert. Diese Speicherung dient zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten für eine ordnungsgemäße Buchführung. Diese Archivierungspflicht betrifft zwar nur E-Mails mit Buchhaltungsbelegfunktion, aber eine systematische Trennung zwischen diesen und anderen E-Mails ist nicht möglich. Zugriff auf archivierte E-Mails erfolgt zum Zweck der Finanzbuchhaltung und des Rechnungswesens, außerdem zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Studentenwerks, wenn die Inhalte von E-Mails fachlich benötigt werden. Für die Kommentarfunktion auf dieser Seite im Mensa-Forum werden neben deinem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Kommentars, deine E-Mail-Adresse und der von dir gewählte Nutzername gespeichert. Unsere Kommentarfunktion speichert die IP-Adressen der Nutzer*innen, die Kommentare verfassen. Da wir Kommentare auf unserer Seite nicht vor der Freischaltung prüfen, benötigen wir diese Daten, um im Falle von Rechtsverletzungen, wie Beleidigungen oder Propaganda, gegen den / die Verfasser*in vorgehen zu können. Dies dient unserer Sicherheit, da wir für widerrechtliche Inhalte auf unserer Webseite belangt werden können, auch wenn diese durch Benutzer*innen erstellt wurden. Wenn du auf unsere Website zugreifst, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen deines Internet-Service-Providers und Ähnliches. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Informationen, welche keine Rückschlüsse auf deine Person zulassen. Diese Informationen sind technisch notwendig, um von dir angeforderte Inhalte von Webseiten korrekt auszuliefern und fallen bei Nutzung des Internets zwingend an. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet: Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website, Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website, Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken. Die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten basiert auf unserem berechtigten Interesse aus den vorgenannten Zwecken zur Datenerhebung. Wir verwenden deine Daten nicht, um Rückschlüsse auf deine Person zu ziehen. Empfänger der Daten sind nur die verantwortliche Stelle und ggf. Auftragsverarbeiter. Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggf. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren. Bezüglich der von dir bei uns gespeicherten Daten hast du folgende Rechte: Auskunft über deine bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO), Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung deiner bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir deine Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung deiner Daten bei uns (Art. 21 DSGVO), Datenübertragbarkeit, sofern du in die Datenverarbeitung eingewilligt oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen hast (Art. 20 DSGVO). Sofern du uns eine Einwilligung erteilt hast, kannst du diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Darüber hinaus kannst du dich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Eine Liste der Aufsichtsbehörden mit Anschrift findest du unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html Innerhalb des Studentenwerks Hannover erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf deine Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten erhalten. Dies sind z. B. Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen und Telekommunikation. Daten dürfen wir grundsätzlich nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit deinen personenbezogene Daten übermitteln, Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen heranziehen. Wir verarbeiten und speichern deine personenbezogenen Daten, solange dies für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Wir verarbeiten personenbezogene Daten mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (als öffentliche Stelle des Landes). Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aufgrund deiner Einwilligung oder aus der Erfüllung von vertraglichen Pflichten oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder im Rahmen der Interessenabwägung / öffentliches Interesse. Allgemeiner Datenschutz Das Studentenwerk Hannover verarbeitet personenbezogene Daten, die zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (u. a. Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit). Darüber hinaus können dies auch Daten sein: die rund um deinen Studierendenstatus erforderlich sind, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z. B. erforderliche Daten im Zahlungsverkehr), Dokumentationen (z. B. Beratungsprotokoll/Kontaktformular) u. a. Mit den folgenden Informationen möchten wir dir einen Überblick über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten durch uns und deine Rechte nach dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Studentenwerk Hannover Anstalt des öffentlichen Rechts Der Geschäftsführer Besuchsadresse: Jägerstraße 5, 30167 Hannover Postadresse: Postfach 58 20, 30058 Hannover Tel. (05 11) 76-88 022 Fax (05 11) 76-88 949 Steuernummer 25 / 207 / 40331 USt-IdNr. DE115650860 Die Datenschutzerklärung wurde in Teilen mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt. Datenschutz  
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Ausbildung beim Studentenwerk  
Studentenwerk Hannover Personalstelle Postfach 58 20 | 30058 Hannover Tel. (05 11) 76-88 022 bewerbung@studentenwerk-hannover.de Du kannst uns auch schon im Rahmen eines Schnuppertags, Praktikums oder des Bundesfreiwilligendienstes kennenlernen. Bewerbungsschreiben Lebenslauf mit Bild Kopie des Schulabschlusszeugnisses und der ­Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre Zeugnisse über Beschäftigungen, Nebenjobs, ­ehrenamtliche Tätigkeiten Nachweise über sonstige Qualifikationen oder Beurteilungen Bewirb dich möglichst Anfang des Jahres für den ­Einstieg im darauf folgenden August. Bitte sende deine Bewerbung gerne per E-Mail, mit den Anlagen in einem PDF-Dokument. Wir stellen regelmäßig jedes Jahr zum 1. August ein. Ausnahmen sind möglich. Die Ausbildung dauert 3 Jahre; manchmal geht’s auch schneller. Wenn du freundlich und offen bist, gute Schulnoten und geringe Fehlzeiten hast und Interesse an einem unserer Ausbildungsberufe, Teamfähigkeit, Einsatzfreude und ein gepflegtes Äußeres mitbringst, dann ist eine Ausbildung bei uns genau richtig. Interesse? - Alles zur Bewerbung Was wir bieten - unsere Pluspunkte     Jahressonderzahlung im November jeden Jahres     Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen (13,29 € pro Monat)     Betriebliche Altersversorgung     Vergünstigtes Jobticket     Vergünstigtes leckeres und gesundes Essen in unseren Mensen und Cafeterien     Zuschuss zur Firmenfitness     Berufskleidung (je nach Ausbildungsberuf)     Prämie für bestandene Abschlussprüfung     Erstattung von Schulmaterial     Familienheimfahrten     Fort- und Weiterbildungsangebote     Externe Praktika in freier Wirtschaft, je nach Ausbildungsberuf z.B. im À-la-carte Restaurant oder beim Immobilienmakler      Vorbereitungskurse für die Abschlussprüfung     Drei Tage Arbeitsbefreiung der Auszubildenden vor der Prüfung     In der Regel Übernahme für mind. 6 Monate nach bestandener Prüfung     Geregelte Arbeitszeiten mit überwiegend 5-Tage-Woche sowie tariflich geregelten Arbeitsbedingungen     Gute Infrastruktur –Arbeitsplatz in der Regel mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar     Einblicke in verschiedene Abteilungen und Arbeitsbereiche     Abwechslungsreicher Arbeitsalltag in einem tollen Team     30 Urlaubstage mit Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr     Aktive Unterstützung durch unserer Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.a. regelmäßige Treffen, z.B. zu einem gemeinsamen Mittagessen     Offene Kommunikation und Information über elektronische Medien Attraktive Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag TVA-L BBIG: 1. Ausbildungsjahr 1.036,82 € 2. Ausbildungsjahr 1.090,96 € 3. Ausbildungsjahr 1.140,61 € Qualitativ hochwertige Ausbildung durch ­engagierte und fachkundige AusbilderInnen Sicherer Ausbildungsplatz mit einer zuverlässigen Entgeltzahlung im öffentlichen Dienst Hier findest du alle Infos, die du zum Thema »Ausbildung beim Studentenwerk« brauchst. Ausbildung beim Studentenwerk Unsere Ausbildungsberufe Wenn du gerne mit Menschen arbeitest und ­organisierst, gut rechnen kannst und sicher in der Rechtschreibung bist, dann ist dieser Beruf etwas für dich. Kauf­leute für Büromanagement organisieren und bearbeiten bürowirtschaftliche und kaufmännische Aufgaben: Sie kümmern sich um Telefon und Post, schreiben Briefe, E-Mails, Rechnungen, organisieren Termine, Veranstaltungen und Reisen und deren ­Abrechnung. Sie bearbeiten Aufgaben in vielfältigen Bereichen: Auftragsbearbeitung, Einkauf, Rechnungswesen, Marketing und Personalverwaltung. Im Studentenwerk lernst du viele verschiedene ­Abteilungen kennen.  Das Besondere der Systemgastronomie: die Ver­einheitlichung der Serviceabläufe und Produkte. Als Fachmann / -frau für Systemgastronomie setzt du ein Standard-Gastronomiekonzept um und sorgst dafür, dass in jeder Filiale Angebot, Qualität und ­Service immer gleich gut sind. Du lernst, einfache ­Speisen und Getränke zuzubereiten, betreust Gäste, präsentierst und verkaufst Produkte. Du bist für die ­Organisation der Arbeitsabläufe im Gastraum und den Personaleinsatz verantwortlich oder unterstützt Kostenkontrollen und Marke­ting­maßnahmen. Fachleute für Systemgastronomie ­arbeiten auch in Einrichtungen der Gemeinschafts­verpflegung – wie Mensen beim Studentenwerk – oder in Cateringunternehmen. Beim Studentenwerk lernst du vielfältige und unterschiedlich große Betriebe ­kennen, denn auf eine einheitliche Qualität legen wir großen Wert.   Als Fachkraft im Gastgewerbe betreust du Gäste in unterschiedlichen Bereichen der Gastronomie. Du schenkst Getränke aus, bedienst im Restaurant, bereitest Veranstaltungen vor, baust Büfetts auf und hilfst in der Küche aus. Bei uns im Studentenwerk arbeitest du in unseren Mensen und Cafeterien. Darüber hinaus erhältst du einen Einblick in die Tätigkeiten im Lager, im Einkauf und in der Betriebsabrechnung. Durch ein Praktikum im Restaurant während deiner Ausbildung stellen wir sicher, dass du auch die Aufgabe der Gästebedienung erfolgreich meisterst. Als gelernte Fachkraft im Gastgewerbe kannst du in gastronomischen Betrieben, z. B. Cafés, Restaurants, Kantinen, Cateringfirmen oder auch in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft arbeiten. Die Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe dauert zwei Jahre. Wenn du Spaß an der Zubereitung von leckeren Gerichten hast, dann ist eine Ausbildung in der Küche vielleicht etwas für dich. Als Koch / Köchin bist du nicht nur für das Herstellen und Anrichten von Speisen zuständig, sondern verantwortest auch die Kalkulation und Organisation von Menüs und Speiseplänen. Du organisierst Arbeitsabläufe in der Küche, kaufst Zutaten ein und lagerst sie fachgerecht. Handwerkliches Geschick und küchentechnisches Wissen sind die Grundlage für diesen Beruf. Etwas Theorie gehört auch dazu: Ernährungs­wissenschaft, Betriebswirtschaft und Hygiene­vorschriften. Beim Studentenwerk lernst du sowohl die Techniken einer Groß­­küche als auch über externe Praktika das ­Kochen in einem À-la-carte-­Restaurant. Der Kontakt mit Menschen liegt dir ebenso wie Mathe und Rechnen? Der Beruf des Immo­bilienkaufmanns / der Immobilienkauf­frau erfordert beides. In der Wohnungswirtschaft geht’s um ­Menschen, die möglichst gut wohnen wollen. Dafür engagieren sich Immobilienkaufleute. Sie ­beraten Kunden in Fragen rund ums Wohnen und ­erwerben, verwalten oder vermitteln Immobilien. Beim Studentenwerk liegt der Schwerpunkt in der Bewirtschaftung unserer Wohnhäuser für Studierende. Dazu gehören: Organisation, kaufmännische Steuerung und Kundenkontakt sowie Marktorientierung. Es erwarten dich junge und internationale ­MieterInnen. Die Ausbildung wird insbesondere für die Themen Maklergeschäfte und Wohnungseigentumsverwaltung durch ein externes Praktikum bei einem Immobilienmakler bzw. einer Immobilien­verwaltungsfirma ergänzt.  
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20-Euro-Gutschein-Aktion  
... erhalten zu Semesterbeginn ihre Gutschrift in der Mensa Caballus. Dazu müssen die Studierenden beim Mensa-Team vor Ort an der Kasse eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ihre MensaCard dann direkt an der Kasse aufgeladen. ... erhalten zu Semesterbeginn eine Gutschrift in der HMTMH-Mensa. Dazu müssen die Studierenden beim Mensa-Team vor Ort an der Kasse eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ihre MensaCard dann direkt an der Kasse aufgeladen. Was? Ab dem 05.10.2020 können sich Studierende der Leibniz Universität Hannover Hochschule Hannover Stiftung Tierärztliche Hochschule Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Fachhochschule für die Wirtschaft eine 20-Euro-Mensa-Gutschrift sichern! Die Gutschrift kann jeweils nur einmal abgeholt werden und ist ausschließlich in den gastronomischen Betrieben (Mensen und Cafeterien) des Studentenwerks Hannover zu nutzen. Die Aktion läuft bis zum 31.03.2022. Wie? Einfach im Zeitraum vom 05.10.2020 bis 31.03.2022 in eine Mensa oder Cafeteria des Studentenwerks Hannover gehen. Das Guthaben wird bei der bargeldlosen Zahlung mit der Hochschulkarte an der Kasse automatisch auf die Karte geladen. Achtung Erstsemester: Die Gutschrift erfolgt nicht sofort, sondern eine Woche nach der ersten Nutzung der Hochschulkarte in der Mensa oder Cafeteria. Studierende der HMTMH und der FHDW, die keine Hochschulkarten mit Mensa-Bezahlfunktion haben, erhalten ihre Gutschrift so: Warum? Die Auswirkungen der Coronakrise haben die Studierenden zum Teil schwer getroffen. Quasi über Nacht sind durch den Wegfall von Nebenjobs wichtige Einnahmen ausgeblieben. Das hat auch unsere Studierenden vor enorme Herausforderungen gestellt. Vielfach sind wir gefragt worden, ob es nicht möglich ist, dass wir die Studentenwerksbeiträge erlassen. Das können wir aber leider nicht. Die Coronakrise hat auch das Studentenwerk Hannover schwer getroffen. Die aktuelle wirtschaftliche Situation ist sehr angespannt. Für die Einnahmeausfälle, die wir in den hochschulgastronomischen Betrieben verzeichnen, erhalten wir keine staatlichen Ausgleichsmittel. Da wir uns aber zu einem wesentlichen Teil aus diesen Einnahmen finanzieren, stellt das auch für uns eine enorme Herausforderung dar. Trotzdem möchten wir einen Beitrag leisten, um die studentische Kasse zu entlasten. Daher haben wir uns für die 20-Euro-Gutschein-Aktion entschieden. Da noch nicht alle Betriebe wieder geöffnet haben und wir möchten, dass möglichst viele Studierende von dem Gutschein / der Gutschrift profitieren,verlängern wir die Aktion bis zum 31.03.2022. Hol dir deinen Mensa-Gutschein! Vom 5. Oktober 2020 bis 31. März 2022 in den Mensen und Cafeterien. 20-Euro-Gutschein-Aktion  
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