Studienstarthilfe
Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund seit dem Wintersemester 2024/25 eine Studienstarthilfe.
Wie viel?
- einmalig 1.000 Euro
- geschenkt (muss nicht zurückgezahlt werden)
- Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Für wen?
- Du bist unter 25 Jahre alt
- Du nimmst dein Erststudium in Vollzeit auf UND
- du hast im Monat vor dem Studienbeginn z.B. eine dieser Leistungen bezogen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Kinderzuschlag (≠ Kindergeld)
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wie stelle ich den Antrag?
- Der Antrag kann über BAföG Digital gestellt werden.
- Beantrage die Studienstarthilfe spätestens einen Monat nach deinem Studienstart.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
- deine Immatrikulationsbescheinigung
- einen Nachweis des Sozialleistungsbezugs durch Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides. Aber Achtung: Der darf nicht älter als sechs Monate sein!
TIPP!
Du möchtest die Studienstarthilfe beantragen, aber dein Nachweis des Sozialleistungsbezugs (zum Beispiel dein Wohngeldbescheid) ist schon älter als sechs Monate? Dann kümmere dich frühzeitig um einen aktuellen Nachweis. Nimm Kontakt zum zuständigen Amt auf und bitte um eine aktuelle Bestätigung, dass du Sozialleistungen beziehst.
