Infos rund ums Wohnen!

Hier findest du die wichtigsten Antworten auf Fragen Rund ums studentische Wohnen. Deine Frage ist nicht dabei? Dann helfen wir gerne persönlich weiter.

Wohnberechtigungsschein (B-Schein)

Einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein) brauchst du, wenn du öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchtest.

Bei uns brauchst du diesen B-Schein für das Studentenwohnhaus Klaus Bahlsen und das Wohnhaus Garbsen. Für alle anderen Wohnhäuser des Studentenwerks Hannover brauchst du ihn nicht.

Den Wohnberechtigungsschein bekommst du bei der Stadt Hannover.


Stadt Hannover - Fachbereich Stadterneuerung und Wohnen
Wohnraumversorgung, Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine
Sallstraße 16, 30171 Hannover
Tel.  (05 11) 1 68-4 38 58

 

Für die Ausstellung des B-Scheins ist das Einkommen entscheidend. Da die Einkommensgrenze für Alleinstehende gering ist (wird individuell errechnet), steht der Wohnberechtigungsschein vielen Studierenden zu. Der B-Schein ist für ein Jahr gültig.

 

Mietkaution - was ist das überhaupt?

Vermieter*Innen können eine Mietkaution nehmen, wenn sie eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten. Das ist ein Geldbetrag, den sie als Sicherheit nutzen, um offene Forderungen oder eventuelle Schäden an der Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses abzusichern. Sind bei Auszug keine offenen Forderungen oder Schäden vorhanden, bekommst du die Kaution zurück. Laut Gesetz darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten hoch sein. Verlangt die Vermieterin oder der Vermieter mehr als drei Nettokaltmieten Kaution, muss man den überschüssigen Betrag nicht zahlen. Eine Mietkaution muss nur gezahlt werden, wenn im Mietvertrag die Höhe, die Art und die Zahlungsweise ausdrücklich vereinbart sind.

Wenn du ein SEPA-Lastschrift-Mandat unterschrieben hast, buchen wir die Kaution zusammen mit deiner ersten Monatsmiete und der einmaligen Bearbeitungsgebühr ab.

Wenn du kein SEPA-Lastschrift-Mandat unterschrieben hast, musst du spätestens bei Beginn des Mietverhältnisses die Kaution an das Studentenwerk Hannover überwiesen haben. Wenn du in bar oder durch Überweisung zahlst, kannst du die Kaution in drei gleiche Raten einteilen. Diese zahlst du dann mit den ersten drei Monatsmieten ab. Eine Ratenzahlung steht dir zu, du musst uns allerdings vorher darüber informieren.

Wenn du die Mietkaution nicht zahlst, dürfen wir dir das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen für die fristlose Kündigung:

  • Die Leistung einer Mietkaution wurde im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.
  • Man ist mit der Zahlung der Kaution mindestens in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Verzug.
  • Der Kündigungsgrund muss explizit im Kündigungsschreiben aufgeführt sein.

Zahlst du die Mietkaution nach, kann das unter Umständen dazu führen, dass die Kündigung unwirksam wird.

 

Du bekommst deine Mietkaution in der Regel etwa acht bis zehn Wochen nach deinem Vertragsende zurück. Wir dürfen deine Mietkaution allerdings sechs bis zwölf Monate einbehalten, um zu prüfen, ob es noch offene Forderungen gibt. Offene Forderungen können sein:

  • Rückstand mit der Mietzahlung (Nettokaltmiete)
  • Rückstand mit der Zahlung der Nebenkosten (Betriebskosten)
  • Durch unsachgemäßen Umgang gewollte oder ungewollte verursachte Schäden am Wohnraum, die repariert werden müssen
  • Vereinbarte Schönheitsreparaturen (hierzu zählt auch die Endreinigung) wurden vor dem Auszug nicht nachgekommen

Wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses eine offene Forderung besteht oder ein Schaden entstanden ist, dürfen wir die Mietkaution teilweise oder sogar ganz einbehalten.

 

Die Mietkaution wird dir auf das Konto überwiesen, das du auf dem Abnahmeprotokoll bei deinem Auszug angegeben hast. Eine Überweisung in ein Nicht-EU-Land ist auch möglich, allerdings mit zusätzlichen Überweisungsgebühren verbunden.

 

Rund um die Anmeldung

Wenn du eine Wohnung oder ein Zimmer beziehst, musst du dich unter dieser Adresse beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt anmelden. Die Wohnung in Hannover kannst du als Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden.

Du musst bei deiner An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt eine schriftliche Bestätigung deines/deiner Vermieter*in (Wohnungsgeberbestätigung) vorlegen, in dem der Ein- oder Auszug bestätigt wird.

 

Achtung! Wer das nicht tut, für den kann es teuer werden. Das Versäumnis gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 € belegt werden!

Also: Die Bescheinigung lieber gleich zusammen mit Pass oder Personalausweis auf das Amt zur Ummeldung mitbringen!

Die Wohnungsgeberbestätigung bekommst du zusammen mit deinem Mietvertrag von uns zugeschickt. Sollte das mal nicht der Fall sein, kannst du sie bei der Wohnhausverwaltung oder deiner Hausleitung anfordern.

Rundfunkbeitrag

Beim Rundfunkbeitrag geht es nicht darum, ob du ein Radio, Fernseher oder Ähnliches tatsächlich besitzt, sondern darum, dass du sämtliche Sender des »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« theoretisch empfangen kannst, also die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Diese sind alleine schon mit einem internetfähigen Handy gegeben. Jeder Haushalt ist dazu verpflichtet diesen Beitrag zu bezahlen.

Zahlen müssen alle Personen ab 18 Jahren, die Mieter*Innen oder Eigentümer*Innen einer Wohnung sind und dort angemeldet sind. Die Nationalität der Mieter*Innen spielt keine Rolle. Es gibt keine Sonderregelungen für ausländische Studierende, auch nicht für Stipendiat*Innen oder Studierende in Austauschprogrammen (z. B. Erasmus). Bezahlt werden muss auch für Wohnungen, die lediglich als Nebenwohnsitz angemeldet sind, da der Beitrag nicht pro Person, sondern pro Wohnung bezahlt wird.

Für jede Wohnung muss nur einmal Beitrag gezahlt werden – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben!

Wenn du in einem Einzelapartment wohnst, hast du eine eigene Wohnung. Also musst du auch den Rundfunkbeitrag bezahlen.

 

Zimmer einer »Flurgemeinschaft« – also Einzelzimmer mit Etagenküchen und Etagenbädern sowie einer Etagenzugangstür – werden vom Beitragsservice grundsätzlich jeweils als eine beitragspflichtige Wohnung bewertet.

Faustregel: Sind Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung oder Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag zu zahlen! Wir empfehlen, die jeweilige Etage erst einmal nur als eine Wohnung anzugeben.

 

Wenn du in einem Doppelapartment oder einer WG lebst, muss nur eine volljährige Person beim »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice« angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen, ganz egal, wie viele Personen dort leben. 

 

Mit der wohnungsbezogenen Abgabe kann sich nun niemand mehr vor der Zahlung »drücken«. Du müsstest selbst nachweisen, dass nicht einmal die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen. In der Regel geht das nicht und du musst den Beitrag entrichten, wenn du nicht befreit bist.

Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden!

 

Unter bestimmten Umständen kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Weitere Infos findest du hier

 

Du hast noch Fragen zur Vermietung? Wir helfen gerne weiter!

Kim Martorell

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 048

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Wohnhausverwaltung

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30167 Hannover

(0511) 76-88 048

E-Mail schreiben

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten: www.studentenwerk-hannover.de/datenschutz

Stella Winkelmann

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 972

Stella Winkelmann

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Susanne Ketzlick

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 029

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Birte Wiedenroth

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 069

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