Fragen und Antworten zum Wohnhaus-Antrag

Du fragst dich, ob du bei uns wohnberechtigt bist, wann du am besten den Antrag ausfüllen solltest und wie lange du auf einen Wohnhausplatz warten musst? Alle Fragen und Antworten zum Wohnhausantrag findest du hier.

Du bist uneingeschränkt wohnberechtigt, wenn du bei einer von uns betreuten hannoverschen Hochschule eingeschrieben bist. Dazu gehören:

  • Leibniz Universität Hannover
  • Hochschule Hannover
  • Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
  • Tierärztliche Hochschule Hannover
  • Medizinische Hochschule Hannover
  • Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover

Außerdem bist du wohnberechtigt, wenn du am Studienkolleg eingeschrieben bist. Ausländische Promotions-Studierende dürfen in der Regel sechs Monate bei uns wohnen. Im Wohnhaus Garbsen dürfen Promotions-Studierende 36 Monate wohnen.

Wenn du neben deinem Studium Assistent*in, Referendar*in oder Volontär*in bist oder eine vergleichbare Tätigkeit ausübst, bist du leider nicht bei uns wohnberechtigt. Auch dann nicht, wenn du einer Erwerbstätigkeit nachgehst, die über das Ausmaß der erforderlichen Studienbedarfsdeckung hinausgeht.

In unserem Wohnhaus Garbsen dürfen auch Auszubildende und Schüler*innen wohnen.

In den Wohnhäusern der Medizinischen Hochschule Hannover sind nur Auszubildende und Schüler*innen und Bedienstete der MHH wohnberechtigt.

Ganz einfach: Fülle den Wohnhausantrag aus. Mit deiner Bewerbung landest du auf unserer Warteliste. Nachdem du einen Wohnhausantrag gestellt hast, bekommst du eine Eingangsbestätigung per Mail.

Achtung: Durch deine Bewerbung entsteht kein Anrecht auf einen Mietvertrag!

Den Wohnhausantrag kannst du jederzeit stellen. Es gibt keine Bewerbungsfristen. Besonders zum Wintersemester solltest du den Antrag aber möglichst früh stellen. In dieser Zeit ist die Nachfrage nach unseren Wohnhausplätzen aufgrund der hohen Zahl an Erstsemestern erfahrungsgemäß höher als das Angebot der freien Plätze.

Die Wohnhausplätze vergeben wir nach dem Eingangsdatum der Bewerbungen. Die Bewerber*innenliste ist für jedes Wohnhaus und jede Wohnform unterschiedlich lang, abhängig von der Nachfrage.

Bei den Einzügen zu den Wintersemestern bevorzugen wir Bachelor-Studierende im 1. Semester, die zum Zeitpunkt der Bewerbung außerhalb der Region Hannover wohnen.

Sobald Wohnraum frei ist und du auf der Warteliste als nächstes dran bist, schreiben wir dich und ein paar andere Bewerber*innen an. Dann bekommst du einen kleinen Überblick über das Wohnhaus, die Miete, die Kaution usw. Wenn du Interesse an dem Angebot hast, melde dich bitte innerhalb der in der Mail genannten Frist schriftlich oder telefonisch zurück. Schnell sein lohnt sich hier.

Achtung: Wenn dir das Angebot nicht gefällt, du aber trotzdem weiter auf der Warteliste bleiben möchtest, musst du uns das telefonisch oder schriftlich mitteilen. Ansonsten erlischt dein Antrag in unserem System und du stehst nicht mehr auf unserer Warteliste.

Nach Erhalt deiner Mieterklärung erstellen wir deine Vertragsunterlagen und senden dir diese per Mail zu.

Hier der Mustermietvertrag in deutsch und englisch.
Und die Allgemeinen Mietbedingungen unserer Wohnheime in deutsch und englisch.

Die Höhe der Miete richtet sich nach Größe und Ausstattung des jeweiligen Wohnraums. Du findest sie bei den einzelnen Wohnhäusern. In der Miete sind schon alle Nebenkosten – wie die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, die Grundsteuer und die Energiekosten – enthalten. Es werden nur noch Mietverträge mit Betriebskostenpauschale abgeschlossen. Alle Nebenkosten sind in der Pauschale mit drin.

Fast alle unsere Wohnräume (außer im Wohnhaus Emdenstraße) sind komplett mit Bett, Kleiderschrank, Schreibtisch mit Rollcontainer, Schreibtischstuhl und mindestens einem Stand- oder Wandregal ausgestattet.

Alle Zimmer in Flurgemeinschaften haben ein eigenes Waschbecken oder einen eigenen Waschtisch mit Unterschrank. Die Fenster haben Verdunkelungen (Plissees, Rollos, usw.). Die Fußböden haben in der Regel Kunststoffbodenbeläge (keine Teppiche).

In den Gemeinschaftsküchen gibt es Herde mit Kochfeldern, Backautomaten, Kühl- und Gefrierschränke sowie Speisefachschränke.

Alles andere – Töpfe, Pfannen, Besteck, Handtücher, usw. – für den privaten Gebrauch musst du bitte selbst mitbringen oder anschaffen. Dazu gehören auch die Reinigungsmittel für dein Zimmer.

Die Ausstattung der Zimmer und Gemeinschaftsräume ist je Wohnhaus unterschiedlich.

In einigen Wohnhäusern ist barrierefreies Wohnen möglich:

  • Studentenwohnheim Klaus Bahlsen
  • Internationale Quartier
  • Wohnheim Heidjerhof
  • Wohnhaus Georgengarten
  • Wohnhaus am Berggarten
  • Wohnheim Garbsen

Wohnhausantrag stellen

Ganz einfach online.

Zum Wohnhausantrag

Tipps für die Wohnungssuche

Du bist bei uns nicht wohnberechtigt oder es dauert dir zu lange, einen Wohnhausplatz zu bekommen? Hier haben wir dir ein paar Tipps für die Wohnungssuche in Hannover zusammengestellt.

Du hast noch Fragen zur Vermietung? Wir helfen gerne weiter!

Kim Martorell

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 048

Kim Martorell

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 048

E-Mail schreiben

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten: www.studentenwerk-hannover.de/datenschutz

Stella Winkelmann

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 972

Stella Winkelmann

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Susanne Ketzlick

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 029

Susanne Ketzlick

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Birte Wiedenroth

Wohnhausverwaltung

Jägerstraße 5
30167 Hannover

(0511) 76-88 069

Birte Wiedenroth

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