Seit dem 01. Juni 2022 können geflüchtete ukrainische Studierende grundsätzlich BAföG beantragen. Allerdings müssen dafür ein paar Voraussetzungen vorliegen:
- Ein Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG)
- Oder eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder 4 AufenthG)
Darüber hinaus müssen auch die sonstigen Voraussetzungen für einen BAföG-Bezug vorliegen.
Mehr Infos zum BAföG allgemein und zum Antrag gibt es auf unserer Website.
https://www.studentenwerk-hannover.de/geld/bafoeg-antrag
Unsere Kolleg*innen der BAföG-Abteilung beraten gerne zu indivduellen Fragen.
https://www.studentenwerk-hannover.de/geld/meine-bafoeg-sachbearbeitung
Informationen zu weiteren Möglichkeiten das Studium zu finanzieren, gibt es bei unserer Sozialberatung. https://www.studentenwerk-hannover.de/beratung