Semesterbeginn ist auch der Beginn des neuen Bewilligungszeitraums beim BAföG. Doch was tun, wenn der Bescheid negativ ist und kein BAföG gezahlt wird?
Viele Studierende überlegen dann, ob sie nicht stattdessen Wohngeld erhalten können.
Doch ob eine Studentin/ein Student Wohngeld bekommen kann, hängt unter anderem davon ab, aus welchem Grund kein BAföG möglich ist und wie viel Einkommen ansonsten zur Verfügung steht.
So können Studierende nur dann Wohngeld beziehen, wenn ihnen dem Grunde nach kein BAföG zusteht. Das bedeutet, dass unabhängig von der Einkommensprüfung schon vorher grundsätzlich klar ist, dass BAföG nicht bewilligt werden kann. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Zweitstudium betrieben wird, ein später Fachwechsel erfolgt ist oder der Leistungsnachweis beim BAföG nicht erbracht werden konnte.
Außerdem können Studierende, die mit Nicht-BAföG-Berechtigten gemeinsam einen Haushalt führen, gegebenenfalls Wohngeld beziehen, wenn das gemeinsame Einkommen nicht zu hoch ist.
Übrigens können auch internationale Studierende, die einen Aufenthaltstitel nach § 16.b AufenthG zum Zweck des Studiums haben, unter bestimmten Umständen Wohngeld erhalten, da die Ausländerbehörde Wohngeld nicht als Sozialleistung betrachtet. Wer jedoch eine Verpflichtungserklärung hat, sollte sich vorher unbedingt beraten lassen.
Mehr Infos darüber, wer Wohngeld erhalten kann, wie dieses berechnet wird und wo du es beantragen kannst, gibt’s auf unserer Seite sonstige Geldquellen - Wohngeld
Hast du weitere Fragen zu Studienfinanzierungsmöglichkeiten, nimm einfach Kontakt zu unserer Sozialberatung auf.