Um einen Überblick zu geben, welche Regelungen im Sozial- und Steuerrecht im Jahr 2022 gelten, haben wir hier einige für Studierende relevante Tarife und Einkommensgrenzen zusammengestellt.
Stand: 01.01.2022; alle Angaben sind ohne Gewähr.
Kranken- und Pflegeversicherung
Studentischer Krankenversicherungstarif, monatlich 88,13 €
Studentischer Pflegeversicherungstarif, monatlich
- Studierende bis 23 Jahre und Studierende mit Kind 22,94 €
- Studierende über 23 Jahre ohne Kind 25,57 €
Freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (bei Einkommen bis maximal 1.096,67 € monatlich).
Mindestbeitrag Krankenversicherung, monatlich 169,98 €
Mindestbeitrag Pflegeversicherung, monatlich
- Versicherte bis 23 Jahre und Versicherte mit Kind 33,45 €
- Versicherte über 23 Jahre ohne Kind 37,29 €
Einkommensgrenze für familienversicherte Studierende, bei Minijobs 450 €,
monatlich (beitragsfrei über Eltern, Ehegatten oder sonstige sonst 470 €
Unterhaltspflichtige mitversichert)
Grenze der Brutto-Haushaltseinnahmen zur Befreiung von bis 2 % der jährlichen
Zuzahlungen (Medikamente, Verbandmittel etc.) für Brutto-Haushalts-
Alleinstehende einnahmen müssen
zugezahlt werden,
darüber hinaus Befreiung
Sozialversicherung
Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, monatlich (Minijob) 450 €
Mindestlohn, pro Stunde 9,82 €, ab Juli 10,45 €
(gilt aber nicht für Praktika unter drei Monaten)
Beitragssätze in der Rentenversicherung 18,6 %
Steuern
Einkünfte von Studierenden, die auf Lohnsteuerkarte mit 1.150 €
Rentenversicherungsabgaben arbeiten, bleiben bei Steuerklasse I
steuerfrei bei einem Bruttomonatslohn von max.
Steuerfreies Existenzminimum für Ledige, pro Jahr 9.984 €
Arbeitnehmerpauschbetrag, pro Jahr 1.000 €
Kindergeld
Kindergeld für
- die ersten beiden Kinder; pro Kind, monatlich 219 €
- das dritte Kind monatlich 225 €
- für jedes weitere Kind; pro Kind, monatlich 250 €
Elterngeld
Höhe des Sockelbeitrags (bei nicht erwerbstätigen Eltern) für
12 Monate insgesamt, monatlich 300 €
Sonstiges
Bildungskredit, monatlich 100 bis 300 €
Arbeitslosengeld II (Regelleistung für Alleinstehende), monatlich 449 € pro Monat
Rundfunkbeitrag, monatlich je Wohnung 18,36 €
(BAföG-Empfänerg*innen, Arbeitslosengeld-II-Bezieher*Innen
u. a. können eine Befreiung beantragen)
Bei weiteren Fragen zu diesen Themen wendet euch bitte an unsere Sozialberatung.