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Regelstudienzeit erhöht

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Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und/oder Sommersemester 2021 studiert haben und nicht beurlaubt waren, bekommen laut Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ein weiteres Semester zur Regelstudienzeit. Damit sollen die Nachteile, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind, ausgeglichen werden.

Die Regelung soll für Studierende sowohl an staatlichen als auch an nichtstaatlichen Hochschulen gelten. Sie gilt auch für Studiengänge mit gesetzlich geregelten Regelstudienzeiten.

Sie wirkt sich außerdem auf den BAföG-Anspruch aus: Studierende, die ihre Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 noch nicht überschritten hatten, haben die Möglichkeit einen Antrag zu stellen.

Hier geht´s zum BAföG-Online-Antrag.

 

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