Du hast deinen BAföG-Antrag noch nicht gestellt? Dann werde jetzt aktiv: Damit du bei bestehendem Anspruch auch für Oktober Förderung erhältst, muss dein Antrag spätestens am 31. Oktober eingehen. Für Studienanfänger*innen kann außerdem die einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro infrage kommen.
BAföG: Jeder Monat zählt
BAföG erhältst du frühestens ab dem Monat, in dem du deinen Antrag stellst. Geht dein Antrag erst im November ein, kannst du für Oktober nachträglich kein BAföG mehr bekommen. Stelle ihn deshalb am besten jetzt über BAföG Digital. Fehlende Nachweise kannst du nachreichen. Auch wenn du unsicher bist, ob du Anspruch hast, lohnt es sich, das prüfen zu lassen. Die Förderung besteht in der Regel zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Antworten auf deine Fragen findest du in unserem BAföG-FAQ.
Studienstart: 1.000 Euro Unterstützung sichern
Laptop, Lernmaterialien oder Mietkaution: Zum Studienbeginn kommen einige Ausgaben zusammen. Die Studienstarthilfe unterstützt dich mit einmalig 1.000 Euro, die du nicht zurückzahlen musst. Sie ist unabhängig vom BAföG und wird darauf nicht angerechnet.
Du kannst sie beantragen, wenn du bei Studienbeginn unter 25 Jahre alt bist, erstmals ein Vollzeitstudium aufnimmst und im Monat davor bestimmte Sozialleistungen bezogen hast, zum Beispiel Grundsicherungsgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Kindergeld allein reicht dafür nicht aus. Für den Antrag brauchst du deine Immatrikulationsbescheinigung und einen Nachweis über den Sozialleistungsbezug. Mehr zur Studienstarthilfe.
Beachte die Frist: Bei Studienbeginn im September muss dein Antrag spätestens am 31. Oktober 2026 eingehen. Hat dein Studium im Oktober begonnen, hast du bis zum 30. November 2026 Zeit. Die Studienstarthilfe beantragst du gesondert über BAföG Digital.
