Die Semesterferien bieten vielen Studierenden die Gelegenheit, ihr Konto mit einem Ferienjob aufzubessern. Wenn du in der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeitet, gibt es einiges zu beachten:
Arbeiten in Vollzeit
In den Semesterferien darfst du mehr Stunden und auch in Vollzeit arbeiten. Das gilt allerdings nur während der offiziellen vorlesungsfreien Zeit (nicht während der Vorlesungszeit oder eines Urlaubssemesters). Informiere dich deshalb unbedingt auf der Website deiner Hochschule über den genauen Zeitraum, damit du nicht versehentlich im Semester einer Vollzeitbeschäftigung nachgehst.
Sozialversicherungen
Beschränkt sich deine Beschäftigung ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit, bleibt sie in der Regel sozialversicherungsfrei. Dabei spielen weder dein Einkommen noch die Anzahl deiner Arbeitsstunden pro Woche eine Rolle.
Begrenzung der Arbeitszeit
Dein Semesterferien-Job muss als kurzfristige Beschäftigung angelegt sein. Er muss also von Anfang an auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein. Das sollte bereits im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
BAföG
Wenn du BAföG erhältst, solltest du deinen Verdienst im Blick behalten. Einkommen über 603 € brutto im Monat (Stand: 2026) werden anteilig auf deine Förderung angerechnet.
Einkommensteuer
Auch als Student*in bist du grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen aber unter dem jährlichen Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), kannst du eine eventuell gezahlte Einkommensteuer mit einer Steuererklärung im Folgejahr oft zurückholen.
Versicherungen
Auch mit einem Semesterferien-Job musst du keine (zusätzlichen) Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen. Wichtig ist aber: Du musst grundsätzlich krankenversichert sein und deine Krankenkasse vor Beginn des Jobs über die Beschäftigung informieren.
Familienversicherung
Wenn du über deine Eltern familienversichert bist, solltest du dein Einkommen im Blick behalten. Die beitragsfreie Familienversicherung gilt nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. Im Zweifel berät dich deine Krankenkasse.
📸Tim Douglas (pexels.com)
