Gute Nachrichten für alle, die neben dem Studium arbeiten: Ab 2026 gelten neue, höhere Grenzen beim Jobben.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich auf 13,90 Euro pro Stunde.
Minijob-Grenze wird angehoben
Mit der Mindestlohn-Erhöhung steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro pro Monat. Das bedeutet: Du kannst mehr arbeiten bzw. mehr verdienen, ohne dass dein Job sozialversicherungspflichtig wird.
Krankenversicherung: Familienversichert bleiben
Bis zu einem monatlichen Einkommen von 603 Euro kannst du in der Regel bis zu deinem 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert bleiben. Hast du freiwilligen Wehrdienst geleistet, verlängert sich die Familienversicherung sogar um maximal ein weiteres Jahr.
BAföG: Einkommen bleibt anrechnungsfrei
Auch fürs BAföG ist die neue Grenze relevant: Bis 603 Euro im Monat bleibt dein Einkommen anrechnungsfrei (unter Berücksichtigung der Werbungskosten- und Sozialpauschalen).
Unser Tipp:
Wenn du jobbst (oder es planst), lohnt sich ein genauer Blick auf deine Stunden und dein Einkommen. So bist du bei Versicherung und BAföG auf der sicheren Seite. Weitere Infos gibt es hier. Bei Fragen hilft dir unsere Sozialberatung gerne weiter.
Fotonachweis: iMin Technology (pexels.com)
