Beratung

Ende der studentischen Krankenversicherung

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Das Jahr neigt sich dem Ende zu und das nächste rückt unaufhaltsam näher. Alle, bei denen im nächsten Jahr der 30. Geburtstag vor der Tür steht, sollten unbedingt auch die damit verbundene Änderung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick zu haben.

Nur bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wurde, besteht die Versicherungspflicht für Studierende und damit die Möglichkeit, im Studierendentarif der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Wer darüber hinaus studiert, muss in der Regel in den Tarif der freiwilligen Versicherung wechseln. Dieser wird prozentual von einem unterstellten Mindesteinkommen in Höhe von 1.096,67 € erhoben und liegt derzeit bei rund 153,53 € zuzüglich ca. 34 € für die Pflegeversicherung und eventueller Zusatzbeiträge.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung in der studentischen Versicherung beantragt werden.

Mehr Infos zum Ende der Versicherungspflicht und dazu, in welchen Fällen eine Verlängerung der studentischen Versicherung möglich ist, erläutern wir im Bereich Krankenversicherung unserer Homepage auf der Seite Versicherungen.

Hast du weitere Fragen zum Thema Krankenversicherung, wende dich an unsere Sozialberatung.

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