Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Du kannst dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn du BAföG bekommst und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Die Befreiung gilt für den Zeitraum, in dem dein BAföG bewilligt wurde.
Antragstellung
Für den Antrag brauchst du eine Kopie deines BAföG-Bescheids. Wenn du in einer WG wohnst, musst du zusätzlich die Namen deiner Mitbewohner*innen angeben.
Gut zu wissen:
- Du kannst die Befreiung bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragen.
- Pro Wohnung wird der Rundfunkbeitrag nur einmal fällig. Ihr könnt euch den Beitrag also teilen.
- Ist eine Person vom Beitrag befreit, gilt das nicht automatisch für die ganze WG.
- Auch ohne BAföG kannst du die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen. Das gilt, wenn dein Einkommen unter den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt (Härtefallregelung). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Möglichkeit 2022 in einem Fall bestätigt.
Weite Informationen findest du auf der Website des »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«.
