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BAföG zurückzahlen

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Viele Studierende haben Sorge vor hohen BAföG-Schulden nach dem Studium. Doch die Sorgen sind unbegründet, selbst wenn du du später keinen gut bezahlten Job finden solltest. Grundsätzlich gilt: BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss, den du gar nicht zurückzahlen musst, und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Bei diesem Darlehen gibt es eine klare Grenze: Du musst höchstens 10.010 Euro zurückzahlen.

Wann beginnt deine Rückzahlung?

Direkt nach dem Studium musst du noch nichts zurückzahlen. Erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung. Die Standardrate beträgt 130 Euro im Monat für maximal 77 Monate.

Was passiert, wenn dein Einkommen niedrig ist?

Die BAföG-Rückzahlung richtet sich nach deinem Einkommen. Wenn du unter bestimmten Freibeträgen liegst, kannst du dich von der Rückzahlung freistellen lassen.

Dann gilt:

  • entweder reduzierte Raten (mindestens 42 Euro monatlich)
  • oder komplette Freistellung ohne Zahlung

Auch wenn du nur niedrige Raten zahlen kannst, bist du nach 77 Monatsraten schuldenfrei, selbst wenn du insgesamt weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt hast. Falls du es trotz nachweisbarer Bemühungen innerhalb von 20 Jahren nicht schaffst, die 77 Raten zu zahlen, wird dir die restliche Schuld erlassen.

Extra-Tipp: Rabatt bei Einmalzahlung

Du kannst deine BAföG-Schuld deutlich reduzieren, wenn du sie auf einmal zurückzahlst. Je nach Höhe der Restschuld ist eine Verringerung um bis zu 38 Prozent möglich. Weitere Infos findest du auf der Website des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Wichtig: Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt

Für die Rückzahlung ist nicht das Studentenwerk Hannover, sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Dort findest du auch alle Infos, Online-Formulare und ein Erklärvideo rund um die BAföG-Rückzahlung.

⚠️ Ganz wichtig: Adresse beim BVA melden!

Wenn du während des Zeitraums deiner BAföG-Rückzahlung umziehst, reicht es nicht, deine neue Adresse nur beim Studentenwerk Hannover zu melden. Du musst jede Anschriftenänderung unbedingt auch dem Bundesverwaltungsamt mitteilen. Wenn das BVA deine Adresse recherchieren muss, können Kosten entstehen, die du selbst tragen musst.


Weitere Infos zum BAföG findest du in unserem BAföG-FAQ.

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