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BAFÖG-ABC

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Antrag, Leistungsnachweis, Vermögen, Rückzahlung … Beim BAföG tauchen schnell viele Begriffe auf. Damit du nicht den Überblick verlierst, haben wir dir die wichtigsten Infos alphabetisch sortiert.

Antrag

Deinen Antrag stellst du auf www.bafoeg-digital.de. Wenn du einen Anspruch auf BAföG hast, wird es erst ab dem Monat gewährt, in dem du deinen Antrag gestellt hast. Und weil BAföG meist nur für ein Jahr bewilligt wird, denk rechtzeitig an deinen Folgeantrag (spätestens 3 Monate vor Ablauf).

Ausland

In der EU und der Schweiz erhältst das gleiche BAföG, als würdest du in Deutschland studieren; außerhalb der EU bis zu 5 Semester. Durch höhere Förderungssätze haben im Ausland oft auch Studierende Anspruch, die in Deutschland kein BAföG bekommen. Wichtig: Den Auslands-BAföG-Antrag stellst du mindestens 6 Monate vor deinem Auslandsstart bei einem zuständigen Amt (nicht beim Studierendenwerk Hannover). 

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt immer im Voraus zum Ende eines Monats – also beispielsweise Ende Mai für den Monat Juni. Ob und wie viel BAföG gezahlt wird, hängt von der Höhe deines Einkommens und vom Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners, bzw. deiner Ehepartnerin ab.

Bewilligungszeitraum

Dein Bewilligungszeitraum (BWZ) ist die Zeit, für die du BAföG bekommst. Das sind meistens 12 Monate. Danach brauchst du einen Folgeantrag, damit dein BAföG ohne Pause weiterläuft. Stell den Folgeantrag 3 Monate vor Ablauf deines aktuellen BWZ, um Förderpausen zu vermeiden.

Einkommen

Gib im BAföG-Antrag alle Einnahmen an, die du im Bewilligungszeitraum hast, da sie deine Förderung beeinflussen können. Außerdem zählt das Einkommen deiner Eltern, deines Ehepartners oder -partnerin aus dem vorletzten Kalenderjahr. Ist es aktuell niedriger, kannst du mit einem Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) eine höhere Förderung beantragen.

Fachrichtungswechsel

Du merkst, dass dein Studienfach doch nichts für dich ist und du den Studiengang wechseln willst? Bis zum Beginn des 5. Fachsemesters (also innerhalb der ersten 4 Semester) ist das in der Regel kein Problem. Danach kann dein BAföG-Anspruch gefährdet sein. So oder so: unbedingt in unserer BAföG-Abteilung beraten lassen!

Flexibilitätssemester

Das Flexi-Semester verlängert deine BAföG-Förderung um ein Semester ohne Angabe von besonderen Gründen. Wichtig: Du darfst es nur einmal pro Studium (Bachelor ODER Master) sowie direkt nach der regulären BAföG-Förderungsdauer oder nach einer bereits verlängerten Förderungszeit nutzen.

Hochschulwechsel

Du wechselst die Hochschule und ziehst in eine andere Stadt? Dann ändert sich auch die Zuständigkeit der BAföG-Abteilung. Deswegen musst du die BAföG-Abteilung unbedingt vorher darüber informieren. Wechselst du nicht nur die Hochschule, sondern auch die Fachrichtung, kann das auch Einfluss auf dein BAföG haben (siehe oben).

Jobbing

Du darfst im BAföG-Bezug durchschnittlich bis zu 603 € brutto im Monat dazuverdienen, ohne dass sich deine Förderung verringert. Das sind 7.236 € im Bewilligungszeitraum (12 Monate). Verdienst du mehr, bekommst du trotzdem BAföG. Es wird nur entsprechend gekürzt.

Krankheiten

Wenn du krank bist, lass dir das unbedingt von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigen! Gerade bei Krankheiten, die deine Studiendauer beeinflussen, ist das besonders wichtig. Kannst du diese Zeiten belegen, kannst du eventuell länger BAföG bekommen!

Leistungsnachweis

Zu Beginn des 5. Fachsemesters musst du einen Leistungsnachweis einreichen, um deinen Studienfortschritt nachzuweisen. Kannst du ihn nicht erbringen, solltest du dich frühzeitig beraten lassen: Bei wichtigen Gründen für eine Studienverzögerung ist Förderung oft trotzdem möglich, muss aber rechtzeitig geklärt werden.

Rückzahlung

BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Zurückzahlen musst du höchstens 10.010 €. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderung, beträgt bei ausreichendem Einkommen meist 130 € monatlich und läuft maximal 77 Monate. Wenn dein Einkommen zu niedrig ist, kannst du freigestellt werden oder weniger zahlen. Im Zweifel werden Restschulden nach 20 Jahren erlassen.

Studienabschlusshilfe

Oft endet das BAföG kurz vor dem Studienabschluss, weil die Förderungshöchstdauer knapp bemessen ist. In diesem Fall kannst du für bis zu 12 Monate Studienabschlusshilfe als zinsloses Staatsdarlehen beantragen, wenn du die Voraussetzungen für den Abschluss spätestens vier Semester nach Förderungsende erfüllst.

Studienstarthilfe

Erstsemester unter 25 können eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 € erhalten, wenn im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag) bezogen wurden. Die Hilfe ist ein Zuschuss, wird nicht auf BAföG angerechnet und kann unabhängig davon über BAföG digital beantragt werden.

Vermögen

Beim BAföG musst du dein Vermögen angeben: Bis 30 Jahre hast du einen Vermögensfreibetrag von 15.000 € und ab 30 Jahren 45.000 €. Nur was darüber liegt, wird aufs BAföG angerechnet. Wichtig: Es gibt einen automatischen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Mache also vollständige und ehrliche Angaben.

Zinsen

Für das im Rahmen der Förderungshöchstdauer erhaltene BAföG musst du keine Zinsen zahlen. Das bekommst du zur Hälfte als Zuschuss, der überhaupt nicht zurückgezahlt werden muss, und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen.


Du hast noch Fragen?

Schau doch mal in unser BAföG-FAQ oder die BAföG-Checkliste! Außerdem findest du hier deine BAföG-Ansprechpartner:innen.

 

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