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Auswirkungen der verlängerten Regelstudienzeit aufs BAföG

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Studierende können rückwirkend einen BAföG-Antrag für das Wintersemester 2020/21 stellen, wenn sich ihr Anspruch erst durch die Niedersächsischen Beschlüsse zur Corona-Regelstudienzeit ergibt.

Update 03.02.2022

Auch das laufende Wintersemester 2021/22 wird vom Land Niedersachsen nicht auf die individuelle Regelstudienzeit angerechnet. Damit soll verhindert werden, dass Studierenden aus den pandemiebedingten Einschränkungen ihres Studiums seit mittlerweile vier Semestern zu starke Nachteile entstehen.
In Bezug auf das BAföG ergeben sich dadurch zwei wichtige Vorteile:
Erstens verlängert sich die Förderungshöchstdauer, also der Zeitraum, für den man maximal BAföG bekommen kann, um bis zu vier Semester.
Zweitens verschiebt sich der Zeitpunkt, zu dem der Leistungsnachweis erbracht werden muss, um weiterhin BAföG zu beziehen. Normalerweise steht dies nach dem 4. Semester an, nun bleiben bis zu vier Semester mehr Zeit - wenn man in allen als Corona-Nullsemester geltenden Semestern immatrikuliert war.

Update 29. Juni 2021

In Niedersachsen ist das dritte Corona-Semester in Kraft getreten – damit verlängert sich auch der Anspruch auf BAföG-Förderung. Studierende, deren Förderungshöchstdauer am Ende des WiSe 2019/20 noch nicht abgelaufen war, erhalten die Verlängerung der Corona-Semester, sofern sie im SoSe 2020, WiSe 20/21, SoSe 2021 noch immatrikuliert waren. Da das Corona-Semester als Nullsemester gezählt wird, verschiebt sich auch der Zeitpunkt zur Vorlage der Leistungsberechtigung entsprechend nach hinten. Falls ihr nicht sicher seid, ob auch ihr von der verlängerten Förderungshöchstdauer betroffen seid, stellt vorsorglich einen Antrag.

Update 26. April 2021

Die ursprüngliche Frist bis zum 30. April 2021 wurde einmalig verlängert bis zum 31. Mai 2021! Bis dahin können also noch Anträge gestellt werden.

Die rückwirkende Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie war erst im Dezember 2020 beschlossen worden, deshalb haben einige Studierende den Antrag auf BAföG für das Wintersemester 2020/21 zu spät oder gar nicht gestellt. Diesen Studierenden soll jetzt die Möglichkeit gegeben werden, dies nachzuholen. Sie können bis zum – neu – 31. Mai 2021 einen rückwirkenden Antrag auf BAföG für das Wintersemester 2020/21 stellen, wenn sich ihre Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-Regelstudienzeitverlängerung über das Sommersemester 2020 hinaus verschoben hat.

Zweites »Corona-Semester« beschlossen


Aufgrund der andauernden Einschränkungen der Studierenden durch die Pandemie hat der Niedersächsische Landtag am 16. März 2021 die Regelung erweitert und die Verlängerung der Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester beschlossen. Dies gilt für alle Studierenden, die im Zeitraum zwischen Beginn des Sommersemesters 2020 und Ende des Sommersemesters 2021 mindestens zwei Semester immatrikuliert sind bzw. waren.

Die zweite Verlängerung der Regelstudienzeit kommt für Studierende von Universitäten und einigen Fachhochschulen noch rechtzeitig, um für das Sommersemester 2021 den Antrag auf BAföG zu stellen. Studierende an Fachhochschulen, deren Semester bereits am 1. März begann, haben jetzt die Möglichkeit, einen rückwirkenden Antrag ab 1. März 2021 zu stellen, wenn sie wegen des späten Beschlusses über die zweite Regelstudienzeitverlängerung keinen rechtzeitigen Antrag auf BAföG-Leistungen gestellt haben.

Wichtig für die betroffenen Studierenden: Wer bereits BAföG bezieht, wird vom Studentenwerk Hannover in den nächsten Tagen angeschrieben. Wer keine Post bekommt, wende sich bitte an die / den zuständige/n SachbearbeiterIn.

 

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