Geld

1.000 € zum Studienstart

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Ein Studium beginnt oft mit vielen neuen Eindrücken, aber auch mit einigen Kosten. Genau hier setzt die Studienstarthilfe an: Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du einmalig 1.000 € zum Start deines Studiums erhalten.

Wer kann die Studienstarthilfe bekommen?

Du kannst die Studienstarthilfe beantragen, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:

  • Du bist unter 25 Jahre alt und startest zum Sommersemester 2026 dein erstes Studium in Vollzeit.
  • Im Monat vor Studienbeginn hast du beispielsweise eine der folgenden Leistungen bezogen:
    • Bürgergeld (SGB II)
    • Kinderzuschlag (nicht Kindergeld)
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wie viel Geld gibt es?

  • einmalig 1.000 €
  • Das Geld ist ein Zuschuss – du musst es nicht zurückzahlen.
  • Die Studienstarthilfe ist unabhängig vom BAföG und wird nicht darauf angerechnet.

So stellst du den Antrag

Den Antrag stellst du online über www.bafoeg-digital.de.
Wichtig: Der Antrag muss spätestens einen Monat nach deinem Studienstart gestellt werden.

Diese Unterlagen brauchst du

  • deine Immatrikulationsbescheinigung
  • einen Nachweis über den Sozialleistungsbezug (z. B. Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids, der nicht älter als sechs Monate ist)

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