Ein Studium beginnt oft mit vielen neuen Eindrücken, aber auch mit einigen Kosten. Genau hier setzt die Studienstarthilfe an: Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du einmalig 1.000 € zum Start deines Studiums erhalten.
Wer kann die Studienstarthilfe bekommen?
Du kannst die Studienstarthilfe beantragen, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:
- Du bist unter 25 Jahre alt und startest zum Sommersemester 2026 dein erstes Studium in Vollzeit.
- Im Monat vor Studienbeginn hast du beispielsweise eine der folgenden Leistungen bezogen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Kinderzuschlag (nicht Kindergeld)
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wie viel Geld gibt es?
- einmalig 1.000 €
- Das Geld ist ein Zuschuss – du musst es nicht zurückzahlen.
- Die Studienstarthilfe ist unabhängig vom BAföG und wird nicht darauf angerechnet.
So stellst du den Antrag
Den Antrag stellst du online über www.bafoeg-digital.de.
Wichtig: Der Antrag muss spätestens einen Monat nach deinem Studienstart gestellt werden.
Diese Unterlagen brauchst du
- deine Immatrikulationsbescheinigung
- einen Nachweis über den Sozialleistungsbezug (z. B. Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids, der nicht älter als sechs Monate ist)
