Hilfsfonds für Studierende mit Kind und Studierende mit Handicap

Der Nothilfefonds ist auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Kind und Studierenden mit Behinderung/chronischer Erkrankung zugeschnitten. Diesen Studierenden fällt es in der Regel schwer, die steigenden Kosten in allen Bereichen durch zusätzliches Jobben aufzufangen; zudem sind die finanziellen Engpässe dieser Studierendengruppe meist höher.

Hilfsfonds für Studierende mit Kind und Studierende mit Handicap

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Fragen und Antworten

Studierende mit Kind, schwangere Studentinnen und Studierende mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung, die an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Hannover studieren, nicht bei den Eltern wohnen und nicht beurlaubt sind und deren monatliches Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt (Näheres zu den Einkommensgrenzen siehe unter „Wie hoch ist die Beihilfe“).

Hochschulen im Zuständigkeitsbreich des Studentenwerks Hannover:

  • Leibniz Universität Hannover
  • Hochschule Hannover
  • Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
  • Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover
  • Medizinische Hochschule Hannover
  • Tierärztliche Hochschule Hannover

Kollegiat*innen des Studienkollegs der Leibniz Universität Hannover, die den Studentenwerksbeitrag zahlen, können ebenfalls einen Antrag stellen.

Achtung: Leichte Beeinträchtigungen bei Studierenden mit chronischer Krankheit/Behinderung, die die Möglichkeiten zum Jobben nicht mindern, können nicht anerkannt werden. Im Zweifel sollen die Studierenden ein ärztliches Attest vorlegen, in dem bestätigt wird, dass die chronische Krankheit/die Behinderung die Möglichkeiten zum Jobben beeinträchtigt.

Studierende, die BAföG erhalten, können die Beihilfe nicht beantragen. Da es sich bei dem Fonds um öffentliche Mittel handelt, sind diese beim BAföG voll anzurechnen: Die Förderung aus dem Fonds würde in voller Höhe von der BAföG-Förderung abgezogen werden. Hierbei ist jedoch hervorzuheben, dass BAföG-Empfänger*innen zweimal einen Heizkostenzuschuss über die BAföG-Abteilung erhalten (haben).

Studierende, die bei den Eltern wohnen, können die Beihilfe nicht beantragen, da die Einkommensverhältnisse der Eltern in diesem Verfahren nicht überprüft werden können.

Der Antrag wird per E-Mail mithilfe eines Formulars gestellt, das auf der Website des Studentenwerks abgerufen werden kann. Nähere Infos findest du unter „Wie stelle ich einen Antrag?“

Betroffene Studierende können eine einmalige Beihilfe in Höhe von bis zu 800 € erhalten.

Die Mittel sind begrenzt. Wenn sie ausgeschöpft sind, können keine weiteren Beihilfen vergeben werden. Darüber werden wir gesondert informieren. Also: Es lohnt sich, möglichst schnell einen Antrag zu stellen.

Sie beträgt höchstens 800 € und wird nach folgender Staffel errechnet:

Studierende mit Kind
Regelmäßiges monatliches Einkommen unter 1.000 € für die Studentin / den Studenten plus 620 € für jedes Kind bei Alleinerziehenden bzw. plus 310 € für jedes Kind bei Studierenden, die mit dem anderen Elternteil in einem Haushalt leben: Einmalige Beihilfe in Höhe von 800 €

Regelmäßiges monatliches Einkommen zwischen 1.000 € und 1.100 € für die Studentin / den Studenten plus 620 € für jedes Kind bei Alleinerziehenden bzw. plus 310 € für jedes Kind bei Studierenden, die mit dem anderen Elternteil in einem Haushalt leben. Einmalige Beihilfe in Höhe von 600 €

 

Schwangere Studentinnen
Regelmäßiges monatliches Einkommen unter 920 €: Einmalige Beihilfe in Höhe von 800 €

Regelmäßiges monatliches Einkommen zwischen 920 € und 1.020 €: Einmalige Beihilfe in Höhe von 600 €

 

Studierende mit chronischer Krankheit/Behinderung
Regelmäßiges monatliches Einkommen unter 850 €: Einmalige Beihilfe in Höhe von 800 €

Regelmäßiges monatliches Einkommen zwischen 850 € und 950 €: Einmalige Beihilfe in Höhe von 600 €

Die Beihilfe wird einmalig in voller Höhe ausgezahlt.

Zuerst füllst du das Antragsformular (möglichst nicht handschriftlich) vollständig aus. Dann druckst du es aus und unterschreibst es.
Zusammen mit den beizufügenden Unterlagen (siehe: Welche Unterlagen muss ich einreichen) schickst du das Formular per E-Mail an Hilfsfonds.Soziales(at)studentenwerk-hannover.de.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters
  • vollständiger Kontoauszug des Monats, der vor der Antragstellung liegt (Der Kontoauszug muss den Namen der Antragstellerin/des Antragstellers enthalten)

Studierende mit Kind fügen außerdem bei:

  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
  • Wenn das Kind/die Kinder nicht im eigenen Haushalt leben: Nachweis über Unterhaltszahlungen

Schwangere Studentinnen fügen außerdem bei:

  • Nachweis über Schwangerschaft (i. d. R. Mutterpass)

Studierende mit chronischer Krankheit/Behinderung fügen außerdem bei:

  • Attest über Beeinträchtigung bzw. über längerfristige Erkrankung

Nein. Da es sich bei dem Hilfsfonds um öffentliche Mittel handelt, sind diese beim BAföG voll anzurechnen: Die Förderung aus dem Fonds würde in voller Höhe von der BAföG-Förderung abgezogen werden. Hierbei ist jedoch hervorzuheben, dass BAföG-Empfänger*innen zweimal einen Heizkostenzuschuss über die BAföG-Abteilung erhalten (haben).

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beihilfe.

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