Hilfsfonds Energiekosten für Studierende, die aufgrund der steigenden Preise von Armut betroffen sind
Dieser Nothilfefonds ist für Studierende gedacht, die Schwierigkeiten haben, die steigenden Energiekosten aufzufangen.
Bitte beachtet: Der Hilfsfonds Energiekosten läuft aus. Ihr könnt noch bis zum 31.08.2023 einen Antrag stellen!
Hilfsfonds Energiekosten für Studierende, die aufgrund der steigenden Preise von Armut betroffen sind
Fragen und Antworten
Von Armut betroffene Studierende und Studienkollegiat*innen mit deutschem Wohnsitz, die an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Hannover studieren, nicht beurlaubt sind, nicht bei den Eltern wohnen und Schwierigkeiten haben, die gestiegenen Energiekosten zu zahlen.
Hochschulen im Zuständigkeitsbreich des Studentenwerks Hannover:
- Leibniz Universität Hannover
- Hochschule Hannover
- Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
- Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover
- Medizinische Hochschule Hannover
- Tierärztliche Hochschule Hannover
Kollegiat*innen des Studienkollegs der Leibniz Universität Hannover, die den Studentenwerksbeitrag zahlen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können ebenfalls einen Antrag stellen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
- Die monatlichen regelmäßigen Einnahmen liegen unter 800 € (und damit erheblich unter dem BAföG-Höchstsatz).
- Es wird im Antrag bestätigt, dass die gestiegenen Energiekosten zu einer Notlage geführt haben.
Studierende, die BAföG erhalten, können die Beihilfe nicht beantragen. Da es sich bei dem Fonds um öffentliche Mittel handelt, sind diese beim BAföG voll anzurechnen: Die Förderung aus dem Fonds würde in voller Höhe von der BAföG-Förderung abgezogen werden. Hierbei ist jedoch hervorzuheben, dass BAföG-Empfänger*innen zweimal einen Heizkostenzuschuss über die BAföG-Abteilung erhalten (haben).
Studierende, die in der Zeit vom 01.09.2022 bis 31.12.2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, können die Beihilfe nicht beantragen, da diese zusätzlich im März 2023 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von bis zu 415 € erhalten.
Studierende, die in einem Wohnheim des Studentenwerks Hannover wohnen, können die Beihilfe nicht beantragen, da diese Studierenden bereits durch die Decklung der Nebenkosten im Jahr 2023 entlastet werden.
Der Antrag wird unter folgendem Link gestellt: https://studentenwerk-hannover-hilfsfonds-energie.de/
Du folgst dem folgenden Link: https://studentenwerk-hannover-hilfsfonds-energie.de/
Dort wird genau beschrieben, wie der Antrag gestellt wird.
- Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters
- Vollständiger Kontoauszug vom 01.02.2023 bis 28.02.2023. Der Kontoauszug muss den Namen der Antragstellerin/des Antragstellers enthalten. (keine Screenshots)
-
Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis und Meldebescheinigung
Nein. Da es sich bei dem Hilfsfonds um öffentliche Mittel handelt, sind diese beim BAföG voll anzurechnen: Die Förderung aus dem Fonds würde in voller Höhe von der BAföG-Förderung abgezogen werden. Hierbei ist jedoch hervorzuheben, dass BAföG-Empfänger*innen zweimal einen Heizkostenzuschuss über die BAföG-Abteilung erhalten (haben).
Anträge können bis zum 31.08.2023 über das Online-Portal gestellt werden. Danach ist keine weitere Antragsstellung mehr möglich.
Der Hilfsfonds läuft aus. Mehr Info in unserer News.