Mehr BAföG für Studierende

Der Bundestag hat das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundestag beschlossen. Die beschlossenen Änderungen gelten ab August/September 2022 für neue BAföG-Bewilligungen, sonst einheitlich ab Oktober 2022.

Was sich alles verändert seht ihr hier kurz zusammengefasst in unseren Youtube-Video.

Weitere Informationen zur Reform und zum BAföG findet ihr weiter unter auf dieser Seite.

Die BAföG-Reform im Überblick

Hier auf unserer Aktionsseite zur BAföG-Reform geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Die Elternfreibeträge steigen um + 20,75 %.

Die Bedarfssätze steigen um + 5,75 %, und um 11% wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Auch wenn du dich erst später im Leben für ein Studium entscheidest, kannst du BAföG erhalten, die Altersgrenze liegt jetzt bei 45 Jahren.

Bisher: Bachelor-Studienbeginn unter 30 und Master-Studienbeginn unter 35 Jahre.

Der Vermögensfreibetrag ist altersabhängig kräftig erhöht worden (bis zu 15.000 Euro bis 30 Jahre, bis zu 45.000 Euro, wenn du 45 Jahre alt bist).

BAföG jetzt auch mit 520 Euro Minijob. Bei BAföG-geförderten bleibt ein 520 Euro-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei, d.h. bei einem Minijob bleibt die Höhe der BAföG-Förderung unverändert.

Mehr Geld für mehr Studierende

Einen guten Überblick über das BAföG verschafft dir unser BAföG-Flyer »Mehr Geld für mehr Studierende«:

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Mehr Geld für mehr Studierende

Fünf gute Gründe, um es jetzt mit einem BAföG-Antrag zu versuchen!

Für alle, die bis jetzt dachten, ihre Eltern verdienen eh zu viel, sie sind zu alt, oder das lohnt sich ja doch nicht. Jetzt kann es sich lohnen. Einen Antrag könnt ihr jederzeit stellen, aber Achtung: Wenn ihr einen Anspruch auf BAföG habt, gibt es erst Geld mit dem Tag der Antragstellung. Also schnell sein, lohnt sich.

Direkt versuchen? Hier geht es zum BAföG-Antrag.

Kleiner Überblick in Zahlen

Ob und wie viel BAföG gezahlt wird, hängt von der Höhe des eigenen Einkommens und vom Einkommen der Eltern oder auch des Ehepartners ab. Da bei der Berechnung zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen, ist es nicht möglich, hier kurz einen allgemeingültigen »Richtwert« zu nennen.

So viel BAföG kannst du grundsätzlich im Monat bekommen, wenn du BAföG-berechtigt bist:

  Wohnen bei den Eltern Eigene
Wohnung
Wohnen bei den Eltern (ab WS 22/23) Eigene Wohnung (ab WS 22/23)
Grundbedarf 427 Euro 427 Euro 452 Euro 452 Euro
Wohnpauschale 56 Euro 325 Euro 59 Euro 360 Euro
Zuschlag Kranken- und  Pflegeversicherung
(unter 30 Jahre)*
109 Euro 109 Euro 122 Euro 122 Euro
Zuschlag Kranken- und  Pflegeversicherung
(über 30 Jahre)**
189 Euro 189 Euro 206 Euro 206 Euro
Förderungshöchstbetrag     592 Euro 861 Euro 633 Euro 934 Euro
Förderungshöchstbetrag mit Zuschlag KV/PV über 30 Jahre 672 Euro 941 Euro 717 Euro 1.018 Euro

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Die Änderungen der 27. BAföG-Novelle in der detaillierten Übersicht, gibt es beim Deutschen Studentenwerk:

https://www.studentenwerke.de/de/content/aenderungen-bafoeg-herbst-2022

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