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Beratung & Soziales
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Krankenversicherung
Gesetzlich versicherte Schwangere haben im Rahmen der Mutterschaftsleistungen auch Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen der Krankenversicherung. Einen Überblick bietet der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Privat versicherte Schwangere sollten frühzeitig ihre Ansprüche mit ihrer Versicherung klären.
In der Regel sind gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte in der Mutterschaft und Elternzeit beitragsfrei weiterversichert. Studentisch Versicherte hingegen müssen auch während dieser Zeiten ihren studentischen Versicherungsbeitrag leisten.
Eine Familienversicherung des Kindes und eines Ehepartners / einer Ehepartnerin über einen Elternteil ist sowohl in der Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen als auch in der studentischen Pflichtversicherung und der freiwilligen Weiterversicherung möglich.
Bei Studentinnen, die selbst noch über ihre Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, kann auch das Kind über die Versicherung der Großeltern familienversichert werden. Mit Ende der Familienversicherung der studentischen Mutter muss das Kind ebenfalls nunmehr über die Mutter z. B. in der studentischen Pflichtversicherung familienversichert werden.