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Beratung & Soziales
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Mutterschaftsgeld
Erwerbstätige, krankenversicherte Schwangere haben während schwangerschafts- bzw. geburtsbedingter Ausfallzeiten entsprechend den Regelungen des Mutterschutzgesetztes Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Frauen. Die Regelungen erläutert der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine Broschüre mit ausführlichen Informationen erhalten Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Nicht krankenversicherte, unverheiratete Mütter haben gegen den Vater ihres Kindes einen Anspruch auf Erstattung der Entbindungskosten und weiterer notwendiger Aufwendungen.