Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Im Studentenwerk Hannover übernimmt das bereits im Frühjahr eingesetzte Bearbeitungsteam wieder die Prüfung und Auszahlung der Überbrückungshilfe. Zahlläufe führt das Studentenwerk täglich aus, damit die Überbrückungshilfe so schnell wie möglich auf dem Konto der notleidenden Studierenden landet.
Es gibt einige Verbesserungen für Studierende bei der Neuauflage der Überbrückungshilfe. Mehr Informationen dazu finden Sie in den FAQs.
Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden.
Direkt zum-Online-Antrag: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Wichtig: Die Überbrückungshilfe erhalten Studierende, wenn sie nachweisen, dass ihre Notlage durch die Pandemie ausgelöst wurde, wenn zum Beispiel ihr Job in der Gastronomie gekündigt wurde oder ihre Eltern wegen Kurzarbeit den Unterhalt nicht mehr leisten können.
Sie brauchen mehr Informationen? FAQs, technische Hinweise zum Ausfüllen des Antrags und weiterführende Links haben wir Ihnen auf unsere Website zusammengestellt.
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