BAföG & Co.
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Bildungskredit
Mit dem Bildungskreditprogramm wird Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit angeboten, der neben oder zusätzlich zum BAföG in Anspruch genommen werden kann. Der Bildungskredit steht also sowohl BAföG-EmpfängerInnen als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten, zur Verfügung. Er ist als zusätzliche Hilfe in besonderen Situationen gedacht, also z. B. für die Finanzierung teurer Studienmaterialien, Exkursionen, Studienaufenthalte oder Praktika im Ausland.
Antragsberechtigt sind Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen, die sich also z. B. im Haupt- oder Masterstudium befinden und das 36. Lebensjahr nicht überschritten haben. Über das Ende des 12. Studiensemesters hinaus kann Studierenden an Hochschulen Förderung gewährt werden, wenn sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind oder im Falle eines sog. »gleitenden« Prüfungsverfahrens die wesentlichen Leistungen des Hauptstudiums bereits erbracht haben und die Prüfstelle ihnen bescheinigt, dass sie die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums abschließen können, oder wenn sie als Studierende der Humanmedizin das sogenannte Praktische Jahr als Zugangsvoraussetzung zum dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung absolvieren.
Einkommen und Vermögen der / des Auszubildenden, der Eltern, des Ehepartners / der Ehepartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners / der eingetragenen Lebenspartnerin spielen für die Vergabe des Bildungskredits keine Rolle!
Der Kredit wird in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 € ausgezahlt und kann innerhalb eines Ausbildungsabschnitts bis zu 24 Monate gewährt werden (max. 7 200 €). Bei entsprechendem Bedarf kann, neben der monatlichen Zahlung, bis zur Höhe von 3 600 € ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, soweit die Grenze von 24 Monatsraten und 7 200 € nicht überschritten wird.
Damit die Kreditkonditionen besonders günstig sein können, übernimmt der Bund gegenüber der auszahlenden KfW-Bank eine Ausfallbürgschaft. Der Zinssatz beträgt derzeit 0,52 % (effektiv 0,52 %; Stand: 1. Oktober 2020; die KfW-Förderbank legt jeweils zum 1. April und 1. Oktober die Zinsen ihrer Kreditangebote neu fest).
Der Kredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 € zurückzuzahlen.
Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht. Da für das Bildungskreditprogramm nur eine bestimmte Jahressumme zur Verfügung steht, sollte der Antrag frühzeitig gestellt werden. Reicht die Jahressumme nicht für alle Anträge aus, entscheidet nämlich das Datum der Antragstellung.
Mehr Informationen zum Bildungskredit finden Sie beim BMBF auf der Seite Bildungskredit; außerdem beim zuständigen Bundesverwaltungsamt.
Persönliche Beratung gibt's in der Abteilung Ausbildungsförderung oder bei der Sozialberatung des Studentenwerks Hannover.