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BAföG & Co.
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Wohngeld und BAföG?
Wohngeld können nur BAföG-EmpfängerInnen erhalten, die BAföG komplett als verzinsliches Bankdarlehen erhalten (zum Beispiel nach mehrfachem Fachrichtungswechsel oder als Studienabschlusshilfe).
Wohngeld gibt es aber auch, wenn man gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern, die dem Grunde nach nicht BAföG-berechtigt sind (also beispielsweise dem / der EhepartnerIn oder eingetragenen LebenspartnerIn oder vor allem Kindern) in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt.
Ledige BAföG-Berechtigte erhalten kein Wohngeld. Das gilt auch für diejenigen, die zwar BAföG-berechtigt sind, aber kein BAföG erhalten, weil die Eltern ein zu hohes Einkommen haben.
Wohngeld bekommt also nur, wer keinen Grundanspruch auf BAföG mehr hat (zum Beispiel bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer, fehlenden Leistungen, wiederholtem Nichtbestehen, mehrfachem Fachwechsel). In diesen Fällen stellt die BAföG-Abteilung für das Wohngeldamt einen Negativbescheid aus. Zur Beurteilung der Rechtslage benötigen wir die Immatrikulationsbescheinigung, ggf. einen Leistungsbescheid und eine kurze Erklärung, warum geglaubt wird, dass BAföG nicht gezahlt wird.