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BAföG & Co.
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Was passiert bei Fachrichtungswechsel / Studienabbruch?
Bei einem Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch ist Vorsicht geboten, denn dadurch kann der Anspruch auf BAföG gefährdet sein.
Es sei denn, es liegt ein sog. »wichtiger Grund« vor. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Studierende im 1., 2. oder 3. Semester merkt, dass ihr das Fach nicht zusagt. Ein Fachwechsel aus »wichtigem Grund« ist bis zum Ablauf des 3. Semesters möglich! Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des 3. Fachsemesters wird grundsätzlich das Vorliegen eines wichtigen Grundes vermutet.
Ein erstmaliger Fachrichtungswechsel aus »wichtigem Grund« hat seit der letzten Reform nicht mehr zur Folge, dass ein Teil des Studiengangs nur noch mit Bankdarlehen gefördert wird. Es bleibt während der Förderungsdauer des gesamten neuen Studiengangs bei der Normalförderung (Hälfte Zuschuss, Hälfte zinsloses Darlehen).
Wer einen sog. »unabweisbaren Grund« hat, kann auch in höheren Semestern noch wechseln, ohne das BAföG zu gefährden. Ein solcher Grund liegt z. B. dann vor, wenn aufgrund einer dauerhaften Verletzung ein Sportstudium nicht weitergeführt werden kann.
Vor einem Fachrichtungswechsel oder Abbruch eines Studiums also unbedingt von uns beraten lassen, damit die Förderung nicht verloren geht!