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Beratung & Soziales
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Unfallversicherung
Die Studierenden aller hannoverschen Hochschulen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Immatrikulation und erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen.
Versichert sind Unfälle, die sich beispielsweise bei Lehrveranstaltungen, bei der Bibliotheksnutzung, bei Exkursionen oder bei Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung ereignen. Auch der direkte Weg zwischen Hochschule und zu Hause ist versichert.
Bei Auslandsaufenthalten besteht Versicherungsschutz nur, wenn es sich um eine Veranstaltung einer deutschen Hochschule handelt. Hier werden i. d. R. nur Auslandsaufenthalte anerkannt, die von deutschen Hochschulen geleitet und organisiert werden. Nicht versichert sind selbstorganisierte Auslandsaufenthalte, auch wenn sie von der deutschen Hochschule unterstützt und beispielsweise für die Fertigstellung einer Examensarbeit als notwendig angesehen werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich i. d. R. auch nicht auf prüfungsvorbereitende Tätigkeiten außerhalb der Hochschule und auf Praktika. Studierende, die ein Praktikum absolvieren, sind meistens über die Unfallversicherung des Betriebes bzw. der Einrichtung, in der sie tätig werden, abgesichert. Dies sollte aber vor Aufnahme des Praktikums geklärt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch darüber gesprochen werden, ob Schäden, die eine Praktikantin / ein Praktikant verursacht, von dem Betrieb bzw. von der Einrichtung getragen werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung bzw. einer zeitlich befristeten Berufshaftpflichtversicherung anzuraten.
Wenn sich im Bereich der Hochschule ein Unfall ereignet hat, muss er unverzüglich im Immatrikulationsamt der zuständigen Hochschule gemeldet werden!
Weitere Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung erteilen die Immatrikulationsämter bzw. Studierendensekretariate der Hochschulen oder direkt die Landesunfallkasse Niedersachsen (mehr in der ausführlichen Broschüre »Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschule«).
Bei weiteren Fragen zum Thema Unfallversicherung berät Sie auch die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks gerne.
