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Beratung & Soziales
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Telefongebühren
Den Sozialtarif der Telekom erhält man, wenn man BAföG erhält. Es genügt daher, bei der Telekom den BAföG-Bescheid vorzulegen.
Mit dem Sozialtarif ist es nicht möglich, die Anschluss-Gebühren einzusparen. Stattdessen werden die Gesprächs-Gebühren von monatlich 6,94 € erlassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es ein ISDN- oder Analog-Anschluss ist – die Gutschrift ist in beiden Fällen gleich. Wird für weniger als 6,94 € im Monat telefoniert oder benutzt man andere Anbieter, verfällt die Gutschrift. Es ist nicht möglich, einen nicht genutzen Erlass-Betrag in den nächsten Monat zu übertragen.
Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 können einen Sozialtarif von 8,72 € pro Monat erhalten.
Ein entsprechender Antrag kann im T-Punkt erfolgen oder schriftlich über die Telekom.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks.
