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Studentenwerk HannoverBAföG & Co.Stipendien für Studienbeiträge

Stipendien für Studienbeiträge des Studentenwerks Hannover

ANTRAGSTELLUNG

Deutsche und BildungsinländerInnen wenden sich bei Fragen zur Antragstellung für ein Stipendium des Studentenwerks Hannover bitte an die:
Sozialberatung des Studentenwerks Hannover

BildungsausländerInnen wenden sich bitte an die Beratung für ausländische Studierende / KED, mit der das Studentenwerk bei der Vergabe kooperiert:
Beratung für ausländische Studierende / KED
Kreuzkirche 1–3, 30159 Hannover
Tel. 35 37 49 - 31, Harald Bremer
harald.bremer@evlka.de
Di 15:00–17:00 Uhr
Do 10:00–12:00 Uhr

 

VERGABERICHTLINIEN FÜR STIPENDIEN DES STUDENTENWERKS HANNOVER
für Studienbeiträge nach § 11 NHG

1. Einleitung

Das Studentenwerk Hannover unterstützt Studierende aus Familien in einer finanziell schwierigen Situation durch die Vergabe von Stipendien für Studienbeiträge nach § 11 NHG. Es trägt damit zu mehr Chancengerechtigkeit im Hochschulwesen bei.

Der Fonds für Stipendien speist sich aus zweckgebundenen Zinseinnahmen, aus den Provisionserträgen durch Vermittlung von KfW-Darlehen und aus Spenden. Ein Stipendium beträgt 1000 € für die Studienbeiträge der zwei Semester, die auf die Entscheidung über das Stipendium folgen.

Die Zahl der jährlich vergebenen Stipendien entspricht der Zahl der beitragspflichtigen Studierenden an den Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Hannover, geteilt durch 1000. D. h. pro angefangene 1000 Studierende wird ein Stipendium vergeben. Die Stipendien verteilen sich analog zur Zahl der Studierenden auf die einzelnen Hochschulen, basierend auf den Schätzungen der Hochschulen für das Wintersemester des Bewilligungsjahres, sofern genügend Anträge aus den einzelnen Hochschulen vorliegen.

2. Vergabekriterien

2.1 Für Stipendien bewerben können sich Studierende, die
• das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
• Studentenwerksbeiträge an das Studentenwerk Hannover entrichten und
• innerhalb der Regelstudienzeit ein Erststudium absolvieren.
Jede Studierende / jeder Studierende kann für höchstens zwei Jahre in Folge ein Stipendium erhalten.

2.2 Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (BildungsinländerInnen), können auf Antrag ein Stipendium erhalten, wenn sie eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
• Die Studierenden kommen aus einer kinderreichen Familie. Die Eltern sind zum Unterhalt von mindestens drei Kindern verpflichtet und besonderen Belastungen ausgesetzt (Schulden, chronische Erkrankungen, Zahlungen von Studiengebühren / Studienbeiträgen für mindestens zwei Kinder, die an deutschen Hochschulen studieren usw.). Dieses wird i. d. R. durch den Kindergeldanspruch und durch die Glaubhaftmachung der besonderen Belastungen nachgewiesen.
• Beide Eltern der Studierenden erhalten Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung und sind weiteren Belastungen ausgesetzt (Schulden, chronische Erkrankungen, Zahlungen von Studiengebühren / Studienbeiträgen für mindestens zwei Kinder, die an deutschen Hochschulen studieren usw.). Dieses wird durch Bewilligungsbescheide und durch die Glaubhaftmachung der weiteren Belastungen nachgewiesen.

2.3 Ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben (BildungsausländerInnen), können entsprechend ihres Anteils an den hannoverschen Studierenden berücksichtigt werden. Da BildungsausländerInnen, die aus Ländern außerhalb der EU kommen, keinen Anspruch auf ein Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen nach § 11a NHG haben und deshalb besonders belastet sind, können für diese Gruppe jährlich bis zu vier zusätzliche Stipendien nach Bedürftigkeit unabhängig vom Hochschulproporz vergeben werden.(1) Bei der Vergabe an BildungsausländerInnen aller Herkunftsländer kooperiert das Studentenwerk mit der Beratung für ausländische Studierende in der Evangelischen StudentInnengemeinde (esg) Hannover. Bedürftige ausländische Studierende dieser Gruppe wenden sich direkt an die Beratung in der esg.

3. Verfahren

3.1 Ein Stipendium kann in der Sozialberatungsstelle oder in der Förderungsabteilung des Studentenwerks Hannover mit einem entsprechenden Formular beantragt werden. Dem Antrag sind eine gültige Immatrikulationsbescheinigung, ein Beleg über die Festsetzung der Studienbeiträge und Belege nach Punkt 2.2 hinzuzufügen. Der Antrag muss bis zum 31.03. des Kalenderjahres vollständig eingegangen sein.

3.2 Über die fristgerecht eingegangenen Anträge entscheidet das Vergabekomitee des Studentenwerks Hannover, das sich aus den LeiterInnen der Förderungsabteilung und der Abteilung Soziales und Internationales sowie einer Sozialberaterin / einem Sozialberater des Studentenwerks zusammensetzt.

3.3 Die AntragstellerInnen werden bis zum 15.05. des Kalenderjahres informiert, ob sie ein Stipendium erhalten. Die Mittel für das Stipendium werden bargeldlos per Überweisung ausgezahlt.

____________________________

(1) Die Zahl der zusätzlichen Stipendien richtet sich nach der Zahl der Anträge, die BildungsausländerInnen aus Nicht-EU-Staaten eingereicht haben und die die Kriterien der Vergaberichtlinie erfüllen, entsprechend folgender Staffel:

Anträge von BA aus Nicht-EU

Stipendien

unter 10

10 bis 19

1

20 bis 29

2

30 bis 39

3

40 und mehr

4


 Antragsformular für Deutsche und BildungsinländerInnen

 Antragsformular für BildungsausländerInnen

 

Weitere Studienbeitragsstipendien bieten die hannoverschen Hochschulen an. Links zu den einzelnen Stipendien finden Sie im Portal der »Initiative Wissenschaft Hannover« auf der Seite Studienbeitragsstipendien.





 



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Ansprechpartner

Studentenwerk Hannover
Abt. Ausbildungsförderung
Callinstraße 30a
30167 Hannover
Tel. 0511 / 76 - 88 126
Fax 0511 / 76 - 88 152
bafoeg.hannover@sw-h.niedersachsen.de

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