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Wir über uns
Studentenwerk Hannover – Ihr Partner im Studium
Aufgabe des Studentenwerks ist die »wirtschaftliche, gesundheitliche, soziale und kulturelle Förderung der Studierenden«, heißt es im Niedersächsischen Hochschulgesetz. Dabei arbeitet es als öffentlich-rechtliche Institution mit rund 240 Beschäftigten nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit und der Selbstverwaltung, an der selbstverständlich auch die Studierenden beteiligt sind.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt das Studentenwerk Hannover Mensen und Cafeterien, unterhält Wohnhäuser für Studierende, bietet eine Sozialberatung und soziale Unterstützung für Studierende in besonderen Lebenslagen, unterstützt die studentische Kulturarbeit und informiert Studierende zu wichtigen Fragen rund ums Studium. Außerdem ist es im Auftrag des Landes Niedersachsen für die Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständig.
Finanziert werden die Aufgaben des Studentenwerks durch die bei der Immatrikulation zu zahlenden Semesterbeiträge der Studierenden, Umsatzerlöse und Mieten aus Mensen, Cafeterien und Wohnhäusern (mit über 60 % der größte Posten), Zuschüsse des Landes Niedersachsen zum laufenden Betrieb und die Aufwandserstattung des Landes für die BAföG-Verwaltung.
Links
Organisationsplan [PDF]
Satzung des Studentenwerks Hannover
[Verkündungsblatt der Leibniz Universität Hannover, 03/2006; PDF]
Beitragssatzung des Studentenwerks Hannover
[Verkündungsblatt der Leibniz Universität Hannover, 01/2011; PDF]
Niedersächsisches Hochschulgesetz, Dritter Teil: Studentenwerke
[MWK; PDF]
Organe des Studentenwerks Hannover / Gremienmitglieder
