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Beratung & Soziales
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Pflegeversicherung
Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Studierende, die freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten sind, können sich von der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie eine private Pflegeversicherung abschließen.
Studierende, die privat krankenversichert sind, sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Die Beiträge betragen zurzeit 11,64 € für Studierende unter 23 Jahren sowie Studierende mit Kindern und 13,13 € für Studierende über 23 Jahren ohne Kinder.
Studierende, die nach dem BAföG gefördert werden, erhalten als Ausgleich für den Pflegeversicherungsbeitrag einen um 11 € erhöhten Förderungsbetrag.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Sozialberatungsstelle im Studentenwerk
