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BAföG & Co.
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Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung der Studienbeiträge (»Studiengebühren«) an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 11a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Antragsberechtigt sind deutsche Studierende, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren Familienangehörige, heimatlose AusländerInnen sowie AusländerInnen und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer), die bei Aufnahme des Erststudiums das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) prüft die Voraussetzungen und bewilligt die Darlehen, Kreditgeberin ist die KfW. Das Darlehen wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt, Sicherheiten werden nicht verlangt.
Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen wird in Höhe des Studienbeitrages von 500 € je Semester für die Dauer des Studiums, max. Regelstudienzeit zzgl. weiterer 4 Semester, gewährt. Die Darlehensbeträge werden ab Auszahlung verzinst und bis zum Beginn der Tilgungsphase aufgeschoben.
Das Darlehen wird variabel verzinst, d. h. der Zinssatz wird halbjährlich (1. April und 1. Oktober) an die aktuellen Kapitalmarktzinsen angepasst, und ist nach oben begrenzt. Der Zinssatz liegt derzeit bei 3,06 %. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, wenn ein Einkommen in Anlehnung an die im BAföG definierte Einkommensgrenze zuzüglich 100 € vorhanden ist. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 20 €; die Rückzahlung muss nach spätestens 20 Jahren abgeschlossen sein.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Online-Kreditportal der KfW, hier finden Sie mehr Informationen der NBank und Informationen der KfW.
Vor Abschluss eines solchen Darlehens empfehlen wir dringend eine persönliche Beratung in der Abteilung Ausbildungsförderung oder der Sozialberatung des Studentenwerks Hannover!
