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Niedersachsen-Studienbeitrags-Darlehen

Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung der Studienbeiträge (»Studiengebühren«) an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 11a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Antragsberechtigt sind deutsche Studierende, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren Familienangehörige, heimatlose AusländerInnen sowie AusländerInnen und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer), die bei Aufnahme des Erststudiums das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) prüft die Voraussetzungen und bewilligt die Darlehen, Kreditgeberin ist die KfW. Das Darlehen wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt, Sicherheiten werden nicht verlangt.

Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen wird in Höhe des Studienbeitrages von 500 € je Semester für die Dauer des Studiums, max. Regelstudienzeit zzgl. weiterer 4 Semester, gewährt. Die Darlehensbeträge werden ab Auszahlung verzinst und bis zum Beginn der Tilgungsphase aufgeschoben.

Antragsberechtigten, die mindestens zwei Geschwister haben, wird das Darlehen zinsfrei gewährt. Dies gilt auch für bereits laufende Verträge. Auf der Homepage der NBank finden Sie ein Formular für den Antrag auf Zinsfreiheit.

Das Darlehen wird variabel verzinst, d. h. der Zinssatz wird halbjährlich (1. April und 1. Oktober) an die aktuellen Kapitalmarktzinsen angepasst, und ist nach oben begrenzt. Der Zinssatz liegt derzeit bei 3,20 % (effektiv 3,06 %); der garantierte Höchstzinssatz bei 7,50 %.

Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, wenn ein Einkommen in Anlehnung an die im BAföG definierte Einkommensgrenze zuzüglich 100 € vorhanden ist. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 20 €; die Rückzahlung muss nach spätestens 20 Jahren abgeschlossen sein.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Online-Kreditportal der KfW, hier finden Sie mehr Informationen der NBank und Informationen der KfW

Vor Abschluss eines solchen Darlehens empfehlen wir dringend eine persönliche Beratung in der Abteilung Ausbildungsförderung oder der Sozialberatung des Studentenwerks Hannover!

 

Ansprechpartner

Studentenwerk Hannover
Abt. Soziales und Internationales 
Besuch: Lodyweg 1
30167 Hannover
Post: Postfach 58 20
30058 Hannover
Tel. (05 11) 76-88 930
Tel. (05 11) 76-88 925
Fax (05 11) 76-88 927
E-Mail
Sozialberatung