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Beitragshöhe

Der Krankenversicherungsbeitrag für versicherungspflichtige Studierende beträgt derzeit monatlich 64,77 € zuzüglich (für Studierende unter 23 Jahren und Studierende mit Kind) 11,64 € Pflegeversicherung bzw. (für kinderlose Studierende ab 23 Jahren) 13,13 €.

Zum Ausgleich für diese Aufwendungen erhalten nach dem BAföG geförderte Studierende einen um monatlich 62 € für die Krankenversicherung plus 11 € für die Pflegeversicherung erhöhten Förderungsbetrag. Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage in der Abteilung Förderung stellt die zuständige Krankenkasse auf Antrag aus.

Die Versicherungspflicht – und damit der günstige Beitrag – besteht allerdings nur für Studierende bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich; hierzu berät die Sozialberatung des Studentenwerks gerne.

Wer aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, kann, solange sie/er noch immatrikuliert ist, für die Dauer eines halben Jahres zu einem günstigen »Übergangsbeitrag« oder »Absolvententarif« eingestuft werden. Nach dessen Ablauf kann sie/er dann freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung werden. Der Krankenversicherungsbeitrag für AbsolventInnen liegt rund 30 € unter dem Beitrag für freiwillig Versicherte – informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

 

Ansprechpartner

Studentenwerk Hannover
Abt. Soziales und Internationales 
Sozialberatung
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