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Befreiung von Zuzahlungen

Es gibt keine generelle Befreiung von Zuzahlungen mehr. Jede/r Versicherte muss zunächst alle Zuzahlungen zu Medikamenten sowie die Praxisgebühr etc. selber leisten. Damit die finanzielle Belastung nicht zu hoch wird, dürfen die Zuzahlungen 2 % des jährlichen Haushaltseinkommens jedoch nicht übersteigen.

Für Personen ohne regelmäßiges Einkommen ergibt sich eine Belastungsgrenze von 86,16 € (2 % des Regelsatzes des Haushaltsvorstands nach dem SGB II); d. h. dieser Betrag muss selbst finanziert werden. Die übersteigenden Kosten übernimmt die jeweilige Krankenkasse. Zum Nachweis müssen alle diesbezüglichen Quittungen gesammelt und dann der Krankenkasse vorgelegt werden. Wird dieser Betrag schon im laufenden Jahr erreicht, erhält man für die verbleibenden Monate eine Befreiungskarte.

 

Ansprechpartner

Studentenwerk Hannover
Abt. Soziales und Internationales Sozialberatung

Lodyweg 1
30167 Hannover

Tel. 0511 / 76 - 88 922
und 76 - 88 919
Fax 0511 / 76 - 88 927

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