...

Richtlinien

Wer kann einen Antrag stellen?

Das Studentenwerk fördert Kulturgruppen, die aus Studentinnen und Studenten bestehen und die im Bereich folgender Hochschulen aktiv sind: Leibniz Universität Hannover, Medizinische Hochschule Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Fachhochschule Hannover und Hochschule für Musik und Theater Hannover. Zu studentischen Kulturgruppen gehören Musikgruppen, Bands, Chöre, Theatergruppen, Kleinkunstgruppen, Literaturgruppen usw.

Einzelne Studierende können nicht gefördert werden, ebenso keine ausbildungsbezogenen Gruppenarbeiten.

Weiterhin können Kulturveranstaltungen bezuschusst werden, die Studierende für ein studentisches Publikum organisieren.

Jede Kulturgruppe kann nur einen Antrag pro Kalenderjahr stellen.

Was wird gefördert?

Das Studentenwerk Hannover unterstützt Maßnahmen, die im Rahmen der studentischen Kulturarbeit notwendig sind. Dieses können z. B. sein: Probenwochenenden, Konzerte und Veranstaltungen (Kosten für Werbung, Raummiete usw.), Anschaffung von Requisiten und Noten, Herstellung von Werbematerial, Druckkosten für Publikationen usw.

Organisieren Studierende Kulturveranstaltungen für ein studentisches Publikum, können Raummiete, Bühnenmiete, Filmleihgebühren, Miete für Instrumente, Gage, Werbung usw. bezuschusst werden.

Bei der Förderung des Studentenwerks handelt es sich um eine Teilfinanzierung: Ein Eigenanteil der studentischen Gruppen an den Kosten der geplanten Maßnahme ist in jedem Fall erforderlich.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Der Antrag muss vor der Maßnahme schriftlich gestellt werden beim

Studentenwerk Hannover
Abteilung Soziales und Internationales
Postfach 58 20
30058 Hannover
Fax 76 - 88 927
soziales(at)studentenwerk-hannover.de

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  1. Kurze Darstellung der Kulturgruppe und Bestätigung, dass es sich um eine von Studierenden getragene Gruppe handelt, sofern diese bislang noch keine Zuschüsse des Studentenwerks Hannover erhalten hat.
  2. Darstellung der geplanten Maßnahme bzw. der Anschaffung.
  3. Kostenplan: Welche Ausgaben entstehen? Welche Einnahmen werden erzielt? (Eintrittsgelder, Zuschüsse Dritter usw.)
  4. Höhe des Zuschusses: In welcher Höhe beantragt die Kulturgruppe einen Zuschuss beim Studentenwerk?
  5. Kontoverbindung: Name der Bank, Bankleitzahl, Kontonummer, KontoinhaberIn.
  6. Name, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person.

Was ist im Falle einer Bewilligung zu beachten?

In einer schriftlichen Mitteilung wird festgelegt, in welcher Höhe das Studentenwerk die Kulturgruppe für welche Maßnahmen bzw. Anschaffungen finanziell unterstützt.

Nach Abschluss der Maßnahme bzw. Anschaffungen sind dem Studentenwerk Hannover Kopien von Rechnungen / Quittungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die bewilligten Mittel zweckentsprechend verwendet wurden. Außerdem muss eine Erklärung abgegeben werden, dass für den Zuwendungszweck keine Mittel Dritter zur Verfügung standen.

Kann die Kulturgruppe dem Studentenwerk diese Nachweise nicht bringen, ist das Studentenwerk berechtigt, die bewilligten Mittel zurückzufordern.

Sofern das Studentenwerk Hannover Konzerte, Aufführungen und andere Veranstaltungen bezuschusst, ist im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Veranstaltung vom Studentenwerk Hannover finanziell gefördert wurde. Gleiches gilt bei der Herausgabe von Publikationen.

Sobald die Kulturgruppe dem Studentenwerk schriftlich bestätigt, dass die Förderungsvoraussetzungen eingehalten werden, wird der Förderbetrag auf das Konto der Kulturgruppe überwiesen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Studentenwerk Hannover
Abteilung Soziales und Internationales
Linda Wilken
Tel. 76 - 88 930
soziales@studentenwerk-hannover.de
Besuchsanschrift:
Lodyweg 1
30167 Hannover

 

Ansprechpartner

Studentenwerk Hannover
Abt. Soziales und Internationales
Sozialberatung

Lodyweg 1
30167 Hannover

Tel. 0511 / 76 - 88 922
und 76 - 88 919
Fax 0511 / 76 - 88 927

E-Mail
Sprechzeiten