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Beratung & Soziales
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Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss, der es Menschen mit geringen Einnahmen ermöglichen soll, in einer angemessenen Wohnung wohnen zu können.
In bestimmten Fällen ist für Studierende ein Wohngeldbezug möglich.
Trotz BAföG-Bezugs können Studierende Wohngeld erhalten, wenn ihr Kind wohngeldberechtigt ist. In diesem Fall wird der Mietanteil vom BAföG abgezogen. Wenn für das Kind allerdings Sozialgeld gezahlt wird und die Eltern BAföG beziehen, wird kein Wohngeld gezahlt.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Wohngeld unserer Homepage.
