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Abstammungsrecht und Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist vor dem Gesetz derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Stammt das Kind nicht von diesem Mann, kann die Vaterschaft per Klage angefochten werden.

Ein Kind, das während eines laufenden Scheidungsverfahrens oder kurz nach der Scheidung geboren wurde, wird nur dann dem (Ex)-Ehemann zugesprochen, wenn nicht ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.

Bei ledigen Müttern ist derjenige Vater des Kindes, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt durch eine formelle Erklärung des Vaters und mit Zustimmung der Mutter. Beide Erklärungen müssen beurkundet werden. Dies kann vom Fachbereich Jugend und Familie, vom Standesamt oder notariell erfolgen. Mit der wirksamen Vaterschaftsanerkennung wird das Kind unterhalts- und erbberechtigt.

Die Vaterschaftsanerkennung  erfolgt kostenlos beim Fachbereich für Jugend und Familie der Stadt Hannover.

 

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