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Beratung & Soziales
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Umgangsrecht
Auch unverheiratete Väter haben ein Recht auf Umgang. Das bedeutet: Wenn ein Vater Umgang mit seinem Kind wünscht, kann die Mutter dies nur verweigern, wenn sie belegen kann, dass durch den Umgang mit dem Vater Schäden für das Kind zu befürchten sind.
Auch die Kinder haben ein einklagbares Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Das Kind kann sich hierbei im Rahmen einer Beistandsschaft vom Fachbereich Jugend und Familie beraten und sich gegebenenfalls vor dem Familiengericht vertreten lassen.
