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Beratung & Soziales
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Steuern
Einen Teil der Kosten, die erwerbstätigen Eltern durch die Versorgung und Betreuung ihrer Kinder entstehen, werden steuerlich berücksichtigt. Der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die Möglichkeiten, Kinderbetreuungskosten steuerlich abzusetzen und einen Freibetrag für Alleinerziehung geltend zu machen.
Ausführliche Informationen hierzu bietet Ihnen der Kleine Ratgeber für Lohnsteuerzahler der Niedersächsischen Finanzämter.
