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Beratung & Soziales
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Sorgerecht
Bei verheirateten Paaren gilt generell die gemeinsame Sorge. Bei ledigen Müttern sind diese zunächst allein sorgeberechtigt. Sind die Eltern jedoch einig, dass sie gemeinsam das Sorgerecht ausüben möchten, können sie gemeinsam urkundlich eine Sorgeerklärung abgeben. Dies ist nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Ein lediger Vater kann nicht auf gemeinsame Sorge klagen. Die Sorgeerklärung nehmen NotarInnen oder auch der Fachbereich für Jugend und Familie auf.
Wenn sich die ledigen Eltern, die eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, trennen, bleibt die gemeinsame Sorge weiter bestehen und kann nur über ein Sorgerechtsverfahren vor Gericht angefochten werden. Auch bei geschiedenen Paaren ist die gemeinsame Sorge die Regel, wenn kein Sorgerechtsverfahren von einem Elternteil angestrengt wird.
Die Sorgerechtserklärung kann kostenlos beantragt werden beim Fachbereich für Jugend und Familie der Stadt Hannover.
