Zum Inhalt springen
Beratung & Soziales
Sie befinden sich in der NebenvigationZum Inhaltsbereich springen
Rentenversicherung
Mütter sind in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes rentenversichert. Sie erwerben entsprechend dem durchschnittlichen Gehalt der BundesbürgerInnen Rentenansprüche. Üben sie während dieser Zeit eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aus, bleiben sie dabei beitragspflichtig. Die hieraus resultierenden Rentenansprüche werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu denen der Kindererziehungszeit hinzuaddiert. Auf Antrag können die Rentenansprüche für die Kindererziehungszeiten auf den Vater übertragen werden.
Nähere Informationen über Rentenbeitragszeiten erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
