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Beratung & Soziales
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Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen, unabhängig von Nationalität und Familienstand, die
- in einem Arbeitsverhältnis stehen,
- noch in der Ausbildung sind (z. B. Praktikantinnen oder Auszubildende),
- in Heimarbeit tätig sind oder
- geringfügig beschäftigt sind.
Die Regelungen zum Mutterschutz für werdende und stillende Mütter (Kündigungsschutz, Schutzregelungen am Arbeitsplatz, Mutterschutzfristen usw.) erläutert der Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine Broschüre mit ausführlichen Informationen erhalten Sie ebenfalls beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
