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Beratung & Soziales
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Kindergeld
Kindergeld für Kinder von Studierenden
Kindergeld steht studentischen Eltern zu, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Erste Informationen insbesondere zur Höhe des Kindergelds finden Sie auf der Seite Kindergeld unserer Homepage.
Ausführliche Informationen über den Kindergeldbezug, die Antragsberechtigung und Antragsstellung bietet das Merkblatt Kindergeld des Bundeszentralamtes für Steuern.
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse bei der Agentur für Arbeit gestellt. StudentInnen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, stellen den Antrag bei ihrem Arbeitgeber.
Kindergeld für Studierende
Informationen zum Kindergeld, das Studierende bzw. deren Eltern erhalten, finden Sie ebenfalls auf der Seite Kindergeld unserer Homepage.
