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Beratung & Soziales
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Beurlaubung
Studierende können sich aufgrund einer Schwangerschaft und/oder Pflege und Erziehung eines Kindes vom Studium beurlauben lassen. In dieser Zeit wird die Zahlung des BAföG-Unterhalts jedoch ausgesetzt. Die Beurlaubung ist je Studiengang nur für volle Semester und in der Regel nur für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester zulässig. Für die Beurlaubung von mehr als vier Semestern während der Dauer des Studiums in einem Studiengang müssen wichtige Gründe nachgewiesen werden. Hierzu zählen auch Schwangerschaft und die Betreuung von kleinen Kindern.
Antrag
Die Beurlaubung muss im Immatrikulationssamt/Studentensekretariat beantragt werden. Sie benötigen dafür die Kopie des Mutterpasses wegen des Geburtstermins sowie ggf. die Geburtsurkunde. Der Antrag wird innerhalb der Rückmeldefristen oder bis spätestens vier Wochen nach Semesterbeginn gestellt. Die dafür notwendigen Formulare sind über die Homepage im Internet abrufbar. Falls Prüfungen verschoben oder wiederholt werden müssen, sollte das jeweilige Prüfungsamt informiert werden.
Immatrikulationsämter/Studentensekretariate
Leibniz Universität Hannover
Medizinische Hochschule Hannover
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Fachhochschule Hannover
Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover
