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Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein Unterstützungsangebot des Jugendamtes / Fachbereiches für Jugend und Familie an Alleinerziehende zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Im Falle der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes prüft der Beistand die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und errechnet den zu zahlenden Unterhalt. Ist der Unterhalt streitig, vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren. Wenn der / die Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Damit ist der alleinerziehende Elternteil von der häufig psychisch belastenden Unterhaltsauseinandersetzung entbunden.

Die Beantragung der Beistandschaft erfolgt beim Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Hannover.

 

 

Ansprechpartner

Studentenwerk Hannover
Abt. Soziales und Internationales 
Sozialberatung
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30167 Hannover
Post: Postfach 58 20
30058 Hannover
Tel. (05 11) 76-88 919
Tel. (05 11) 76-88 922
Fax (05 11) 76-88 927
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