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BAföG & Co.
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Hilfe 1
Art des Antrags
Als Erstantrag gilt selbstverständlich der allererste BAföG-Antrag, der am besten gleich zu Beginn des Studiums gestellt wird. Auch wer davor als Schülerin oder Schüler BAföG bekommen hat, muss hier auf Erstantrag klicken. Als Erstantrag gilt ein Antrag auch dann, wenn nach einer Unterbrechung des Studiums erneut BAföG beantragt wird.
Da BAföG immer nur für ein Jahr bewilligt wird, ist zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein Wiederholungsantrag (auch Weiterförderungsantrag genannt) zu stellen. Ein Wiederholungsantrag schließt also an einen früheren Antrag an.
