Zum Inhalt springen
Beratung & Soziales
Sie befinden sich in der NebenvigationZum Inhaltsbereich springen
Studiengebühren / Semesterbeitrag
Studiengebühren
Auf Beschluss der Landesregierung ist von Studierenden in Niedersachsen ein so genannter Studienbeitrag (oft auch als »Studiengebühren« bezeichnet) von 500 Euro für jedes Semester der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester zu entrichten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der Studienbeitrag gestaffelt erhöht (»Erhöhter Studienbeitrag«). Er beträgt dann ab dem ersten Semester über dem genannten Zeitraum 600 Euro, ab dem dritten Semester über dem Zeitraum 700 Euro und ab dem fünften Semester über dem Zeitraum 800 Euro.
Studierende der Fachhochschule für die Wirtschaft (FHDW) zahlen keine Studienbeiträge, jedoch erhebt die Hochschule fachspezifische Studiengebühren.
Wer muss den Studienbeitrag nicht zahlen?
»Von der Erhebung der Studienbeiträge sind Studierende ausgenommen, die
1. ein Kind im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreuen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. einen nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen,
3. das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnehmen, ohne hierfür beurlaubt zu sein, für insgesamt bis zu zwei Semester,
4. gleichzeitig bereits an einer anderen Hochschule zum Studium in einem gemeinsamen Studiengang eingeschrieben sind und dort den Studienbeitrag entrichten,
5. eine in der Studienordnung vorgesehene Studienzeit im Ausland absolvieren,
6. ein in der Studienordnung vorgesehenes praktisches Studiensemester absolvieren,
7. das Praktische Jahr nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 5 der Approbationsordnung für Ärzte absolvieren oder nachbereiten oder
8. nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 3 bis 5 von der Zahlung eines Verwaltungskostenbeitrags ausgenommen sind [z. B Studierende, die beurlaubt sind oder ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium für ein Promotionsstudium o. Ä. erhalten].«
Auszug aus dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG)
Darlehen und Stipendien
Zur Finanzierung des Studienbeitrags wurde ein spezielles Darlehen für Studierende eingeführt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Niedersachsen-Studienbeitrags-Darlehen.
An besonders bedürftige Studierende vergibt das Studentenwerk Hannover Stipendien für Studienbeiträge. Außerdem sollten Sie sich bei Ihrer Hochschule über deren Stipendien zur Finanzierung der Studienbeiträge informieren. Links zu den Angeboten der Hochschulen finden Sie im Wissenschaftsportal der Initiative Wissenschaft Hannover auf der Seite Studienbeitragsstipendien.
Weitere Informationen
Bei Fragen zu den Studienbeiträgen wenden Sie sich bitte an die BAföG-Abteilung oder die Sozialberatung des Studentenwerks.
Weitere Informationen zu den Studienbeiträgen finden Sie hier beim Niedersächsischen Wissenschaftsministerium.
Semesterbeitrag
Neben den Studiengebühren müssen Studierende auch Semesterbeiträge (für Studentenwerk, Studierendenvertretung, SemesterCard) sowie Verwaltungskostenbeiträge an die Hochschule entrichten.
In Hannover zahlen die »vollversorgten« Studierenden (diejenigen, an deren Hochschulstandort das Studentenwerk Mensen, Cafeterien und Wohnhäuser unterhält) derzeit 55 Euro pro Semester. Die Beiträge für die Studierendenvertretung (AStA) fallen von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich aus.
An den hannoverschen Hochschulen fällt zusätzlich noch ein Beitrag für die Semester-Card (inklusive Semester-Ticket Niedersachsen / Bremen der DB) an, die dazu berechtigt, das hannoversche ÖPNV-Netz des GVH (Busse und Bahnen des Großraumverkehrs Hannover) sowie die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn im Land Niedersachsen zu nutzen.
In vielen Bundesländern wurden Einschreibegebühren oder Verwaltungskostenbeiträge eingeführt. In Niedersachsen beträgt dieser 75 Euro.
Semesterbeiträge in Hannover, Wintersemester 2010/2011, in Euro
Hochschule1 | StwH | AStA | ÖPNV2 | Fahrr. | Verw. | St.beitrag3 | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
LUH | 55,00 | 9,09 | 143,48 | 0,91 | 75,00 | 500,00 | 783,48 |
MHH | 36,00 | 4,38 | 141,22 | 0,40 | 75,00 | 500,00 | 757,00 |
TiHo | 55,00 | 5,00 | 142,18 | 0,00 | 75,00 | 500,00 | 777,18 |
HMTH | 36,00 | 8,40 | 143,48 | 0,80 | 75,00 | 500,00 | 763,68 |
FHH, Ricklingen | 55,00 | 14,60 | 143,48 | 0,40 | 75,00 | 500,00 | 788,48 |
FHH, Expo Plaza | 36,00 | 14,60 | 143,48 | 0,40 | 75,00 | 500,00 | 769,48 |
FHH, Blumhardstraße | 36,00 | 14,60 | 143,48 | 0,40 | 75,00 | 500,00 | 769,48 |
FHH, Ahlem | 12,00 | 14,60 | 143,48 | 0,40 | 75,00 | 500,00 | 745,48 |
1 ohne FHDW, da private Hochschule mit fachspezifischen Studiengebühren
2 inkl. Semester-Ticket Niedersachsen / Bremen der DB
3 regulärer Studienbeitrag; bei längerer Studienzeit bis zu 800 Euro (s. o.)
LUH = Leibniz Universität Hannover
FHH = Fachhochschule Hannover
MHH = Medizinische Hochschule Hannover
TiHo = Tierärztliche Hochschule Hannover
HMTH = Hochschule für Musik und Theater Hannover
StwH = Beitrag für das Studentenwerk Hannover
AStA = Beitrag für die studentische Selbstverwaltung
ÖPNV = SemesterCard (inkl. Semester-Ticket Niedersachsen / Bremen)
Fahrr. = Fahrradbonus zur vergünstigten Nutzung von Fahrradwerkstätten
Verw. = Verwaltungskostenbeitrag des Landes Niedersachsen
St.beitrag = Studienbeitrag (»Studiengebühren«)
