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Beratung & Soziales
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Elterngeld
Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt. Väter und Mütter erhalten hierbei maximal 67 % ihres Nettogehaltes, wenn sie im Beruf aussetzen. Bei Einkommen über 1 200 € wird die Ersatzrate von 67 % auf 65 % abgesenkt. Maximal werden 1 800 € Elterngeld geleistet. 14 Monate Elterngeld werden nur dann gezahlt, wenn die Eltern sich in der Betreuung abwechseln. Kümmert sich nur ein Elternteil um das Kind, werden lediglich 12 Monate gezahlt.
Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn sie durch die Elternzeit eine Minderung von Erwerbseinkommen haben. Außerdem ist Bedingung, dass das Kind allein bei dem Elternteil lebt, dem auch die alleinige Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Bei gemeinsamer Sorge gilt dies ebenso, wenn der elterngeldberechtigte Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist.
Auch nichtberufstätige Eltern erhalten Elterngeld in Höhe des sogenannten Sockelbetrages von 300 €. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet.
Die Zahlung der maximal 14 Monate Elterngeld kann über zwei Jahre verteilt werden.
AusländerInnen haben nur Anspruch auf Elterngeld, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums ist hierfür nicht ausreichend.
Ausführliche Informationen über den Bezug, die Anspruchberechtigung, Geschwisterbonus und Antragsstellung sowie einen Elterngeldrechner finden Sie im Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus informiert die Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Ministeriums ausführlich über das Thema.
