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Leistungen für Bildung und Teilhabe (»Bildungspaket«)

Ab 01.01.2011 erhalten Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Diese betreffen u. a. Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.

Wer bekommt diese Leistung?

SchülerInnen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen bis zum 25. Lebensjahr und bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 Abs. 1). Auch Familien mit geringem Einkommen können Leistungen beantragen. Dies wird im Einzelfall entschieden.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld stellt man Anträge beim zuständigen Jobcenter. EmpfängerInnen von Sozialhilfe wenden sich an das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde. EmpfängerInnen von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Ihre Anträge zunächst bei der örtlichen Wohngeldstelle oder der Familienkasse abgeben.

Was kann man beantragen?

Ein- und mehrtägige Kindertagesstätten- und Klassenfahrten: Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Ausflüge. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen. BerufsschülerInnen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Vor dem Ausflug muss ein Antrag mit einem Nachweis für die entstehenden Kosten eingereicht werden. Der Betrag wird an die Einrichtung direkt überwiesen.

Schulbedarf: Zum Schulbedarf gehören zum Beispiel: Schultasche, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi. Darunter fallen nicht die Materialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, z. B. Hefte, Bleistifte und Tintenpatronen. Die neue Regelung gilt erstmals für das Schuljahr 2011/2012. Einen Antrag müssen BezieherInnen von Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen. Allen anderen Berechtigten wird die Leistung automatisch überwiesen. 70 Euro werden am 1. August, 30 Euro am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt. Für alle SchülerInnen ab Klasse 9 ist ein Nachweis über den Schulbesuch beizufügen. Kassenbelege müssen auf Anforderung des Kostenträgers vorgelegt werden.

Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen: Gezahlt wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für ein gemeinschaftlich eingenommenes Mittagessen in Kita, Schule oder Hort. Ein Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen muss selbst erbracht werden. Belegte Brötchen, die man am Kiosk gekauft hat, werden nicht bezuschusst. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Der Gutschein über den bezuschussten Anteil an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung wird in der Schule / Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegestelle abgegeben.

Lernförderung: Wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Nachhilfe erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, Mittel für Lernförderung zu beantragen. Dies gilt nicht für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium). Die entstehenden Kosten müssen ortsüblich angemessen sein. Mit der Antragstellung erhält man einen Vordruck, in dem die Schule die Notwendigkeit der Lernförderung bestätigen soll. Für die Empfehlung gibt es ein Formular. Dann erhält man einen Gutschein und gibt ihn bei dem/der entsprechenden NachhilfelehrerIn ab.

Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung: Liegt die nächstgelegene Schule mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt, können SchülerInnen unter 25 Jahren einen Zuschuss zu den Beförderungskosten erhalten. Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn etc.) genutzt werden. Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird als Geldleistung erbracht und muss belegt werden (zum Beispiel durch Vorlage einer Fahrkarte).

Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe: Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Dazu gehören:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. PfadfinderInnen, Theaterfreizeit).

Der Gutschein im Wert von bis zu 10 Euro monatlich kann auf Wunsch für die genannten Aktivitäten eingesetzt werden. Ein Nachweis des Vereinsbeitrages oder anderer entsprechender Kosten ist notwendig.

Weitere Informationen finden Sie im Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Ansprechpartner

Studentenwerk Hannover
Abt. Soziales und Internationales 
Sozialberatung
Besuch: Lodyweg 1
30167 Hannover
Post: Postfach 58 20
30058 Hannover
Tel. (05 11) 76-88 919
Tel. (05 11) 76-88 922
Fax (05 11) 76-88 927
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